Coronavirus: Kultusministerium Bayern – Wer in Risikogebiet war, sollte zu Hause bleiben!

Bitte halten Sie sich an die Hinweise – Sie schützen damit Andere!

Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, wird angeraten, unabhängig von Symptomen unnötige Kontakte zu vermeiden und, sofern das möglich ist, zu Hause zu bleiben.

Die Schule ist umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall gilt die Nichtteilnahme am Unterricht als entschuldigt i.S.d. § 20 Abs. 1 BaySchO.

Schülerinnen und Schüler, die mit unspezifischen Allgemeinsymptomen (wie z.B. Fieber, Muskelschmerzen, Durchfall) oder akuten respiratorischen Symptomen (z.B. Husten, Schnupfen) erkrankt sind und sich in den letzten 14 Tagen vor Symptombeginn in einem Risikogebiet (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) aufgehalten haben, sowie Schülerinnen und Schüler, die unter den o.g. Symptomen leiden und Kontakt zu einem COVID-19 Patienten hatten, sind begründete Verdachtsfälle. Diese Personen bleiben zuhause und setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder kontaktieren den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (unter der Telefonnummer 116 117), um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sollte nach Einschätzung des Hausarztes bzw. des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes eine Testung erforderlich sein, werden diese die Testung vornehmen.

 

Sofern kein Aufenthalt in einem Risikogebiet vorlag, bleibt die Schulpflicht grundsätzlich unberührt, d.h. sind keine Einzelmaßnahmen durch das Gesundheitsamt angeordnet, findet eine Teilnahme am Unterricht statt. Aktuelle Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) entnehmen finden Sie hier

 


Informationen für Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler

Sollten Unsicherheiten oder weiterer Informationsbedarf bestehen, können folgende Links dienen bzw. an Betroffene oder interessierte Personen weitergeben werden:


 

 

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Coronavirus: Kultusministerium Baden-Württemberg – Wer in Risikogebiet war, bleibt zu Hause!

UPDATE 02.03.2020

Landratsamt Ostalbkreis aktualisiert Empfehlungen für Rückkehrer aus Südtirol und Risikogebieten (Stand: 02.03.2020)

Wegen einer Vielzahl von Urlaubsrückkehrern aus Südtirol, die sich am Wochenende aufgrund von Krankheitssymptomen wie Husten, Schnupfen und Fieber besorgt an das Gesundheitsamt des Ostalbkreises gewandt hatten, hat der Ostalbkreis am gestrigen Sonntag (1. März 2020) vorsorglich Verhaltensempfehlungen ausgesprochen.Nachdem das Robert-Koch-Institut heute Vormittag die Corona-Risikogebiete angepasst hat und Südtirol weiterhin nicht als Risikogebiet eingestuft wird, aktualisiert das Landratsamt Ostalbkreis jetzt in Abstimmung mit dem Landesgesundheitsamt und den verantwortlichen Ministerien seine Empfehlungen.

Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause.

Die Hinweise gelten für alle Personen an Schulen und Kindertageseinrichtungen, das heißt sowohl für Schülerinnen und Schüler, Kita-Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie für alle weiteren in den Einrichtungen Beschäftigten bzw. Tätigen.

Coronavirus: Informationen für Schulen und Kindergärten

Das Kultusministerium hat alle knapp 5.000 öffentlichen und privaten Schulen sowie alle rund 8.900 Kindergärten und Kindergartenträger in Baden-Württemberg in Hinblick auf das Coronavirus informiert. „Es ist mir ein wichtiges Anliegen, die Schulen und Kitas im Land so gut wie möglich zu informieren und ihnen Hilfestellungen mit an die Hand zu geben“, so Kultusministerin Eisenmann.

In einem Schreiben von Amtschef Michael Föll vom 27. Februar hat das Ministerium erste Hinweise gegeben, wie bei Verdacht von Infektionen mit dem Coronavirus umzugehen ist und welche Unterstützungsmöglichkeiten und Vorgehensweisen bereit stehen.


Aufgrund der dynamischen Lageentwicklung informiert das Kultusministerium ergänzend und konkretisierend in einem zweiten Schreiben über die folgenden erweiterten Hinweise für Schulen und Kindertageseinrichtungen:

Zweites Schreiben des Kultusministeriums (PDF) (Stand: 28. Februar 2020)


 

Aktuelle Hinweise für Schulen und Kindetageseinrichtungen

  • Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.
     
  • Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause.
     
  • Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.
     
  • Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.
     

Das Robert-Koch-Institut hat die Liste der Risikogebiete heute (Stand: 28. Februar 2020) auf die gesamte Region Lombardei in Italien erweitert. Es gilt jeweils die aktuelle Liste der Risikogebiete, die beim Robert-Koch-Institut abgerufen werden kann.  

Die Hinweise gelten für alle Personen an Schulen und Kindertageseinrichtungen, das heißt sowohl für Schülerinnen und Schüler, Kita-Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie für alle weiteren in den Einrichtungen Beschäftigten beziehungsweise Tätigen.

Hinweise für Mitarbeiter des Landes Baden-Württemberg

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Baden-Württemberg, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben – unabhängig davon, ob sie Symptome aufweisen oder nicht – oder Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, werden zunächst freigestellt und gebeten, mit ihrer Dienststelle telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden ferner gebeten, mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob Bedenken gegen eine Wiederaufnahme des Dienstes bestehen. Falls solche Bedenken bestehen, werden diese Kolleginnen und Kollegen bis zur zweifelsfreien Klärung des Gesundheitszustandes vom Dienst frei gestellt. Die Bezüge- beziehungsweise Lohnzahlung läuft in dieser Zeit weiter.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätten beziehungsweise der Schulträger werden die jeweiligen Beschäftigungsträger um eine analoge Regelung gebeten.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Sozialministeriums für Reiserückkehrer.

 

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Coronavirus (COVID-19) – Thüringen

Aktuelle Entwicklung

Es ist sinnvoll, wenn von Reiserückkehrern vorbeugend Kontaktprotokolle angefertigt werden, so können im Falle eines Falles mögliche Kontaktpersonen schneller und leichter identifiziert werden. 

Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden Sie – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.

Alle Risikogebiete >

Thüringen | Infektionen: 108

Aktuelles

13.03.2020 – Ab Dienstag sind die Schulen und Kitas in staatlicher und freier Trägerschaft bis zum Ende der Osterferien am 17. April 2020 geschlossen.

Keine Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen

Die Thüringer Landesregierung hat sich auf eine Verschärfung der Auflagen für öffentliche Veranstaltungen verständigt. Demnach sind Veranstaltungen und Menschenansammlungen mit 50 und mehr Personen ab sofort zu untersagen bzw. aufzulösen. Verstöße müssen zur sofortigen Auflösung der Veranstaltung bzw. Menschenansammlung führen. Für Veranstaltungen mit weniger als 50 Personen sind restriktive Auflagen zu verhängen. Der Veranstalter hat zu prüfen, ob die Veranstaltung notwendig ist und trotz des Infektionsrisikos durchgeführt werden kann. Der entsprechende Erlass an die Landkreise und kreisfreien Städte wurde gestern Abend fertiggestellt. Er gilzunächst bis zum 10. April 2020.

Besondere Vorschriften für Kitas und Kindergärten

Ab Dienstag, 17. März bis vorerst Sonntag, 19. April (Ende der Osterferien in Thüringen) bleiben Kitas und Kindergärten in Thüringen geschlossen. Ausnahmen und weitere Infos finden Sie auf der Internetseite des Bildungsministeriums.

Besondere Vorschriften für Schulen

Ab Dienstag, 17. März bis vorerst Sonntag, 19. April (Ende der Osterferien in Thüringen) bleiben Schulen in Thüringen geschlossen. Ausnahmen und weitere Infos finden Sie auf der Internetseite des Bildungsministeriums.

Für Rückfragen aus der Bevölkerung wird das Bildungsministerium erneut eine Hotline unter der Nummer 0361 57 – 3411 500 einrichten. Sie wird am Montag ab 7:00 Uhr freigeschaltet.

Amtlich Verfügungen

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Gesundheitsministerin Werner: Keine Veranstaltungen mehr mit mehr als eintausend Teilnehmern
Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), hat heute in Erfurt dem Kabinett den aktuellen Sachstand sowie die bereits vollzogenen und geplanten Maßnahmen in Bezug auf die Ausbreitung des Corona-Virus in Thüringen vorgestellt.

Wichtige Hinweise und Anlaufstellen

Personen mit COVID-19-Symptomen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sollen bitte ihren Hausarzt telefonisch zur weiteren Abklärung kontaktieren. Nicht ins volle Wartezimmer setzen! Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117.

