Rapex-Meldung: Rückruf von FFP2-Atemschutzmaske CY2020-KZ002

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel


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Warnungsnummer: A12 / 00660/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: unbekannt
CE Kennzeichnung: CE2834
Name: Partikelfiltrierende Halbmaske
Typ/Modellnummer: CY2020-KZ002 FFP2 NR Non-medical
Chargennummer: 202008
Barcode: 6973181510016
Fälschung: Nein

Die Maske passt sich nicht richtig an das Gesicht an, was zu einer unzureichenden Gesamtfiltrationskapazität führt (gemessene Mittelwerte: bis zu 66%). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen.

Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Die Maske hat einen in den Nasenbereich eingenähten Nasenclip mit einem Schaumstoffstreifen. Das Produkt wird auch online verkauft.
Das Produkt wird in einer weißen Kartonverpackung mit 20 Artikeln pro Karton verkauft. Es gibt eine zusätzliche Verpackung als Doppelverpackung in einer Plastiktüte mit gedruckten Gebrauchsanweisungen.

Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (an: Importeur)
Rückruf von Endverbrauchern

Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (an: Importeur)
Einstellung des Verkaufs

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Deutschland

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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Warnung: Unzureichende Filterleistung bei IVROU FFP2 Atemschutzmaske

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel

Statement von IVROU >


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Warnungsnummer: A12/00591/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: IVROU
CE Kennzeichnung: CE2163
Name: SELF-PRIMING FILTER RESPIRATOR
Typ/Modellnummer: IRYS-01
Chargennummer: HLB20200906W
Herstellungsdatum: 06.09.2020 (MFG: 20200906)
Ablaufdatum: 20220905
Barcode: 8719327230893
Fälschung: Nein

Die Partikel/Filterretention des Materials ist unzureichend (gemessene Werte: bis zu 19 %); zusätzlich passt sich die Maske nicht richtig an das Gesicht an. Folglich erfüllt das Produkt die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen nicht. Ein Schutz ist nicht gewährleistet.

Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Weiße Halbflächenpartikelfiltermaske, verkauft als „FFP2“ Maske. Das Produkt ist in einzelnen weiß-transparenten Kunststoffbeuteln verpackt, die in Kartons verkauft werden.

Von Wirtschaftsteilnehmern angeordnete Maßnahmen (an: Einzelhändler)
Rücknahme des Produkts vom Markt

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Deutschland

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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Warnung: Rapex warnt vor Enhance FFP2 Atemschutzmasken

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel


Warnungsnummer: A12/00572/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: Enhance
CE Kennzeichnung: CE2163
Name: FFP2 Mask
Typ/Modellnummer: FFP2 – ENKN95-001
Fälschung: Unbekannt

Die Partikel/Filterretention des Materials ist unzureichend (gemessener Wert: 84 %)  Folglich erfüllt das Produkt die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen nicht; so kann es, selbst wenn sie mit anderen empfohlenen Maßnahmen kombiniert wird, möglicherweise nicht angemessen geschützt werden.

Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Einzeln in einer transparenten Plastiktüte verkauft.

Von Wirtschaftsteilnehmern angeordnete Maßnahmen (an: Einzelhändler)
Rücknahme des Produkts vom Markt

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Italien

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

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Rückruf: Miserable Filterleistung – Rapex warnt vor SHUFANG KN95 Kindermasken

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel


 

#gallery-3 { margin: auto; } #gallery-3 .gallery-item { float: left; margin-top: 10px; text-align: center; width: 20%; } #gallery-3 img { border: 2px solid #cfcfcf; } #gallery-3 .gallery-caption { margin-left: 0; } /* see gallery_shortcode() in wp-includes/media.php */

Warnungsnummer: A12 / 00556/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: SHUFANG
Name: KN95 Kindermasken
Chargennummer: YM200227
Barcode: 6973078310033
Fälschung: Unbekannt

Die Partikel- / Filterretention des Materials ist unzureichend (Messwerte: nur 53%). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Selbst wenn es mit anderen empfohlenen Maßnahmen kombiniert wird, kann es daher möglicherweise nicht richtig schützen.

Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Partikelfiltermaske, gekennzeichnet als „für Kinder“. Das Produkt wird auch online verkauft, insbesondere über eBay.

Verpackungsbeschreibung
Das Produkt wird in transparenten und blauen Plastikbeuteln mit jeweils 10 Stück verkauft.

Von Wirtschaftsteilnehmern angeordnete Maßnahmen (an: Einzelhändler)
Rückruf des Produkts von Endbenutzern

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Deutschland

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

 

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Rückruf: ROSSMANN ruft altapharma FFP2-Maske zurück

ROSSMANN informiert über den Rückruf bestimmter „altapharma“ FFP2-Masken.  Wie das Unternehmen mitteilt, erfüllen die altapharma FFP2-Masken der Charge LOT 2020F50 nicht alle Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung.

