Coronavirus (COVID-19) – Hamburg

Empfehlungen

Vermeiden sie grundsätzlich alle nicht notwendigen Sozialkontakte, insbesondere zu älteren Menschen. Verzichten Sie auch auf private Familienfeiern. Bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause!

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Hamburg | Infektionen: 664

Aktuelles

15.03.2020 – Veranstaltungen werden untersagt / Einzelhandel und Wochenmärkte bleiben geöffnet / Gaststätten müssen besondere Vorkehrungen einhalten

Nach einer Allgemeinverfügung vom 15. März sind sämtliche öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen untersagt – unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden. Das schließt auch den Betrieb zahlreicher Wirtschaftsbetriebe ein.


13.03.2020 – Hamburger Kultureinrichtungen stellen den Betrieb ein
Ab dem 14. März 2020 stellen alle staatlichen Hamburger Kultureinrichtungen den Betrieb ein. Neben den staatlichen Theatern und Konzerthäusern sowie Kampnagel, die bereits ab heute nicht mehr spielen, betrifft die neue Regelung die Häuser der Hamburger Museumsstiftungen: Das sind die Hamburger Kunsthalle, das Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg, das Museum am Rothenbaum, die Häuser des Stiftung Historische Museen Hamburg (Museum für Hamburgische Geschichte, Altonaer Museum, Museum der Arbeit, Jenisch Haus, Hafenmuseum Hamburg, Speicherstadtmuseum), das Archäologische Museum Hamburg und die Bergedorfer Museumslandschaft. Außerdem schließen die Deichtorhallen, das Planetarium und die KZ-Gedenkstätte Neuengamme. Auch die Hamburger Öffentlichen Bücherhallen stellen ihren Betrieb an allen Standorten ein. Sie schließen vom 16. bis zum 29. März. Dieser Zeitraum entspricht der Verlängerung der Hamburger Schulferien.


13.03.2020 – Die noch laufenden Schulferien werden zunächst bis zum 29. März 2020 verlängert

Schulsenator stellt Notfallplan für die nächsten 14 Tage vor

Aufgrund der erheblichen Zunahme der Corona-Erkrankungen in Deutschland hat der Hamburger Senat heute entschieden, die am Sonntag endenden Hamburger Frühjahrsferien vorläufig um zwei Wochen bis zum 29. März 2020 zu verlängern und den regulären Schulbetrieb für Schülerinnen und Schüler in den nächsten 14 Tagen ruhen zu lassen. An allen Schulen findet in dieser Zeit eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis 14 Jahre statt. Die Lehrkräfte organisieren in dieser Zeit Lernangebote, die die Schülerinnen und Schüler zu Hause bearbeiten sollen. Zudem kommunizieren sie über E-Mail, Telefon oder andere digitale Kanäle regelmäßig mit ihren Schülerinnen und Schülern

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COVID-19: Start des Vorlesungsbetriebs an den Hamburger Hochschulen wird auf den 20. April verschoben

13.03.2020 Laufender Vorlesungsbetrieb an der HAW Hamburg wird auf Onlineformate umgestellt, die SUB stellt den Präsenzbetrieb im selben Zeitraum ein.
Quelle: Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung


COVID-19: Auswirkungen auf Hamburger Kultureinrichtungen Elbphilharmonie, Laeiszhalle, Hamburgische Staatsoper, Deutsches Schauspielhaus, Thalia Theater und Kampnagel stellen Spielbetrieb ein

12.03.2020 Die Behörde für Kultur und Medien hat sich mit den staatlichen Theatern und Konzerthäusern sowie mit Kampnagel verständigt, den Spielbetrieb in allen ihren Spielstätten ab Inkrafttreten der von der Gesundheitsbehörde erlassenen Allgemeinverfügung einzustellen.
Quelle: Behörde für Kultur und Medien


Empfehlungen für Einrei­sende und Rückkehrende aus Risikoregionen
Hinweise und Allgemeinverfügung zum erhöhten Risiko für Infektionen.


Informationen zum Todesfall im ägyptischen Hurghada

Bei dem im ägyptischen Hurghada an einer Coronavirus-Erkrankung verstorbenen Deutschen handelt es sich um einen Mitarbeiter der Feuerwehr Hamburg, der 35 Jahre im Dienst der Feuerwehr stand. Der Verstorbene, wohnhaft in Schleswig-Holstein, war am 22. Februar nach Ägypten gereist und verstarb am Abend des 8. März vor Ort. Derzeit arbeitet die Gesundheitsbehörde daran, weitere Informationen aus dem Ausland zu erhalten und befindet sich mit den zuständigen ägyptischen Behörden im Austausch. Die Ehefrau des Verstorbenen befindet sich derzeit in häuslicher Isolation an ihrem Wohnort in Schleswig-Holstein, das Gesundheitsamt vor Ort hat die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet.

