Schweizer Behörde warnt vor nicht deklariertem Weizen, Gerste oder Roggen in Hipp Bio Milchbrei Hafer und Hipp Bio Porridge Hafer

Da viele Verbraucher die in Grenznähe leben, auch dort einkaufen bitten wir um Beachtung dieser Meldung

Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)  hat eine öffentliche Warnung zu nicht deklarierten Anteilen von Weizen, Gerste oder Roggen in Hipp Bio Milchbrei Hafer und in Hipp Bio Porridge Hafer herausgegeben. Inwieweit diese Produkte auch in Deutschland betroffen sind, ist derzeit noch unklar. Wir werden bei Bedarf entsprechende Updates einfügen.


Der Service de la consommation et des affaires vétérinaires Genève und das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt haben das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV darüber informiert, dass in Hipp Milchbrei Hafer und im Hipp Porridge Hafer nicht deklarierte Anteile von Weizen, Gerste oder Roggen nachgewiesen wurden. Für Allergiker kann eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden. Hipp hat die beiden betroffenen Produkte umgehend zurückgerufen.

In den beiden Produkten wurden nicht deklarierte Anteile von Weizen, Roggen oder Gerste nachgewiesen. Für Kinder, welche allergisch auf Weizen, Roggen, Gerste oder Gluten reagieren, kann eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden.

Das BLV empfiehlt Allergikern auf Weizen, Roggen oder Gerste und Personen mit einer Glutenunverträglichkeit, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren.

achtungBetroffene Artikel


HiPP BIO Milchbrei Hafer nach dem 6. Monat
HiPP BIO Porridge Hafer Erdbeere-Himbeere ab dem 8. Monat

Verkauft in der Schweiz bei:
Müller Handels AG
Coop
PharmaFocus AG
Migros
Brack.ch
Voigt AG Pharma Grosshandel

Kundeninformation >

Quelle: Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) 

Nahrungsmittelallergie

Das Ausmaß der allergischen Reaktion kann interindividuell stark variieren. Nahrungsmittelallergien äußern sich in Reaktionen der Schleimhaut, zum Beispiel in Form von Schleimhautschwellungen im gesamten Mund-, Nasen- (allergische Rhinitis) und Rachenraum und Anschwellen der Zunge. Symptome im Magen-Darm-Bereich sind z. B. Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Durchfall. Nahrungsmittelallergien können aber auch zu Reaktionen der Atemwege mit Verengung der Bronchien (allergisches Asthma) und der Haut (atopisches Ekzem, Juckreiz und Nesselsucht) führen. Im Extremfall kann es zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen

 

 

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Dringende Warnung vor Säuglingsnahrung in Pulverform von Abbott Nutrition

achtungDas Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Warnung der amerikanischen Behörde für Lebensmittel und Arzneimittel (U.S. Food and Drug Administration, FDA) veröffentlicht und warnt warnt vor der Verwendung bestimmter Säuglingsnahrung in Pulverform des Herstellers Abbott Nutrition in Sturgis, Michigan.

Am 17. Februar 2022 gab die Firma Abbott bekannt, dass das Unternehmen einen freiwilligen Rückruf bestimmter Chargen potenziell betroffener Produkte veranlasst hat. Es handelt sich um die Produkte Similac, Alimentum und EleCare-Pulvernahrung, die im Werk in Sturgis, Michigan hergestellt werden.

Der Rückruf steht im Zusammenhang mit Verbraucherbeschwerden über Infektionen mit Cronobacter sakazakii und Salmonella Newport in den USA. In all diesen Fällen soll Säuglingsnahrung des Herstellers Abbott Nutrition verzehrt worden sein. Alle fünf Fälle, die mit diesen Beschwerden im Zusammenhang stehen, mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden. In zwei Fällen hat die Infektion möglicherweise zum Tod der Patienten beigetragen.

Die FDA warnt davor, bestimmte Säuglingsnahrungspulver, die im Werk der Firma Abbott Nutrition in Sturgis, Michigan hergestellt wurden, zu kaufen und zu verzehren.

