Rückruf: Unzulässige Pflanzenschutzmittel in gerebelten Dillspitzen via Monolith und Mixmarkt

Die Monolith Nord GmbH informiert über den Rückruf des Artikels Dillspitzen gerebelt im 100g Beutel mit dem MHD 30.03.2026. Wie das Unternehmen mitteilt, wurden unzulässige Pflanzenschutzmittel festgestellt.

Vom Verzehr wird abgeraten!

Der betroffene Artikel wurde über Monolith Nord und Mixmärkte vertrieben.

achtungBetroffener Artikel


Dillspitzen gerebelt
Mindestens haltbar bis: 30.03.2026
Verpackungseinheit: 100g
Art. 57020
Inverkehrbringer: Monolith Nord, Mixmärkte

Kunden, die den entsprechenden Artikel gekauft haben, können diesen gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.

Kundenservice
Der Kundenservice ist unter der Hotline 0800 66 66 548 erreichbar 

Kundeninformation >

Abbildung: Monolith Nord GmbH

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden, aber unserer Meinung nach nicht ausreichend. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 




Rückruf: Metallfragmente – Monolith Nord ruft „Halva aus Sonnenblumenkernen – Zolotoi Vek“ zurück

Die Monolith Nord GmbH ruft den Artikel „Halva aus Sonnenblumenkernen – Zolotoi Vek“ zurück. Wie mitgeteilt wird, können sich in den 500g Packungen etwa 2cm lange Fremdkörper in Form eines biegsamen Metallfragmentes befinden.

achtungBetroffener Artikel


Produkt: Halva aus Sonnenblumenkernen – Zolotoi Vek
Verpackungseinheit: 500 g
Haltbarkeit: 20.08.2019
Hersteller (Inverkehrbringer): Monolith Nord GmbH

Leider wird derzeit weder über die Vertriebswege informiert, noch werden Rückgabemödalitäten genannt.

Wir raten Verbrauchern, die betroffenes Produkt gekauft haben, dies in den Verkaufsstellen zurückzugeben

Produktabbildung: Monolith GmbH

Hintergrund Fremdkörper

ACHTUNG! Gesundheitsgefahr!

Metallische Fremdkörper, Glasscherben oder Glassplitter, Holz- und Kunststoffsplitter können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen!

Verbraucher die einen der betroffenen Artikel besitzen, sollten betroffene Produkte NICHT mehr verwenden und dem Handel zurückbringen

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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Rückruf: PAK – Monolith ruft Sonnenblumenöl „Salatoff“ zurück

Die Monolith Nord GmbH in Rosengarten ruft das nicht raffinierte Sonnenblumenöl „Salatoff“ zurück. Betroffen sind insgesamt 20.250 1-Liter-Flaschen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 14.03.2018 die über REWE angeboten wurden. Bei der betroffenen Charge sind die gesetzlich festgelegten Höchstmengen an polyzyklischen, aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAKs) überschritten.

UPDATE vom 20.11.2017:
Betroffenes Öl wurde auch über MIX-Markt Filialen verkauft!

Von einem Verzehr des Produktes wird abgeraten!

achtungBetroffener Artikel


Produkt: Sonnenblumenöl „Salatoff“
Inhalt: 1,0L nicht raffiniert
MHD 14.03.2018
Chargennummer / Los-Kennzeichnung: 2017.03.15
Monolith Unternehmensgruppe (Hersteller)

 

Das Produkt kann in allen Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.

Kundenservice
Für Verbraucheranfragen steht Ihnen eine kostenlose Hotline Nummer – 0800 66 66 548 zur Verfügung

 

polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

Die Aufnahme der Schadstoffe erfolgt durch die Nahrung und Trinkwasser, durch die Atmung der belasteten Luft über die Lunge (wobei Autoabgase und Tabakrauch für die allgemeine Bevölkerung am bedeutendsten sind) sowie durch die Haut. Bei Kindern ist die Schadstoff-Aufnahme besonders hoch. PAK entfetten die Haut, führen zu Hautentzündungen und können Hornhautschädigungen hervorrufen sowie die Atemwege, Augen und den Verdauungstrakt reizen.

Einige PAK sind beim Menschen eindeutig krebserzeugend (z. B. Lungen-, Kehlkopf-, Hautkrebs sowie Magen- und Darmkrebs bzw. Blasenkrebs). Die Möglichkeit der Fruchtschädigung oder Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit besteht.

Zum Beispiel wird das Benzo[a]pyren bei Schornsteinfegern für den Hautkrebs verantwortlich gemacht.

Mehr bei wikipedia.de 

 


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