In eigener Sache – Kritik an vielen Online-Medien

Immer wieder tauchen über Google News „alte“ Rückrufe mit neuem bzw. „aktualisiert am“ Datum auf. Es sind meist die gleichen Onlineausgaben einiger Zeitungsverlage, die sich hier offenbar mit den dazugehörigen reißerischen Titeln auf Klickgenerierung spezialisiert haben.

Auf diese Art und Weise wird große Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gestreut. Ich erhalte immer wieder viele Nachrichten, Hinweise, Anfragen und Anrufe. Oftmals ist für Leserinnen und Leser kaum erkennbar (weil das Veröffentlichungsdatum fehlt), dass es sich um eine „alte“ Meldung handelt, die plötzlich als „aktuelle Neuigkeit“ über die Suchmaschine daherkommt, oder ob es ja vielleicht schon wieder passiert ist.

Es sind oft schon einige Wochen alte Meldungen, die auf diese Weise immer und immer wieder gepuscht werden. Dieses Vorgehen deckt sich nicht mit meinem Verständnis von objektiver und seriöser Berichterstattung. Unter dem Mäntelchen Verbraucherschutz wird versucht, über die zwischen Werbebannern und Videos versteckten Meldungen, soviel als möglich an Werbeeinnahmen zu erzielen, denn mit jedem Seitenaufruf, mit jeder Einblendung von Werbebannern werden Einnahmen generiert.

„Liebe VerlegerInnen, liebe RedakteurInnen:
Ich hoffe inständigst, dass das neue Leistungsschutzrecht nicht einen einzigen Cent an Einnahmen einbringt! Ich hoffe aber auch, dass ihr auch konsequent bleibt, wenn die großen News Aggregatoren Euch deshalb rausschmeißen!“

Ich kann allen, die sich im Netz informieren, nur anraten, lassen Sie sich nicht als Einnahmequelle missbrauchen. Installieren Sie sich Werbeblocker! Oder besser noch, meiden Sie derlei Onlineangebote einfach!

Übrigens, Sie können sich auch beim Deutschen Presserat beschweren 

 

IGEL Banner

Leistungsschutzrecht

Unter www.leistungsschutzrecht.info gibt es eine neue Plattform, die über das von den Presseverlagen geforderte Leistungsschutzrecht für Presseverlage informiert. Sie wird von der „Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht” (IGEL) betrieben. Die Webseite informiert umfassend über das Thema, sammelt Materialien und Artikel und gibt einen Überblick über die wichtigsten Argumente pro und contra Leistungsschutzrecht.

Die Initiative wird unterstützt von einer Vielzahl von Blogs, Informationsportalen, Initiativen und Unternehmen. Jeder kann seine Meinung sagen und weitere Unterstützer werden gesucht. IGEL, die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht, lädt Euch herzlich ein, mitzumachen!




Achtung: Großflächiges Abkochgebot – Verunreinigung des Trinkwassers im Raum Calw

Anordnung der Abteilung Gesundheit und Versorgung des Landratsamts Calw

Bei einer Routineüberprüfung des Trinkwassers wurde an einem Standort eine Grenzwertüberschreitung im Bereich der coliformen Bakterien festgestellt. Coliforme Bakterien können in menschlichen, wie in warm-und kaltblütigen tierischen Ausscheidungen vorkommen. Sie können jedoch auch außerhalb des Darms im Boden und an Pflanzen durch Fäulnisprozesse entstehen und sich auch außerhalb des Darms vermehren und längere Zeit überleben. Coliforme Bakterien sind keine Krankheitserreger, sondern nur Indikatorkeime, die anzeigen, dass das Schutzschild des Wassers eine Lücke hat.

An einem zweiten Standort wurde eine Grenzwertüberschreitung im Bereich der Enterokokken ermittelt. Enterokokken gehören zur Gruppe der Milchsäurebakterien, die als Mikroorganismus im menschlichen Körper auftreten. Diese Bakterienart kann auch außerhalb des Körpers überleben und sich in der Umwelt unter unterschiedlichsten Bedingungen vermehren. Bestimmte Enterokokken-Stämme gelten als Indikator für fäkal verunreinigtes Trinkwasser. Bei Routineproben werden nicht alle möglichen Keime analysiert. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass noch andere Durchfallerreger im Trinkwasser enthalten sind.

Da diese beiden Standorte vom selben Hochbehälter versorgt werden, lag der Verdacht nahe, dass auch andere von diesem Hochbehälter Wasser beziehenden Stadt- / Ortsteile von einer Verunreinigung betroffen sein könnten. Deshalb wurde vorsorglich für alle Stadt- / Ortsteile, die mit Wasser aus diesem Hochbehälter versorgt werden, ein Abkochgebot angeordnet.

Aufgrund einer bakteriellen Verunreinigung des Trinkwassers gilt auf Anordnung der Abteilung Gesundheit und Versorgung des Landratsamts Calw ab sofort und bis auf Widerruf für folgende Stadt- bzw. Ortsteile ein Abkochgebot

 
Welche Stadt- und Ortsteile sind von der Verunreinigung des Trinkwassers betroffen?