Hotlines

Wo kann ich mich melden?
Telefonischer Kontakt

Weitere Informationen erhalten Sie über die Hamburger Hotline zum Coronavirus unter 040 428 284 000 oder über den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117.

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NEU Informationsblatt: Empfehlungen für Einreisende und Rückkehrende aus Risikoregionen
Reiserückkehrer sollten sich selbst grundsätzlich für mindestens 14 Tage nach Reiserückkehr täglich hinsichtlich Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten oder Atemwegsbeschwerden beobachten.


Empfehlungen zu Verhaltensmaßnahmen
Das Merkblatt der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz steht als Download zur Verfügung.
(PDF, 79 KB)


Pandemieplan der Freien und Hansestadt Hamburg 
Der Hamburger Rahmenplan steht als Download zur Verfügung.
(PDF, 1,6 MB




Coronavirus (COVID-19) – Nordrhein-Westfalen

Empfehlungen

Vermeiden sie grundsätzlich alle nicht notwendigen Sozialkontakte, insbesondere zu älteren Menschen. Verzichten Sie auch auf private Familienfeiern. Bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause!

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Nordrhein-Westfalen | Infektionen: 8224

Bestätigte Fälle Stand 23.03.2020 / 16:00 Uhr

Zahlen nach Landkreisen >

Aktuelles

14.03.2020 – Köln untersagt ab sofort jegliche Veranstaltung Stadtgebiet

Per Allgemeinverfügung untersagt die Stadt Köln ab einschließlich Sonntag, 15. März 2020, bis einschließlich 10. April 2020 jegliche Veranstaltung im Kölner Stadtgebiet.
Das Verbot gilt auch für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen überwiegenden öffentlichen Interessen notwendig sind, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge zu dienen bestimmt sind. Dazu gehören beispielsweise Wochenmärkte, die der Nahversorgung der Bevölkerung dienen. Ebenfalls bis einschließlich 10. April 2020 sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb (insbesondere Diskotheken, Clubs und Bars) sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz untersagt. Von dem Verbot umfasst sind auch Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten. Der Besuch von Restaurants und Gaststätten, die mit einem Essensangebot der Versorgung dienen, bleibt möglich. Von der Schließung sind neben den Bürgerhäusern auch alle Jugendzentren und Jugendeinrichtungen betroffen.

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13.03.2020 – Unterricht in allen Schulen wird bis zu den Osterferien ausgesetzt

Das Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus beinhaltet unter anderem folgende Eckpunkte:

  • Grundschulen und weiterführende Schulen: Die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden durch das Vorziehen des Beginns der Osterferien ab sofort ab Montag bis zum 19. April 2020 geschlossen. Die Schulen werden aber am Montag und Dienstag für eine Betreuung von nicht betreuten Schülerinnen und Schülern sorgen. In den weiterführenden Schulen wird für die aktuellen Abschlussjahrgänge sichergestellt, dass geplante nötige Prüfungen abgelegt werden können. 

 

  • Kinderbetreuung: Ab Montag dürfen Kinder im Alter bis zur Einschulung keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ betreten. Die Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Erziehung der Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen.

Allerdings müssen weiter Betreuungsmöglichkeiten für Kinder vorgesehen werden:

  • für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln,
  • für Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten.

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13.03.2020 – Bistum Münster empfiehlt Absage von Veranstaltungen
Im Kampf gegen das Coronavirus empfiehlt das Bistum Münster Pfarreien und kirchlichen Einrichtungen, alle Veranstaltungen, die nicht zwingend durchgeführt werden müssen, abzusagen oder zu verschieben. Alle Firmungen werden bis zum Ende der Osterferien abgesagt. Sonstige Gottesdienste können unter Beachtung besonderer Verhaltensmaßnahmen weiterhin stattfinden. In einem Schreiben an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums veröffentlichte Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp am 13. März diese und weitere Verhaltensmaßnahmen mit Blick auf Veranstaltungen sowie liturgische Feiern.

 

Hotlines

ACHTUNG: Neue Telefonnummer der Hotline für NRW: 0211-91191001

Hotline Städte Region Aachen 0241/510051 (auch am Wochenende 7-21 Uhr)

 

10.03.2020 - Erlass zu Umgang mit Großveranstaltungen

Örtliche Behörden sollen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern grundsätzlich absagen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gibt bekannt:

Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Corona-Infektionen im Land haben Ministerpräsident Armin Laschet und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann über die aktuelle Lage in Nordrhein-Westfalen informiert. Im Rahmen dessen wurde ein Erlass des Gesundheitsministeriums an die örtlichen Behörden vorgestellt. Dieser regelt ab sofort den Umgang mit Veranstaltungen.