Wer mit einer Person Kontakt hatte, bei der COVID-19 durch ein Labor nachgewiesen wurde, soll sich bitte unmittelbar an das zuständige Gesundheitsamt wenden.

Für alle Fragen aus der Bevölkerung gibt es auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts eine Übersicht mit häufig gestellten Fragen. Diese Liste wird laufend aktualisiert.

Wer dort keine Antwort findet, kann sich außerdem an die Hotline des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz wenden: 0361 57-3815099.




Coronavirus (COVID-19) – Schleswig-Holstein

Empfehlungen für Reiserückkehrer

Es ist sinnvoll, wenn von Reiserückkehrern vorbeugend Kontaktprotokolle angefertigt werden, so können im Falle eines Falles mögliche Kontaktpersonen schneller und leichter identifiziert werden. 

Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden Sie – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.

Alle Risikogebiete >

Schleswig Holstein | Infektionen: 196

18.03.2020 – Anzahl der dem Ministerium gemeldeten positiv getesteten Covid19-Fälle in Schleswig-Holstein

Es zeigt sich deutlich, dass Reiserückkehrerinnen/-er aus Risikogebietenbesonders betroffenen Gebieten und daran angrenzenden Gebieten hauptsächlich betroffen sind. Zu den betroffenen angrenzenden Gebieten gehören auch verschiedene Ski-Regionen in Österreich. Bei Rückkehr aus diesen Gebieten ist vor allem bei Kontakt zu sensiblen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen Vorsicht geboten. Das Gesundheitsministerium erneuert folgende wichtige Hinweise und bittet darum, diese weiter zu kommunizieren und zu verteilen, um das Infektionsgeschehen zu bremsen:

Aktuelles

14.03.2020 – Maßnahmenpaket beschlossen 

Beschlossen wurde nachfolgendes Maßnahmenpaket, das per Erlass an die Kreise und kreisfreien Städte jetzt landesweit umgesetzt wird. Kernpunkte sind:

  • Aussetzung von Schule, Kita, Horte ab Montag 16.3. inkl. beschränkte Alternativ-Betreuung für Eltern, die in besonders kritischen Infrastrukturen arbeiten und keine andere Betreuung organisieren können.
  • Zutrittsverbot für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und allen besonders betroffenen Gebieten laut RKI zu allen öffentlichen Einrichtungen. Für Reiserückkehrer aus allen alpinen Skigebieten ist gleiches Verhalten dringend zu empfehlen. Risikogebiete https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
  • Besuchsverbot bzw. restriktive Einschränkungen für Besuche in Kliniken
  • Kliniken haben planbare Aufnahmen zu verschieben, um Kapazitäten für Covid19-Patienten zu schaffen.
  • Alle öffentlichen Veranstaltungen sind zu untersagen. Empfohlen wird auf den Verzicht auch privater Veranstaltungen
  • Folgende Einrichtungen und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen: Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kino und Museen, Fitness-Studios, Schwimmbäder, Saunen, Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstiger öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen, Zusammenkünfte in Sportvereine, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Spielhallen, Prostitutionsgewerbe.
  • Vorgaben für Restaurants: Besucherregistrierung der Kontaktdaten – beispielsweise pragmatisch über die Girokartenabrechnung – damit im Falle eines festgestellten Infektion Kontaktpersonen ermittelt und geschützt werden können. Sowie die Vorgabe für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern.

Die Landesregierung wird dazu in den kommenden Tagen weitergehend informieren


13.03.2020 – Schleswig-Holstein schließt Schulen und Kitas
Um die Infektionskette des Coronavirus weiter einzudämmen, hat die Landesregierung heute (13.3.) entschieden, dass Schulkinder und Kitakinder ab Montag zu Hause bleiben sollen.

Weitere Informationen dazu >

Ebenfalls verfügt wurde vom Ministerium, dass die Kliniken zum Schutz von Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitenden ein Besuchsverbotbzw. restriktive Einschränkungen der Besuche mit Ausnahmen für medizinisch oder ethisch-soziale Besuche (z.B. Kinderstationen, Palliativpatienten) umsetzen.


