Warnung: Hamburger Behörde warnt vor Nutzung von mangelhaften FFP2-Schutzmasken des Herstellers LexusLance

Sicherheitstechnische Untersuchungen haben ergeben, dass die nach den entsprechenden Normen geforderte Schutzwirkung vor schädlichen Aerosol-Infektionen für FFP2-Atemschutzmasken für eine bestimmte Charge der Marke „LexusLance Modell LK-003“ des Importeurs „Brandsstock GmbH“ nicht erreicht werden. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) rät daher von der Benutzung des genannten Produkts als Atemschutzmaske ab.

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Seit Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland und Europa wurde durch die Firma Brandsstock GmbH mit Sitz in Hamburg eine Charge Schutzmasken der Klasse FFP2 des Herstellers LexusLance Modell LK-003 importiert und vertrieben. Es betrifft Masken mit den folgenden Angaben auf der Verpackung (siehe auch Fotos anbei):

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Production: 9144300053799610K
Lot Number: LK-003-A004
Production Date: 16/03/2020
Expiry Date: 15/03/2021

weitere Warnungen zu Atemschutzmasken >

Zwei unabhängig voneinander durchgeführte sicherheitstechnische Produktuntersuchungen für das Modell LK-003 haben ergeben, dass die geforderte Schutzwirkung zur Abwehr von schädlichen Aerosolen (d.h. Virus-Partikel in der Luft) für eine bestimmte Charge der gelieferten Produkte nicht erreicht wird. Die Behörde geht davon aus, dass die Ursache für die mangelhafte Schutzwirkung konstruktionsbedingt (unzureichendes Filtermaterial) ist.

Durch die mangelhafte Schutzwirkung besteht insbesondere bei der Benutzung dieser Masken bei der Arbeit mit bzw. an infizierten Personen ein hohes Infektionsrisiko. Verwenderinnen und Verwender dieser Masken können sich im Vertrauen auf die Schutzwirkung dadurch u.a. mit dem SARS-CoV2-Erreger infizieren und an Covid19 erkranken. Die Masken sollten daher allenfalls als einfache Mund-Nasen-Bedeckung (also als sogenannte „Community-Maske“) verwendet werden. Händler, die die Maske LexusLance Modell LK-003 von der Brandsstock GmbH bezogen haben, werden aufgefordert, Käufer der Maske entsprechend zu informieren.

Hinweise zum Abverkauf von Schutzmasken der Marke „LexusLance Modell LK-003“ in Hamburg nimmt in der BGV das Referat Produktsicherheit per E-Mail unter produktsicherheit@bgv.hamburg.de entgegen.

Quelle: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg
Internet: https://www.hamburg.de/bgv

 

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden, aber unserer Meinung nach nicht ausreichend. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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Rückruf: Aufblähung möglich – Hersteller ruft AquaDes Flächendesinfektionsmittel im Kanister zurück

Die Söll GmbH informiert über einen präventiven Rückruf einiger Chargen des AquaDes Flächendesinfektionsmittels. Wie das Unternehmen mitteilt, kann es durch eine ungefährliche chemische Reaktion zur Aufblähung einiger Kanister kommen. Demnach kam es durch die Beschädigung des Zylinders in der Abfüllanlage vereinzelt zur Auswaschung von Metallpartikeln, welche mit dem wirksamen Bestandteil Natriumhypochlorit das Gas Sauerstoff bildeten. Dieser zusätzliche Sauerstoff kann zu einer Blähung der Gebinde führen.
Nach aktuellem Kenntnisstand ist kein Behälter geplatzt. 

Von dem unverändert funktionstüchtigen Produkt geht nach wie vor keine Gefährdung aus, so das Unternehmen in einer Presseinformation

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Produkt: AquaDes Flächendesinfektionsmittel

Folgende Chargen sind Bestandteil der präventiven Rückrufaktion:

Chargennummer und Mindesthaltbarkeitsdatum
ADU04/23 BDU04/23 CDU04/23 DDU04/23 EDU04/23
FDU04/23 GDU04/23 HDU04/23 IDU04/23 KDU04/23
LDU04/23 MDU04/23 NDU04/23 ODU04/23 PDU04/23
QDU04/23 RDU04/23 SDU04/23 TDU04/23 UDU04/23
XDU04/23        

Kundenservice
Kunden, die beeinträchtigte Kanister auf Lager liegen haben, bittet die Söll GmbH um eine Information unter der Hotline 0 800/8373623

Presseinformation >

Produktabbildung: Söll GmbH

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Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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Corona Globuli – Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Gesundheitsversprechen

Zur Behandlung der COVID-19-Erkrankung gibt es noch keine Arzneimittel, ebenso keine Schutzimpfungen. Trotzdem nutzen Anbieter die aktuelle Lage und bestehende Unsicherheiten aus, um  angeblich wirksame Mittel gegen Corona zu verkaufen. Aktueller Fall: Immunität gegen das Corona-Virus durch homöopathische Globuli.