Landkreis Calw:

Betroffene Bereiche der Gemeinde Althengstett: Neuhengstett und Ottenbronn

Betroffene Bereiche der Stadt Bad Liebenzell: Beinberg, Maisenbach-Zainen, Monakam, Unterhaugstett und Unterlengenhardt

Betroffene Bereiche der Stadt Bad Teinach-Zavelstein: Emberg, Kentheim, Lützenhardt, Rötenbach, Schmieh, Sommenhardt und Zavelstein

Betroffene Bereiche der Stadt Calw: Altburg, Alzenberg, Bleiche, Oberriedt, Speßhardt, Spindlershof, Weltenschwann, Wimberg
Gewerbegebiet Würzbacher Kreuz

Betroffene Bereiche der Gemeinde Neuweiler: Agenbach, Breitenberg und Oberkollwangen

Betroffene Bereiche der Gemeinde Oberreichenbach: Igelsloch, Oberkollbach, Oberreichenbach, Siehdichfür und Würzbach

Betroffene Bereiche der Gemeinde Schömberg: Bieselsberg, Oberlengenhardt und Schwarzenberg

Betroffene Bereiche der Gemeinde Unterreichenbach: Kapfenhardt

Enzkreis:

Betroffene Bereiche der Gemeinde Engelsbrand: Engelsbrand, Grunbach und Salmbach

 
Für die Bevölkerung in den genannten Bereichen gelten folgende Anweisungen der Abteilung Gesundheit und Verordnung des Landratsamts Calw:
 
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht!
 
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
 
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
 
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
 
Dem Wasser wird eine erhöhte Menge Chlor hinzugefügt, maximal 0,6 mg/l.
Die Informationen sollten auch an Mitbewohner und Nachbarn weitergegeben werden.
Um schnellstmöglich die Quelle der Verunreinigung eingrenzen und die Trinkwasserqualität wiederherstellen zu können, führt die Abteilung Gesundheit und Verordnung des Landratsamts Calw gemeinsam mit dem Zweckverband Schwarzwaldwasserversorgung bereits umfangreiche Maßnahmen durch.
 
Das Landratsamt Calw wird über die weitere Entwicklung informieren.
 

Information

Bei Fragen gibt der Zweckverband Schwarzwaldwasserversorgung unter der Telefonnummer 07081 939611 Auskunft.

Quelle: Landratsamt Calw

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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Verwaltungsgericht Kassel: Verbraucher haben keinen Anspruch auf schnelle Auskunft zu Wilke-Wurst Verkaufsstellen

foodwatch: Klöckner muss Informationsrechte der Menschen per Gesetz stärken

Das Verwaltungsgericht Kassel hat einen Eil-Antrag auf Herausgabe verbraucherrelevanter Informationen zum Rückruf der Wilke-Produkte durch hessische Behörden zurückgewiesen. Den Beschluss teilte das Gericht foodwatch am Freitag mit (Aktenzeichen 4 L 2482/19.KS). Die Verbraucherorganisation hatte eine einstweilige Anordnung gegen den hessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg beantragt, um diesen zur Herausgabe von Informationen über die Verkaufs- und Abgabestellen der zurückgerufenen Produkte zu verpflichten. Dieser Antrag scheiterte. Zuvor hatte das hessische Verbraucherschutzministerium gegenüber foodwatch erklärt, über eine Herausgabe der Informationen nicht eilig, sondern nur nach den gesetzlichen Regelfristen entscheiden zu wollen – damit würden die Angaben frühestens nach zwei Monaten öffentlich.

„Nach unserer Auffassung hätten die Behörden schon von sich aus alle bekannten Informationen zu Verkaufsstellen und Abnehmern der Wilke-Wurst öffentlich machen müssen. Dies haben sie nicht getan. Nach Auffassung des Gerichts haben die Verbraucher auf Antrag keinen Rechtsanspruch auf schnelle Information. Das zeigt: Die Gesetze sind nicht ausreichend, um die Menschen wirksam vor Gesundheitsgefahren zu schützen“, erklärte foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker. Die Verbraucherorganisation forderte Bundesernährungsministerin auf, die Informationsrechte der Menschen mit einer Gesetzesänderung zu stärken. Martin Rücker: „Die Behörden müssen ohne jeden Ermessensspielraum dazu verpflichtet werden, die ihnen vorliegenden Informationen über möglicherweise gesundheitsgefährdende Produkte und die Verkaufsstellen sofort öffentlich zu machen, damit sich Menschen schützen können.“

Das Verbraucherinformationsgesetz, auf das foodwatch seinen Antrag begründet hatte, diene „nicht der akuten Verbraucherwarnung“, heißt es im Beschluss des Verwaltungsgerichts. foodwatch kritisierte, dass den Menschen damit ein Instrument fehle, um ihre Rechte durchzusetzen, wenn die Behörden nicht von sich aus alle gesundheitsrelevanten Informationen transparent machten.

Die Verbraucherorganisation kündigte an zu prüfen, ob dennoch eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel eingelegt werde. Der Beschluss ist insofern fehlerhaft, als dass er davon ausgeht, dass die beantragten Informationen beim Landkreis nicht vorhanden sind. Tatsächlich hat der Landkreis selbst angegeben, dass eine Abnehmerliste von Wilke existiere, zudem müssen der Behörde mittlerweile auch weitere Informationen zu den Endverkaufsstellen vorliegen. Darüber hinaus lehnte das Gericht den Antrag ab, weil mit der Entscheidung im Eilverfahren die Hauptsache bereits vorweggenommen würde (also die Frage, ob aus dem Verbraucherinformationsrecht ein Auskunftsanspruch abzuleiten ist) und weil im Falle einer Nicht-Herausgabe der Informationen an foodwatch der Organisation keine unzumutbaren Nachteile entstünden. Es liegt in der Natur des Verfahrens, dass nicht geprüft wird, inwieweit eine schwerer Nachteil für die Verbraucherinnen und Verbraucher besteht, die beispielsweise zurückgerufene Produkte verzehrt haben und dies nicht zuverlässig nachprüfen können.

