Rückruf: Mangelhafte Schutzwirkung bei Masvan FFP2 Atemschutzmasken

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

achtungBetroffener Artikel


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Warnungsnummer: INFO/00158/21

Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: Masvan
Name: FFP2 nicht medizinische Schutzmaske
Typ / Modellnummer: KND-003
Chargennummer: 20201001
Barcode: 6973167894222
CE-Kennzeichnung: 2163

Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (Messwert 75%). Folglich können übermäßig viele Partikel oder Mikroorganismen durch die Maske gelangen und das Infektionsrisiko erhöhen. 

Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (PSA) und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
FFP2 nicht medizinische Schutzmaske wie abgebildet; weiße und blaue Verpackung mit 5 Masken: Masvan CE2163. Milchweiße Plastikverpackung mit 5 Masken und teilweise blauer Aufschrift, englischer Text

Angeordnete Maßnahmen
Von Behörden angeordnete Maßnahmen: Rückruf des Produkts von Endverbrauchern. Verbot des Inverkehrbringens des Produkts und flankierende Maßnahmen
 
Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Deutschland

 

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2021

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2021

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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Warnung: Verkaufsverbot – Unzureichende Schutzwirkung bei „mfa“ FFP2 Atemschutzmaske

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

achtungBetroffener Artikel


 

#gallery-2 { margin: auto; } #gallery-2 .gallery-item { float: left; margin-top: 10px; text-align: center; width: 16%; } #gallery-2 img { border: 2px solid #cfcfcf; } #gallery-2 .gallery-caption { margin-left: 0; } /* see gallery_shortcode() in wp-includes/media.php */

Warnungsnummer: A12/01197/21

Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: mfa
Typ / Modell: C-267
Name: FFP2 NR D Feinstaubmaske
Batchnummer: Lot CS20SP0121 und Lot C20SP1120
Barcode: 7629999206564
CE-Kennzeichnung: 2797

Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (Messwert nur 74%). Folglich können übermäßig viele Partikel oder Mikroorganismen durch die Maske gelangen und das Infektionsrisiko erhöhen, wenn sie nicht mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen kombiniert werden. 
Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (PSA) und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Atemschutzfilter Halbmaske mit FFP2 / KN95 und aufgedruckter CE 2797 Kennzeichnung
Weiße Masken mit FFP2 und aufgedruckter CE-Kennzeichnung, mit Stirnbändern. Das Produkt wurde auch online, insbesondere über Amazon, unter der ASIN B08P7XYD47 vertrieben. Das Produkt wird in weiß-blauen Kartonpackungen mit 20 Masken verkauft. Jede Maske ist einzeln in einem durchsichtigen Plastikbeutel verpackt. Das Produkt ist mit FFP2 und CE gekennzeichnet.

Angeordnete Maßnahmen
Von Behörden angeordnete Maßnahmen: Verbot des Inverkehrbringens des Produkts und flankierende Maßnahmen
 
Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Deutschland

 

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2021

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2021

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

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Warnung: Verkaufverbot – Mangelhafte Schutzwirkung bei „nefes“ FFP2 Atemschutzmaske

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

 

achtungBetroffener Artikel


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Warnungsnummer: A12/01257/21

Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: nefes MASKE
Typ / Modell: 95 FFP2 NR
Name: N’fes 95 ATEMSCHUTZMASKE
CE-Kennzeichnung: 2163

Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (Messwert nur 67%). Folglich können übermäßig viele Partikel oder Mikroorganismen durch die Maske gelangen und das Infektionsrisiko erhöhen, wenn sie nicht mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen kombiniert werden. 

Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (PSA) und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Atemschutzfilter Halbmaske mit FFP2 / KN95 und aufgedruckter CE 2163 Kennzeichnung
Box mit Logo, Produktbeschreibung, Menge (10 Stück), Schutzschichten (5) und Angabe der EN149:2001 + A1:2009 und der Filtereffizienz (>95%). Gebrauchsanweisung in Englisch und Deutsch.