Die Produkte wurden innerhalb der USA sowie in Mitgliedstaaten der EU (Italien, Irland, Kroatien, Niederlande, Slowenien, Spanien) und weiteren Drittländern (z.B. Großbritannien, Indien, Islamische Republik Iran, Nordirland, Russische Föderation, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten von Amerika) vertrieben.

Die genannten Produkte wurden nach derzeitigen Erkenntnissen nicht in Deutschland vertrieben.

Es besteht die Möglichkeit, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Produkte online über Marktplätze oder aber durch kurzfristige Aufenthalte in den Mitglied- und Drittstaaten, erworben haben könnten.

Die FDA weist Verbraucherinnen und Verbraucher darauf hin, die Produkte Similac, Alimentum oder EleCare Säuglingsnahrung in Pulverform nicht zu verwenden, wenn:

  • die ersten beiden Ziffern der Chargennummer mit 22 bis 37 beginnen und
  • die Angaben K8, SH oder Z2 enthalten sind und
  • ein Mindesthaltbarkeitsdatum ab dem 01. April 2022 oder später angegeben ist

 

Auf der folgenden Seite bietet der Hersteller die Möglichkeit zur Überprüfung der Chargennummer erworbener Produkte: https://www.similacrecall.com/us/en/product-lookup.html

Weitere Informationen zur Warnung der FDA finden Sie unter folgendem Link: https://www.fda.gov/news-events/press-announcements/fda-warns-consumers-not-use-certain-powdered-infant-formula-produced-abbott-nutritions-facility

Den Rückruf des Herstellers finden Sie unter folgendem Link: https://www.fda.gov/safety/recalls-market-withdrawals-safety-alerts/abbott-voluntarily-recalls-powder-formulas-manufactured-one-plant

Informationen zur Warnung in türkischer Sprache finden Sie unter folgendem Link: https://www.titck.gov.tr/duyuru/ilac-geri-cekme-24022022101035

 

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Hintergrund

ACHTUNG! Gesundheitsgefahr!

Informationen zu Salmonellen und Cronobacter sakazakii

Salmonellen und Cronobacter sakazakii können bei Säuglingen Krankheiten verursachen, wenn sie in Säuglingsnahrung in Pulverform enthalten sind. Obwohl Cronobacter sakazakii und Salmonellen in Säuglingsanfangsnahrung in Pulverform nicht wachsen können, können sie über einen langen Zeitraum überleben und stellen daher nach der Flüssigkeitszugabe ein potenzielles Risiko dar, wenn das Produkt bei der Zubereitung nicht ausreichend erhitzt wird. Eine Kontamination von Säuglingsnahrungspulver mit Cronobacter sakazakii und Salmonellen kann bei Säuglingen zu schweren Erkrankungen wie Durchfall (manchmal blutig), Fieber, Sepsis oder Meningitis führen, die schwerwiegende neurologische Probleme und Entwicklungsstörungen hervorrufen und in seltenen Fällen tödlich sein können. Sepsis und Meningitis können sich durch schlechte Nahrungsaufnahme, Reizbarkeit, Temperaturschwankungen, Gelbsucht (gelbe Haut und Weiß der Augen) und abnormale Atmung und Bewegungen bemerkbar machen. Unter den Säuglingen sind Neugeborene (<28 Tage), insbesondere Frühgeborene, Säuglinge mit niedrigem Geburtsgewicht oder immungeschwächte Säuglinge, am stärksten gefährdet, sich zu infizieren.

(Inoffizielle Übersetzung der Informationen unter: https://www.fsai.ie/news_centre/food_alerts/Similac.html)

Weitere Informationen zu Salmonellen auch in weiteren Sprachen finden Sie hier: http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/salmonellen

 

 

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Rückruf: Fehlerhafte Allergenkennzeichnung – Nutricia Milupa ruft “Milupa Bio-Getreidebrei 7-Korn“ zurück

Nutricia Milupa ruft in Deutschland das Produkt mit der Bezeichnung “Milupa Bio-Getreidebrei 7-Korn“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12.11.2022 zurück. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde anstelle des Getreidebreis bei der betroffenen Charge irrtümlich ein Milchgetreidebrei in die Anlage gegeben und abgefüllt.