Demnach sollen die örtlichen Behörden Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern grundsätzlich absagen. Alternativ können sie beispielsweise bei sportlichen Großveranstaltungen eine Durchführung ohne Zuschauerbeteiligung prüfen.

„Unser Ziel muss sein, die Ausbreitung des Corona-Virus so weit wie möglich zu verlangsamen, um krankheitsanfällige Menschen zu schützen. Die Virologinnen und Virologen, mit denen ich gesprochen habe, empfehlen, dass wir große Menschenansammlungen, wo es geht, vermeiden sollten“, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Wir müssen uns daher sehr genau überlegen, worauf wir verzichten können. Ich bin der Meinung, dass zum Beispiel Schulunterricht oder der ÖPNV unverzichtbar sind. Das würde unser gesellschaftliches Zusammenleben lahmlegen. Aber große Messen, Kongresse, Konzerte oder Sportveranstaltungen sollten wir zunächst absagen. Und das regelt der heutige Erlass bis auf weiteres – nicht zuletzt, weil es nach der aktuellen Erkenntnislage keine Schutzmaßnahmen gibt, die gleich effektiv aber weniger eingriffsintensiv wären.“

Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern ist – wie bisher – eine individuelle Einschätzung der örtlichen Behörden der Veranstaltung erforderlich, ob und welche infektionshygienischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Dabei sind die Vorgaben des Robert-Koch Instituts zu beachten.

Faktoren, die Übertragungen des sogenannten SARS-CoV-2 begünstigen, sind demnach eine

  • eher risikogeneigte Zusammensetzung der Teilnehmer (viele Personen, Personen mit Grunderkrankungen etc.);
  • eher risikogeneigte Art der Veranstaltung (Dauer, Anzahl und Intensität der Kontaktmöglichkeiten etc.);
  • eher risikogeneigter Ort der Veranstaltung und Durchführung (bereits Infektionen in der Region, bauliche Gegebenheiten des Veranstaltungsortes etc.).

Zuständig für die Durchführung des Erlasses sind die Behörden vor Ort. Diese können Veranstaltungen absagen, eine Absage gegenüber dem Veranstalter anordnen oder sie verlegen bzw. ohne Zuschauer durchführen lassen.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales




Coronavirus (COVID-19) – Bremen

Empfehlungen für Reiserückkehrer

Es ist sinnvoll, wenn von Reiserückkehrern vorbeugend Kontaktprotokolle angefertigt werden, so können im Falle eines Falles mögliche Kontaktpersonen schneller und leichter identifiziert werden. 

Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden Sie – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause. 

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Bremen | Infektionen: 75

18.03.2020 – Aktueller Stand Corona in Bremen 
Von den aktuell bestätigten Fällen im Land Bremen befinden sich drei in stationärer Behandlung, sind aber in einem guten Zustand. Alle anderen fälle befinden sich in häuslicher Quarantäne und damit in ambulanter Behandlung. Vier bestätigte Fälle zeigen sogar keine Symptome.

Aktuelles

18.03.2020 – Geschäftsschließungen in Bremen: Ordnungsamt richtet ab heute Servicestelle für Nachfragen Betroffener ein

18.03.2020 – Ab sofort Beratung vorrangig am Telefon und per Mail bei den Sozialdiensten


18.03.2020 – Finanzämter telefonisch und per Post oder E-Mail ereichbar


14.03.2020 – Sportsenatorin schließt sämtliche städtischen Sportanlagen


13.03.2020 – Im Land Bremen werden Schulen und Einrichtungen der Kindertagespflege geschlossen
Die steigende Zahl der Coronavirus-Infektionen wirkt sich immer stärker auf Schulen und Kitas aus. Um auf die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzuwirken, werden die Schulen und städtischen Kitas der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ab Montag, 16. März 2020, geschlossen. Diese Maßnahme gilt bis einschließlich 14. April 2020 und ist sehr weitreichend. Im Sinne des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung ist es aber notwendig, auf einen „Notmodus“ umzustellen.


12.03.2020 – Bremer vhs stellt Kursbetrieb vorübergehend ein

Bis zum 26. März 2020 finden keine Bildungsveranstaltungen und Beratungen in den Standorten der Bremer Volkshochschule (vhs) statt

Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, dass die Ausbreitung des Coronavirus sich möglichst langsam vollzieht, um eine eventuelle Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Aus diesem Grund hat die Leitung der Bremer vhs nach intensiven Beratungen heute (Donnerstag, 12. März 2020) und in Abstimmung mit der Bremer Kulturbehörde, eine zeitweilige Unterbrechung des Unterrichtsbetriebs beschlossen. Diese gilt flächendeckend an allen Standorten der Bremer vhs und ist zunächst bis zum 26. März 2020 vorgesehen.