In der Beschwerde-Box der Verbraucherzentrale Brandenburg hat eine Verbraucherin einen dreisten Fall gemeldet. Über einen regionalen Brandenburger E-Mail-Verteiler wurde Werbung für homöopathische Globuli verbreitet, die angeblich vor einer Corona-Ansteckung schützen. In dem Werbetext heißt es, durch die Globuli werde dem Organismus die Botschaft der Corona-Erkrankung in hoch-potenzierter Form zugeführt, so dass er Antikörper gegen die Erkrankung entwickele. Komme es zum realen Kontakt mit dem Corona-Virus, trage man bereits Antikörper in sich, womit sich das Risiko einer Erkrankung verringere. Das Mittel bestellen kann man direkt online bei einer Apotheke aus Niedersachsen.

Dazu sagt Annett Reinke von der Verbraucherzentrale Brandenburg: „Es gibt derzeit keine Arzneien, die eine Erkrankung mit dem neuartigen Corona-Virus verhindern können. Werbung, die so etwas suggeriert, führt in die Irre. Wir verurteilen Unternehmen, die die aktuelle Lage ausnutzen, um mit nicht belegbaren Aussagen oder Fake-News verunsicherten Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen.“

Auch Nahrungsergänzungsmittel helfen nicht

Auch Nahrungsergänzungsmittel können eine Erkrankung mit dem Virus nicht verhindern, wie Anbieter vor allem im Internet versprechen. Denn Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und nicht zur Prävention, Linderung oder Therapie von Erkrankungen gedacht. Es ist daher verboten, Vitaminkuren oder Pflanzenpräparaten Wirkungen oder Eigenschaften zuzuschreiben, die sie nicht besitzen. 

„Wir raten Verbrauchern, sich nicht verunsichern zu lassen. Der beste Schutz für sich und seine Mitmenschen ist derzeit, möglichst physischen Abstand zueinander zu halten. Lesen Sie die aktuellen Informationen aus seriösen Quellen, zum Beispiel von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und vom Robert-Koch-Institut“, so Reinke.

Infobox

Weitere Informationen zu irreführender Werbung und Gesundheitsversprechen im Rahmen der aktuellen Corona-Lage hat die Verbraucherzentrale hier zusammengestellt:
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/45640

Übersicht zu Verbraucherthemen rund um Corona:
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/corona

Individuelle Beratung für Verbraucher
Die Verbraucherzentrale hat ihr telefonisches Angebot ausgeweitet. Telefonische Beratungstermine können am landesweiten Servicetelefon unter 0331 / 98 22 999 5 (montags bis freitags 9 – 18 Uhr) oder online vereinbart werden: Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung.

 

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Internet: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

 

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Aufruf zur Coronavirus Nachtestung in Baden-Württemberg – 2.000 Proben aus vier Landkreisen nicht verwertbar

Verschiedene Gesundheitsämter im Land haben am heutigen Sonntag (22. März) erfahren, dass rund 2.000 Proben aus den Landkreisen Tübingen, Biberach, Ravensburg und dem Bodenseekreis zu einem Teil nicht mehr verwertbar seien. Das Gesundheitsministerium hat sich deshalb mit den betroffenen Landkreisen auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt.

Ein privates Labor aus der Region Oberschwaben hat verschiedenen Gesundheitsämtern im Land am heutigen Sonntag (22. März) mitgeteilt, dass die ihm in der vergangenen Woche zur Auswertung übergebenen Coronavirus-Proben auf Grund nicht vorhandener zur Testung notwendiger Chemikalien zum Großteil nicht rechtzeitig analysiert werden konnten und deshalb zu einem Teil nicht mehr verwertbar seien. Es handelt sich insgesamt um rund 2.000 Proben aus den Landkreisen Tübingen, Biberach, Ravensburg und dem Bodenseekreis. Davon stammen die meisten Proben (ca. 1.000) aus dem Kreis Tübingen. 

Das Vorgehen des Labors hält alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger weiter in Ungewissheit und ist nicht akzeptabel.