09.03.2020 – Gesundheitsministerium informiert zu Coronavirus:
Anweisung zu Einschränkungen für Reiserückkehrerinnen/ern aus Risikogebieten

Verfügt wird,

  1. Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder des besonders betroffenen Gebiets folgende Einrichtungen nicht betreten:
    a) Einrichtungen nach § 33 Nr. 1 bis 4 IfSG (Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen, Schulen und Heime, in denen überwiegende minderjährige Personen betreut werden) sowie betriebserlaubte Einrichtungen nach § 45 SGB VIII (stationäre Erziehungshilfe),
    b) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Nr. 1 und Nr. 3 bis 5 IfSG (Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen und Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind); ausgenommen von dem Betretungsverbot sind behandlungsbedürftige Personen
    c) Pflegeeinrichtungen und
    d) Berufsschulen und Hochschulen.

Ausreichend ist, dass die entsprechende Festlegung der Gebiete durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind hier tagesaktuell abrufbar.

Bei Anzeichen von Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 beraten lassen, ob eine diagnostische Abklärung sinnvoll ist.

Hotlines

Hotline 0431 / 797 000 01
Bürgertelefon zum Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein

Informationsseite >




Coronavirus (COVID-19) – Sachsen

Empfehlungen für Reiserückkehrer

Es ist sinnvoll, wenn von Reiserückkehrern vorbeugend Kontaktprotokolle angefertigt werden, so können im Falle eines Falles mögliche Kontaktpersonen schneller und leichter identifiziert werden. 

Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden Sie – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.

Alle Risikogebiete >

Aktuelles

14.03.3030 – Schließungen von Schulen und Kitas
Sachsens Kultusministerium ordnet für öffentliche Schulen ab Montag (16. März) unterrichtsfreie Zeit an. Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Die Schulen bleiben jedoch geöffnet. Das Lehrpersonal ist anwesend, um die Betreuung für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. In der unterrichtsfreien Zeit können Schülerinnen und Schüler jedoch zuhause bleiben. Eine Schulpflicht besteht nicht.

Mit der Entscheidung wird Eltern die Möglichkeit gegeben, sich bis zur Schließung von Schulen, auf eine Betreuung von Kindern und Schülern im häuslichen Umfeld einstellen zu können. Eine Entscheidung, ab wann Schulen und Kitas bis zum 17. April komplett geschlossen werden, wird im Laufe der kommenden Woche getroffen.


12.03.2020 – Universitäten verschieben Semesterbeginn (MDR)


10.03.2020 – Gesundheitsministerium richtet Krisenstab »Corona« ein


Leipziger Buchmesse 2020 findet nicht statt
Die Leipziger Buchmesse, die Frühjahrsschau der deutschen Buchbranche, findet nicht wie geplant vom 12. bis 15. März statt. Gleiches gilt für das im Verbund stattfindende Lesefest „Leipzig liest“ und die Manga-Comic-Con.

Amtliche Verfügungen

Der Freistaat Sachsen reagiert auf steigende Zahl von Coronafällen: Erlass zum Umgang mit Großveranstaltungen

Aufgrund der sich häufenden Fälle appelliert Gesundheitsministerin Petra Köpping an die Eigenverantwortung eines jeden: »Bitte überlegen Sie gut, welche Veranstaltungen Sie besuchen wollen und müssen, oder auf welchen Besuch des Theaters, Kinos, eines Dorffestes sie eventuell verzichten können.« Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, sollen große Menschenansammlungen vermieden werden. Deshalb ist durch das Ministerium ein Erlass ergangen, der den Gesundheitsämtern die Handhabe gibt, Veranstaltungen mit mehr als tausend Besuchern abzusagen. Bei Veranstaltungen mit weniger als tausend Teilnehmern ist genau zu prüfen, ob diese stattfinden müssen. Der Erlass gilt seit dem 12. März 2020, 8 Uhr auf unbestimmte Zeit und ist verbindlich. »Wir haben uns zu diesem Erlass entschlossen, weil es wichtig ist, dass die Gesundheitsämter sachsenweit einheitlich agieren. Wir wollen die Ausbreitung des Virus verlangsamen, um Menschen vor Erkrankung zu schützen und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu bewahren. Weil sich bei Großveranstaltungen die Gefahr einer Virusübertragung nicht sicher beurteilen lässt und die Herkunft der Teilnehmer nicht abschätzbar ist, müssen wir sie absagen. Es ist eine schmerzliche Einschränkung, aber sie dient der öffentlichen Gesundheit«, erklärt Staatsministerin Petra Köpping.