Der Rückruf war am 2. Oktober wegen einer möglichen Belastung mit Listerien erfolgt und erstreckt sich auf alle Produkte der Firma Wilke. Zunächst hatten die hessischen Behörden nur den Herstellernamen und das sogenannte Identitätskennzeichen genannt. Scheibchenweise veröffentlichten sie auf öffentlichen Druck hin schließlich auch die Namen weiterer betroffener Marken und eine Liste mit mehr als 1.100 Produktnamen aus der Produktion von Wilke. Doch weil Wilke-Waren vor allem auch in Kantinen, Krankenhäusern oder an Wursttheken ohne entsprechende Kennungen abgegeben wurden, reichen die Behördenangaben nicht aus: Verbraucherinnen und Verbraucher können damit nicht sicher prüfen, ob sie die aus gesundheitlichen Gründen zurückgerufenen Produkte erworben oder bereits verzehrt haben.

foodwatch hatte daher am vergangenen Sonntag beim Landkreis Waldeck-Frankenberg, beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim hessischen Verbraucherschutzministerium mit einer Frist von 48 Stunden die Herausgabe aller den Behörden vorliegenden Informationen über die Verkaufs- und Abgabestellen und einer vorhandenen Abnehmerliste der Firma Wilke beantragt. Das hessische Umweltministerium teilte daraufhin mit, dass es die Anfrage erst nach den Regelfristen des Verbraucherinformationsgesetzes beantworten will – damit hätten die Menschen frühestens nach zwei Monaten die jetzt benötigten Informationen erhalten. Landkreis und Regierungspräsidium antworteten bis Freitag gar nicht auf den Antrag. Der Eil-Antrag an das Verwaltungsgericht Kassel zielte darauf ab, den Landkreis Waldeck-Frankenberg als für die Firma Wilke zuständige Lebensmittelkontrollbehörde zur schnellen Auskunft zu verpflichten.

Weiterführende Informationen:
Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel: www.t1p.de/606e

Quelle: foodwatch e.V.
Internet: www.foodwatch.de




Petition: produktwarnung.eu fordert eindeutige Identifizierbarkeit von offen verkauften Lebensmitteln

Immer wieder veröffentlichen Behörden als auch Hersteller Lebensmittelrückrufe die sich auf Waren beziehen, die über Thekenverkauf an VerbraucherInnen abgegeben werden. Dazu gehören Käse, Fisch, Wurst- und Fleischprodukte, aber auch Obst und Gemüse. Die den jeweiligen Produkten zugeordneten Daten, wie die Chargen- oder Lotnummer und vor allem die Herstellerangaben sind somit für Endverbraucher nicht festzustellen.

Der aktuelle Fall mit bundesweiten Rückrufen der Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH zeigt wieder einmal, wie wichtig es für Endverbraucher wäre, diese Daten schnell und unkompliziert einfach ablesen zu können.

Verbraucher schützen!

Sinn eines Produktrückrufes ist – vor allem bei einer Gefahr für Leib und Leben – die Information der Endkunden /Verbraucher. Gefährlich, gerade dann, wenn die zurückgerufenen Waren von diesen überhaupt nicht identifiziert werden können

Wir fordern daher dringend die Politik als auch die Hersteller und Verkaufsbetriebe auf, zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten (etwa das Identitätskennzeichen des Herstellers) auf den jeweiligen Belegausdrucken für Kunden einfach ablesbar sind.

So wäre sichergestellt, dass nicht nur Verbraucher im Falle eines Rückrufes ihr Produkt eindeutig identifizieren können, sondern auch Medien können schneller und gezielter informieren. Unternehmen könnten dann sogar über eine Art Wiegesperre eine versehentliche Abgabe betroffener Ware verhindern

Wir raten Verbrauchern als Konsequenz aus den letzten Lebensmittelskandalen schon jetzt dazu, bei Käufen über die Bedientheken grundsätzlich das Identitätskennzeichen des jeweiligen Produktes erfragen.

Petition - jetzt unterzeichnen!

Wieder einmal ein Lebensmittelskandal, wieder einmal können viele Verbraucherinnen und Verbraucher nicht feststellen, ob ihr Produkt betroffen ist. Das muss sich ändern! Ich habe gerade die Petition „Forderung nach eindeutiger Identifizierbarkeit von offen verkauften Lebensmitteln“ eingerichtet und bitte alle Leserinnen und Leser diese Petition zu unterzeichnen und zu teilen, vielen Dank! 

Zur Petition auf Change.org >

 




Bambusbecher, Waschnüsse und -kastanien – Vermeintlich ökologische Produkte taugen nichts

„Lassen Sie die Finger von Bambusbechern“, heißt es in der August-Ausgabe der Zeitschrift test. Aus mehr als der Hälfte der getesteten Becher gehen sehr hohe Mengen Schadstoffe ins Getränk über. Die übrigen Becher erwecken fast alle mit falschen Werbeversprechen den Eindruck, ein reines Bambusprodukt zu erwerben oder der Umwelt einen Dienst zu erweisen. Keinen ökologischen Fortschritt bieten auch Waschnüsse und -kastanien. Sie waschen miserabel, lassen die Wäsche vergrauen und die Waschmaschine verkalken.