Angeordnete Maßnahmen
Von Behörden angeordnete Maßnahmen (an: Importeur)
Verbot des Inverkehrbringens des Produkts und allfälliger flankierender Maßnahmen
 
Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Italien

 

 

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Rückruf: Unzureichende Schutzwirkung bei „SHENGQUAN“ FFP2 Atemschutzmasken

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

 

achtungBetroffener Artikel


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Warnungsnummer: A12/01224/21

Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: SHENGQUAN
Typ / Modell: SNN70369B
Batchnummer: EXP 2023/10
Barcode: 6970266961305
CE-Kennzeichnung: 2834

Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (Messwert nur 89%). Folglich können übermäßig viele Partikel oder Mikroorganismen durch die Maske gelangen und das Infektionsrisiko erhöhen, wenn sie nicht mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen kombiniert werden. Aufgrund der Kennzeichnung darf die Maske in Bereichen mit gefährlichen Stoffen oder bei Tätigkeiten mit Asbestanteil getragen werden; Da die Maske keinen ausreichenden Schutz bietet, kann dies zu Asbestose mit tödlichen Folgen führen.
Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (PSA) und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Atemschutzfilter Halbmaske mit FFP2 / KN95 und aufgedruckter CE 2834 Kennzeichnung
Transparente Plastikbeutel mit grünen Verzierungen und gekennzeichnet mit FFP2 und der CE-Kennzeichnung.

Angeordnete Maßnahmen
Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen:  Rückruf des Produkts von Endverbrauchern

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Deutschland

 

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2021

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2021

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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Warnung: Unzureichende Schutzwirkung bei „atemious PRO“ FFP2 Atemschutzmasken

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

Stellungnahme des Herstellers Univent Medical >

 

achtungBetroffener Artikel


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Warnungsnummer: A12/01064/21

Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: atemious PRO
Name: Respirator FFP2 Atemschutzmaske
Inverkehrbringer: univent-medical
Typ/Modellnummer: 2001
Barcode: 4260688380047
CE-Kennzeichnung: 2163

Die Gesamtfiltrationskapazität der Maske und die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials sind unzureichend (gemessene Mittelwerte nur 78 % bzw. gemessene Filterpenetrationswerte nur 89 %). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen

 

Die Maske überschreitet 6% Filterdurchlass mit Paraffinöl sowie die zulässigen 8% Gesamtleckage bei vier Messungen im Durchschnitt. Es sind mehrere Prüfberichte vorhanden, die sehr große Schwankungen beim Filterdurchlass aufgrund der Konstruktion der Maske belegen. Die Schutzwirkung der Maske ist somit nicht sichergestellt. (BAUA)

Verpackungsbeschreibung
Weiße Atemschutzmaske mit Ohrschlaufen. Das Produkt wurde online verkauft, insbesondere über Amazon.
Das Produkt wird einzeln verpackt oder in größeren Verpackungseinheiten verkauft. Der Aufdruck FFP2 und die CE-Kennzeichnung sind sowohl auf der Verpackung als auch auf dem einzelnen Produkt.

Angeordnete Maßnahmen
Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (an: Hersteller) Verkaufsstopp
Von Behörden angeordnete Maßnahmen (an: Sonstige) Rückruf des Produkts von Endverbrauchern

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Deutschland

Untersagungsverfügung
Behörde: Regierungspräsidium Tübingen

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2021

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2021

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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Stiftung Warentest – FFP2-Masken im Test 4 von 20 Masken sind empfehlenswert 

Die Stiftung Warentest hat zum zweiten Mal FFP2-Masken untersucht. Die Filterwirkung ist bei allen – nun insgesamt 20 geprüften Masken – hoch. Manche können aber das Atmen stark beeinträchtigen. Andere sitzen nicht bei jedem optimal.

Vier FFP2-Masken können die Tester rundum empfehlen: Die 3M Aura 9320+ aus dem Vortest sowie die Modelle von Lindenpartner, Moldex und Uvex aus dem aktuellen Test. Alle vier schützen sehr gut vor Aerosolen, bieten genug Atemkomfort, überzeugen in Passform und Dichtigkeit und schneiden unauffällig in den Schadstoffprüfungen ab. Die Masken stammen von Anbietern, die auf Arbeits- und Atemschutzmasken spezialisiert sind.

Die Maske von Uvex kostet nur 67 Cent pro Stück und ist gleichzeitig eine der vier Besten. Zum Vergleich: Die ebenfalls empfehlenswerte 3M-Maske kostet 2,74 Euro.

Wegen geringen Atemkomforts sind sieben Masken, darunter die von Kingfa, Leikang und Taidakang, wenig geeignet. Wer sie trägt, bekommt eher schlechter Luft als unter Masken mit hohem Atemkomfort. Sieben weitere Masken sind wegen der Passform nur eingeschränkt geeignet.