Erlass zum Umgang mit Großveranstaltungen (*.pdf, 1,10 MB)

Hotlines

Bürgertelefon des Sozialministeriums
Telefon: 0351 564-55855

Ärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. 116117
Webseite: 116117.de – Der ärztliche Bereitschaftsdienst




Coronavirus (COVID-19) – Sachsen-Anhalt 

Empfehlungen für Reiserückkehrer

Es ist sinnvoll, wenn von Reiserückkehrern vorbeugend Kontaktprotokolle angefertigt werden, so können im Falle eines Falles mögliche Kontaktpersonen schneller und leichter identifiziert werden. 

Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden Sie – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.

Alle Risikogebiete >

Sachsen-Anhalt | Infektionen: 152

19.03.2020 – 152 Menschen in Sachsen-Anhalt mit Coronavirus infiziert
Magdeburg. Die Zahl der bestätigten Corona-​Infektionen in Sachsen-​Anhalt ist im Tagesverlauf um 28 auf nunmehr 133 Fälle gestiegen (Stand 16:30 Uhr). Inzwischen sind vier Personen in klinischer Quarantäne.


15.03.2020 – Land legt Regelung zur Notbetreuung fest
In Sachsen-Anhalt sind Kindertagesstätten und Schulen von Montag, 16. März, bis einschließlich  Ostermontag, 13. April, geschlossen. Eine Notbetreuung ist gesichert. Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerium hat in einer mit dem Bildungsministerium abgestimmten Weisung an die Landräte und Oberbürgermeister am Wochenende die konkreten Vorgaben dafür festgelegt. Zu schließen sind Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Kinderhorte, öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft sowie Ferienlager. „Wir müssen Infektionsketten unterbrechen“, so Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. Ausgenommen von der Schließung sind die Bildungsgänge nach dem Pflegeberufegesetz, dem Altenpflegegesetz und dem Krankenpflegegesetz. Am Montag, 16. März, und Dienstag, 17. März, gibt es eine Übergangszeit, in der die Notbetreuung für alle Kinder in Anspruch genommen werden kann, für die kurzfristig noch keine andere Betreuung organisiert werden konnte


13.03.2020 – Schulen und Kindertageseinrichtungen von Montag, 16. März bis einschließlich Montag 13. April (Ende der Osterferien) geschlossen
Eine Notbetreuung in den Grundschulen, den Horten und Kindertageseinrichtungen wird gesichert. „Es wird alles dafür getan, dass Schülerinnen und Schülern kein Nachteil durch diese Situation entsteht. Wir stellen sicher, dass mehrere Szenarien hinsichtlich der Abschlussarbeiten und Zentralabiturprüfungen umgesetzt werden können. Für jede Schülerin und für jeden Schüler wird es Möglichkeiten geben, die Abschlussprüfungen abzulegen. Entsprechende Maßnahmen wurden eingeleitet“, so Bildungsminister Marco Tullner.


Stadt Halle schließt alle Schulen und Kindertagesstätten
Wie der MDR berichtet, schließt die Stadt Halle ab Freitag alle Kindertagesstätten und Schulen bis vorerst zum 27. März. Auch alle öffentlichen Veranstaltungen seien abgesagt und die Gebäude der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle geschlossen

Amtliche Verfügungen

Strikte Auflagen auch für kleinere Veranstaltungen – Erlass jetzt online
Magdeburg. Sachsen-​Anhalts Sozialministerium hat in einer Weisung an die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden verboten und für kleinere Veranstaltungen Auflagen erteilt.

Der Erlass ist jetzt auch online abrufbar unter: https://lsaurl.de/dQ4K


Sachsen-Anhalt verbietet landesweit Veranstaltungen über 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Magdeburg. Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne wird die Gesundheitsbehörden im Land anweisen, Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern abzusagen. Die Sicherheit und Gesundheit der Menschen sei oberstes Ziel, so die Ministerin. Die Ausrufung der Pandemie durch die Weltgesundheitsorganisation am frühen Mittwochabend zeige, dass konsequentes Handeln unerlässlich sei.

Für Veranstaltungen unter 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sei eine Einzelfallentscheidung der Behörden vor Ort angezeigt. Der Erlass soll morgen an die Landkreise und kreisfreien Städte gehen.