 

Käufer von Bambusbechern bekommen den Eindruck, sie würden ein reines Naturprodukt erwerben. Tatsächlich bestehen die Coffee-to-go-Becher zwar aus zermahlenen Bambusfasern, die Tester fanden aber in allen Bechern auch Melaminharz, einen Kunststoff, der sich aus Formaldehyd und Melamin zusammensetzt. In vier der zwölf Becher fanden sich bereits nach der dritten Befüllung mit einem Heißgetränk sehr hohe Gehalte von Melamin in der Flüssigkeit, in drei weiteren nach der siebten Befüllung. Auch Formaldehyd fanden die Tester in teils hohen Mengen. Die Schadstoffe gelangen auch nach längerer Nutzung noch in die Getränke. Melamin steht im Verdacht, Erkrankungen im Blasen- und Nierensystem zu verursachen. Formaldehyd kann Haut, Atemwege oder Augen reizen sowie beim Einatmen Krebs im Nasen-Rachenraum verursachen.

Waschnüsse und -kastanien sollen ohne chemische Zusätze sauber waschen. Im Vergleich zu einem guten Colorwaschmittel fallen die alternativen Produkte allerdings durch. Die Wäsche vergraut rasant und Nüsse und Kastanien schaffen es nicht, Flecken zu entfernen. Auch ökologisch sind sie kein Fortschritt. Sie waschen so schlecht, dass Nutzer vermutlich einen neuen Waschgang durchführen – mit erneutem Strom- und Wasserverbrauch. Vergraute Textilien werden vermutlich unnötig schnell entsorgt. Bei hartem Wasser kann außerdem die Waschmaschine schnell verkalken, weil die Mittel keine Wasserenthärter enthalten.

Warnungen zu Bambusgeschirr >  Warnungen zu Melamin >


ANZEIGE – Die Tests Bambusbecher und Waschnüsse und -kastanien finden sich in der August-Ausgabe der Zeitschrift test und online unter www.test.de/bambusbecherund www.test.de/waschnuesse


 

Quelle: Stiftung Warentest
Internet: www.test.de

Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0




Gift in Kinderschuhen – Verbände fordern branchenweite Konsequenzen nach Rückrufaktion

SÜDWIND und INKOTA fordern branchenweite Konsequenzen nach Rückrufaktion „Etwa 85 % des weltweit hergestellten Leders wird mit Chrom gegerbt.“

Gerberei in Marokko

Gerberei in Marokko

Unabhängige Prüfstellen haben Mitte Februar das gesundheitsgefährdende und in Europa verbotene Chrom VI in Kinderschuhen des Herstellers Ricosta nachgewiesen. SÜDWIND und INKOTA fordern deshalb erneut und mit Nachdruck eine branchenweite Umstellung der Schuh- und Lederproduktion hin zu einer Herstellung, die ArbeiterInnen, VerbraucherInnen und die Umwelt konsequent schützt. Der Fall belegt, dass die Gerbung mit Chrom v.a. bei Kinderschuhen weiter hohe Risiken beinhaltet. Das Unternehmen hat vergangene Woche eine Rückrufaktion gestartet – die Schuhe waren aber bereits zwei Jahre im Handel.

Chrom VI Warnungen >

„Für VerbraucherInnen ist es ein Skandal, dass wiederholt der EU-weit geltende Grenzwert von maximal drei Milligramm Chrom VI pro Kilogramm Leder überschritten wurde“, sagt SÜDWIND-Mitarbeiter Anton Pieper. „Es ist gut, dass Ricosta den Rückruf gestartet hat, und dass das Prüfsystem offenbar funktioniert. Der Fall macht aber deutlich, dass Unternehmen in der Schuh- und Lederbranche hinsichtlich höherer sozialer und ökologischer Standards in ihren Wertschöpfungsketten dringend nachbessern müssen. Etwa 85 % des weltweit hergestellten Leders wird mit Chrom gegerbt.“

„Für die Menschen, die das Leder gerben und Schuhe herstellen ist die Situation noch dramatischer als für die VerbraucherInnen in Deutschland und Europa“, sagt Berndt Hinzmann von der Entwicklungsorganisation INKOTA. „Die Beschäftigten kommen mit den giftigen Substanzen regelmäßig in Kontakt und atmen die giftigen Dämpfe ein. Die Abwässer und Böden sind hochgradig verseucht.“ Bereits mit der Studie ‚Zeigt her Eure Schuhe‘ hatte die Kampagne Change Your Shoes 2017 die dramatischen Folgen der Chrom-Gerbung in Indien aufgedeckt und die Branche mit den Problemen konfrontiert.

„Es müssen weitreichendere Maßnahmen in der gesamten Branche folgen“, so Pieper weiter. „Der Verband HDS/L und die Unternehmens-Initiative CADS haben vergangenes Jahr versprochen, die Herausforderungen anzugehen. Es bedarf jedoch endlich konkreter Maßnahmen, damit die Menschen und die Umwelt nicht weiter geschädigt werden.“

Chrom VI kann bei der Chromgerbung entstehen, beispielsweise unter Einfluss von Feuchtigkeit oder hohen Temperaturen. Unter diesen Bedingungen können aus Chrom III hochallergene und krebserregende Chrom-VI-Verbindungen entstehen. Die Bildung von Chrom VI lässt sich lediglich einschränken, jedoch kaum verhindern. Auch bei der Lagerung von chromgegerbtem Leder kann sich Chrom III zu Chrom VI wandeln.