Welcher Mangel genau vorliegt, wird nicht mitgeteilt, ebensowenig, inwieweit der Schutz vor SARSCoV2 gegeben ist.

achtungBetroffener Artikel


Artikel: altapharma FFP2-Maske
EAN: 4305615831466
Charge: LOT 2020F50

Sie finden die Chargenangaben auf der Rückseite der Verpackung, unten links.

Bei der altapharma FFP2-Maske der Charge LOT 2020F50 sind nicht alle Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung erfüllt. Insbesondere bieten sie keinen Schutz bei der Arbeit in ölhaltiger Umgebung. Das bedeutet: zum Beispiel bei Arbeiten an geölten Motoren, Getrieben oder Wartung von Geräten mit ölbasierten Kühlmitteln der Schutz nicht dem FFP2-Standard genügt.

Sie haben die Möglichkeit, diese Masken zurückzugeben. Bei Rückgabe wird Ihnen der Kaufpreis selbstverständlich erstattet.

Kundenservice
Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem ROSSMANN-Kundenservice unter 0800 / 76 77 62 66 (erreichbar Mo. – Fr. von 9 bis 18 Uhr).

Produktabbildung: Dirk Rossmann GmbH

Verbraucherinformation
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Rückruf: Mangelhafte Schutzwirkung bei KN95 Protective Mask

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

achtungBetroffener Artikel


 

#gallery-4 { margin: auto; } #gallery-4 .gallery-item { float: left; margin-top: 10px; text-align: center; width: 20%; } #gallery-4 img { border: 2px solid #cfcfcf; } #gallery-4 .gallery-caption { margin-left: 0; } /* see gallery_shortcode() in wp-includes/media.php */

Warnungsnummer: A12/00384/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Produkt: Atemschutz-Halbgesichtsmaske der Kategorie KN95
KN95 Protective Mask 4 Layer Protection KN95
Typ / Nummer des Modells: 7100
Barcode: 4772013226307
Fälschung: nein
Hersteller/Bevollmächtigter: Dongguan Jiesi Medical Supplier Co., LTD

Packung trägt eine ungültige CE Kennzeichnung

Bei der durchgeführten Messung mit Paraffinöl haben die Masken einen Durchlass zwischen 26,9% und 79,2% (max. 6% zulässig).
Ferner stellte sich heraus, dass in den Packungen unterschiedliche Masken vorhanden waren. Neben der uneinheitlichen Bauart der Masken weichen diese auch in der Kennzeichnung bzw. Kennzeichnungsausführung voneinander ab. Von den Atemschutzmasken geht bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Benutzer aus. Aufgrund der mangelhaften Filterleistung besteht die Gefahr, dass sich die Verwender der Masken mit dem Corona-Virus infizieren.

Die Partikel- / Filterretention des Materials ist unzureichend (Messwerte: nur 20%). Folglich kann eine übermäßige Menge an Partikeln oder Mikroorganismen durch die Maske gelangen und das Infektionsrisiko erhöhen, wenn sie nicht mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen kombiniert werden.
Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Beschreibung: Box mit 20 Masken 

Von Behörden angeordnete Maßnahmen (an: Sonstige)
Rückruf des Produkts von Endbenutzern
Datum des Inkrafttretens 10/02/2021

Von den Wirtschaftsteilnehmern angeordnete Maßnahmen (an: Importeur)
Rückruf des Produkts von Endbenutzern

 

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Deutschland

 

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Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

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Warnung: Gesundheitsministerium in Schleswig-Holstein warnt vor mangelhaften KN95-Masken

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schleswig-Holstein warnt vor bestimmten KN95 Atemschutzmasken. Scheinbar nach einem Hinweis aus einem Gesundheitsamt über im Umlauf befindliche mangelhafte KN95-Masken warnt nun das Gesundheitsministerium vor der Nutzung der Masken.

Die nachfolgend abgebildeten Masken sollten derzeit nicht genutzt werden

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese aufgrund deutlicher Mängel ihre Funktion nicht erfüllen und dadurch die Übertragung einer Infektion begünstigen.

achtungBetroffener Artikel


Abbildung: © Sozialministerium Schleswig-Holstein

KN95 Protective Mask,
Model No: ZX-168,
GB-2626-2006

Die Masken tragen auf der Packung eine CE Kennzeichnung ohne die zwingend notwendige Angabe der vierstelligen Zertifizierungsstelle (Bsp: CE 1234) fehlt. Von daher würde ich nicht davon ausgehen, dass es sich um eine zertifizierte FFP2 Maske handelt.

Wie weiters mitgeteilt wird, entsprechen die Masken nach den derzeitigen Kenntnissen auch nicht den Anforderungen der geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, dürfen also beispielsweise auch nicht in Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden. Der Vertriebsweg ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.