„Wir kommen mit dieser Festlegung auch einer Bitte der kommunalen Spitzenverbände nach“, so Grimm-Benne. Für morgen Nachmittag ist zudem eine Telefonschaltkonferenz mit den Landräten und Oberbürgermeistern geplant, bei der über die aktuelle Situation beraten werden soll.

Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen in Sachsen-Anhalt steigt unterdessen weiter. 14 Erkrankungen sind bisher gemeldet worden (Stand 18 Uhr); damit sind im Verlauf des heutigen Tages insgesamt sechs Fälle hinzugekommen.

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration

Hotlines

Sachsen-​Anhalt hat die Sprechzeiten für sein Bürgertelefon zum Corona-​Virus beim Landesamt für Verbraucherschutz ausgeweitet. Bürgerinnen und Bürger können sich unter der Nummer 0391 2564 222 von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 20 Uhr informieren und beraten lassen

Allgemeine Erstinformation und Kontaktvermittlung: 115 (www.115.de)

Wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder wählen Sie den Ärztlichen Bereitschaftsdienst: 116 117

Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800/ 011 77 22

Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon): +49 30 34 64 65-​100

Hotline Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene: +49 391 6 71 77 99
(für Corona-​Verdachtsfälle)

Informationsseite >




Coronavirus (COVID-19) – Saarland 

Empfehlungen für Reiserückkehrer

Es ist sinnvoll, wenn von Reiserückkehrern vorbeugend Kontaktprotokolle angefertigt werden, so können im Falle eines Falles mögliche Kontaktpersonen schneller und leichter identifiziert werden. 

Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden Sie – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.

Alle Risikogebiete >

Saarland | Infektionen: 217

19.03.2020 – Saarländisches Gesundheitsministerium bestätigt über 40 weitere Erkrankungen am Coronavirus
Zahl der positiv getesteten Personen steigt landesweit auf 217 – Weitere Fälle in der Testung

18.03.2020 – Saarländisches Gesundheitsministerium bestätigt weitere Erkrankungen am Coronavirus
Zahl der positiv getesteten Personen steigt landesweit auf 169 – Weitere Fälle in der Testung

Aktuelles

20.03.2020 – Saarland verabschiedet Ausgangsbeschränkung


20.03.2020 – Abiturprüfungen finden nach dem 25. Mai 2020 statt


]Im Saarland werden dringend Blutspenden benötigt
Gesundheitsministerin Monika Bachmann ruft Saarländerinnen und Saarländer zu Blutspenden trotz Corona auf


15.03.2020 – Landesregierung schränkt weiter das öffentliche Leben ein
Gesundheitsministerium ordnet sofortige Schließung von Schwimmbädern, Kinderindoorhallen, Discos, Bars, Tanzveranstaltung, Clubs, Schwimmbädern und Prostitutionsgewerbe an – Kinos und Altenheime können nur noch beschränkt und unter Hygieneauflagen besucht werden


13.03.2020 – Saarland schließt ab Montag alle Schulen und Kindertageseinrichtungen bis zum Ende der Osterferien 
Für alle Schulen und KiTas im Land werden flächendeckend Schließungen angeordnet. Die Dauer der Schließungen erstreckt sich von Montag, den 16. März 2020 bis zum Ende der Osterferien am 26. April 2020. Eine Notversorgung der Betreuung für Familien wird sichergestellt

Weitere Informationen >


13.03.2020 – Bistum Trier sagt öffentliche Veranstaltungen bis Ende März ab
Das sonntägliche Hochamt im Hohen Dom zu Trier wird von 10 Uhr an auf der Facebook-Seite des Bistums live gestreamt werden. Der Dom ist dabei nicht (!) öffentlich zugänglich.
Bistumsweit/Trier – Mit Blick auf die Ausbreitung des Corona-Virus auch in Rheinland-Pfalz und dem Saarland hat das Bistum Trier ab morgen, Samstag, 14. März, bis auf weiteres, mindestens aber bis Ende März, eine Absage aller öffentlichen Veranstaltungen angeordnet.


