Gefälschte Kosmetik – so können sich Verbraucher vor Kopien schützen

Gefälschte Produkte sind ein weltweites Problem. Sie tauchen auf Messen auf,  werden zu günstigen Preisen auf Basaren und an Straßenständen verkauft und sind im Sommer auch an den Stränden zu bekommen. Doch Achtung, diese Produkte sind nur auf den ersten Blick günstig – sie können der Gesundheit teuer zu stehen kommen.

Haben die falschen Beauty-Produkte, die sogar noch öfter als gefakte Kleidung an den Mann gebracht werden sollen, eigentlich auch nennenswerte Vorteile?

Gefälschte Kosmetik – so können sich Verbraucher vor Kopien schützen

Vorteile  Nachteile
Der einzige Vorteil ist der günstige Preis.

Man sagt zwar manchmal, Kunden würden bei einem Original nur den Namen teuer bezahlen, doch das ist nicht wahr. Die Herstellung von Kosmetik mit hochwertigen Inhaltsstoffen ist eine teure und aufwendige Angelegenheit.

Die Hersteller von Fakes müssen keine Entwicklungsarbeit leisten und nichts in Werbung investieren. Sie verwenden häufig billige Ersatzstoffe.

Die Produkte können die Gesundheit schädigen.

Sie sind teilweise mit ekligen Zutaten gestreckt.

Im Fall einer Reklamation weiß man nicht, an wen man sich wenden kann.

Den echten Herstellern entsteht ein wirtschaftlicher Schaden.

Sollte man keine Kosmetik mehr online kaufen?

Theoretisch ist online die Gefahr deutlich größer, auf einen Fake hereinzufallen, denn immerhin kann man die Ware vor dem Kauf nicht in Augenschein nehmen und prüfen. Doch im Netz kann man dann besser originale und geprüfte Kosmetik wählen, wenn man bei einem vertrauensvollen Händler einkauft. Dieser arbeitet mit Sicherheit mit den echten Großhändlern zusammen oder wird direkt vom Hersteller beliefert, sodass man sich auf die Qualität verlassen kann.

Sollte man keine Kosmetik mehr online kaufen?

Fakes werden besonders oft zum Beispiel im Urlaub angeboten, wo man als Tourist gern mal zu einem Duft oder eine Creme greift. Doch natürlich landen die Sachen auch in den Läden. Zollfahnder entdecken jedes Jahr mehr als eine halbe Million gefälschter Produkte, die ins Land gebracht werden sollten. Viele rutschen jedoch durch die Kontrollen und sind dann doch in manchen Läden zu finden.

Die größte Gefahr von falschen Beauty-Artikeln

Die Haut ist das größte Organ des Menschen. Alles, sie berührt, kann auch in den Körper eindringen. Aus diesem Grund werden die Vorschriften für die Herstellung und das Inverkehrbringen von Kosmetik immer wieder verschärft. Manche Zutaten sind nicht mehr erlaubt, die früher selbstverständlich verwendet wurden, zum Beispiel bestimmte Farbstoffe. Auch der Einsatz von Nanotechnologie in Form von kleinen Partikeln muss gekennzeichnet werden. Jeder Inhaltsstoff muss genau aufgelistet werden, und zwar nicht nur auf der Verpackung, sondern auch in einem zentralen Meldesystem, das von den Behörden überwacht wird.

Diese Maßnahmen dienen dazu, die Gesundheit der Menschen zu schützen. Reagiert man etwa auf einen bestimmten Stoff allergisch, kann man seine Verwendung leicht vermeiden, wenn man weiß, dass er in einem Produkt enthalten ist.

Wie ist das aber bei gefälschter Kosmetik?

Nicht nur der Verkauf, auch schon die Herstellung kann illegal sein und ist keinen Regeln unterworfen. Niemand weiß, in welcher Hinterhof-Küche die Substanzen verrührt und abgefüllt werden, niemand kontrolliert die Inhaltsstoffe und deren Wechselwirkung. In vielen Kosmetika steckt etwa der Urin von Tieren, der sich zum Strecken sehr gut eignet. Auch schädliche Substanzen wie Quecksilber können enthalten sein. Das ist eine Gefahr für die Gesundheit, denn:

Fake-Sonnenschutzmittel enthalten keinen UV Schutz, die Haut verbrennt. In falschem Parfum kann menschlicher Harn stecken anstatt des angepriesenen Moschus.
Fake-Mascara können auf Basis von Nagellackentferner hergestellt worden sein. 

Das Problem: Anders als bei Lebensmitteln, wo oft schnell ersichtlich ist, dass damit etwas nicht stimmt, bemerkt man das bei Kosmetik eventuell gar nicht oder erst sehr spät. Die Folgen können trotzdem schlimm sein, und man weiß eventuell gar nicht, woran es eigentlich liegt, dass man zum Beispiel einen schlimmen Ausschlag bekommt.