Bei grippeähnlichen Symptomen Nachtestung veranlassen

Das Gesundheitsministerium hat sich deshalb mit den betroffenen Landkreisen auf folgendes Vorgehen verständigt:

Personen, bei denen im Zeitraum zwischen 14. bis 18. März 2020 in den genannten Kreisen eine Probenahme auf das Coronavirus erfolgte, die bis heute noch kein Ergebnis erhalten haben und die jetzt noch grippeähnliche Symptome sowie Fieber von mindestens 38 Grad Celsius haben, werden gebeten, sich umgehend mit ihrem zuständigen Gesundheitsamt (beziehungsweise im Landkreis Ravensburg mit dem jeweiligen niedergelassenen Arzt, der den Test veranlasst hat) in Verbindung zu setzen, um eine Nachtestung zu veranlassen.

Bei Personen, die jetzt keine grippeähnlichen Symptome mehr haben, kann mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass das Testergebnis negativ ausgefallen wäre. Sollten diese Personen in den kommenden Tagen jedoch erneut solche Symptome und Fieber von mindestens 38 Grad Celsius entwickeln, werden auch sie darum gebeten, sich beim zuständigen Gesundheitsamt (beziehungsweise im Landkreis Ravensburg bei den niedergelassenen Ärzten) zu melden. 
 
Parallel wird gemeinsam mit dem Labor geprüft, ob wenigstens noch ein Teil der dort vorhandenen Proben ausgewertet werden kann.

Alle Beteiligten bedauern diese Entwicklung außerordentlich, werden jedoch alles tun, um wenigstens den jetzt noch deutlich Erkrankten Gewissheit zu verschaffen.

Quelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

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Coronavirus (COVID-19) – Information und Überblick

Bild von Orna Wachman auf Pixabay

Warnungen und Rückrufe von Atemschutzmasken > 

 

Informationsseiten der Bundesländer zur aktuellen Entwicklung

Baden-Württemberg Bayern Berlin
Brandenburg Bremen Hamburg
Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland
Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein
Thüringen    

 

Internationale Risikogebiete >

 

Fallzahlen aus europäischen Staaten
Eine weltweite Übersicht über die aktuellen Infektionszahlen finden sie auf der Seite der Johns Hopkins University (JHU)

 

 




Corona Pandemie – Agieren statt reagieren ist angesagt

Aktuell scheint die Politik immer nur auf das Virus zu reagieren. Wichtig wäre aber zu agieren! Infektionsherde austrocknen sollte die Devise sein. Dies geht aber nur durch ganz einschneidende Maßnahmen auf europäischer Ebene.

Die Zahl Infizierter (909) hat sich allein in NRW innerhalb eines Tages fast verdoppelt (RKI Stand: 11.3.2020, 15:00 Uhr – 484) – Deutschlandweit ist die 2000er Marke jetzt überschritten. Aller Vorraussicht nach wird sich diese Zahl nächste Woche mindestens verdoppeln, wenn nicht verdreifachen. 

Richtig ist, Panik ist ein schlechter Ratgeber – die Situation in Italien zeigt aber, dass weder eine Ausbremsung der Verbreitung funktioniert, noch einzelne kleine Maßnahmen erfolgreich sind.

Immer wieder heißt es, die Ausbreitung muss verlangsamt werden. Dadurch entsteht nicht nur eine langfristige und dramatische Belastung für die Wirtschaft, sondern die Wahrscheinlichkeit vieler Infizierter in den wichtigen Bereichen wie dem Gesundheitssystem, der Polizei und Feuerwehr steigt drastisch. Bedeutet also, je länger es hinausgezögert wird, desto weniger Personal steht zur Verfügung.

Gesundheitsminister Spahn wiederholt schon unberuhigend Mantrahaft, dass etwa Schulschließungen für fehlendes Personal in den wichtigen Gesundheitsbereichen sorgen würden. Die Schließungen werden regional sowieso kommen und immer wird Personal dann ausfallen. Dem könnte mit einer Verfügung entgegnet werden, dass bestimmte Berufsgruppen bevorzugt zur Arbeit kommen, andere in diesem Fall zu Hause bleiben um Kinder betreuen zu können.

Besser ist, alles auf einmal, komplette Abschottung und versuchen, den Virus auszutrocknen.

Es ist eine Krise, die nur durch ganz drastische Maßnahmen kontrollierbar werden wird. Ja es wird uns allen viel abverlangt werden. 

1.) Schulen, Kindergärten und Universitäten für mindestens 3 Wochen schließen

2.) Alle Veranstaltungen konsequent absagen – Freizeitparks schließen

3.) Alten- und Pflegeheime umgehend isolieren, keine Besuche mehr zulassen und Basispersonal nach Möglichkeit direkt in den Einrichtungen unterbringen

4.) Öffentlichen Nahverkehr aussetzen

5.) Einbindung der Bundeswehr in das Gesundheitssystem durch Lazaretteinrichtungen und Personal

6.) Strikte Einreisebeschränkungen

7.) Sportevents absagen

8.) Gottesdienste absagen

9.) Schließung aller nicht notwendigen öffentlichen Einrichtungen

10.) Schließung von Restaurants und Gaststätten

Wenn weiterhin nur Reaktionen erfolgen, werden wir aller Wahrscheinlichkeit nach einen unkontrollierbaren Verlauf erleben. Die bis dato versäumten Infektionsschutzmaßnahmen kommen dann notgedrungen sowieso.


