Rapex-Meldung: Miserable Schutzwirkung – Warnung vor FFP2 / KN95 Atemschutzmasken

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel


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Warnungsnummer: A12/00769/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: unbekannt
Name: KN95 Stereo Protective Mask
Chargennummer: 20200417

Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (Messwerte: nur 32%). Die Gesamtfilterleistung der Maske reicht nicht aus (gemessene Mittelwerte: nur 65%). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Weiße Atemfilter-Halbmaske, mit elastischen Ohrbügeln und Nasenstreifen, gekennzeichnet mit „KN95“. Das Produkt wird in Packungen mit 5 Stück verkauft, verpackt in einem transparenten Plastikbeutel mit grünem Rand von 200x130mm.

Von Behörden angeordnete Maßnahmen (für: Sonstige)
Rückruf des Produkts von Endverbrauchern
Datum des Inkrafttretens 05.04.2021

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Malta

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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Rapex-Meldung: Miserable Schutzwirkung – Warnung vor „FRIEND JI“ KN95 Atemschutzmasken

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel


#gallery-2 { margin: auto; } #gallery-2 .gallery-item { float: left; margin-top: 10px; text-align: center; width: 20%; } #gallery-2 img { border: 2px solid #cfcfcf; } #gallery-2 .gallery-caption { margin-left: 0; } /* see gallery_shortcode() in wp-includes/media.php */

Warnungsnummer: A12/00770/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: FRIEND JI
Name: KN95 Protective Mask
Chargennummer: 20200417

Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (Messwerte: nur 48%). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Weiße faltbare Gesichtsmaske mit Ohrschlaufen und Nasenclip außen. Weiß/blaue Plastiktüte mit 5 Masken.

Von Behörden angeordnete Maßnahmen (für: Sonstige)
Rückruf des Produkts von Endverbrauchern
Datum des Inkrafttretens 05.04.2021

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Malta

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

Verbraucherinformation
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Rapex-Meldung: Warnung vor Atemschutzmasken der Bezeichnung MASK

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel


#gallery-3 { margin: auto; } #gallery-3 .gallery-item { float: left; margin-top: 10px; text-align: center; width: 20%; } #gallery-3 img { border: 2px solid #cfcfcf; } #gallery-3 .gallery-caption { margin-left: 0; } /* see gallery_shortcode() in wp-includes/media.php */

Warnungsnummer: A12/00771/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Name: MASK
Typ / Modellnummer: AP-83001
Chargennummer: 20.05.2020
Barcode: 4741491000563

Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (Messwerte: nur 78%). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Weiße faltbare Gesichtsmaske mit Ohrschlaufen und Nasenclip außen. Weiß/blaue Plastiktüte mit 5 Masken.

Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (für: Einführer)
Rücknahme des Produkts vom Markt
Datum des Inkrafttretens 17.05.2021

Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (für: Einführer)
Rückruf des Produkts von Endverbrauchern
Datum des Inkrafttretens 17.05.2021

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Estonia

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

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Rapex-Meldung: Warnung vor TRN MedTeks FFP2 Atemschutzmasken

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel


#gallery-4 { margin: auto; } #gallery-4 .gallery-item { float: left; margin-top: 10px; text-align: center; width: 20%; } #gallery-4 img { border: 2px solid #cfcfcf; } #gallery-4 .gallery-caption { margin-left: 0; } /* see gallery_shortcode() in wp-includes/media.php */

Warnungsnummer: A12/00756/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Marke TRN MedTeks Face Mask
Typ / Modellnummer: NRFM002
Chargennummer: 010750
Barcode: 8682780742039

Masken tragen die CE Kennzeichnung 2163

Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (Messwerte: nur 85%). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Weiße Halbgesichts-Partikelfiltermaske, Marke TRN FFP2. Multipack-Kartonhalter mit 50 Stück, einzeln verpackt in Zellophan-Umschlägen.

Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (an: Hersteller)
Von Behörden angeordnete Maßnahmen (an: Hersteller)
Verbot des Inverkehrbringens des Produkts und flankierende Maßnahmen

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Italien

 

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Rapex-Meldung: Rückruf von Rykgrímur FFP Atemschutzmasken

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel


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Warnungsnummer: A12 / 00643/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Name: Rykgrímur FFP2V 10 stk
Barcode: 2 900058 502007

Die Partikel- / Filterretention des Materials ist unzureichend (Messwerte: nur 73%). Darüber hinaus ist die Gesamtfiltrationskapazität der Maske unzureichend (gemessene Mittelwerte: nur 60%). Folglich kann eine übermäßige Menge an Partikeln oder Mikroorganismen durch die Maske gelangen.

Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Das Produkt wird in einem weichen, durchsichtigen Plastikbeutel mit CE-Kennzeichnung und Barcode verkauft. Jeder Beutel enthält 10 Masken.

Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (an: Importeur)
Rückruf des Produkts von Endbenutzern
Datum des Inkrafttretens 18/03/2021

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Island

 

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Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

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Rapex-Meldung: Miserable Filterleistung – Rückruf von Dr. Frei Schutzmasken

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel


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Warnungsnummer: A12 / 00642/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Name: Protection Mask
Marke: Dr. Frei
Chargennummer: exp. 2022
Barcode: 3800732484840

Die Partikel- / Filterretention des Materials ist unzureichend (Messwerte: nur 5%). Die Gesamtfiltrationskapazität der Maske ist unzureichend (Messwerte: nur 45%). Folglich kann eine übermäßige Menge an Partikeln oder Mikroorganismen durch die Maske gelangen.

Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Schwarzpartikelfiltermaske mit kleinem Ventil. Das Produkt wird in einer schwarz-roten Plastikhülle mit jeweils einer Maske verkauft.

Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (an: Importeur)
Rückruf des Produkts von Endbenutzern
Datum des Inkrafttretens 01/04/2021

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Island

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

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Rapex-Meldung: Miserable Filterleistung – Warnung vor Mund- und Nasenmaske

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel


 

#gallery-7 { margin: auto; } #gallery-7 .gallery-item { float: left; margin-top: 10px; text-align: center; width: 20%; } #gallery-7 img { border: 2px solid #cfcfcf; } #gallery-7 .gallery-caption { margin-left: 0; } /* see gallery_shortcode() in wp-includes/media.php */

Warnungsnummer: A12 / 00644/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Name: Mund- und Nasenmaske
Typ / Nummer des Modells: D13003
Barcode: 4333692653626

Die Partikel- / Filterretention des Materials ist unzureichend (Messwerte: nur 54%). Darüber hinaus trägt die Verpackung des Produkts eine CE-Kennzeichnung, nicht jedoch das Produkt selbst, das von einer zuständigen Stelle nicht als Schutzausrüstung zertifiziert ist. Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen.

Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Atemschutzmaske in einer weiß / blauen Box. Jede Verpackungseinheit enthält 10 Masken. Die CE-Kennzeichnung wurde als Ergänzung angebracht. Das Produkt wird auch online verkauft.

Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (an: Einzelhändler)
Rücknahme des Produkts vom Markt

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Deutschland

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

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Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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Rapex-Meldung: Warnung vor FUPING KN95 Atemschutzmasken

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel


#gallery-8 { margin: auto; } #gallery-8 .gallery-item { float: left; margin-top: 10px; text-align: center; width: 20%; } #gallery-8 img { border: 2px solid #cfcfcf; } #gallery-8 .gallery-caption { margin-left: 0; } /* see gallery_shortcode() in wp-includes/media.php */

Warnungsnummer: A12 / 00658/21
Kategorie: Schutzausrüstung
KN95 Folding Protective Mask
Marke: FUPING

Das Produkt weist auf ein Schutzpotential gegen Partikel hin, seine Filterkapazität wurde jedoch nicht von einer zuständigen europäischen Konformitätsbewertungsstelle geprüft. Zusätzlich wurde festgestellt, dass die Partikel- / Filterretention des Materials unzureichend ist (Messwerte: bis zu 67%) und sich die Maske nicht richtig an das Gesicht anpasst. Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen.

Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Atemschutzmaske in weißer und blauer Verpackung mit rotem Aufdruck ‚KN95‘, 10er Packung

Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (an: Einzelhändler)
Rücknahme des Produkts vom Markt

Sonstiges: Der Lagerbestand wird an LAVIKA zurückgesandt

Datum des Inkrafttretens 03/05/2021

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Estonia

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

 

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Produktrückrufe als App für Android und iOS – Neu PWA

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Rapex-Meldung: Rückruf mangelhafter GOOYU Atemschutzmaske

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel


 

#gallery-9 { margin: auto; } #gallery-9 .gallery-item { float: left; margin-top: 10px; text-align: center; width: 20%; } #gallery-9 img { border: 2px solid #cfcfcf; } #gallery-9 .gallery-caption { margin-left: 0; } /* see gallery_shortcode() in wp-includes/media.php */

Warnungsnummer: A12 / 00657/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Partikelfiltrierende Halbmaske
Marke: GOOYU
Name: Kokkuklapitav mask KN95
LOT: 2025/05
Barcode:4772013226321
Fälschung: nein

Das Produkt trägt eine CE-Kennzeichnung, ist jedoch von einer zuständigen Stelle nicht als Schutzausrüstung zertifiziert. Darüber hinaus ist die Partikel- / Filterretention des Materials unzureichend (Messwerte: bis zu 85%) und die Maske passt sich nicht richtig an das Gesicht an, was zu einer unzureichenden Gesamtfiltrationskapazität führt (Messmittelwerte: bis zu 72%). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen.

Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Weiße faltbare Maske mit äußerem Nasenclip und mit Ohrgurten. Das Produkt ist mit CE FFP2, EN 149, GOOYU KN95 gekennzeichnet. Das Produkt wurde auch online verkauft.

Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (an: Einzelhändler)
Rückruf des Produkts von Endbenutzern
Datum des Inkrafttretens 03/05/2021

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Estonia

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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Rapex-Meldung: Warnung vor HG KN95 Atemschutzmaske

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel


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Warnungsnummer: A12 / 00659/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Partikelfiltrierende Halbmaske
Marke: HG
Name: Einweg-Maske
Typ / Modellnummer: KN95-A
Chargennummer: 20200423 (Produktionscharge)
MFD: 032020
LOT: 573627
EXP: 032023
Fälschung: unbekannt

Das Produkt weist auf ein Schutzpotential gegen Partikel hin, seine Filterkapazität wurde jedoch nicht von einer zuständigen europäischen Konformitätsbewertungsstelle geprüft. Zusätzlich wurde festgestellt, dass die Partikel- / Filterretention des Materials unzureichend ist (Messwerte: bis zu 30%)

Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Weiße Atemschutzmasken mit äußerem Metallnasenclip, fünf Schichten und seitlich geprägtem „KN95“. Das Produkt wird auch online verkauft.
weiß / blaue Kunststoffverpackung, fünf Atemschutzmasken pro Packung

Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (an: Importeur)
Beendigung der Listung über Online-Marktplatz
Rücknahme vom Markt
Datum des Inkrafttretens 03/05/2021

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Deutschland

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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