11.03.2020 – Erste mit Corona-Virus infizierte Person in Bremen wieder genesen


Bremer Senat beschließt Maßnahmen zur Eindämmung von Coronavirus-Infektionen

Innensenator Mäurer stellte auf der heutigen Senatspressekonferenz eine entsprechende Allgemeinverfügung vor. Innensenator Mäurer: „Ziel dieser Verfügung ist es, die Übertragungswege des Virus zu unterbrechen und das Risiko für die Bevölkerung einzudämmen, ohne dabei das öffentliche Leben gänzlich zum Stillstand zu bringen“, erklärte Mäurer. Mit dieser Maßnahme sind zunächst ab dem 12. März bis einschließlich 26. März 2020 in der Stadtgemeinde Bremen Großveranstaltungen (öffentliche und nichtöffentliche) sowie sonstige Menschenansammlungen ab einer Teilnehmerzahl von 1.000 Personen verboten.

Auch Veranstalter von kleineren Veranstaltungen und Ansammlungen sind dazu angehalten, die Hinweise des Robert-Koch-Instituts (insbesondere die „Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlungen für Großveranstaltungen“ vom 28. Februar 2020) zu beachten und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Teilnehmenden vor einer Infizierung umzusetzen. Für den Fall, dass die Hinweise des Robert-Koch-Instituts keine hinreichende Beachtung finden, werden gegenüber einzelnen Veranstaltungen und Ansammlungen Auflagen erteilt oder Verbote ausgesprochen.

Vollständige Meldung >

Hotlines

Hotline: (0421)-115 zwischen 8 und 18 Uhr




Coronavirus (COVID-19) – Brandenburg

Empfehlungen

Vermeiden sie grundsätzlich alle nicht notwendigen Sozialkontakte, insbesondere zu älteren Menschen. Verzichten Sie auch auf private Familienfeiern. Bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause!

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Brandenburg | Infektionen: 187

19.03.2020 – 16 weitere Coronavirus-Fälle in Brandenburg bestätigt – Insgesamt 187 Erkrankungen an COVID-19
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 im Vergleich zum Vortag um 16 erhöht. Damit gibt es derzeit insgesamt 187 Menschen in Brandenburg, die positiv auf das neuartige Coronavirus getestet wurden

18.03.2020 – 57 weitere Coronavirus-Fälle in Brandenburg bestätigt – Insgesamt 171 Erkrankungen an COVID-19
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 im Vergleich zum Vortag um 57 erhöht. 

Aktuelles

15.03.2020 – Anwendungsvorgaben zur Notfallbetreuung in Kitas und Horten

Wegen der weiteren Ausbreitung des Coronavirus ist in Brandenburg ab Mittwoch, 18. März 2020, bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020, an allen Schulen die Unterrichtserteilung sowie der Betrieb von Kitas untersagt. Ausgenommen sind Kindertagespflegestellen, die weitergeführt werden können. Der Unterricht an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und für schwerstmehrfachbehinderte Schülerinnen und Schülern kann fortgeführt werden. Das Gesundheitsministerium hat in Abstimmung mit dem Bildungsministerium und der Staatskanzlei am Sonntagabend (15.03.) die entsprechenden Muster-Allgemeinverfügungen an die Landkreise und kreisfreie Städte im Wege einer allgemeinen Weisung übermittelt. Damit werden auch die Notfallbetreuung in Kitas und Horten sowie die Durchführung der unterrichtsfreien Zeit geregelt. Das Bildungsministerium wird die Eltern über Schulleitungen zu den Maßnahmen informieren.


13.03.2020 – An Kitas und Schulen ab Mittwoch keine Betreuung und Unterricht
In Brandenburg finden zur Eindämmung der Corona-Epidemie ab Mittwoch landesweit an Kitas und Schulen vorerst bis zum Ende der Osterferien keine reguläre Betreuung und kein regulärer Unterricht statt. Dies ist in der aktuellen Beurteilung durch die medizinische Expertise begründet. Für die staatlichen Fachhochschulen und Universitäten wird der Beginn der Präsenzveranstaltungen im Sommersemester auf den 20. April 2020 verlegt. Es wird die Absage von nicht notwendigen Veranstaltungen empfohlen.


Hotlines

NEU – Beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist ein Bürgertelefon zum Coronavirus eingerichtet. Es ist ab sofort montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr zu erreichen. Die Telefon-Nummer lautet: (0331) 8683-777

Wenn Sie die Sorge haben, sich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert zu haben, wenden Sie sich telefonisch an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt oder wählen Sie die 116 117 – die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.

Coronavirus-Hotline des Bundesgesundheitsministeriums:
Die Telefonnummer lautet (030) 34 64 65 100




Coronavirus (COVID-19) – Berlin

Empfehlungen für Reiserückkehrer

Es ist sinnvoll, wenn von Reiserückkehrern vorbeugend Kontaktprotokolle angefertigt werden, so können im Falle eines Falles mögliche Kontaktpersonen schneller und leichter identifiziert werden. 

Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden Sie – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.

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Berlin | Infektionen: 688

19.03.2020 Coronavirus: Derzeit 688 bestätigte Fälle in Berlin

18.03.2020 Coronavirus: Derzeit 519 bestätigte Fälle in Berlin

16.03.2020 Coronavirus: Derzeit 332 bestätigte Fälle in Berlin

15.03.2020 Coronavirus: Derzeit 263 bestätigte Fälle in Berlin

13.03.2020 – Coronavirus: Derzeit 158 bestätigte Fälle in Berlin

12.03.2020 – Coronavirus: Derzeit 118 bestätigte Fälle in Berlin

11.03.2020 – Coronavirus: Derzeit 81 bestätigte Fälle in Berlin

10.03.2020 – Coronavirus: Derzeit 58 bestätigte Fälle in Berlin

09.03.2020 – Zahl der Coronavirus-Fälle in Berlin steigt auf 48

Menschen, die zurzeit grippeähnliche Symptome aufweisen, werden gebeten, ihren Hausarzt beziehungsweise Notarztpraxis zunächst telefonisch zu kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.

Aktuelles

WICHTIG: Suche nach möglichen Kontaktpersonen im „Kater Blau“ am 6. und 7.3.2020

Das Gesundheitsamt Friedrichshain-Kreuzberg hat einen bestätigten Corona-Fall ermittelt, der am 6. und 7.3.2020 Gast im Club „Kater Blau“ war.

Die Senatsgesundheitsverwaltung ruft deshalb auf:
Wenn Sie am 6. oder 7.3.2020 Gast im Club „Kater Blau“ in Friedrichshain-Kreuzberg waren, bleiben Sie bitte zu Hause. Bitte informieren Sie zudem das Gesundheitsamt Friedrichshain-Kreuzberg via Mail: coronakontakt@ba-fk.berlin.de

Schicken Sie über diese Mail-Adresse dem Gesundheitsamt Friedrichshain-Kreuzberg auch Ihre Wohnadresse. Die Informationen werden dann an die zuständigen Amtsärztinnen und Amtsärzte der jeweiligen Bezirke weitergeleitet.


14.03.2020 – Verordnung zur Untersagung von Veranstaltungen ab 50 Teilnehmer beschlossen

Der Berliner Senat hat heute beschlossen, dass in Berlin ab sofort alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen ab 50 Teilnehmern untersagt sind. Kneipen, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Messen, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen dürfen nicht mehr für den Publikumsverkehr geöffnet werden.

Dasselbe gilt für Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen und ähnliche Einrichtungen und Vergnügungsstätten, ebenso für Prostitutionsstätten.

Für öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen bis 50 Personen muss der Veranstalter eine Anwesenheitsliste führen, die Name, Adresse, Anschrift und Telefonnummer erhält. Diese Liste muss mindestens vier Wochen aufbewahrt werden und auf Verlangen des Gesundheitsamtes vollständig ausgehändigt werden.

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13.03.2020 – Berliner Schulen werden geschlossen

Berliner Schulen schließen am Dienstag

Vom kommenden Dienstag (17. März 2020) an werden die allgemeinbildenden Schulen in Berlin bis zum Ende der Osterferien geschlossen.

Angesichts der steigenden Zahlen von Infizierten mit dem Coronavirus stellen Schulen und Kitas in Berlin von nächster Woche an stufenweise ihren Betrieb ein. Das teilte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) am 13. März 2020 mit. Die Schließung soll am Montag mit den Oberstufenzentren beginnen.


Kuppel und Dachterrasse des Bundestages bis auf weiteres geschlossen

Die Kuppel und die Dachterrasse des Reichstagsgebäudes werden ab Dienstag, 10. März, bis auf weiteres für den gesamten Besucherverkehr geschlossen, um auch hier einer möglichen Ausbreitung des Coronavirus vorzubeugen. Die Kuppel wird jährlich von mehr als zwei Millionen Menschen besucht. Die Entscheidung beruht auf einer Absprache des Bundestagspräsidenten mit den Parlamentarischen Geschäftsführern aller Fraktionen. Über weitere mögliche Maßnahmen wird in dieser Runde im Rahmen einer fortlaufenden Risikobewertung entschieden werden. (Quelle: Deutscher Bundestag)

Hotlines

Hotline: täglich von 8:00 – 20:00 Uhr unter (030) 9028-2828

Untersuchungsstellen zum Coronavirus

DRK Kliniken Berlin Westend
Spandauer Damm 130, Haus 10
14050 Berlin

Öffnungszeiten: ab 9.00 Uhr


Vivantes Klinikum Prenzlauer Berg
Zugang über Diesterwegstrasse
10405 Berlin Prenzlauer Berg

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 10.00 bis 19.00 Uhr, Samstag und Sonntag von 10.00 bis 17.00 Uhr
Bitte vor Besuch bei Hotline 9028-2828 anrufen.