Es ist ausschließlich das Produkt mit dem MHD 12.11.2022 in der Produktionszeit von 19:00 bis 20:30 Uhr betroffen. Das Produkt wurde ab dem 02.06.2021 ausgeliefert und ist in Drogeriemärkten und Lebensmitteleinzelhandel sowie online erhältlich:

Der Brei ist sicher und für die Ernährung von Säuglingen in diesem Alter geeignet. Bei Säuglingen mit einer Lactoseintoleranz oder Milcheiweiß- bzw. Sojaallergie kann es allerdings zu Unverträglichkeiten kommen

achtungBetroffener Artikel


Produkt: Milupa Bio-Getreidebrei 7-Korn
Mindesthaltbarkeitsdatum: 12.11.2022
Produktionszeit von 19:00 bis 20:30 Uhr

Der Rückruf wird in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den zuständigen Behörden durchgeführt.

Eltern sollen das betroffene Produkt mit dem entsprechenden Mindesthaltbarkeitsdatum und Produktionszeit nicht mehr verfüttern. Wenn Eltern betroffene Produkte zu Hause haben, sollen sie sich bitte an den Milupa Elternservice unter 0800 737 5000 wenden oder die Ware dort zurückgegeben, wo sie erworben wurde. Nutricia Milupa sorgt für Ersatz oder erstattet die damit verbundenen Kosten.

Nutricia Milupa GmbH
Am Hauptbahnhof 18
60329 Frankfurt am Main

Kundenservice
Bei Fragen können sich Verbraucher gerne kostenfrei unter 0800 737 5000 an den Milupa Elternservice wenden.

Kundeninformation >

Abbildungen: Milupa Nutricia GmbH

Nahrungsmittelallergie

Das Ausmaß der allergischen Reaktion kann interindividuell stark variieren. Nahrungsmittelallergien äußern sich in Reaktionen der Schleimhaut, zum Beispiel in Form von Schleimhautschwellungen im gesamten Mund-, Nasen- (allergische Rhinitis) und Rachenraum und Anschwellen der Zunge. Symptome im Magen-Darm-Bereich sind z. B. Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Durchfall. Nahrungsmittelallergien können aber auch zu Reaktionen der Atemwege mit Verengung der Bronchien (allergisches Asthma) und der Haut (atopisches Ekzem, Juckreiz und Nesselsucht) führen. Im Extremfall kann es zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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Rückruf: Fehlerhafte Allergenkennzeichnung – Humana ruft Babygläschen Alete bewusst „Spinat Käse Risotto“ zurück

Die Humana Vertriebs GmbH informiert über den Rückruf des Artikels „Alete bewusst „Spinat Käse Risotto“ (250g Gläschen) mit Mindesthaltbarkeitsdatum 12/2022 und Chargennummer L0339 (siehe Aufdruck am Deckelrand).

Wie das Unternehmen mitteilt, ist in der betroffenen Charge eine sehr geringe Anzahl an Gläschen aufgrund eines technischen Fehlers mit einem falschen Etikett versehen worden.

Entgegen den Angaben des irrtümlich aufgebrachten Etiketts „Spinat Käse Risotto“ enthalten diese Gläschen das Menü „Gemüse mit Spaghetti und Pute“ mit dem Zutaten Wasser, Karotten 14%, Spaghetti gekocht 12% (Hartweizengrieß, Hühnereiklar), Kartoffeln, Putenfleisch 9%, Zucchini 8,5%, Sellerie, Zwiebeln, Brokkoli 4%, Reisgrieß, Stärke, Rapsöl, Sonnenblumenöl, Jodsalz, Petersilie.

Bei Personen mit Allergien oder Unverträglichkeiten gegen Gluten, Hühnereiweiß und Sellerie kann dies gesundheitliche Probleme hervorrufen. Für Nicht-Betroffene und Nicht-Allergiker ist die Ware unbedenklich verzehrbar.

achtungBetroffener Artikel


Artikel: Alete bewusst „Spinat Käse Risotto“
Inhalt: 250g Gläschen
Mindesthaltbarkeitsdatum 12/2022
Chargennummer L0339 (siehe Aufdruck am Deckelrand)

Verbraucher, die den aufgeführten Artikel mit dem genannten Mindesthaltbarkeitsdatum und der Chargennummer gekauft haben, erhalten auch ohne Vorlage des Kassenbons eine Erstattung des Kaufpreises in ihrer Einkaufsstätte.