So erkennst man gefälschte Beauty-Produkte

Der Preis
Das ist wohl eines der markantesten Merkmale falscher Produkte, denn sie werden oft zu echten Schnäppchenpreisen angeboten. Achtung, lieber die Finger weg! Wenn ein Artikel deutlich günstiger ist als sonst, dann ist er mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht echt. Das liegt einfach daran, dass autorisierte Händler an bestimmte Preisvorgaben gebunden sind und auch am Einkaufspreis nicht viel zu rütteln ist. Meist multiplizieren Händler diesen mit 2 oder 2,3, um auf den Verkaufspreis zu kommen. Nun kann man sich leicht ausrechnen, ob das vermeintliche Schnäppchen wirklich vom Hersteller stammen kann.

Die Details
Wer ein bestimmtes Produkt seiner Lieblingsmarke öfter kauft, der kennt es genau. Die Dicke des Papiers, die Stempel und Prägungen, die Farben usw. Leider werden Fälschungen immer besser ausgeführt, doch an der Qualität der Produkte lassen sie sich meist trotzdem erkennen. Offensichtliche Tippfehler sind meist gar nicht mehr vorhanden, wie es früher oft der Fall war. Teure Cremes sind nie in einem Tiegel aus Kunststoff! Bei Fakes fehlen zudem häufig die Beipackzettel, die Röhrchen sind zu kurz oder die Zerstäuber fallen gleich auseinander. Achtung vor falscher Kosmetik! Nur die Originale sind schonend zur haut und werden wirklich dermatologisch geprüft.

Bild 1 von kinkate auf Pixabay / Bild 2 von andreas N auf Pixabay 

 

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Coronavirus (COVID-19) – Information und Überblick

Bild von Orna Wachman auf Pixabay

Warnungen und Rückrufe von Atemschutzmasken > 

 

Informationsseiten der Bundesländer zur aktuellen Entwicklung

Baden-Württemberg Bayern Berlin
Brandenburg Bremen Hamburg
Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland
Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein
Thüringen    

 

Internationale Risikogebiete >

 

Fallzahlen aus europäischen Staaten
Eine weltweite Übersicht über die aktuellen Infektionszahlen finden sie auf der Seite der Johns Hopkins University (JHU)

 

 




Corona Pandemie – Agieren statt reagieren ist angesagt

Aktuell scheint die Politik immer nur auf das Virus zu reagieren. Wichtig wäre aber zu agieren! Infektionsherde austrocknen sollte die Devise sein. Dies geht aber nur durch ganz einschneidende Maßnahmen auf europäischer Ebene.

Die Zahl Infizierter (909) hat sich allein in NRW innerhalb eines Tages fast verdoppelt (RKI Stand: 11.3.2020, 15:00 Uhr – 484) – Deutschlandweit ist die 2000er Marke jetzt überschritten. Aller Vorraussicht nach wird sich diese Zahl nächste Woche mindestens verdoppeln, wenn nicht verdreifachen. 

Richtig ist, Panik ist ein schlechter Ratgeber – die Situation in Italien zeigt aber, dass weder eine Ausbremsung der Verbreitung funktioniert, noch einzelne kleine Maßnahmen erfolgreich sind.

Immer wieder heißt es, die Ausbreitung muss verlangsamt werden. Dadurch entsteht nicht nur eine langfristige und dramatische Belastung für die Wirtschaft, sondern die Wahrscheinlichkeit vieler Infizierter in den wichtigen Bereichen wie dem Gesundheitssystem, der Polizei und Feuerwehr steigt drastisch. Bedeutet also, je länger es hinausgezögert wird, desto weniger Personal steht zur Verfügung.

Gesundheitsminister Spahn wiederholt schon unberuhigend Mantrahaft, dass etwa Schulschließungen für fehlendes Personal in den wichtigen Gesundheitsbereichen sorgen würden. Die Schließungen werden regional sowieso kommen und immer wird Personal dann ausfallen. Dem könnte mit einer Verfügung entgegnet werden, dass bestimmte Berufsgruppen bevorzugt zur Arbeit kommen, andere in diesem Fall zu Hause bleiben um Kinder betreuen zu können.

Besser ist, alles auf einmal, komplette Abschottung und versuchen, den Virus auszutrocknen.

Es ist eine Krise, die nur durch ganz drastische Maßnahmen kontrollierbar werden wird. Ja es wird uns allen viel abverlangt werden. 