Vivantes Wenckebach-Klinikum
Zugang über Albrechtstraße
12099 Berlin

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 10.00 bis 19.00 Uhr, Samstag und Sonntag von 10.00 bis 17.00 Uhr
Bitte vor Besuch bei Hotline 9028-2828 anrufen.


Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge
Herzbergstraße 79
10365 Berlin

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10.00 bis 19.00 Uhr; Samstag und Sonntag: 10.00 bis 17.00 Uhr


Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe
Kladower Damm 221
14089 Berlin

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9.00 bis 20.00 Uhr
Bitte vor Besuch bei Klinik-Hotline 36501-7222 anrufen


Charité Campus Virchow-Klinikum
Augustenburger Platz 1
13353 Berlin
Interne Adresse: Mittelallee 1

Öffnungszeiten: täglich von 8.00 bis 16.00 Uhr
Bitte vor Besuch bei Hotline 9028-2828 anrufen




Coronavirus (COVID-19) – Baden-Württemberg

Baden-Württemberg | Infektionen: 5333

Landkreiskarte >


23.03.2020 – Zahl der Infektionen im Land steigt auf 5.333
Am Montag (23. März) wurden dem Gesundheitsministerium weitere 1.033 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 5.333 an. Darüber hinaus steigt die Zahl der Covid-19-Todesfälle im Land auf 31 an.

Aktuelles

16.03.2020 – RECHTSVERORDNUNG
Landesregierung beschließt Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung eine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen beschlossen.

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Vom 16. März 2020

13.03.2020
Baden-Württemberg schließt Schulen und Kitas ab Dienstag 17.03.2020

Völlig unverständliche Entscheidung der Landesregierung
Baden-Württemberg verschläft einen Tag Vorbeugung, riskiert Neuinfektionen durch Millionen zusätzlicher Kontakte, weil man scheinbar alles kann außer zeitnah zu Entscheiden!

Button Text  Pressemitteilung >


13.03.2020 – Stuttgart schließt Tanzlokale, Clubs und öffentliche Einrichtungen

Die Landeshauptstadt Stuttgart untersagt wegen der Corona-Infektionen und zum Schutz der Bevölkerung mit sofortiger Wirkung Veranstaltungen in Kultur, Sport und Freizeit, auch unter 1000 Teilnehmenden. Der Betrieb von Clubs, Tanzlokalen und Bars ist untersagt. Nicht betroffen davon ist der Betrieb von Speiselokalen. Die städtischen Bibliotheken, Stadtteilbibliotheken, Volkshochschulen und das Planetarium werden geschlossen. Der Betrieb von Museen wird untersagt sowie der Betrieb von Kinos und Bädern. Prostitution jeder Art ist untersagt. Besuche in Alten- oder Pflegeheimen sind untersagt. Die Maßnahmen gelten unmittelbar und bis auf Widerruf. Weitere Informationen erfolgen im Laufe des Tages auf dieser Seite.


12.03.2020 – In Baden-Württemberg haben die Gesundheitsbehörden den ersten Todesfall mit Coronavirus bestätigt.

Der 67-jährige Ehemann einer mit dem Coronavirus infizierten Frau war vor wenigen Tagen zu Hause im Rems-Murr-Kreis verstorben. Inzwischen ist der Leichnam positiv auf das Coronavirus getestet worden. Im Rems-Murr-Kreis waren vergangene Woche mehrere Infektionen mit dem Coronavirus aufgetreten. Darunter war auch eine 70-jährige Frau, die nach ihrer Rückkehr aus Frankreich positiv auf das Virus getestet worden war. Die Frau befindet sich nach wie vor in stationärer Behandlung. 


11.03.2020 – Vorlesungsbeginn für alle Hochschulen in Baden-Württemberg auf nach Ostern verschoben


Kultusministerium Baden-Württemberg – Wer in Risikogebiet war, bleibt zu Hause!

Amtliche Verfügungen

16.03.2020 – Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)


Gesundheitsministerium gibt Erlass zu Großveranstaltungen heraus

Das Ministerium für Soziales und Integration als oberste Gesundheitsbehörde hat am heutigen Mittwoch (11. März) einen Erlass an die Gesundheitsämter herausgegeben, die Ortspolizeibehörden in Bezug auf Großveranstaltungen wie folgt zu beraten:

  1. Bei der Durchführung von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden/Zuschauern sind keine effektiven Schutzmaßnahmen gegen eine nicht mehr kontrollierbare Ausbreitung des Infektionsgeschehens möglich. Deshalb muss eine solche Veranstaltung abgesagt werden bzw. ist die Durchführung der Veranstaltung ohne Zuschauer notwendig.
  2. Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmenden ist eine individuelle Einschätzung notwendig, welche Risiken bestehen und ob diesen mit infektionshygienischen Maßnahmen begegnet werden kann. Hinsichtlich der Risikobewertung gelten die Kriterien des Robert-Koch-Instituts. Je größer die Zahl der Teilnehmenden, desto wahrscheinlicher ist davon auszugehen, dass das Risiko eines nicht mehr kontrollierbaren Infektionsherdes besteht.
 