Kundenservice
Bei Rückfragen steht der Alete Familienservice zur Verfügung und ist telefonisch unter der Nummer 0800 11 252 05 oder per Mail unter info@alete.de erreichbar.

Kundeninformation >

Produktabbildung:  DMK Deutsche Milchkontor GmbH

Nahrungsmittelallergie

Das Ausmaß der allergischen Reaktion kann interindividuell stark variieren. Nahrungsmittelallergien äußern sich in Reaktionen der Schleimhaut, zum Beispiel in Form von Schleimhautschwellungen im gesamten Mund-, Nasen- (allergische Rhinitis) und Rachenraum und Anschwellen der Zunge. Symptome im Magen-Darm-Bereich sind z. B. Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Durchfall. Nahrungsmittelallergien können aber auch zu Reaktionen der Atemwege mit Verengung der Bronchien (allergisches Asthma) und der Haut (atopisches Ekzem, Juckreiz und Nesselsucht) führen. Im Extremfall kann es zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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Rückruf: Fremdkörper – Milupa ruft Kindermüsli und Kinder-Porridge zurück

Milupa informiert über den Rückruf der Produkte „Milupa Kindermüsli Früchte / Milupa Kindermüsli Bircher / Milupa Kinder-Porridge Hafer & Früchte“. Wie das Unternehmen mitteilt, wurden in einigen Produkten Apfelstiele gefunden. Diese können in Ausnahmefällen in die Atemwege gelangen und zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen – wie Verletzungen im Mundraum – führen. Apfel ist eine der Zutaten in diesen Produkten.

Die Produkte wurden ab dem 11.09.2020 ausgeliefert und sind in Drogeriemärkten und Lebensmitteleinzelhandel sowie online erhältlich. Es sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Sorten mit den hier genannten MHDs betroffen.

Eltern sollen die betroffenen Produkte mit dem entsprechenden Mindesthaltbarkeitsdatum nicht mehr verfüttern.

achtungBetroffener Artikel


Milupa Kindermüsli Früchte
Inhalt: 400g
MHD: 28.12.2021


Milupa Kindermüsli Bircher
Inhalt: 400g
MHD 26.10.2021, 19.12.2021, 18.01.2022


Milupa Kinder-Porridge Hafer & Früchte
Inhalt: 400g
MHD 20.10.2021, 01.12.2021, 16.01.2022

Österreich

Darüber hinaus wurden die folgenden Produkte ab dem 11.09.2020 ausgeliefert und sind im Einzelhandel bei Müller in Österreich erhältlich:

Milupa Kindermüsli Früchte – 400g // MHD: 28.12.2021, CHARGE: 2021.12.28
Milupa Kindermüsli Bircher – 400g // MHD: 26.10.2021, CHARGE: 2021.10.26
Milupa Kindermüsli Bircher – 400g // MHD: 19.12.2021, CHARGE: 2021.12.19
Milupa Kindermüsli Bircher – 400g // MHD: 18.01.2022, CHARGE: 2022.01.18
Milupa Kinder-Porridge Hafer & Früchte (mit oder ohne Clip) – 400g // MHD: 20.10.2021; CHARGE: 2021.10.20
Milupa Kinder-Porridge Hafer & Früchte (mit oder ohne Clip) – 400g // MHD: 01.12.2021; CHARGE: 2021.12.01

 

Wenn Eltern betroffene Produkte zu Hause haben, sollen sie sich bitte an den Milupa Elternservice unter 0800 737 5000 wenden oder die Ware dort zurückgegeben, wo sie erworben wurde. Milupa sorgt für Ersatz oder erstattet die damit verbundenen Kosten.

