Rapex-Meldung: Rückruf wegen Kippgefahr für Kinder-Lernturm von Springos

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Kipp- und Verletzungsgefahr bei Kinder-Lernturm von Springos. 

Der Kinder-Lernturm aus Holz, im beanstandeten Artikel in rot lackiert, wurden jedoch auch in anderen Farbvarianten angeboten. Behördlicherseits wurde eine Instabilität bzw. Kippgefahr beanstandet. Im Falle des Umkippens könnte sich ein Kleinkind erheblich verletzen.

Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Richtlinie zur allgemeinen Produktsicherheit noch der europäischen Norm EN 14988.

Der Verkauf der Produkte erfolgt über diverse Onlineanbieter, insbesondere über Amazon über die ASIN: B08TWWKP69

 

achtungÜbersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2024 – Bilder anklicken für Detailansicht


RAPEX Warnnummer A12/00483/24

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Meldendes Land: Deutschland
Produktkategorie: Möbel
Hersteller/Inverkehrbringer: Springos
Produkt: Kinder Lernturm
Barcode: 5907719419886
Herkunftsland: Polen

Von Behörden angeordnete Maßnahmen: Rückruf des Produkts vom Endverbraucher

Wir empfehlen die Rückgabe bei den jeweiligen Verkäufern.

 

Wichtig: Bitte keine gefährlichen Produkte auf dem Gebrauchtwarenmarkt anbieten!

 


Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2024

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2024

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

 




Rapex-Meldung: Rückruf und Warnung vor IMPAG Kinder Lernturm

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Sicherheitsrisiken bei dem IMPAG Kinder Lernturm. Der europäischen Schnellwarnung zufolge bestehen Gefahren durch lösbare Kleinteile (Erstickungsgefahr) sowie durch Instabilität (Verletzungsgefahr) 

Wichtig: Aktuell werden diese Lerntürme auch über diverse Kleinanzeigenportale gebraucht angeboten. Bitte an Verkäufer: Informieren sie die Käufer über das Risiko!

 

achtungÜbersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2024 – Bilder anklicken für Detailansicht


PDF zur RAPEX Warnnummer: A12/00290/24 >

Veröffentlicht am 08.02.2024

Meldung aus Deutschland
Produktkategorie: Möbel
Produkt: Lernturm
Marke: IMPAG 

Lernturm aus Metall mit MDF-Plattform. Gewicht: ca. 7,42 kg, Höhe: 443 mm, Breite: 350 mm, Breite der Füße: 386 mm, Tiefe: 350 mm, Höhe der obersten Plattformstufe: 470 mm.

Produkt wurde online verkauft, insbesondere über Amazon ASIN: B07612DGLJ.

Herkunftsland: Deutschland
Risikotyp: Erstickungsverletzungen

Risikobeschreibung
Das Produkt enthält Kleinteile (die Abdeckkappen der Bohrlöcher), die sich leicht lösen können. Ein kleines Kind kann sie in den Mund nehmen und schlimmstenfalls ersticken. Darüber hinaus ist das Produkt nicht stabil und kann umfallen, was zu Verletzungen des Kindes oder umstehender Personen führen kann.

Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit noch den europäischen Normen EN 13387-5 und EN 14988.

 

Von Behörden angeordnete Maßnahmen (an: Hersteller)
Verbot der Vermarktung des Produkts und aller begleitenden Maßnahmen
Datum des Inkrafttretens : 11.01.2024

Von Behörden angeordnete Maßnahmen (an: Hersteller)
Rückruf des Produkts vom Endverbraucher
Datum des Inkrafttretens : 11.01.2024

Von Behörden angeordnete Maßnahmen (an: Hersteller)
Rücknahme des Produkts vom Markt
Datum des Inkrafttretens : 11.01.2024

 

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2024

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2024

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

 




Rapex-Meldung und Rückruf: Stromschlaggefahr bei LED-Lichterkette

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über den Rückruf einer Lichterkette, 6 Meter lang mit 30 LED-Lichtern. Das Produkt online verkauft. Wie mitgeteilt wird, kann das Kabel aus dem Gehäuse oder Gehäuse herausragen und stromführende Teile freilegen, die der Benutzer berühren und einen Stromschlag erleiden könnte.

Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch den europäischen Normen EN 60598-1 und EN 60598-2-20.

Vor der weiteren Verwendung wird gewarnt!