Hotlines

Telefon-Hotline für Bürgerinnen und Bürger

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Regierungspräsidium Stuttgart eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet, die vom Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium fachlich unterstützt wird. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich (auch am Wochenende) zwischen 9 und 18 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.

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Coronavirus (COVID-19) – Niedersachsen

Empfehlungen

Vermeiden sie grundsätzlich alle nicht notwendigen Sozialkontakte, insbesondere zu älteren Menschen. Verzichten Sie auch auf private Familienfeiern. Bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause!

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Niedersachsen | Infektionen: 1262

Aktuelles

20.03.2020 – Restaurants müssen schließen
Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen sind in Niedersachsen so schnell wie möglich zu schließen. Das niedersächsische Gesundheitsministerium hat am Freitag einen entsprechenden Erlass an die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover versandt. Es gelten dabei Ausnahmen für Verkauf von Speisen und Getränken, im Rahmen eines Außerhausverkaufs und für Lieferdienste. Der Verzehr ist innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu diesen Betrieben unzulässig. Aus hygienischen Gründen wird darüber hinaus die bargeldlose Bezahlung empfohlen. mehr dazu >


13.03.2020 – Niedersachsen schließt Schulen, Kindergärten und Kitas

Landesregierung beschließt Unterrichtsausfall ab Montag, den 16. März – Kitas, Hochschulen Landesmuseen und Landestheater geschlossen

Das Kabinett der Landesregierung hat am Freitag auf Empfehlung des Krisenstabes zur Bekämpfung der Corona-Epidemie beschlossen, den Unterricht an den Schulen in Niedersachsen ab dem kommenden Montag, 16. März ausfallen zu lassen. Diese Maßnahme ist zunächst befristet bis zum 18. April. Darüber hinaus werden Kitas, Hochschulen, Landesmuseen und Landestheater geschlossen. Es wird eine Notbetreuung für Beschäftige aus den Bereichen Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz, sowie zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge geben.

Detailliertere Informationen des Kultusministeriums zum Unterrichtsausfall können Sie der entsprechenden Pressemitteilung entnehmen: > hier


11.03.2020 – Absage von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern, Betretungsverbote für Rückkehrer aus Risikogebieten

„Ich habe entschieden, einen Erlass an die Gesundheitsbehörden herauszugeben, der die grundsätzliche Absage von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorsieht. Die Sicherheit und Gesundheit der Menschen in Niedersachsen gehen vor“, so Ministerin Reimann. Darüber hinaus habe das Gesundheitsministerium bereits am Dienstag für Reiserückkehrer aus Risikogebieten Betretungsverbote für bestimmte Einrichtungen verfügt. Reimann dazu: „Es geht dabei beispielsweise um Kitas, Schulen, aber auch Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Hochschulen. Wir tun alles dafür, dass sich das Virus durch den Eintrag aus Risikogebieten in Niedersachsen nicht noch weiter verbreitet.“


Koordinierungsgruppe beschließt weitere Maßnahmen im Kampf gegen Covid-19

Alle Veranstaltungen auf den Prüfstand, klare Quarantäne-Vorgaben für Schülerinnen und Schüler aus Risikogebieten
Für Schülerinnen und Schüler, die von Reisen in Risikogebiete zurückkehren, macht das Land klare Vorgaben: „Wir weisen die Gesundheitsämter an, diese Kinder und Jugendlichen nach ihrer Rückkehr vorsorglich zwei Wochen unter Quarantäne zu stellen, um den Schulbetrieb nicht zu gefährden und eine weitere Ausbreitung des Virus in Niedersachsen zu verhindern“, so Gesundheitsministerin Reimann.


Hannover Messe verschoben auf die Woche vom 13. bis 17. Juli

Hotlines

Ab sofort verstärkt die AOK Niedersachsen die „Corona-Hotline des Landes Niedersachsen“ zu Fragen rund um den Gesundheitsschutz. Expertinnen und Experten beantworten in der Zeit von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0511 4505-555 Fragen zum neuen Coronavirus SARS-CoV-2.

Region Hannover hat unter der Nummer (0800) 731 31 31 ein Bürgertelefon eingerichtet, um Fragen von Bürgern zum Coronavirus zu beantworten. 

Informationsseite Niedersachen >

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Coronavirus (COVID-19) – Bayern

Empfehlungen 
Vermeiden sie soziale Kontakte soweit wie möglich!