Milupa Nutricia GmbH
Am Hauptbahnhof 18
60329 Frankfurt am Main

Kundenservice
Bei Fragen können sich Verbraucher gerne kostenfrei unter 0800 737 5000 an den Milupa Elternservice wenden.

Kundeninformation >

Abbildungen: Milupa Nutricia GmbH

Hintergrund Fremdkörper

ACHTUNG! Gesundheitsgefahr!

Metallische Fremdkörper, Glasscherben oder Glassplitter, Holz- und Kunststoffsplitter können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen!

Verbraucher die einen der betroffenen Artikel besitzen, sollten betroffene Produkte NICHT mehr verwenden und dem Handel zurückbringen

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Rückruf: Glasstücke möglich – EDEKA ruft Babygläschen „Bio Heidelbeere in Birne“ zurück

Die EDEKA-Zentrale informiert über den Rückruf des Babynahrungs-Artikel „EDEKA Bio Heidelbeere in Birne nach dem 4. Monat“ im 190-Gramm-Glas mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 28.07.2022. Wie das Unternehmen mitteilt, ist nicht auszuschließen, dass in einzelnen Gläsern des betreffenden MHD Glasstücke enthalten sein können.

Vom Verzehr des Produktes wird abgeraten!.

Der Artikel wurde bundesweit vorwiegend bei EDEKA und Marktkauf angeboten

achtungBetroffener Artikel


Artikel: EDEKA Bio Heidelbeere in Birne nach dem 4. Monat
Inhalt: 190-Gramm-Glas
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 28.07.2022

Kunden, die das entsprechende Produkt gekauft haben, können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.

Andere Mindesthaltbarkeitsdaten dieses Artikels sowie weitere Babynahrungs-Artikel der Marke „EDEKA Bio“ sind nicht betroffen.

Kundenservice
Verbraucheranfragen beantwortet der Kundenservice unter der Rufnummer 0800 333 5211 (Montag bis Sonntag, 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr) oder per E-Mail: info@edeka.de.

Kundeninformation >

Produktabbildung: EDEKA-Zentrale

Hintergrund Fremdkörper

ACHTUNG! Gesundheitsgefahr!

Metallische Fremdkörper, Glasscherben oder Glassplitter, Holz- und Kunststoffsplitter können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen!

Verbraucher die einen der betroffenen Artikel besitzen, sollten betroffene Produkte NICHT mehr verwenden und dem Handel zurückbringen

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Rückruf: Cronobacter-Bakterien – Die Migros ruft verschiedene Mibébé Getreidebrei-Produkte zurück

Die betreffenden Produkte waren in sämtlichen Migros-Filialen sowie bei LeShop.ch erhältlich. Die Produkte wurden bereits aus den Regalen der Migros entfernt.

Bei einer internen Kontrolle des Herstellers wurde eine mikrobiologische Belastung durch Cronobacter-Bakterien festgestellt. Ein Gesundheitsrisiko kann nicht ausgeschlossen werden. Die Migros bittet ihre Kundinnen und Kunden, ihren Kindern diese Produkte nicht zum Verzehr zu geben.

achtungBetroffener Artikel


Vom Rückruf betroffen sind vier Produkte:

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Migros Artikelnummer

Name

Mindesthaltbarkeitsdatum

Preis

521016800000

Mibébé Reisbrei

15.07.2021

CHF 3.30

521017000000

Mibébé Gute Nacht Milchbrei Früchte

14.07.2021

CHF 3.90

521016900000

Mibébé Weizengriessbrei

12.08.2021

CHF 2.90

521015100000

Mibébé 5-Kornbrei

10.04.2021

CHF 4.50

Die Migros bittet ihre Kundinnen und Kunden, die betreffenden Produkte ihren Kindern nicht zum Verzehr zu geben. Cronobacter-Bakterien können bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern in seltenen Fällen zu schwerwiegenden Infektionen wie Meningitis (Hirnhautentzündung) führen. Eltern, die ihrem Kind vom betroffenen Produkt zum Essen gegeben haben, sollten einen Kinderarzt aufsuchen, wenn das Kind gesundheitliche Beschwerden zeigt.

Kunden, die das betroffene Produkt zuhause haben, können es in ihre Migros-Filiale zurückbringen und erhalten den Verkaufspreis zurückerstattet.