Einschneidende Maßnahmen im saarländischen ÖPNV

Pressemitteilung vom 13.03.2020 – 15:15 Uhr
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie und zum Schutz von Personal und Fahrgästen kommt es auch im saarländischen ÖPNV zu einschneidenden Maßnahmen. In einer Telefonkonferenz mit allen Beteiligten wie Verkehrsunternehmen, Landkreisen etc. unter der Leitung von Verkehrsministerin Anke Rehlinger wurde verabredet, den grenzüberschreitenden Verkehr nach Frankreich ab kommenden Montag bis auf weiteres einzustellen. Das Verkehrsministerium in Luxemburg plant aktuell keine Einstellung der Luxemburg-Express-Busse, wird aber zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Zudem werden Nachtbusverkehre saarlandweit eingestellt. Der Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) wird den Ferienfahrplan anordnen, was bedeutet, der Schulbusverkehr wird ebenfalls ab Montag eingestellt, wobei analog zur Not-Betreuung an den Schulen auch ein Rumpfverkehr in Absprache zwischen Aufgabenträgern, Verkehrsunternehmen und Schulträgern möglich bleibt. Die übrigen Linienverkehre werden vorerst bedient. In Saarbrücken gilt der Samstagsfahrplan.

13.03.2020 – Einstellung des Schulbetriebs TGBBZ 1 und TGBBZ 2 bis zum 24. März
Nach der bestätigten Corona-Erkrankung einer Lehrkraft des Technisch-Gewerblichen Berufsbildungszentrums 2 bleibt die Außenstelle der Schule in Malstatt bis einschließlich Dienstag, den 24. März, geschlossen. Das hat das Gesundheitsamt in Abstimmung mit dem saarländischen Bildungsministerium und dem Gesundheitsministerium festgelegt.


12.03.2020 – Betrieb des Deutsch-Französischen Gymnasiums wird bis auf Weiteres eingestellt

Hotlines

Informationshotline zum Coronavirus

Mo-Fr 7:00 -22:00 Uhr
Telefon: (0681) 501-4422

Informationsseite >




Coronavirus (COVID-19) – Rheinland-Pfalz 

Empfehlungen für Reiserückkehrer

Es ist sinnvoll, wenn von Reiserückkehrern vorbeugend Kontaktprotokolle angefertigt werden, so können im Falle eines Falles mögliche Kontaktpersonen schneller und leichter identifiziert werden. 

Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden Sie – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.

Alle Risikogebiete >

Rheinland-Pfalz | Infektionen: 603

Aktuelles

13.03.2020 – Schulen und Kitas bleiben geschlossen

Ab Montag, den 16.3.2020, bleiben die Schulen und Kindergärten bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien am 17. April 2020 für einen regulären Betrieb geschlossen. Eine Notbetreuung wird vor Ort ermöglicht. Die ab Montag geplanten Prüfungen für das mündliche Abitur werden erst in der Woche ab dem 23. März 2020 stattfinden.


13.03.2020 – Bistum Trier sagt öffentliche Veranstaltungen bis Ende März ab
Das sonntägliche Hochamt im Hohen Dom zu Trier wird von 10 Uhr an auf der Facebook-Seite des Bistums live gestreamt werden. Der Dom ist dabei nicht (!) öffentlich zugänglich.
Bistumsweit/Trier – Mit Blick auf die Ausbreitung des Corona-Virus auch in Rheinland-Pfalz und dem Saarland hat das Bistum Trier ab morgen, Samstag, 14. März, bis auf weiteres, mindestens aber bis Ende März, eine Absage aller öffentlichen Veranstaltungen angeordnet.

Hotlines

Hotline Telefonnummer: 0800 575 81 00
Erreichbar von Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr – An Freitagen von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Schulen sowie Kindertagestätten
Für Fragen in Zusammenhang mit dem Corona-Virus können sich Schulen sowie Kindertagestätten jederzeit an die zuständigen Behörden wenden. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wird für alle Schulen im Land eine Hotline einrichten, die unter der Durchwahl 0261-20546-13300 zu den üblichen Bürozeiten erreichbar ist.




Coronavirus (COVID-19) – Mecklenburg-Vorpommern

Empfehlungen für Reiserückkehrer

Es ist sinnvoll, wenn von Reiserückkehrern vorbeugend Kontaktprotokolle angefertigt werden, so können im Falle eines Falles mögliche Kontaktpersonen schneller und leichter identifiziert werden. 

Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden Sie – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.

