Rapex-Meldung: Erstickungsgefahr bei „Barbeador“ FFP2 Atemschutzmaske

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel


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Warnungsnummer: INFO/00124/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: Barbeador
Typ / Modellnummer: MAX-02
Chargennummer: 20210125001
Strichcode: 6924565917938
CE-Kennzeichnung.2163

Der physikalische Widerstand des Filtermaterials ist zu hoch (Messwerte des Ausatemwiderstands: bis 3,3 mbar). Folglich kann verhindert werden, dass eine ausreichende Luftmenge ausgeatmet wird und im schlimmsten Fall den Benutzer ersticken lässt. Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Weiße Atemschutz-Halbmaske. Die Maske wird in einer weißen Kartonverpackung mit 20 Stück verkauft, gekennzeichnet mit „FFP2“ und CE-Kennzeichnung.2163

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Luxemburg

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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Rückruf: Mangelhafte Schutzwirkung – Warnung vor KN95 Atemschutzmasken

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel


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Warnungsnummer: A12/00808/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Name: Disposable KN95 Mask
Type / number of model: KN95
Batch number: 2020.04.20
CE Kennzeichnung: ungültig

Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (Messwerte: nur 83%). Außerdem passt sich die Maske dem Gesicht nicht richtig an. Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Weiße faltbare KN95-Maske mit Ohrschlaufen. Transparente Plastikverpackung mit grünem Aufdruck

Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (an: Einzelhändler)
Rückruf des Produkts von Endverbrauchern
Datum des Inkrafttretens 21.05.2021

Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (an: Einzelhändler)
Entfernung dieses Produkteintrags durch den Online-Marktplatz
Datum des Inkrafttretens 29.04.2021

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Estland

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
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Rückruf: Mangelhafte Schutzwirkung – Warnung vor „NQX“ FFP2 Atemschutzmasken

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel


#gallery-3 { margin: auto; } #gallery-3 .gallery-item { float: left; margin-top: 10px; text-align: center; width: 20%; } #gallery-3 img { border: 2px solid #cfcfcf; } #gallery-3 .gallery-caption { margin-left: 0; } /* see gallery_shortcode() in wp-includes/media.php */

Warnungsnummer: A12/00810/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: NQX
Name: Filter Half Mask
Typ / Modellnummer: NQX-2001
Strichcode: 6973182610296
CE Kennzeichnung: 0598

Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (Messwerte: nur 80%). Außerdem passt sich die Maske dem Gesicht nicht richtig an. Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Das Produkt wird auch online verkauft, insbesondere über eBay. 
Das Produkt wird in einer weißen Kunststoffverpackung mit blauer Aufschrift, einschließlich der Kennzeichnung „FFP2“, verkauft.

Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (an: Einzelhändler)
Rückruf des Produkts von Endverbrauchern
Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (an: Einzelhändler)
Entfernung dieses Produkteintrags durch den Online-Marktplatz

Von Behörden angeordnete Maßnahmen (für: Sonstige)
Entfernung dieses Produkteintrags durch den Online-Marktplatz

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Deutschland

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

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Rapex-Meldung: Mangelhafte Schutzwirkung – Warnung vor „Changmei“ FFP2 Atemschutzmasken

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

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Warnungsnummer: A12/00814/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: Changmei
Name: DFM-01
Typ / Modellnummer: FFP2 NR – CE 2834
Chargennummer: DMF20051105
Barcode: 806891395900

Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (Messwerte: nur 91%). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Zellophanumschlag mit fünf Stück.

Von Behörden angeordnete Maßnahmen (an: Vertriebspartner)
Rücknahme des Produkts vom Markt
Datum des Inkrafttretens 16.03.2021

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Italien

 

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Rapex-Meldung: Miserable Schutzwirkung – Warnung vor „Sunqomo“ KN95 Atemschutzmasken

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

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Atemschutzfilter Halbmaske, beschafft von Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Pandemie

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Warnungsnummer: A12/00835/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: Sunqomo
Name: Sunqomo
Typ / Modellnummer: Disposable protective Mask KN95
Barcode: 6973079891425

Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (Messwerte: nur 7,5%). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Atemschutzfilter Halbmaske, beschafft von Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Pandemie. Das Produkt wird in einem weißen Karton mit der Aufschrift „KN95“ oder „KN95 GB2626-2006“ verkauft.