Produktabbildungen: Migros-Genossenschafts-Bund

 

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Rückruf: Cronobacter – Schweizer Behörde warnt vor Bimbosan Babynahrung

Da viele Verbraucher die in Grenznähe leben, auch dort einkaufen bitten wir um Beachtung dieser Meldung

In der Bimbosan Getreidebeikost „Bio-Hosana“ und „Bio-2“ im Nachfüllbeutel wurde eine mikrobiologische Belastung durch Cronobacter sakazakii festgestellt. Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden. Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV empfiehlt, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren.

Im Rahmen einer risikobasierten, amtlichen Kontrolle haben die kantonalen Lebensmittelvollzugsbehörden in der Getreidebeikost „Bio-Hosana“ und „Bio-2“ im Nachfüllbeutel eine mikrobiologische Belastung durch Cronobacter sakazakii festgestellt.

Cronobacter können bei Neugeborenen und Säuglingen bis 12 Monaten zu schwerwiegenden Infektionen wie Meningitis (Hirnhautentzündung) führen.

Die Produkte sind online möglicherweise auch in Deutschland erhältlich gewesen!

achtungBetroffener Artikel


Getreidebeikost „Bio-Hosana“ 3-Korn im Nachfüllbeutel 300 Gramm
Lotnummer: L19432S1
Mindesthaltbarkeitsdatum: 19.07.2021

Getreidebeikost „Bio-2“ Hafer und Dinkel im Nachfüllbeutel 300 Gramm
Lotnummer: L27057200201
Mindesthaltbarkeitsdatum: 13.10.2021

Verkauft in Apotheken, Drogerien, Coop und Webshops

Produktabbildung: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

 

Hintergrund Cronobacter

ACHTUNG! Gesundheitsgefahr!

Cronobacter sakazakii (Syn.: Enterobacter sakazakii Farmer et al. 1980) ist eine Bakterienart der Familie Enterobacteriaceae und gehört zu den gram-negativen Bakterien. Cronobacter sakazakii ist stäbchenförmig und durch Geißeln beweglich. Ein charakteristisches Merkmal ist die gelbe Pigmentierung der Bakterienkulturen.

Cronobacter sakazakii kann bei Säuglingen Blutvergiftungen (Sepsis), Hirnhautentzündungen (Meningitis) und nekrotisierende Enterokolitis, eine gefährliche Darmerkrankung, verursachen. Die eher selten vorkommende Infektion kann über die Säuglingsnahrung erfolgen, so wurde Cronobacter sakazakii in Milchpulver nachgewiesen. Über Vorkommen und Lebensweise in freier Umwelt ist von dem Bakterium wenig bekannt. Quelle: wikipedia.de

 

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Mineralöl-Nachweis: Rossmann stoppt Verkauf von Babymilch-Charge der Eigenmarke „Babydream“

foodwatch fordert: Auch belastete Produkte von Nestlé, Humana und Novalac müssen zurückgerufen werden

Die Drogeriekette Rossmann hat den Verkauf einer Charge seiner Säuglingsmilch „Babydream Kinderdrink“ gestoppt, die einer staatlichen Laboruntersuchung zufolge mit aromatischen Mineralölen (MOAH) belastet war.

Babymilch der Eigenmarke „Babydream“
Kunden könnten bereits gekaufte Produkte der Charge 1466876 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 08.2020 in den Filialen „ganz einfach zurückgeben“, schrieb das Unternehmen am Freitag in einer Nachricht an foodwatch.

Rossmann reagiert damit auf eine Veröffentlichung der amtlichen Laborbefunde durch die Verbraucherorganisation am Vortag. MOAH werden von der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA als potenziell krebserregend und erbgutverändernd eingestuft und gelten in Lebensmitteln auch in Spuren als unerwünscht.