Wichtig ist, den sicheren Sitz des Atemschutzes selbst zu überprüfen. Ein Anzeichen dafür, dass die Maske prima passt und kein Leck hat: Beim Ausatmen bläht sie sich auf, beim Einatmen zieht sie sich zusammen.

 

Quellenangabe
Stiftung Warentest
www.test.de

gefunden auf: ZZ-mag




Warnung: Unzureichende Schutzwirkung bei DECADE FFP2 Atemschutzmasken

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel


Warnungsnummer: A12/00962/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: DECADE
Name: Respirator FFP2 respiratory protective mask 
Inverkehrbringer: univent-medical
Batch number: Art-Nr. 1488
Barcode: 4250397303499
CE-Kennzeichnung: 2163

Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (Messwerte: 72,5%). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen.

Verpackungsbeschreibung
Atemschutzfilter Halbmaske. Das Produkt wurde online verkauft, insbesondere über Amazon.
Masken wurde in transparenten Plastikbeuteln verkauft.

Von Behörden angeordnete Maßnahmen (für: Sonstige)
Verbot des Inverkehrbringens des Produkts und flankierende Maßnahmen
Datum des Inkrafttretens 21.05.2021

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Deutschland

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2021

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2021

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

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Warnung: Miserable Schutzwirkung bei UNECH KN95 Atemschutzmasken

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel


#gallery-6 { margin: auto; } #gallery-6 .gallery-item { float: left; margin-top: 10px; text-align: center; width: 20%; } #gallery-6 img { border: 2px solid #cfcfcf; } #gallery-6 .gallery-caption { margin-left: 0; } /* see gallery_shortcode() in wp-includes/media.php */

Warnungsnummer: A12/00913/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: UNECH
Name: Folding Respirator
Typ / Modellnummer: unbekannt
Chargennummer: unbekannt
CE-Kennzeichnung: unbekannt

Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (Messwerte: nur 38%). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen.

Verpackungsbeschreibung
Das Produkt wird in einem blau-weißen Plastikbeutel mit 5 Masken verkauft, die auf der einen Seite mit „KN95=FFP2“ und auf der anderen mit „3D MASK Pharmacy“ gekennzeichnet sind

Von Behörden angeordnete Maßnahmen (für: Sonstige)
Rücknahme des Produkts vom Markt
Datum des Inkrafttretens 03.03.2021

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Italien

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2021

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

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Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

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Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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Warnung: Unzureichende Schutzwirkung bei ANHUI KN95 Atemschutzmasken

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel


#gallery-7 { margin: auto; } #gallery-7 .gallery-item { float: left; margin-top: 10px; text-align: center; width: 20%; } #gallery-7 img { border: 2px solid #cfcfcf; } #gallery-7 .gallery-caption { margin-left: 0; } /* see gallery_shortcode() in wp-includes/media.php */

Warnungsnummer: A12/00914/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: ANHUI ZHONGNAN
Name: KN 95 PROTECTIVE MASK
Typ / Modellnummer: unbekannt
Chargennummer: unbekannt
CE-Kennzeichnung: unbekannt

Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (Messwerte: nur 75%). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen.

Verpackungsbeschreibung
Das Produkt wird in einem durchsichtigen Plastikbeutel in einem Karton mit 50 Stück verkauft, der mit „KN95“ und der europäischen Norm EN 149 gekennzeichnet  ist

Von Behörden angeordnete Maßnahmen (für: Sonstige)
Rücknahme des Produkts vom Markt
Datum des Inkrafttretens 03.03.2021

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Italien

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2021

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2021

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

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Warnung: Miserable Schutzwirkung bei JY-JUNYUE KN95 Atemschutzmasken

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel


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Warnungsnummer: A12/00915/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: JY-JUNYUE
Name: KN 95 FACE MASK
Typ / Modellnummer: unbekannt
Chargennummer: unbekannt
CE-Kennzeichnung: unbekannt

Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (Messwerte: nur 34%). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen.

Verpackungsbeschreibung
Das Produkt wird in einem blau-weißen Plastikbeutel mit 10 Masken verkauft, die sowohl mit „KN95“ als auch „FFP2“ gekennzeichnet sind

Von Behörden angeordnete Maßnahmen (für: Sonstige)
Rücknahme des Produkts vom Markt
Datum des Inkrafttretens 03.03.2021

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Italien

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2021

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2021

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

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