1.) Schulen, Kindergärten und Universitäten für mindestens 3 Wochen schließen

2.) Alle Veranstaltungen konsequent absagen – Freizeitparks schließen

3.) Alten- und Pflegeheime umgehend isolieren, keine Besuche mehr zulassen und Basispersonal nach Möglichkeit direkt in den Einrichtungen unterbringen

4.) Öffentlichen Nahverkehr aussetzen

5.) Einbindung der Bundeswehr in das Gesundheitssystem durch Lazaretteinrichtungen und Personal

6.) Strikte Einreisebeschränkungen

7.) Sportevents absagen

8.) Gottesdienste absagen

9.) Schließung aller nicht notwendigen öffentlichen Einrichtungen

10.) Schließung von Restaurants und Gaststätten

Wenn weiterhin nur Reaktionen erfolgen, werden wir aller Wahrscheinlichkeit nach einen unkontrollierbaren Verlauf erleben. Die bis dato versäumten Infektionsschutzmaßnahmen kommen dann notgedrungen sowieso.


Corona-Virus:
Halbherzige Maßnahmen begünstigen Verbreitung von COVID-19


 

produktwarnung.eu




Mineralöl in Babymilch: foodwatch fordert Veröffentlichung aller amtlichen Testergebnisse

Mineralöl in Babymilch: foodwatch fordert Veröffentlichung aller amtlichen Testergebnisse und konsequenten Gesundheitsschutz der Bevölkerung

Vor einem am Freitag in Brüssel stattfindenden EU-Treffen über den Umgang mit gesundheitsgefährdenden Mineralölen in Babymilch hat die Verbraucherorganisation foodwatch die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Resultate aller amtlichen Labortests zu veröffentlichen. Nach Informationen von foodwatch haben französische Behördernvertreter bereits angekündigt, sich für die Veröffentlichung aller bei Behörden der EU-Länder vorliegenden Testergebnisse einsetzen zu wollen. Die EU-Kommission sei gesetzlich dazu verpflichtet, die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zu schützen, so foodwatch – das gelte auch für potenziell krebserregende und erbgutschädigende Mineralöle in Lebensmitteln. 

Bei Labortests wurden in dem Milchpulver sogenannte aromatische Mineralölbestandteile nachgewiesen, die im Verdacht stehen, Krebs auszulösen.

„Statt die Bürger Europas durch angemessene Informationen und Produktrückrufe zu schützen, haben die Kommission und die Mitgliedstaaten es Nestlé und Danone überlassen, durch abwiegelnde Falschmeldungen besorgte Eltern in falscher Sicherheit zu wiegen und dadurch ihre Geschäfte ungestört weiter zu betreiben“, erklärte Matthias Wolfschmidt, Internationaler Kampagnendirektor von foodwatch.

foodwatch hatte im Oktober letzten Jahres Labortests veröffentlicht, wonach Milch für Babys und Kleinkinder mit sogenannten aromatischen Mineralölen (MOAH) belastet ist. Betroffen waren Produkte aus Deutschland, Frankreich und den Niederlanden, unter anderem von Nestlé und Danone. Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA beschreibt aromatische Mineralöle als potenziell krebserregend und erbgutschädigend – weshalb solche Rückstände selbst in kleinsten Mengen nicht in Lebensmitteln enthalten sein sollten. Die EU-Kommission hatte zwar umgehend eine Meldung an alle europäischen Behörden in das europäische Schnellwarnsystem RASFF geschickt, ein Kurzgutachten der EFSA beauftragt und in Fachkreisen die von foodwatch verwendeten Nachweisverfahren bestätigt. Informationen der Öffentlichkeit, Produktrückrufe oder andere Maßnahmen zum gesundheitlichen Verbraucherschutz sind bislang jedoch ausgeblieben.

„Es spricht Bände über das Niveau des staatlichen gesundheitlichen Verbraucherschutzes in der EU, dass eine von Bürgern finanzierte NGO die Qualität der Laboranalyseverfahren vorantreiben und Lebensmittelgiganten wie Nestlé und Danone dazu zwingen muss, die seit vielen Jahren bekannten von aromatischen Mineralölen ausgehenden Gesundheitsgefahren in ihren Produkten endlich zu beseitigen. Wann übernehmen die Behörden endlich diese Aufgabe?“, fragte Wolfschmidt.

foodwatch erwarte von der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten, die Bevölkerung umfassend über die zwischenzeitlich in staatlichen Labors durchgeführten Testergebnisse zu informieren und belastete Produkte vom Markt zu nehmen. Es müsse in der EU eine Nulltoleranz für aromatische Mineralöle in allen Lebensmitteln gelten.

Nestlé hatte in Reaktion auf die foodwatch-Laboranalysen erklärt, dass keine Gesundheitsgefahr bestehe und Babys „weiterhin sicher“ mit der Säuglingsnahrung gefüttert werden könnten. Auch Danone hatte versichert, dass die Produkte des Herstellers sicher seien.