In der staatlichen Laboruntersuchung waren auch in Babymilchen von Nestlé, Humana und Novalac MOAH nachgewiesen worden. foodwatch forderte die Hersteller auf, die betroffenen Produkte unverzüglich zurückzurufen. Andernfalls müssten die Behörden einen Rückruf anordnen.

foodwatch kritisierte zudem, dass Rossmann die amtlichen Testergebnisse bereits seit längerer Zeit vorgelegen haben, das Unternehmen aber wochenlang auf eine Warnung seiner Kunden verzichtete. „Wenn nicht einmal ein amtlicher Laborbefund bei Babyprodukten dazu führt, dass die Produkte unverzüglich aus dem Regal geräumt und die Kunden gewarnt werden, zeigt dies den politischen Handlungsbedarf auf“, erklärte foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker. „Ernährungsministerin Julia Klöckner muss endlich sichere Grenzwerte für Mineralölverunreinigungen durchsetzen, wobei aromatische Mineralöle in den Produkten gar nicht nachweisbar sein dürfen.“

foodwatch sieht Unternehmen und Bundesregierung in der Verantwortung dafür, dass nur noch Babymilchen in den Handel kommen, die garantiert frei von gefährlichen Mineralölbelastungen sind. Im vergangenen Oktober hatte Frau Klöckner in Bezug auf entsprechende Babymilch-Tests noch gesagt: „Wenn sich herausstellt, dass Baby- oder Säuglingsmilch der Gesundheit unserer Kleinsten schaden könnte, darf sie nicht im Supermarkt landen.“ foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker: „Bisher haben sich die Worte der Ministerin als leere Versprechungen erwiesen. Frau Klöckner schützt die Geschäftsinteressen von Nestlé & Co., aber nicht die Gesundheit von Babys.“

Am Donnerstag hatte die Verbraucherorganisation bisher unveröffentlichte staatliche Laborbefunde der Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) in Münster und Stuttgart öffentlich gemacht, die bei mehreren Säuglingsmilchen Mineralölverunreinigungen nachgewiesen hatten. Beide Labore fanden in den Produkten gesättigte Mineralöle (MOSH), deren genaue gesundheitliche Auswirkungen noch unklar sind. Das CVUA Münster identifizierte zudem die besonders gefährlichen MOAH in 14 von 50 Babymilch-Proben. Betroffen waren dabei sechs Nestlé-Produkte („BEBA Pro HA 2“, „BEBA Supreme Pre, von Geburt an“, „BEBA Optipro 2“, „BEBA Optipro 1“, „BEBA Pro HA 1, von Geburt an“ und „BEBA Pro HA Pre“), jeweils zwei Produkten des Herstellers Novalac („Säuglingsmilchnahrung PRE 400g“ und „BK, Blähungen und Koliken“) und Humana („SL Spezialnahrung bei Kuhmilchunverträglichkeit“ und „Anfangsmilch 1 von Geburt an“) sowie das jetzt aus dem Verkauf genommene Rossmann-Produkt.

In seiner Nachricht an foodwatch betonte Rossmann, dass der Verkaufsstopp „vorsorglich“ erfolge. Dem Unternehmen vorliegende Eigenuntersuchungen seien „unauffällig“ gewesen, weshalb Rossmann auch die zurückgezogene Charge als „unbedenklich“ bezeichnete. foodwatch kritisierte dies als verharmlosend. Das CVUA Münster habe seine Tests auf dem höchsten Stand der Labortechnik durchgeführt und dabei MOAH nachgewiesen. foodwatch ist bekannt, dass viele Unternehmen bei Eigenuntersuchungen bisher nicht nach dem anerkannten Laborstandard des „Joint Research Centre (JRC)“ der EU verfahren sind, weshalb ihre Kontrollen auch zu falsch negativen Ergebnissen führen könnten. foodwatch forderte Rossmann daher auf, seine Testergebnisse samt der angewandten Verfahren öffentlich zu machen und für alle weiter gehandelten Babymilch-Chargen auf Basis des JRC-Standards nachzuweisen, dass keine Belastung mit MOAH vorliegt.