 

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Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2023 – Bilder anklicken für Detailansicht


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Rapex-Warnnummer: A12/00627/23
Veröffentlicht am 31.03.2023 – Bericht-2023-13

Meldendes Land: Deutschland
Produkt: Lichterkette 6 Meter lang mit 30 LED-Lichtern
Typ/Modellnummer: 803580

Wir empfehlen die Rückgabe beim Händler


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Rückruf: Erstickungsgefahr – Zara ruft Strampelanzug für Babies zurück

Das Modelabel Zara hat den Strampelanzug für Neugeborene mit der Artikelnummer 4673/529/737 aus dem Verkauf genommen, nachdem bei einigen Exemplaren eine unzureichende Befestigung einiger Knöpfe am Kleidungsstück festgestellt wurde.

Die Druckknöpfe können sich leicht vom Overall lösen. Ein Kind kann sie in den Mund nehmen und ersticken.

Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit noch der europäischen Norm EN 71-1

achtungBetroffener Artikel


Artikel: Kinder-Strampelanzug/Overall
Größen: 1-3 Monate, 3-6 Monate, 6-9 Monate, 9 Monate – 1 Jahr
Marke: Zara Home
Bezeichnung: Kids Newborn Pelele Rib Type
Artikelnummer 4673/529/737

Wenn Sie diesen Artikel gekauft haben, setzen Sie sich mit dem Kundenservice oder einer Zara Filiale in Verbindung, um die Rückgabe des Kleidungsstücks und die anschließende Rückerstattung des Kaufpreises zu vereinbaren.

Kundeninformation >  Rapex-Meldung >

Produktabbildung: Rapex/Zara

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Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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Rückruf: Strangulationsgefahr durch verschiedene Schnullerketten von trixie

mytoys informiert über den Rückruf verschiedener Schnullerketten des Herstellers trixie. Wie das Unternehmen mitteilt, stellt die Verwendung des trixie-Schnullerhalters ein Sicherheitsrisiko für kleine Kinder dar. Kleinteile können sich lösen und bergen damit das Risiko verschluckt zu werden und damit die Gefahr des Erstickens. Weiterhin wurde festgestellt, dass der Schnullerhalter zu weit gedehnt werden kann, was die Gefahr der Strangulation bergen kann.

Von der weiteren Verwendung wird abgeraten!

achtungBetroffene Artikel


Artikel: Schnullerketten des Herstellers trixie
Verkaufszeitraum: 03.2022 – 11.2022

Schnullerkette Mrs. Elephant
23777807 trixie 24-589 

Schnullerkette Mrs. Rabbit
23659111 trixie 24-549 

Schnullerkette Mr. Lion
23659107 trixie 24-539 

Schnullerkette Mr. Polar Bear
23659114 trixie 24-569 

Schnullerkette Mr. Fox
23659127 trixie 24-579 

Kundeninformation > Rapex-Meldung >

Kundenservice
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den mytoys Kundenservice unter der 030-726 201 201 

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden, aber unserer Meinung nach nicht ausreichend. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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Rapex-Meldung: Stromschlaggefahr bei Stecker-Nachtlicht in Apfelform von POLUX

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX warnt vor Stromschlaggefahr bei dem Apfelförmigen Stecker-Nachtlicht mit drei verschiedenfarbigen LEDs der Marke Polux. Wie mitgeteilt wird, kann die Abdeckung des Produkts leicht entfernt werden, wodurch stromführende Teile zugänglich werden. Benutzer könnten sie berühren und einen elektrischen Schlag erhalten.

Von der weiteren Verwendung wird dringend abgeraten!

 

achtungÜbersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2021 – Bilder anklicken für Detailansicht


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Rapex Warnnummer: A12/01777/22

Artikel: Nachtlicht Steckerlampe
Marke: POLUX
Type/Modell: 835
Batchnummer: INDEX 310101 SE1802WD-1
EAN: 5901508310101
 
Wir empfehlen, betroffene Nachtlichter über den Wertstoffhof zu entsorgen oder beim jeweiligen Händler zurückzugeben.
 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2021

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

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Rapex-Meldung: Gesundheitsgefahr – Keime in einer Charge „Ahrenshof Arztseife“

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über eine Keimbelastung des Artikels „Ahrenshof Arztseife“ im 500ml Spender. Wie mitgeteilt wird, ist die Gesamtkeimzahl des Produkts ist zu hoch (gemessener Wert bis zu 340 000 KBE/g). 

Der Mikroorganismus kann bei einigen Verbrauchern möglicherweise Krankheiten verursachen, insbesondere bei solchen mit einem geschwächten Immunsystem. Bei Anwendung auf geschädigter Haut kann das Produkt Infektionen oder Reizungen verursachen.

Das Produkt entspricht weder der Kosmetikverordnung noch der europäischen Norm EN 17516.

achtungÜbersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2022 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Warnnummer: A12/01752/22

Artikel: Ahrenshof Arztseife
Batchnummer: 158/IJ/U3 36/2020
Barcode: 4029957008057
Beschreibung: Transparente, etikettierte Kunststoffflasche mit halbtransparentem Schraubverschluss und integriertem Pumpspender.

