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Lebensmittelwarnungen – Behörden warnen unzuverlässig und unzulänglich

Kategorien: Blog

Im Jahr 2011 wurde mit großem Tam-Tam und vielen Versprechungen das Portal lebensmittelwarnung.de gestartet. Es ist das Portal der Bundesländer sowie des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für Endverbraucher. Hier sollen Endverbraucher dann auch schnell und umfangreich über mögliche Gefahren informiert werden, die von Lebensmitteln ausgehen können. 

Tatsächlich aber werden über dieses Portal so gut wie keine Behördenmeldungen publiziert. Weit über 90% der dort veröffentlichten Meldungen sind Presse- oder Verbraucherinformationen der Hersteller. Endverbraucher sind also quasi darauf angewiesen, dass betroffene Produkte der jeweils zuständigen Landesbehörde gemeldet werden und von diesen dann auch zeitnah auf lebensmittelwarnung.de veröffentlicht werden.

Oft fehlen aber in den Herstellermeldungen wichtige Zusatzinformationen zum Grund des Rückrufes. Bakterielle Kontamination ist inzwischen eine beliebte Formulierung geworden, mit der aber kein Verbraucher und auch kein Mediziner wirklich etwas anfangen kann.


Was kann schlimmstenfalls warum passieren

diese Information gehört in jede Warnung!


Funktioniert das System?

Dies kann unserer Ansicht nach ganz klar verneint werden. Wichtige Warnungen und Rückrufe werden teilweise erst nach Wochen veröffentlicht, manch eine Warnung erscheint überhaupt nicht, obwohl Hersteller und Vertrieb betroffener Ware in Deutschland sitzen.

Dies kann für Endverbraucher zu ganz erheblichen Gesundheitsgefahren führen.

Aktuelle Beispiele sind die Veröffentlichungen folgender Lebensmittelwarnungen

Beispiel 1
lebensmittelwarnung.de veröffentlicht am 22.07.2016 eine Warnung zu „Manner Rumtrüffelcreme Herzen 300g“ wegen Spuren von nicht deklariertem Sesam – für Allergiker eine wichtige Information!

Über CleanKids und produktwarnung.eu wurde diese Meldung bereits am 30.06.2016 veröffentlicht

Beispiel 2
Am 12.Juni und am 6. Juli wurden über produktwarnung.eu und CleanKids zwei Rückrufe der Naturkornmühle Werz veröffentlicht. Grund: Beide Produkte („Buchweizen-Mandel-Zungen“ und „Reis Ringe mit Glasur nach Schoko Art“ enthielten Gluten obwohl diese als Glutenfrei gekennzeichnet werden.

Bis heute (22.07.2016) findet sich hierzu keinerlei Information für Endkunden in Deutschland auf dem Portal der Bundesländer lebensmittelwarnung.de und dies, obwohl der Hersteller in Deutschland sitzt und die Produkte bundesweit im Handel erhältlich waren. Für Zöliakie Betroffene wichtige Informationen

Diese Beispiele ließen sich aber auch erweitern, erst Anfang Juli war es ein Ziegenkäse aus Frankreich, der mit E.Coli-Keimen belastet war. Die Meldung über das BVL-Portal erfolgte 5 Tage später. Es ist völlig inakzeptabel, dass Verbraucher in Deutschland fast eine Woche lang nicht über diesen „gefährlichen“ Käse informiert wurden.

Verbraucherschutz Glückssache?

Verbraucherschutz kann und darf keine „manchmal“ Angelegenheit sein! Alle Konsumenten und Konsumentinnen müssen sich auf die Arbeit der zuständigen Stellen verlassen können. Verbraucherschutz ist auch Gesundheitsschutz – wird hier geschlampt können lebensbedrohliche Erkrankungen die Folge sein. Die jüngsten Ereignisse um den sog. Listerienskandal ind Bayern zeigen dies ganz deutlich auf.

Schon zum Start im jahr 2011 hatte die Linken-Abgeordnete Karin Binder den Mehrwert der Internetseite bei „nahe Null“ gesehen und zweifelte schon damals daran, dass Lebensmittelwarnungen tatsächlich beim Endverbraucher ankommen.

Allein das Portal lebensmittelwarnung.de des BVL verschlingt jedes Jahr zig-Tausende Euro – stellt sich die Frage, ob dieses Geld nicht anderweitig sinnvoller angelegt wäre…

Übrigens: Unsere App’s zu Produktrückrufen und Verbraucherwarnungen warnen schnell und sind als kostenloser Download verfügbar unter:  http://produktwarnung.eu/produktwarnung-app

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