Quelle: SÜDWIND
Internet: https://www.suedwind-institut.de

Seit fast 30 Jahren engagiert sich SÜDWIND für wirtschaftliche, soziale und ökologische Gerechtigkeit weltweit. Anhand von konkreten Beispielen zu Missständen decken wir ungerechte Strukturen auf. Dabei verbinden wir unsere Recherchen mit entwicklungspolitischer Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit und tragen Forderungen in Kampagnen, Gesellschaft, Unternehmen und Politik. SÜDWIND arbeitet gemeinnützig und unabhängig. Finanziert wird SÜDWIND aus Zuschüssen, Einnahmen aus Auftragstätigkeiten sowie Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

 

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Appell an den Handel: Lebensmittelwarnungen müssen die Kunden besser erreichen

Hamburg/Berlin/Greven/Gerstetten, 11. Februar 2019 – Verbraucherschützer appellieren an den Handel, konsequenter und einheitlicher über Lebensmittelwarnungen zu informieren. Bislang sind viele Menschen nicht darüber informiert, wenn beispielsweise Lebensmittel mit Salmonellen verunreinigt oder Fremdkörper enthalten sind – was erhebliche gesundheitliche Folgen haben kann.

Eine Umfrage ergab: Bei einem Großteil der 35 befragten Handelsunternehmen haben Warnungen zum Schutz ihrer Kunden offenbar keine Priorität. Die stichprobenartige Umfrage an Unternehmen wie Supermärkte oder Discounter zeigt, dass es große Lücken in der Informationspolitik gibt.

Die fünf wichtigsten Punkte:

Das große Schweigen: 66 Prozent des Handels antworteten gar nicht auf die Nachfragen der Verbraucherschützer.

Wenig Einheitlichkeit: Jeder Anbieter warnt anders. Ein erheblicher Anteil der befragten Unternehmen lässt sich nicht in die Karten blicken und verweist nur auf die rechtlichen Mindeststandards. Aus Sicht der Verbraucherschützer sollte die Kommunikation über alle Händler hinweg vereinheitlicht werden, zum Beispiel durch ein gleiches Layout und gleiche Platzierung der Warnmeldung immer am Eingang, am Regal und an der Kasse, um nur die wichtigsten zu nennen. Für einheitliche gesetzliche Regelungen sprachen sich dm, Lidl und die Bünting-Gruppe (z.B. Famila) aus. Kein Unternehmen nutzt alle verfügbaren Kanäle.

Gerade soziale Medien oder E-Mail-Newsletter dienen meist nur der Marketing Kommunikation, aber nicht zur Information über gefährliche Produkte und Rückrufaktionen.

Gute Beispiele: Unscheinbare und kaum wahrnehmbare Plakate bei Lebensmittelwarnungen sind nicht kundenfreundlich. Vielversprechende Ansätze gibt es bei Aldi oder Lidl, so können sich Kunden nach deren Angaben über eine App informieren. Onlinekunden werden bei dm per Newsletter auf den neuesten Stand gesetzt. Ein Kommunikationsmix ist am wirkungsvollsten, um alle Zielgruppen zu erreichen.

Unterscheidung von Eigen- und Fremdmarken: Verbraucher wollen sicher gehen, dass sie gleichermaßen lückenlos und zeitnah informiert werden. Zuweilen zeigte die Befragung, dass bei den Eigenmarken besser informiert wird, die Unterscheidung ist aus Verbrauchersicht jedoch nicht sinnvoll. Dass es auch anders geht, zeigen die Händler Norma oder Aldi, die keine Trennung zwischen Eigen- und Fremdmarken machen. 

Bereitschaft zur Kommunikation: Ein Lichtblick ist die Bereitschaft beispielsweise von dm oder Lidl, sich mit Verbraucherschützern auszutauschen.

Jede Woche werden in Deutschland im Schnitt zwei Lebensmittel zurückgerufen. In schwerwiegenden Fällen kann es zu Verletzungen oder Erkrankungen kommen, in einigen Fällen besteht Lebensgefahr. Handelsunternehmen müssten die konsequente und kontinuierliche Veröffentlichung von Produktwarnungen als ihre Verantwortung und nicht als „notwendiges Übel“ sehen.

 

Silke Schwartau, Verbraucherzentrale Hamburg
„Der Handel sollte nicht mit der Gesundheit seiner Kunden spielen und den Verbraucherschutz ernster nehmen. Proaktiv sein heißt auch „aus allen Rohren zu feuern“, z.B. mit Plakaten, im Internet, auf Angebotsflyern oder über Apps.“

Martin Rücker, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch:
„Lebensmittelgeschäfte spielen eine zentrale Rolle bei Lebensmittelwarnungen. Mit ihrer mangelhaften Informationspolitik machen sich Handelsunternehmen mitschuldig an vermeidbaren, teils schweren Erkrankungen. Ministerin Julia Klöckner muss dem Handel vorschreiben, Lebensmittelwarnungen immer und auf allen Kanälen zu verbreiten: im Laden, per Newsletter und auf Facebook, bei Fremdmarken genauso wie bei Eigenprodukten.“

Oliver Barthel, Produktwarnung:
„Aktiver Verbraucherschutz sollte einen hohen und glaubwürdigen Stellenwert in den Handelsunternehmen einnehmen. Jetzt ist dringendes Handeln im Handel angesagt!“

Gert Kretschmann, Produktrückrufe.de:
„Zu oft ist leider erkennbar, dass es sich bei Versprechen wie ‚Transparenz’ und ‚Verantwortung’ doch nur um leere Phrasen handelt. Oder wie soll man es sonst verstehen, wenn vor Produkten, die ja nun einmal gesundheits- bis lebensgefährlich sein können, nur äußerst oberflächlich ‚gewarnt ’ wird? Es besteht Handlungsbedarf: JETZT!“

Pressemitteilung als PDF >

Weitere Daten, Grafiken und Zahlen erhalten sie bei der Verbraucherzentrale Hamburg >