Corona-Virus:
Halbherzige Maßnahmen begünstigen Verbreitung von COVID-19


 

produktwarnung.eu




Niedersachsen: Koordinierungsgruppe beschließt weitere Maßnahmen im Kampf gegen Covid-19

ALLE VERANSTALTUNGEN AUF DEN PRÜFSTAND, KLARE QUARANTÄNE-VORGABEN FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER AUS RISIKOGEBIETEN

Die Koordinierungsgruppe der Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus hat am Montag eine detaillierte Analyse der Lage in Niedersachsen vorgenommen und konkrete Maßnahmen beschlossen, um auf das aktuelle Infektionsgeschehen zu reagieren.

Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann kündigt an: „Angesichts der dynamischen Entwicklung in Italien, Frankreich und steigenden Fallzahlen in Deutschland werden wir die Landkreise und kreisfreien Städte anweisen, alle Veranstaltungen auf ihrem Gebiet auf den Prüfstand zu stellen und kritisch zu hinterfragen, ob sie angesichts der derzeitigen Lage stattfinden können.“

Kriterium für eine Absage sei dabei nicht nur die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer: „Insbesondere Großveranstaltungen mit einem überregionalen Einzugsgebiet und Veranstaltungen bei denen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass Menschen aus den vom RKI definierten Risikogebieten oder aus Regionen kommen, die viele Covid-19 Fälle aufweisen, sollten von den Behörden vor Ort im Zweifel abgesagt werden.“ Dazu zählten beispielsweise auch hochklassige Fußballspiele, die derzeit besser ohne Stadionpublikum stattfinden sollten, ebenso wie Konzerte von internationalen Interpretinnen und Interpreten mit großen Fangemeinden, so Ministerin Reimann.

Auch für Schülerinnen und Schüler, die von Reisen in Risikogebiete zurückkehren, macht das Land klare Vorgaben: „Wir weisen die Gesundheitsämter an, diese Kinder und Jugendlichen nach ihrer Rückkehr vorsorglich zwei Wochen unter Quarantäne zu stellen, um den Schulbetrieb nicht zu gefährden und eine weitere Ausbreitung des Virus in Niedersachsen zu verhindern“, so Gesundheitsministerin Reimann.

Dazu Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Diese Entscheidung begrüße ich sehr, denn sie stärkt die Schulleitung in ihrer Handlungssicherheit. Es ist klar, welche Maßnahmen durch die Gesundheitsämter durchgeführt werden und das erleichtert auch den Schulleitungen ihre Arbeit, insbesondere die Kommunikation mit den Elternhäusern. Es ist wichtig, dass die Gesundheitsämter die Schulen weiterhin so gut unterstützen und beraten wie zuletzt, denn die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens von Corona ist von einer hohen Dynamik gekennzeichnet und kann nicht vorhergesagt werden. Wir haben hohes Vertrauen in die Kompetenz der Gesundheitsämter und unterstützen die Schulleitungen bei ihren herausfordernden Aufgaben.“

Darüber hinaus beobachte die Landesregierung die Situation in Niedersachsen fortlaufend und bewerte sie kontinuierlich neu, so Gesundheitsministerin Reimann: „Wir halten uns für die kommende Zeit selbstverständlich weitergehende Optionen offen, sollte sich das Infektionsgeschehen auch in Niedersachsen verschärfen. Ich bitte die Menschen dabei um Verständnis für die Maßnahmen der Behörden. Uns allen sind die Auswirkungen auf das öffentliche Leben schmerzlich bewusst, aber der Schutz der Gesundheit aller geht vor.“

Herausgeber: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung




Corona-Virus: Halbherzige Maßnahmen begünstigen Verbreitung von COVID-19

UPDATE 09.03.2020 – Über verschiedene medien wird aktuell eine Studie der WHO angeführt, wonach Kinder sich zwar genauso anstecken könnten, aber die Virus möglicherweise nicht weitergeben können. Ein anderer Bericht im Spiegel, der ebenfalls eine Studie zitiert, spricht dagegen davon, dass Kinder den Virus viel länger ausscheiden.