Alle Risikogebiete >

Bayern | Infektionen: 3107

20.03.2020 – Bayern meldet starken Anstieg der Infektionszahlen

Übersichtskarte >

Aktuelles

20.03.2020 – Bayern weitet Ausgangsbeschränkungen ab 20.03.2020 – 0:00 Uhr erheblich aus

Friseure werden geschlossen, ebenso Bau- und Gartemärkte – Gastronomie – bis auf Ausnahmen – komplett geschlossen
Verstöße ziehen hohe Bußgelder nach sich!


18.03.2020 – Abiturprüfungen werden verschoben

Das Bayerische Kultusministerium hat entschieden, den Beginn der Abiturprüfungen vom 30. April auf den 20. Mai 2020 zu verlegen. So werden faire Bedingungen für Abiturientinnen und Abiturienten sichergestellt.

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Schulen & Kitas

Bayern schließt alle Schulen Kindergärten und Kitas bis 6. April

  • Markus Söder verkündet Schul- und Kitaschließungen bis vorläufig nach Ostern
  • Besuchsrechte in Krankenhäusern und Pflegeheimen stark eingeschränkt
  • Veranstaltungen über 100 Teilnehmern sollten nicht stattfinden
  • Dienstpflicht für LehrerInnen
  • Notgruppen in Kitas nur dann wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht

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16.03.2020 – Bayern ruft Katastrophenfall aus
Corona-Pandemie: Bayern ruft den Katastrophenfall aus / Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen. Genaue Informationen zu den beschlossenen Maßnahmen findet ihr hier: http://q.bayern.de/corona-katastrophenfall

Das bayerische Gesundheitsministerium hat am  Sonntag darüber informiert, dass zwei weitere Coronavirus-Todesfälle in Bayern bestätigt worden sind. Ein Ministeriumssprecher sagte in München: „Bei einem Todesfall handelt es sich nach Angaben des Landratsamtes Neu-Ulm um einen über 80-jährigen Patienten mit Vorerkrankungen.“ Der Mann ist in der Nacht zum Sonntag gestorben.


12.03.2020 – Bayerisches Gesundheitsministerium: Erster Coronavirus-Todesfall in Bayern bestätigt

Das bayerische Gesundheitsministerium hat am Donnerstag darüber informiert, dass in Würzburg der erste Coronavirus-Todesfall in Bayern bestätigt worden ist. Ein Ministeriumssprecher sagte in München: „Es handelt sich nach Angaben des Universitätsklinikums Würzburg um einen über 80-jährigen Patienten mit Vorerkrankungen und Pflegebedürftigkeit.“ Der Mann ist in der Nacht zum Donnerstag gestorben. Weitere Einzelheiten können den Medien über das Universitätsklinikum Würzburg mitgeteilt werden.


10.03.2020 – Bayern untersagt Veranstaltungen ab 1000 Teilnehmern

  • Das Gesundheitsministerium wurde beauftragt, Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern zunächst bis zum Ende der Osterferien (einschließlich 19.04.2020) zu untersagen. Bei Veranstaltungen zwischen 500 und 1.000 Teilnehmern werden die Kreisverwaltungsverwaltungsbehörden eine genaue Risikobewertung vornehmen, im Zweifel wird Zurückhaltung empfohlen. Das Gesundheitsministerium wird ab morgen dazu eine Hotline für Bürgermeister und Gemeinden einrichten. Bei Veranstaltungen unter 500 Personen soll es weiterhin die Entscheidung jedes Einzelnen sein, ob diese durchgeführt oder besucht werden. Bei der Risikobewertung gelten die Kriterien des Robert Koch-Instituts und des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
  • Staatliche Theater, Konzertsäle und Opernhäuser werden ab dem 11.03.2020 komplett bis zum Ende der Osterferien schließen.
  • Der Beginn der Vorlesungszeiten an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie Kunst- und Musikhochschulen wird auf den 20.04.2020 verschoben. Der Forschungsbetrieb wird weitergehen. Die Vorlesungszeiten an den Universitäten beginnen regulär erst am 20.04.2020.Der Ministerrat bittet zudem jeden Einzelnen, abzuwägen, was ihm im Alltag so wichtig ist, dass er darauf in nächster Zeit nicht verzichten kann.

 


ACHTUNG – wichtige Information für Eltern:
Coronavirus: Bayerisches Gesundheitsministerium erlässt Verfügung
Schüler und Kindergartenkinder aus Riskogebieten dürfen für 14 Tage nicht in Schule bzw. Einrichtung

Hotlines

Hotline: 09131 6808 5101

Menschen, die zurzeit grippeähnliche Symptome aufweisen, werden gebeten, ihren Hausarzt beziehungsweise Notarztpraxis zunächst telefonisch zu kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.

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