Weitere Informationen

Verbraucherschützer fordern Meldungen zu Produktrückrufen

Verbraucherschützer appellieren an Medien, Produktrückrufe konsequenter zu veröffentlichen. Bislang würden viele Menschen nicht ausreichend darüber informiert, wenn beispielsweise Lebensmittel mit Salmonellen verunreinigt sind oder Fremdkörper enthalten – was erhebliche gesundheitliche Folgen haben könne

 

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Chipsletten sind »Mogelpackung des Jahres 2018«

Die Chipsletten der Lorenz Bahlsen Snack-World GmbH & Co KG sind die »Mogelpackung des Jahres 2018«: Bei einer Online-Umfrage der Verbraucherzentrale Hamburg stimmten mehr als die Hälfte von fast 40.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das Produkt, dessen Füllmenge der Hersteller im vergangenen Jahr drastisch von 170 auf 100 Gramm gesenkt hatte. Die Chips wurden dadurch unterm Strich bis zu 70 Prozent teurer.

Chipsletten sind »Mogelpackung des Jahres 2018«

Bild: Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh)

Klares Votum für Chipsletten

„Noch nie war das Votum der Verbraucher so klar wie bei dieser Wahl der Mogelpackung des Jahres“, berichtet Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Ein Denkzettel, den Hersteller Lorenz völlig zu Recht bekommen hat. Der versteckte Preisanstieg bei den Chipsletten ist besonders krass, dreist umgesetzt und nicht der erste dieser Art.“

Die neue Pappdose der Chipsletten ist kaum kleiner als die alte und zusätzlich mit einem sogenannten Servier-Tray aus Plastik und Frischefolie bestückt. „Verbraucher bekommen weniger Chips, aber bezogen auf den Inhalt mehr Müll für ihr Geld“, so Valet. Einige Händler, darunter Kaufland, haben den Preis für das Produkt zwar zwischenzeitlich etwas gesenkt, doch Verbraucher zahlen am Ende immer noch fast 50 Prozent mehr als zuvor. Die Chipsletten sind kein Einzelfall. Auch bei anderen Produktmarken wie den Crunchips, Saltletts Brezeln, Naturals Chips und Erdnusslocken hat Hersteller Lorenz in den vergangenen Jahren durch geringere Füllmengen versteckt die Preise erhöht.

Mogelpackung des Jahres 2018 - Abstimmungsergebnis

Bild: Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh)

Abstimmungsergebnis im Überblick

Neben den Chipsletten standen vier weitere Produkte als »Mogelpackung des Jahres 2018« zur Wahl. 39.633 Verbraucher beteiligten sich an der fünften Online-Abstimmung zu Mogelpackungen.

1. Platz: Chipsletten von Lorenz Snack-World
(23.279 Stimmen, 58,7 Prozent)

2. Platz: Truthahnsalami Light 1A von Dulano (Lidl)
(6.981 Stimmen, 17,6 Prozent)

3. Platz: Mini Babybel von Bel
(4.006 Stimmen, 10,1 Prozent)

4. Platz: Smarties von Nestlé
(3.450 Stimmen, 8,7 Prozent)

5. Platz: Obstwiese Rheinisches Apfelkraut von Grafschafter
(1.917 Stimmen, 4,8 Prozent)

Situation für Verbraucher muss verbessert werden

Rein rechtlich können Verbraucherschützer gegen den Weniger-drin-Preis-gleich-Trick kaum etwas unternehmen. Während die Hersteller die Füllmenge reduzieren, legen die Händler laut Kartellrecht die Preise fest. „Am Ende waschen beide ihre Hände in Unschuld, und der Verbraucher zahlt die Zeche“, ärgert sich Valet, der eine Online-Plattform fordert, auf der veränderte Füllmengen für Konsumenten vorab verpflichtend veröffentlicht werden müssen. „Die Politik muss endlich handeln, um die Situation für Verbraucher zu verbessern und die Müllflut, die mit dem stetig schrumpfenden Inhalt der Verpackungen einhergeht, zu stoppen. Seit Jahren tut sich nichts.“

Rund 2.000 Beschwerden erhielt die Verbraucherzentrale Hamburg im vergangenen Jahr zu versteckten Preiserhöhungen und Luftpackungen. Die vielen Rückmeldungen und die große Resonanz auf die Wahl der »Mogelpackung des Jahres 2018« lassen den Schluss zu, dass das Thema für viele Menschen in Deutschland noch immer ein Ärgernis ist.

Hinweis:
Weitere Informationen zum Abstimmungsergebnis, zu den fünf nominierten Kandidaten und Bildmaterial sind veröffentlicht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter: www.vzhh.de/mogelpackung-des-jahres

 

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
Internet: https://www.vzhh.de




Bundesnetzagentur warnt vor gefährlichen Weihnachtsgeschenken

Präsident Homann: „Viele gefährliche Produkte kommen aus Fernost“

Die Bundesnetzagentur warnt in der Weihnachtszeit vor Produkten, die Funkstörungen verursachen oder die Gesundheit der Menschen gefährden, weil sie nicht den europäischen Sicherheitsnormen entsprechen. Viele dieser Produkte kommen aus Fernost und werden über das Internet vertrieben.

„Über den Online-Handel gelangen viele unsichere Produkte auf den deutschen Markt. Auch beim Weihnachtseinkauf lohnt es sich zwei Mal hinzusehen, wenn Ihnen sehr billige Produkte angeboten werden“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: Unsere Marktüberwachung ist ein Beitrag zum Verbraucherschutz, der auch vorbeugend wirkt.“

Die Bundesnetzagentur führt regelmäßig auch anonyme Testkäufe durch, um Produkte zu prüfen oder geht Verbraucherbeschwerden nach.