Solange es keine wirklichen wissenschaftlichen Nachweise dafür gibt, sollte davon ausgegangen werden, dass es kaum Unterschiede bei der Übertragung des Virus gibt


Italien stellt weite Teile des Landes unter Quarantäne. Die Italienische Regierung hat die rote Zone am 8. März drastisch ausgeweitet. Wie Regierungschef Conte über Twitter mitteilte, wird für den Großteil Norditaliens ab sofort Quarantäne verhängt. Diese Maßnahmen betreffen rund 10 Millionen Einwohner. Davon direkt betroffen ist die Region Lombardei. Dazu kommen 14 Provinzen des Landes (Modena, Parma, Piacenza, Reggio Emilia, Rimini, Pesaro, Urbino, Alessandria, Asti, Novara, Verbano Cusio Ossola, Vercelli, Padua, Treviso und Venedig). Es gelten damit Ein- und Ausreiseverbote, auch die Aussetzung aller Theateraufführungen und Filmvorführungen, die Schließung von Pubs, Diskotheken, Spielhallen, Wettbüros, Museen und Kulturzentren ist Bestandteil des Dekretes.

Restaurants und Bars können derzeit geöffnet bleiben, jedoch nur unter der Bedingung, dass ein Mindestabstand von einem Meter zwischen den Gästen eingehalten wird. Sollte diese Vorschrift missachtet werden, wird der Betrieb geschlossen. Die gleiche Anweisung ergeht auch an Supermärkte und Geschäfte, die ebenfalls den Zugang beschränken müssen, um Menschenansammlungen zu vermeiden.

Diese Maßnahmen sind bis 3. April befristet.

Italien versucht damit die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Bereits am 04.03.2020 hatte Italien alle Schulen und Universitäten bis Mitte März geschlossen. Die Maßnahmen dürften allerding zu spät kommen.

Unterdessen hat das bayrische Gesundheitsministerium eine Verfügung erlassen, wonach Schüler und Kindergartenkinder aus Riskogebieten für 14 Tage nicht in Schule bzw. Betreuungseinrichtungen dürfen. Baden-Württemberg hat bislang noch nicht nachgezogen,ebensowenig andere Bundesländer.

Hier heißt es vom Kultusministerium in Baden-Württemberg derzeit noch (07.03.2020):
Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.

Eine fatale Fehlentscheidung, es soll also abgewartet werden, bis sich die Kinder infiziert haben (was ohne Test kaum feststellbar sein wird) und den Virus dann nach Hause bringen. Denn Kinder sind einer aktuellen Studie nach genauso von einer Ansteckung betroffen, jedoch zeigen diese oft keine oder nur sehr wenig Symptome. Dadurch werden Kinder zu stillen Multiplikator des Virus.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, das Schülerinnen und Schüler, aber auch Kindergartenkinder, die vor einer Woche aus Risikogebieten zurückgekehrt sind, fünf Tage mit den Anderen in den Einrichtungen verbracht haben. Sollten sich darunter bereits infizierte Kinder aufgehalten haben, ist die Wahrscheinlichkeit von Ansteckungen groß. Sinnvoll sind die Maßnahmen in Bayern auf jeden Fall, allerdings hätte es auf alle Kinder ausgeweitet werden müssen, die z.B. einen Rückkehrer in der Klasse oder Gruppe hatten. 

Sinnvoll wären jetzt wirklich vorbeugende Maßnahmen in Schulen und Betreuungseinrichtungen. Alle (Schüler, Lehrer und Betreuungspersonal) sollten jetzt getestet werden und der Schulbetrieb nur für negativ getestete erlaubt werden. So könnte schnell und effektiv festgestellt werden, wo sich möglicherweise auch Infektionen in Elternhaushalten befinden. Die dadurch festgestellten Infektionsraten dürften schnell in die Höhe gehen.

Solche Maßnahmen bringen aber nur dann wirklich etwas, wenn hier alle Bundesländer mitziehen und nicht jedes Bundesland und jeder Landkreis andere Maßnahmen ergreift.

Die derzeit so drastische Zunahme an Infektionen und wieder Ansteckungen mit Bezug zu Südtirol hätte zumindest zu einem großen Teil verhindert, bzw. gleich isoliert werden können, wenn das RKI und die Landesgesundheitsämter vorbeugend gehandelt hätten und zwar bevor die Schule nach den Faschingsferien wieder angefangen hat.

Jetzt gilt es schnell und unfangreich – vorbeugend – auf Bundesebene zu handeln!
Sonst wird es passieren, dass wir Ende März tausende Fälle in den Bundesländern haben




Corona-Infektionen: RKI erklärt Südtirol zum Risikogebiet!