Von Behörden angeordnete Maßnahmen (für: Sonstige)
Verbraucher vor Risiken warnen
Datum des Inkrafttretens 31.05.2021

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Deutschland

 

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Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

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Rapex-Meldung: Mangelhafte Schutzwirkung – Warnung vor „Everise“ KN95 Atemschutzmasken

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

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Atemschutzfilter Halbmaske, beschafft von Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Pandemie

#gallery-6 { margin: auto; } #gallery-6 .gallery-item { float: left; margin-top: 10px; text-align: center; width: 20%; } #gallery-6 img { border: 2px solid #cfcfcf; } #gallery-6 .gallery-caption { margin-left: 0; } /* see gallery_shortcode() in wp-includes/media.php */

Warnungsnummer: A12/00837/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: Everise
Name: Everise
Typ / Modellnummer: WSX-KN-1

Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (Messwerte: nur 82%). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Atemschutzfilter Halbmaske, beschafft von Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Pandemie. Blau/weiße Umverpackung, gekennzeichnet mit „KN95“, mit 50 Stück

Von Behörden angeordnete Maßnahmen (für: Sonstige)
Verbraucher vor Risiken warnen
Datum des Inkrafttretens 31.05.2021

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Deutschland

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

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Rapex-Meldung: Ungenügende Schutzwirkung – Warnung vor KN95 Atemschutzmasken

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel


Atemschutzfilter Halbmaske, beschafft von Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Pandemie.

#gallery-7 { margin: auto; } #gallery-7 .gallery-item { float: left; margin-top: 10px; text-align: center; width: 20%; } #gallery-7 img { border: 2px solid #cfcfcf; } #gallery-7 .gallery-caption { margin-left: 0; } /* see gallery_shortcode() in wp-includes/media.php */

Warnungsnummer: A12/00836/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Name: KN95 Respirator Atemschutzmaske KN95
Type / number of model: KN95 Respirator
Barcode: 6972144532652, 6972144532645
Ungültige CE Kennzeichnung!

Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist ungenügend (Messwerte: nur 44%). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Atemschutzfilter Halbmaske, beschafft von Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Pandemie.
Weißer Karton, gekennzeichnet mit „KN95“, mit 30 Stück.

Von Behörden angeordnete Maßnahmen (für: Sonstige)
Verbraucher vor Risiken warnen
Datum des Inkrafttretens 31.05.2021

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Deutschland

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel


#gallery-8 { margin: auto; } #gallery-8 .gallery-item { float: left; margin-top: 10px; text-align: center; width: 20%; } #gallery-8 img { border: 2px solid #cfcfcf; } #gallery-8 .gallery-caption { margin-left: 0; } /* see gallery_shortcode() in wp-includes/media.php */

Warnungsnummer: A12/00785/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: MDWayson
Name: Unbekannt
Typ / Modellnummer: MD-PM001
Chargennummer: MFG: 20042101
LOS: 2020/4/21
Ungültige CE Kennzeichnung!

Das Produkt trägt eine CE-Kennzeichnung, seine Filterleistung wurde jedoch nicht von einer zuständigen europäischen Konformitätsbewertungsstelle getestet. Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (Messwerte: bis 69%). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Die Masken werden versiegelt in einer Papier-/Kunststoffverpackung verkauft, sechs Stück pro Packung. Produktinformationen (Marke, Modell, Firma, Gebrauchsanweisung) in schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund mit grünen Markierungen auf der Rückseite

Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (an: Einzelhändler)
Entfernung dieses Produkteintrags durch den Online-Marktplatz
Von Behörden angeordnete Maßnahmen (für: Sonstige)
Entfernung dieses Produkteintrags durch den Online-Marktplatz

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Deutschland

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

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Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

Immer auf dem Laufenden mit unseren App’s zu Produktrückrufen

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Rapex-Meldung: Mangelhafte Schutzwirkung – Warnung vor KN95 Atemschutzmasken

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

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Warnungsnummer: A12/00779/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Name: KN95 Mask (nicht medizinisch)
Ungültige CE Kennzeichnung!

Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist ungenügend (Messwerte: nur 73 %) und die Gesamtfilterleistung der Maske nicht ausreichend (gemessene Mittelwerte: nur 60 %). Außerdem passt sich die Maske dem Gesicht des Benutzers nicht richtig an. Folglich könnte eine übermäßige Menge an Partikeln oder Mikroorganismen die Maske passieren. Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Weiße Atemschutz-Halbmaske. Das Produkt wird in einem weißen Karton mit 10 Stück verkauft.

Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (an: Vertriebspartner)
Rückruf des Produkts von Endverbrauchern
Datum des Inkrafttretens 23.03.2021

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Island

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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Rapex-Meldung: Mangelhafte Schutzwirkung – Warnung vor YWSH KN95 Atemschutzmasken

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel


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Warnungsnummer: A12/00768/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: YWSH
Name: KN95 Schutzmaske (nicht medizinisch)
Typ / Modellnummer: SH-ZH12
Chargennummer: 20200731
Strichcode: 6426450530722

Die Gesamtfilterleistung der Maske reicht nicht aus (gemessene Mittelwerte: nur 65%). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
10 Masken in einem weiß-roten Karton. Jede Maske ist einzeln in einer durchsichtigen Plastiktüte verpackt.

Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (an: Vertriebspartner)
Rücknahme des Produkts vom Markt
Datum des Inkrafttretens 11.05.2021

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Rumänien

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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