Folgende Produkte hat die Behörde aus dem Verkehr gezogen:

 

Alarmanlage mit mangelhaften Funkkomponenten

Die Funk-Alarmanlage wurde unter anderem ohne CE-Kennzeichnung online angeboten. Minderwertige Funkkomponenten können Störungen von Smart Home Anwendungen zur Folge haben oder Fehlalarme durch gestörte Verbindungen zwischen Alarmanlage und Sensoren auslösen.


Handy mit falschem Netzadapter

Das Handy wurde mit einem falschen Netzadapter und ohne deutsche Bedienungsanleitung geliefert. Ladegeräte, die nicht den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen, können in Brand geraten oder zu einem Stromschlag führen.


Miniatur Drohne ohne Schutzvorrichtung

Die günstige Miniatur Drohne, die per Handy App gesteuert wird, wird ohne CE-Kennzeichnung und deutsche Betriebsanleitung verkauft. Die Drohne kann aufgrund der fehlenden Schutzvorrichtungen, wie beispielsweise eine Rotorabdeckung, eine Gefahr für Kinder sein und zu gefährlichen Schnittverletzungen führen.


Tablet PC erhitzt sich beim Laden

Das Tablet wurde unter anderem ohne CE-Kennzeichnung geliefert. Nach mehrfacher Benutzung hat sich das Gerät beim Laden immer stärker erhitzt. Schutzmechanismen, die dies verhindern, wurden eingespart. Wenn der Akku zu brennen anfängt oder explodiert, lässt sich der Brand mit Wasser nicht löschen und es besteht die Gefahr eines Wohnungsbrandes. Von außen lassen sich solche fehlenden Schutzvorrichtungen nicht erkennen.

Online-Bestellungen: Tipps für Verbraucher

  • Wenn Sie Produkte online einkaufen, sollten Sie nur bei seriösen und bekannten Quellen bestellen Informieren Sie sich vorher über den Anbieter, beispielsweise bei der Verbraucherzentrale.
  • Der Preis sollte im Vergleich zu Mitbewerbern plausibel sein.
  • Wenn Sie unsicher sind, stellen Sie dem Verkäufer Fragen zum Produkt, seriöse Verkäufer beantworten Fragen schnell und gerne.
  • Bei Technikprodukten sollten Sie beim Anschluss an das 230 Volt Netz auf einen korrekten deutschen Steckertyp achten.

Weitere Informationen zur Marktüberwachung der Bundesnetzagentur finden Sie hier: www.bundesnetzagentur.de/marktueberwachung

 

Quelle und Abbildungen: Bundesnetzagentur


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foodwatch-Report entlarvt gefährliche Schwachstellen im Lebensmittelrecht

foodwatch: Julia Klöckner versagt beim Schutz der Verbraucher vor Täuschung und vor Gesundheitsgefahren

foodwatch-Report entlarvt gefährliche Schwachstellen im Lebensmittelrecht

Die Lebensmittelgesetze in Deutschland und der EU schützen die Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend vor Gesundheitsgefahren und Täuschung. Zu diesem Ergebnis kommt eine umfassende Analyse des europäischen und nationalen Lebensmittelrechts, die foodwatch am Montag in dem Report „Rechtlos im Supermarkt“ in Berlin vorstellte. Die Verbraucherorganisation warf Julia Klöckner Versagen beim Verbraucherschutz vor: Obwohl die eklatanten Schwachstellen im Lebensmittelrecht bekannt seien, arbeite die Bundesernährungsministerin nicht daran, diese zu beseitigen.

„Frau Klöckner hält ihre schützende Hand über Bauern und Unternehmen, aber sie kümmert sich nicht um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Wenn die verantwortliche Ministerin keine substanzielle Reform des Lebensmittelrechts angeht, macht sie ihren Job nicht. Indem sie es unterlässt, die offenkundigen Lücken und Schwachstellen in der Gesetzgebung zu beseitigen, arbeitet Julia Klöckner kräftig mit am nächsten Lebensmittelskandal“, sagte Martin Rücker, Geschäftsführer von foodwatch Deutschland. Die Verbraucherorganisation verlangte von Frau Klöckner, auf EU-Ebene eine Generalreform des europäischen Lebensmittelrechts anzustoßen und auf nationaler Ebene umgehend gesetzliche Änderungen anzugehen. Dazu gehöre es, die Lebensmittelbehörden zur Veröffentlichung von gesundheitsrelevanten Informationen wie von Betrugsfällen zu verpflichten und die Klagerechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken. Diese müssten sich mit Sammelklagen gegen Unternehmen und mit Verbandsklagen gegen Behörden zur Wehr setzen können.

Der mehr als 50-seitige Report „Rechtlos im Supermarkt“ zeigt auf, wie entgegen dem Vorsorgeprinzip Grenzwerte gelockert, umstrittene Zusatzstoffe und Pestizide zugelassen werden und trotz der vorgeschriebenen Rückverfolgbarkeit die Kontrollbehörden regelmäßig im Dunkeln tappen, wohin welche Lebensmittel geliefert werden. Verantwortlich dafür wie auch für alle größeren Lebensmittelskandale der jüngeren Vergangenheit – EHEC, mit Fipronil oder Dioxin belastete Eier, Pferdefleisch, Salmonellen in Babyprodukten – seien erhebliche Schwächen des Lebensmittelrechts. „Natürlich haben wir im Vergleich zu früheren Zeiten oder zu anderen Erdteilen eine relativ hohe Sicherheit – aber eben auch unnötige, weil vermeidbare Risiken, die zu regelmäßigen Betrugsfällen und zu ernstzunehmenden gesundheitlichen Folgen führen“, kritisierte foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker. „Unser Lebensmittelrecht soll präventiv wirken – tatsächlich hat es aber all die Skandale nicht verhindert, weil es an entscheidenden Stellen viel zu schwach ist und Wirtschaftsinteressen den Vorrang vor dem Verbraucherschutz gibt. Wir benötigen ein Lebensmittelrecht, das Skandale im Vorfeld verhindert – dieses wird von der EU-Kommission oder der Bundesregierung aber noch nicht einmal als Ziel benannt.“

foodwatch kritisiert unter anderem drei Punkte, die grundlegende Schwachstellen beim Gesundheitsschutz und beim Schutz vor Täuschung und Betrug darstellten:

 

Rückverfolgbarkeit:

Obwohl im EU-Recht die lückenlose Rückverfolgbarkeit in der Lebensmittelkette eindeutig vorgeschrieben ist, wurde diese Vorgabe nicht durchgesetzt. So seien bei vielen Lebensmittelskandalen der letzten Jahre – von Salmonellen in Babymilch des französischen Herstellers Lactalis bis zu mit dem Insektengift Fipronil belasteten Eiern – jeweils Millionen Produkte auf den Markt gelangt, ohne dass Unternehmen und Behörden die Warenströme nachverfolgen und betroffene Produkte schnell aus dem Markt nehmen konnten. Rückverfolgbarkeit sicherzustellen ist Aufgabe der Lebensmittelbehörden in Deutschland.

Information der Verbraucherinnen und Verbraucher:

Verbraucherinnen und Verbraucher werden bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht häufig entweder zu spät, nur unzureichend oder gar nicht gewarnt, kritisierte foodwatch. Bei Betrug und Täuschung sehe das EU-Recht überhaupt keine Verpflichtung für die Behörden vor, die Öffentlichkeit zu informieren. Aus diesem Grund sei zum Beispiel bis heute unbekannt, in welchen Produkten beim Pferdefleisch-Skandal statt Rindfleisch Pferdefleisch verarbeitet wurde. Auch Hygieneverstöße blieben in aller Regel geheim. Das Lebensmittelrecht entfalte daher kaum präventive Wirkung, so foodwatch. Die Verbraucherorganisation forderte, dass Behörden die Öffentlichkeit immer schnell und umfassend informieren müssen. Und zwar unter Nennung der Namen der Hersteller und Produkte sowohl in Fällen, in denen Gesundheitsgefahr besteht, wie auch bei Betrug. Erst wenn Lebensmittelunternehmen befürchten müssten, dass Verstöße öffentlich werden, hätten die Firmen einen Anreiz, sich an alle lebensmittelrechtlichen Vorgaben zu halten. Aktive Informationspflichten für die Behörden könne die Bundesernährungsministerin sofort auf nationaler Ebene umsetzen, ohne auf eine Einigung in Brüssel zu warten, so foodwatch.

Klagerechte:

Verbraucherinnen und Verbraucher hätten kaum Möglichkeiten, sich juristisch zur Wehr zu setzen, so die Kritik von foodwatch. Zum einen müssten Kläger nachweisen, dass etwa Gesundheitsschäden durch den Verzehr eines bestimmten Lebensmittels ausgelöst wurden. Ein solcher direkter Kausalzusammenhang sei aber bei Lebensmitteln fast unmöglich zu beweisen. Zum anderen könnten bei Täuschung und Betrug Verbraucherinnen und Verbraucher maximal eine Rückerstattung des Kaufpreises verlangen – ein kaum lohnenswerter Aufwand. Stattdessen müssten Verbraucherinnen und Verbraucher sich zu Sammelklagen gegen Unternehmen zusammenschließen können, forderte foodwatch. Nötig sei zudem ein effektives Verbandsklagerecht, wie es im Umweltbereich längst etabliert sei: Verbraucherverbände müssten gegen ungesetzliche Praktiken von Unternehmen klagen können und auch die rechtliche Möglichkeit bekommen, Behörden zu verklagen, wenn diese ihre Verpflichtungen im Rahmen des EU-Rechts missachteten. Erst das schaffe das nötige Druckmittel und „Waffengleichheit“ – denn Unternehmen könnten bereits heute vor Gericht ziehen, wenn der Gesetzgeber oder Behörden in ihre Rechte eingriffen.

Die meisten Bestimmungen im Lebensmittelrecht sind auf europäischer Ebene geregelt, einige fallen unter die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Maßgeblich auf europäischer Ebene ist die sogenannte EU-Basisverordnung, die vor rund 15 Jahren als Antwort auf die BSE-Krise („Rinderwahnsinn“) beschlossen wurde. Im Rahmen des „REFIT-Prozesses“ (Regulatory Fitness and Performance Programme) der Europäischen Kommission soll die EU-Basisverordnung jetzt überarbeitet werden. Die EU-Kommission hat dazu im April 2018 einen Reformvorschlag vorgelegt, der vor allem die Risikobewertung verbessern soll. So sollen etwa Studien zur Sicherheit von Unkrautvernichtungsmitteln wie Glyphosat zukünftig besser öffentlich zugänglich sein. Aus Sicht von foodwatch ist der Vorschlag unzureichend. Vielmehr müssten die grundlegenden Schwachstellen behoben werden.

foodwatch-Report

 Rechtlos im Supermarkt – Gesundheitsgefahren, Täuschung, Betrug

Warum das Lebensmittelrecht Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ausreichend schützt“: www.t1p.de/report-lebensmittelrecht

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Quelle: foodwatch e.V.
Internet: www.foodwatch.de

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