UPDATE 09.03.2020
Südtirol beendet vorzeitig die Tourismussaison

Die Landesregierung begrüßt das freiwillige, vorzeitige Ende der touristischen Wintersaison durch Südtirols Gastbetriebe und Seilbahnbetreiber und sichert Unterstützung zu. Die Landesregierung bewertet alle Möglichkeiten, die Folgen abzufedern. Als „Akt der Verantwortung“ begrüßt die Landesregierung die Entscheidung der Südtiroler Seilbahnbetreiber und Gastbetriebe, die touristische Wintersaison vorzeitig zu beenden, um das Risiko der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) zu minimieren. Laut Landeshauptmann Arno Kompatscher „hat die Eindämmung des Virus derzeit oberste Priorität. Je geschlossener wir vorgehen und möglichst alle Maßnahmen ergreifen, desto eher kriegen wir die Situation in den Griff.“ Diese verantwortungsbewusste Entscheidung der Südtiroler Tourismusbranche sei beispielgebend in Europa.


UPDATE 08.03.2020


UPDATE 07.03.2020 

ACHTUNG – wichtige Information für Eltern:
Coronavirus: Bayerisches Gesundheitsministerium erlässt Verfügung
Schüler und Kindergartenkinder aus Riskogebieten dürfen für 14 Tage nicht in Schule bzw. Einrichtung

Gleiches Handeln im Sinn des vorbeugenden Infektionsschutzes ist allen angeraten – unabhängig von Verfügungen!

RKI stuft Landkreis Heinsberg als besonders betroffenes Gebiet ein



Ist Abwarten und hinauszögern der richtige Weg?

Viel zu spät kam die Einstufung des Robert-Koch Institutes als Risikogebiet für Südtirol. Die „mal abwarten“ Politik der Landes- und Bundesbehörden wird sich aller Voraussicht nach nun bitter rächen. Es ist zu vermuten, dass hunderte, wenn nicht gar tausende Rückkehrer aus Südtirol noch symptomlos in die Schulen geströmt sind und dort die Quelle für die weitere Verbreitung des Covid-19 Virus sind. Hinzu kommen die Raststätten und Tankstellen an den Autobahnen. Auch hier droht ein Infektionsgeschehen durch möglicherweise infiziertes Personal, dass sich von dort quer durch die Republik ziehen könnte.

In vielen Landkreisen werden aktuell rückkehrende Schulklassen komplett in Quarantäne gesteckt, zig Schulen bleiben vorsorglich geschlossen, bis weitere Testergebnisse vorliegen. Diese Reaktion ist richtig und wichtig, nur kommt sie mindestens 7 Tage zu spät. 

Warum nicht eine Zusammenarbeit der Gesundheitsbehörden mit Cybersicherheitsunternehmen? Das Infektionsszenario hat viele Gemeinsamkeiten mit der Verbreitung bei Computerviren.


UPDATE 06.03.2020
Auswärtiges Amt rät von nicht erforderlichen Reisen in die Regionen Lombardei und Emilia-Romagna, in die Provinz Südtirol (autonome Provinz Bozen-Südtirol) in der Region Trentino-Südtirol sowie in die Stadt Vò Eugenaeo in der Provinz Padua derzeit ab... Weitere Informationen >

 

UPDATE 05.03.2020 – RKI erklärt Südtirol zum Risikogebiet!

Leider viel zu spät wurde nun auch Südtirol (entspricht Provinz Bozen in der Region Trentino-Südtirol) in die Liste der Risikogebiete des Robert-Koch Institutes aufgenommen. Nachdem die Infektionszahlen bei Rückkehrern aus dieser Region Italiens in Baden-Württemberg in die Höhe schnellen, kommt diese Einstufung mindestens 4 Tage zu spät! Das Problem haben jetzt die Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen

Reisende aus Baden-Württemberg, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in Südtirol aufgehalten haben, sollten – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit vorläufig zu Hause bleiben. Reisende, die aus einem Risikogebiet wie Trentino-Südtirol  kommen und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen oder Durchfall entwickeln, sollten umgehend telefonisch die Hausarztpraxis kontaktieren oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 anrufen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Die 14 Tage sind aufgrund der lnkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen.


02.03.2020 – Corona-Infektionen: Steigende Fallzahlen bei Südtirol Rückkehrern – Versagen der Landesbehörden beim vorbeugenden Infektionsschutz

Zum Ende der Faschingsferien wurden in Baden-Württemberg aber auch in Bayern Schulen und Eltern am 28./29. Februar – also Wochenende – über die Infektionsgefahr und aktuelle Lage informiert. Personen die in Risikogebieten waren, wurden aufgefordert, auch ohne Symptome zu Hause zu bleiben. Nur leider haben diese Information nur wenig Eltern rechtzeitig erhalten.