Die Chargenkennzeichnung ist auf der Rückseite aufgedruckt.

Da aktuell keinerlei Informationen zu Rückgabe vorliegen, empfehlen wir, betroffene Seifen in den jeweiligen Verkaufsstellen bzw. bei den jeweiligen Händlern zurückzugeben.

Weitere Informationen

Die Ahrenshof GmbH rät Kunden, die das Produkt gekauft haben von einer weiteren Verwendung ab.
Verbraucheranfragen werden beantwortet: Werktags von Mo – Do 08.00 bis 17.00 Uhr unter der Telefonnummer: 034207-6910

Verbraucherinformation >


Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2022

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

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Rapex-Meldung: Behörde warnt vor Kinder-Spieluhren der Marke „Musicbox Kingdom“

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über zwei mangelhafte Spieluhren mit Entchen und Hundefiguren. Wie mitgeteilt wird, können sich kleine Teile leicht vom Spielzeug lösen. Kleine Kinder können sie in den Mund nehmen und schlimmstenfalls daran ersticken. Die betroffenen Spieluhren wurden vornehmlich online – unter anderem über Amazon – angeboten.

Die Produkte entsprechen weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.

Betroffene Spieluhren sollten unbedingt aus der Reichweite von Kleinkindern entfernt werden.

 

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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2021 – Bilder anklicken für Detailansicht


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Rapex-Warnnummer: A12/01599/22
Veröffentlicht am 11.11.2022 im Webreport Report-2022-45

Spieluhr: Alle meine Entchen
Marke: Musicbox Kingdom
Name: Music Box Entchen
Typ/Modellnummer: 43832
Barcode: 4046729438324


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Rapex-Warnnummer: A12/01598/22
Veröffentlicht am 11.11.2022 im Webreport Report-2022-45

Spieluhr: Entertainer
Marke: Musicbox Kingdom
Name: Spieluhr tanzende Hunde
Typ/Modellnummer: 43809
Barcode: 4046729438096

Wir empfehlen die Rückgabe bei den jeweiligen Händlern. 

 


Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2021

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2021

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

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Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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Rapex Warnung zu Kinderhochstuhl „espoo“ von Milly Mally

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert in der Warnmeldung A12/01591/22 vom 11.11.2022 über Gefahren bei dem Kinderhochstuhl Modell espoo von Milly Mally für Kinder von 6-36 Monaten. Der Meldung zufolge könnten Kleinteile (Etikett und Gurtversteller) sowie zugängliches Füllmaterial lösen und verschluckt werden, was zum Ersticken führen kann.

 

achtungÜbersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2021 – Bilder anklicken für Detailansicht


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Warnmeldung A12/01591/22

Artikel: Kinderhochstuhl
Marke: Milly Mally
Modell: espoo  
EAN: 5901761126037

Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit noch der europäischen Norm EN 14988.

Von Behörden angeordnete Maßnahmen (an: Hersteller)
Rücknahme des Produkts vom Markt
Datum des Inkrafttretens 28.07.2022

Von Behörden angeordnete Maßnahmen (an: Hersteller)
Zerstörung des Produkts

 


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Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

 

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Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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Rapex-Meldung: Stromschlag- und Brandgefahr durch UV Insektenschutz Stecker von Windhager

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über mögliche Stromschlag- und Brandgefahr durch UV Insektenschutz Stecker von Windhager. Der Meldung zufolge sind spannungsführende Teile durch das Gehäuse zugänglich. Es gibt keine Abschaltung, daher bleiben die Steckerstifte nach dem Trennen vom Stromnetz unter Spannung. 

Die elektrische Isolierung und die Luft-/Kriechstrecken zwischen dem Primär- und dem zugänglichen Sekundärkreis sind nicht ausreichend, daher könnte das Produkt überhitzen und einen Brand auslösen.

 

achtungÜbersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2021 – Bilder anklicken für Detailansicht


#gallery-7 { margin: auto; } #gallery-7 .gallery-item { float: left; margin-top: 10px; text-align: center; width: 16%; } #gallery-7 img { border: 2px solid #cfcfcf; } #gallery-7 .gallery-caption { margin-left: 0; } /* see gallery_shortcode() in wp-includes/media.php */

Artikel: Lampe UV Insektenschutz Plug in & catch
Marke: Windhager
Typ/Modellnummer: 03507
Strichcode: 9003117035072

Rapex-Meldung >

Verwenden Sie das Produkt nicht mehr. Geben Sie das Produkt an der Verkaufsstelle zurück

Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch den europäischen Normen EN 60335-1 und EN 60335-2-59

Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt und Rückruf des Produkts von Endverbrauchern


Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2021

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

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Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
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