 

PDF – Atemschutzmasken – Tipps >  Warnungen zu Atemschutzmasken >

 

 

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Rückruf: Eingeschränkte Wirksamkeit – Solenal ruft Hand- und Flächendesinfektion zurück

Update 7.01.2021 – Die Solenal GmbH informiert über den Rückruf der Hand- und Flächendesinfektion der Marke Solenal in allen Gebindegrößen mit der Chargennummer 18032020 aus dem Monat März 2020. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde festgestellt, dass die Wirkung der genannten Charge für das Mindesthaltbarkeitsdatum von 12 Monaten nicht in vollem Umfang garantiert werden kann.

achtungBetroffener Artikel


Artikel: Hand- und Flächendesinfektion
Marke: Solenal
Gebindegrößen: alle
Charge: 18032020

Kundenservice
Kunden erhalten für gekaufte Produkte dieser Charge einen kostenlosen Austausch
info@solenal.com oder Tel. +49 8361 99892-0

Kundeninformation >

 

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Rückruf: Unzureichender Schutz bei Welooo FFP2/KN95 Atemschutzmaske

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

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Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

achtungBetroffener Artikel


#gallery-5 { margin: auto; } #gallery-5 .gallery-item { float: left; margin-top: 10px; text-align: center; width: 16%; } #gallery-5 img { border: 2px solid #cfcfcf; } #gallery-5 .gallery-caption { margin-left: 0; } /* see gallery_shortcode() in wp-includes/media.php */

Warnungsnummer: A12 / 01886/20
Kategorie: Schutzausrüstung
Produkt: Partikelfiltermaske
Marke: Welooo
Name: KN95 Halbmaske 
Typ / Nummer des Modells: KN95 / FFP2
Barcode: 6973109940017
Chargennummer: 20200417
Fälschung: UNBEKANNT

Maske trägt eine nicht gültige CE Kennzeichnung!

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Beschreibung: Einweg-Partikelhalbflächenfiltermaske zum Schutz vor Partikeln und Aerosolen, gekennzeichnet mit KN95 und FFP2. Das Produkt ist seitlich mit „KN95“ geprägt.
Verpackungsbeschreibung: Das Produkt wird in einer weißen und blauen Faltschachtel mit schwarz / blauer Beschriftung verkauft. Eine Schachtel enthält 10 Masken, von denen jede in einen Folienbeutel eingewickelt ist.

Die Partikel- / Filterretention des Materials ist unzureichend (Messwert 44,1%). Folglich kann eine übermäßige Menge an Partikeln oder Mikroorganismen durch die Maske gelangen und das Infektionsrisiko erhöhen, wenn sie nicht mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen kombiniert werden. / Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Maßnahmen der Wirtschaftsteilnehmer: Zerstörung des Produkts, Rückruf des Produkts durch Endverbraucher (Von: Importeur, Einzelhändler)

Warnung eingereicht von: Deutschland

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

 

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Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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Rückruf: Gesundheitsgefahr durch unzureichende Filterleistung bei purvigor KN95 Maske

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

achtungBetroffener Artikel


#gallery-6 { margin: auto; } #gallery-6 .gallery-item { float: left; margin-top: 10px; text-align: center; width: 20%; } #gallery-6 img { border: 2px solid #cfcfcf; } #gallery-6 .gallery-caption { margin-left: 0; } /* see gallery_shortcode() in wp-includes/media.php */

Warnungsnummer: A12 / 01887/20
Kategorie: Schutzausrüstung
Produkt: Partikelfiltermaske
Marke: purvigor
Name: KN95 Maske
Typ / Nummer des Modells: KN95
Barcode: 6973129750016 (einzeln), 6973129750023 (Packung mit 10 Artikeln)
Chargennummer: 20200328
Fälschung: UNBEKANNT

Risikotyp: Gesundheitsrisiko / Sonstiges

Die Partikel- / Filterretention des Materials ist unzureichend (Messwert 64,6%). Folglich kann eine übermäßige Menge an Partikeln oder Mikroorganismen durch die Maske gelangen und das Infektionsrisiko erhöhen. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Von Behörden angeordnete Maßnahmen (an: Importeur): Rückruf des Produkts durch Endverbraucher

Beschreibung: Einweg-Partikelhalbflächenfiltermaske zum Schutz vor Partikeln und Aerosolen, gekennzeichnet mit KN95 und FFP2. Der Markenname ist seitlich geprägt.
Verpackungsbeschreibung: Das Produkt wird in einem transparenten Folienbeutel mit schwarzer Kennzeichnung verkauft, der einen Artikel mit dem Barcode 6973129750016 enthält. Das Produkt befindet sich in einer zusätzlichen Umverpackung für 10 Einzelverpackungen mit einem anderen Barcode auf der Außenverpackung (6973129750023). 

Warnung eingereicht von: Deutschland

 

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Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

 

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