Am 1. März hatte der Ostalbkreis in Baden-Württemberg die Empfehlungen des Kultusministeriums BW auf Südtirol Rückkehrer ausgeweitet, dann aber in Abstimmung mit dem Landesgesundheitsamt und den verantwortlichen Ministerien wieder revidiert. Ein großer Fehler wie sich nun herausstellte. 

Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen. (Quelle: Kultusministeriums BW)

Die aktuelle Entwicklung bei neuen, bestätigten Covid-19 Infektionen zeigt eine Häufung bei Reiserückkehrern aus Südtirol. Unterdessen hat jetzt auch Südtirol weitgehende Infektionsschutzmaßnahmen erlassen.

Auch mehrmalige Nachfragen bei den zuständigen Behörden ergaben unisono das gleiche Ergebnis: Man halte sich strikt an die Einschätzungen des Robert-Koch Institutes. Scheinbar ist eine eigenständige Entscheidungsfreiheit nicht mehr gegeben.

Versagen des Landesgesundheitsamts

Die Möglichkeit, Covid-19 Infektionswege nach den Faschingsferien zu minimieren, wurde seitens der zuständigen Behörden damit verspielt. Eine drastische Zunahme von Infektionszahlen dürfte daher – vor allem aus den Schulen – zu erwarten sein. Erschwerend kommt der Umstand hinzu, dass Kinder nach dem derzeitigen Kenntnisstand kaum Symptome zeigen, also als unerkannte Multiplikatoren agieren.

Wir empfehlen dringend allen Südtirol-Rückkehren die Empfehlungen des RKI bezüglich der Risikogebiete einzuhalten, auch wenn Südtirol dort noch nicht aufgeführt ist. Möglichst zu Hause bleiben und sich bei Symptomen umgehend telefonisch an die zuständigen Gesundheitsämter oder Ärzte zu wenden. Sprechen Sie dies mit Arbeitgebern und Schulen ab.


Wer sich aktuell noch in Südtirol aufhält kann sich über die dortige Informationsseite auf Deutsch informieren
Von 8 Uhr bis 20 Uhr ist die Grüne Nummer 800 751 751 aktiv, dort werden Auskünfte erteilt. 

UPDATE 07.03.2020

Coronavirus: Update zu den aktuellen Testergebnissen

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb teilt mit, dass neue Coronavirus-Testergebnisse vorliegen.

Bei fünf weiteren Personen, die im Laufe des gestrigen Tages (6. März) mit Verdacht auf Coronavirus-Infektion getestet worden sind, wurde ein positives Ergebnis festgestellt. Damit steigt die Zahl der in Südtirol positiv getesteten Personen auf insgesamt neun Fälle. Eine Person, die in Südtirol arbeitet, wurde zudem in einem oberitalienischen Krankenhaus positiv getestet. Dies teilt der Südtiroler Sanitätsbetrieb mit.

 

Coronavirus: In Südtirol 200 Personen in häuslicher Isolation

Nachdem am 5. März – wie berichtet – ein neuer Patient im Krankenhaus Bozen positiv auf den sogenannten Coronavirus (COVID-19) getestet worden war, laufen derzeit die entsprechenden Umfeldkontrollen. Das Ergebnis des römischen Institutes „Spallanzani“ steht indes weiterhin aus. Ebenfalls voll angelaufen sind die Umfeldkontrollen rund um mögliche enge Kontaktpersonen von Touristen, die nach ihrer Rückkehr aus Südtirol in Deutschland positiv getestet worden waren.

Südtirol ergreift Infektionsschutzmaßnahmen
03.03.2020 – Um möglichen Risiken einer Ausbreitung des Coronavirus weiter vorzubeugen, müssen sechs Gemeinden zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Den Erlass hat der Landeshauptmann heute unterzeichnet. In den Pustertaler Gemeinden WelsbergToblach und Prettau sowie in den ladinischen Gemeinden St. ChristinaWolkenstein und Abtei wird bis zum 8. März der Unterricht an allen Schulen ausgesetzt. Auch die Kleinkindbetreuungsdienste bleiben in diesen Gemeinden vorübergehend geschlossen. Auch öffentliche kulturelle, religiöse und sportliche Veranstaltungen mit größeren Menschenansammlungen finden nicht statt. Dies gilt auch für Kinos, und Diskotheken.

05.03.2020 – Der Südtiroler Sanitätsbetrieb gibt bekannt, dass ein Patient im Krankenhaus Bozen positiv auf Coronavirus-Infektion getestet worden ist. Demnach liegt höchstwahrscheinlich ein neuer Infektionsfall vor.