Quelle: foodwatch e.V.
Internet: www.foodwatch.de

Mehr dazu: foodwatch: Staatliche Labore finden Mineralöle in Babymilchpulver

 

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Mineralöl in Babymilch: foodwatch fordert Veröffentlichung aller amtlichen Testergebnisse

Mineralöl in Babymilch: foodwatch fordert Veröffentlichung aller amtlichen Testergebnisse und konsequenten Gesundheitsschutz der Bevölkerung

Vor einem am Freitag in Brüssel stattfindenden EU-Treffen über den Umgang mit gesundheitsgefährdenden Mineralölen in Babymilch hat die Verbraucherorganisation foodwatch die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Resultate aller amtlichen Labortests zu veröffentlichen. Nach Informationen von foodwatch haben französische Behördernvertreter bereits angekündigt, sich für die Veröffentlichung aller bei Behörden der EU-Länder vorliegenden Testergebnisse einsetzen zu wollen. Die EU-Kommission sei gesetzlich dazu verpflichtet, die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zu schützen, so foodwatch – das gelte auch für potenziell krebserregende und erbgutschädigende Mineralöle in Lebensmitteln. 

Bei Labortests wurden in dem Milchpulver sogenannte aromatische Mineralölbestandteile nachgewiesen, die im Verdacht stehen, Krebs auszulösen.

„Statt die Bürger Europas durch angemessene Informationen und Produktrückrufe zu schützen, haben die Kommission und die Mitgliedstaaten es Nestlé und Danone überlassen, durch abwiegelnde Falschmeldungen besorgte Eltern in falscher Sicherheit zu wiegen und dadurch ihre Geschäfte ungestört weiter zu betreiben“, erklärte Matthias Wolfschmidt, Internationaler Kampagnendirektor von foodwatch.

foodwatch hatte im Oktober letzten Jahres Labortests veröffentlicht, wonach Milch für Babys und Kleinkinder mit sogenannten aromatischen Mineralölen (MOAH) belastet ist. Betroffen waren Produkte aus Deutschland, Frankreich und den Niederlanden, unter anderem von Nestlé und Danone. Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA beschreibt aromatische Mineralöle als potenziell krebserregend und erbgutschädigend – weshalb solche Rückstände selbst in kleinsten Mengen nicht in Lebensmitteln enthalten sein sollten. Die EU-Kommission hatte zwar umgehend eine Meldung an alle europäischen Behörden in das europäische Schnellwarnsystem RASFF geschickt, ein Kurzgutachten der EFSA beauftragt und in Fachkreisen die von foodwatch verwendeten Nachweisverfahren bestätigt. Informationen der Öffentlichkeit, Produktrückrufe oder andere Maßnahmen zum gesundheitlichen Verbraucherschutz sind bislang jedoch ausgeblieben.

„Es spricht Bände über das Niveau des staatlichen gesundheitlichen Verbraucherschutzes in der EU, dass eine von Bürgern finanzierte NGO die Qualität der Laboranalyseverfahren vorantreiben und Lebensmittelgiganten wie Nestlé und Danone dazu zwingen muss, die seit vielen Jahren bekannten von aromatischen Mineralölen ausgehenden Gesundheitsgefahren in ihren Produkten endlich zu beseitigen. Wann übernehmen die Behörden endlich diese Aufgabe?“, fragte Wolfschmidt.

foodwatch erwarte von der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten, die Bevölkerung umfassend über die zwischenzeitlich in staatlichen Labors durchgeführten Testergebnisse zu informieren und belastete Produkte vom Markt zu nehmen. Es müsse in der EU eine Nulltoleranz für aromatische Mineralöle in allen Lebensmitteln gelten.

Nestlé hatte in Reaktion auf die foodwatch-Laboranalysen erklärt, dass keine Gesundheitsgefahr bestehe und Babys „weiterhin sicher“ mit der Säuglingsnahrung gefüttert werden könnten. Auch Danone hatte versichert, dass die Produkte des Herstellers sicher seien.

 

Mineralöl-Rückstände

BABYNAHRUNG
foodwatch-Labortests: Krebsverdächtige Mineralöl-Rückstände in Säuglingsmilch von Nestlé und Novalac

Verbraucherorganisation fordert sofortigen Verkaufsstopp und Rückruf in Deutschland und Österreich

Quelle: foodwatch e.V.
Internet: www.foodwatch.de

 

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