Alle Risikogebiete >

Aktuelles

14.03.2020 – Schulen und Kitas werden geschlossen

Wegen der weiteren Ausbreitung des Coronavirus schließen in Mecklenburg-Vorpommern ab Montag, 16. März 2020, alle staatlichen und freien allgemein bildenden und beruflichen Schulen bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020. Das hat das Kabinett in seiner Sondersitzung beschlossen. Das Bildungsministerium hat die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung vorbereitet:

  1. Sicherstellen der Informationsketten
  2. Schließung der allgemein bildenden und beruflichen Schulen
  3. Einrichtung von Notfallbetreuungen in den Schulen
  4. Handlungsanweisungen für Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern
  5. Anregungen für die Bereitstellung von mobilen Lerninhalten für Schülerinnen und Schüler

Für dringende Fragen ist am Samstag, 14. März 2020, von 11.00-18.00 Uhr und am Sonntag, 15. März 2020, von 11.00-16.00 Uhr eine Hotline im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur geschaltet:

HOTLINE: 0385 588 7174

An den Hochschulen des Landes wird der Vorlesungsbetrieb nach einvernehmlicher Absprache mit den Rektorinnen und Rektoren bis zum 20. April 2020 ausgesetzt bzw. der begonnene Vorlesungsbetrieb unterbrochen. Die Abnahme bzw. die Durchführung von Prüfungen, die in diesem Zeitraum geplant sind, werden ebenfalls verschoben.

Hotline des Sozialministeriums zur Schließung der Kindertageseinrichtungen
HOTLINE: 0385 588 19999

Abstrichzentren

Gesundheitsministerium initiiert Abstrichzentren für Coronatests

Glawe: Anlaufstellen für Abstriche von Covis-19-Verdachtsfällen – bei Verdacht zunächst Telefonkontakt zum Hausarzt suchen

Die Standorte für die Abstrichzentren werden zunächst sein:

  • Hansestadt Rostock: Universitätsmedizin Rostock
  • Landkreis Rostock: Gesundheitsamt Güstrow
  • Landkreis Vorpommern-Greifswald: Universitätsmedizin Greifswald; Gesundheitsamt Pasewalk
  • Landkreis Vorpommern-Rügen: Gesundheitsamt Stralsund; Gesundheitsamt Bergen auf Rügen
  • Stadt Schwerin: Gesundheitsamt Schwerin
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim: Gesundheitsamt Ludwigslust
  • Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: Gesundheitsamt Neustrelitz.

 Bei Verdacht zunächst Telefonkontakt zum Hausarzt suchen!

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Amtliche Verfügungen

12.03.2020 – Erlass zum Umgang mit Veranstaltungen – Handlungsempfehlungen für Dienstreisen

Nr.84/20  | 12.03.2020  | WM  | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat einen Erlass über Bestimmungen für die Entscheidung im Zuständigkeitsbereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte zur Durchführung von Veranstaltungen erarbeitet. Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern sind in Anwendung von Bundesinfektionsschutzgesetz (§ 28 IfSG) zu untersagen. 

Hotlines

Hotline für das Land MV eingerichtet
Das Gesundheitsministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales ab sofort eine Hotline geschaltet.

Die Nummer der Hotline lautet: 0385/588 – 5888. Sie ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
• Montag bis Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 15:00 Uhr
• Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr

Unternehmenshotline eingerichtet
Das Wirtschaftsministerium unterstützt Betriebe mit wirtschaftlichen Problemen infolge der Ausbreitung des Coronavirus mit einer Unternehmenshotline, die von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) in Schwerin betreut wird.

Die Nummer der Hotline lautet: 0385-588 5588.
Sie ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Freitag 08:00 bis 18:00 Uhr

 




Coronavirus (COVID-19) – Hessen

Empfehlungen für Reiserückkehrer

Es ist sinnvoll, wenn von Reiserückkehrern vorbeugend Kontaktprotokolle angefertigt werden, so können im Falle eines Falles mögliche Kontaktpersonen schneller und leichter identifiziert werden. 

Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden Sie – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.

Alle Risikogebiete >

Aktuelles

13.03.2020 – Regulärer Schulbetrieb wird bis zu den Osterferien ausgesetzt 
In Hessen wird ab Montag, 16. März, an allen Schulen kein regulärer Unterricht mehr stattfinden – Kitas bleiben geschlossen, Notversorgung wird es geben
Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen zu gewährleisten. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind.

Weitere Informationen >

Hotlines

Eine hessenweite Hotline zu dem Thema ist täglich von 8 bis 20 Uhr erreichbar.

0800- 5554666 montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr 

Informationsseite >