Informationsseite Südtirol >

 

 

Weitere Informationen
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ostalbkreis: Coronavirus: Erweiterte Empfehlungen für Rückkehrer aus dem Italienurlaub (01.03.2020)
Ostalbkreis: Landratsamt Ostalbkreis aktualisiert Empfehlungen für Rückkehrer aus Südtirol und Risikogebieten (02.03.2020)

Information der Südtiroler Regionalregierung
Erlass der Südtiroler Regierung 




Coronavirus: Bayerisches Gesundheitsministerium erlässt Verfügung – Schüler und Kindergartenkinder aus Risikogebieten dürfen für 14 Tage nicht in Schule bzw. Einrichtung

Gleiches Handeln im Sinn des vorbeugenden Infektionsschutzes ist allen angeraten – unabhängig des Bundeslandes und entsprechender Verfügungen!


Das Bayerische Gesundheitsministerium hat im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol erlassen. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Samstag hingewiesen. Demzufolge dürfen Schüler und Kindergartenkinder zum Beispiel nach ihrer Rückkehr aus Südtirol für 14 Tage nicht in die Schule bzw. Einrichtung.

Südtirol war am Donnerstagabend vom Robert Koch-Institut als Coronavirus-Risikogebiet eingestuft worden.

Risikogebiete sind laut RKI-Definition „Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann“. In Italien gehören dazu außerdem die Region Emilia-Romagna, die Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.

In der Allgemeinverfügung, die am Samstag in Kraft getreten ist, heißt es unter anderem:

  • Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten. Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt.

Die Risikogebiete sind unter https://www.rki.de tagesaktuell abrufbar.

Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung haben sich in einem Risikogebiet aufgehalten, wenn sie dort kumulativ mindestens 15-minütigen Kontakt zu einer anderen Person als den Mitreisenden im Abstand von weniger als 75 cm hatten.

  • Die Personensorgeberechtigten haben für die Erfüllung der in Ziffer 1 genannten Verpflichtung zu sorgen. Sie sind unter Berücksichtigung der Voraussetzungen in Ziffer 1 verpflichtet, keine Betreuungsangebote von Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogischer Tagesstätte in Anspruch zu nehmen.

  • Erhält der Träger bzw. das beauftragte Personal einer Schule, Kindertageseinrichtung oder Heilpädagogischen Tagesstätte oder eine Tagespflegeperson Kenntnis davon, dass die Voraussetzung nach Ziffer 1 vorliegt, dürfen die betreffenden Schülerinnen und Schüler sowie die Kinder nicht betreut werden.

Zur Begründung steht in der Allgemeinverfügung unter anderem: „Kinder und Jugendliche sind besonders schutzbedürftig. Dabei ist die Übertragungsgefahr bei Kindern besonders hoch, weil kindliches Spiel in den frühkindlichen Einrichtungen regelmäßig einen spontanen engen körperlichen Kontakt der Kinder untereinander mit sich bringt. Das Einhalten disziplinierter Hygieneetiketten ist zudem abhängig vom Alter und der Möglichkeit zur Übernahme von (Eigen-)Verantwortung und bedarf daher bei Kindern noch einer entwicklungsangemessenen Unterstützung durch Erwachsene. Diese Unterstützung kann in den Einrichtungen mit einer Vielzahl an betreuten Kindern seitens der Aufsichtspersonen nicht immer ununterbrochen sichergestellt werden. Vielmehr sehen die Räume in den Einrichtungen in aller Regel Rückzugsmöglichkeiten vor. Daher kann schon räumlich eine lückenlose Überwachung nicht immer gewährleistet werden. Damit steigt die Gefahr, dass sich Infektionen innerhalb der Einrichtung verbreiten und diese nach Hause in die Familien getragen werden.“

Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums betonte: „Deshalb ist nach Abwägung aller Umstände eine allgemeingültige Anordnung erforderlich, um die Verbreitung der Infektion im Bereich der Schulen und der Kinderbetreuung zu unterbinden. Diese Anordnung betrifft die Kindertagespflege auch dann, wenn nur ein Kind betreut wird. Denn auch dann ist eine Übertragung auf weitere Kinder nicht ausgeschlossen. Die Anordnung ist nicht befristet. Bei entsprechender erneuter Risikoeinschätzung wird die Allgemeinverfügung aufgehoben.“

In der Allgemeinverfügung wird erläutert: „Es ist ausdrücklich keine Aufgabe der Träger bzw. des eingesetzten Personals bzw. der Tagespflegeperson, gezielt durch Nachfragen zu erforschen, ob Kinder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Nur dann, wenn eine positive Kenntnis darüber besteht, dürfen diese Schülerinnen und Schüler sowie Kinder nicht mehr betreut werden.“

Allgemeinverfügung als PDF >

Die Allgemeinverfügung finden Sie im Internet unter

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200306_stmgp_allgemeinverfuegung_coronavirus.pdf

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

 

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