 

Mineralöl-Rückstände

BABYNAHRUNG
foodwatch-Labortests: Krebsverdächtige Mineralöl-Rückstände in Säuglingsmilch von Nestlé und Novalac

Verbraucherorganisation fordert sofortigen Verkaufsstopp und Rückruf in Deutschland und Österreich

Quelle: foodwatch e.V.
Internet: www.foodwatch.de

 

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In eigener Sache – Kritik an vielen Online-Medien

Immer wieder tauchen über Google News „alte“ Rückrufe mit neuem bzw. „aktualisiert am“ Datum auf. Es sind meist die gleichen Onlineausgaben einiger Zeitungsverlage, die sich hier offenbar mit den dazugehörigen reißerischen Titeln auf Klickgenerierung spezialisiert haben.

Auf diese Art und Weise wird große Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gestreut. Ich erhalte immer wieder viele Nachrichten, Hinweise, Anfragen und Anrufe. Oftmals ist für Leserinnen und Leser kaum erkennbar (weil das Veröffentlichungsdatum fehlt), dass es sich um eine „alte“ Meldung handelt, die plötzlich als „aktuelle Neuigkeit“ über die Suchmaschine daherkommt, oder ob es ja vielleicht schon wieder passiert ist.

Es sind oft schon einige Wochen alte Meldungen, die auf diese Weise immer und immer wieder gepuscht werden. Dieses Vorgehen deckt sich nicht mit meinem Verständnis von objektiver und seriöser Berichterstattung. Unter dem Mäntelchen Verbraucherschutz wird versucht, über die zwischen Werbebannern und Videos versteckten Meldungen, soviel als möglich an Werbeeinnahmen zu erzielen, denn mit jedem Seitenaufruf, mit jeder Einblendung von Werbebannern werden Einnahmen generiert.

„Liebe VerlegerInnen, liebe RedakteurInnen:
Ich hoffe inständigst, dass das neue Leistungsschutzrecht nicht einen einzigen Cent an Einnahmen einbringt! Ich hoffe aber auch, dass ihr auch konsequent bleibt, wenn die großen News Aggregatoren Euch deshalb rausschmeißen!“

Ich kann allen, die sich im Netz informieren, nur anraten, lassen Sie sich nicht als Einnahmequelle missbrauchen. Installieren Sie sich Werbeblocker! Oder besser noch, meiden Sie derlei Onlineangebote einfach!

Übrigens, Sie können sich auch beim Deutschen Presserat beschweren 

 

IGEL Banner

Leistungsschutzrecht

Unter www.leistungsschutzrecht.info gibt es eine neue Plattform, die über das von den Presseverlagen geforderte Leistungsschutzrecht für Presseverlage informiert. Sie wird von der „Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht” (IGEL) betrieben. Die Webseite informiert umfassend über das Thema, sammelt Materialien und Artikel und gibt einen Überblick über die wichtigsten Argumente pro und contra Leistungsschutzrecht.

Die Initiative wird unterstützt von einer Vielzahl von Blogs, Informationsportalen, Initiativen und Unternehmen. Jeder kann seine Meinung sagen und weitere Unterstützer werden gesucht. IGEL, die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht, lädt Euch herzlich ein, mitzumachen!




Behörden warnen: Vorsicht bei billigem Modeschmuck

Ketten, Ringe und Co. können zu viel Blei und Cadmium enthalten

Im Jahr 2018 wurde preiswerter Modeschmuck, vorwiegend aus China, von den deutschen Überwachungsbehörden auf Blei und Cadmium untersucht. Ergebnis: In jedem achten untersuchten Schmuckstück (12,6 %) wurde der zulässige Grenzwert überschritten. Einige Schmuckstücke bestanden sogar fast ausschließlich aus Blei oder Cadmium. Da eine längerfristige Aufnahme hoher Schwermetallmengen zu ernsten gesundheitlichen Problemen führen kann, rät das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur Vorsicht beim Kauf von billigem Modeschmuck.

Bereits im Jahr 2015 wurde Modeschmuck im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) von den Behörden in den Bundesländern auf die Schwermetalle Blei und Cadmium untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die Grenzwerte für Blei und Cadmium bei bis zu 20 % der Proben nicht eingehalten wurden. Diese Befunde wurden in den folgenden Jahren durch die Überwachungsbehörden der Länder bestätigt.

In einem Folgeprogramm wurden daher im BÜp 2018 preiswerte Modeschmuckartikel, vorwiegend auf Märkten angebotene Importware aus China, erneut untersucht. Auch hier wurden die Grenzwerte für Blei und Cadmium zum Teil deutlich überschritten. Von den 257 auf ihren Bleigehalt und den 286 auf ihren Cadmiumgehalt untersuchten Proben überschritten jeweils ca. 8 % die jeweiligen Grenzwerte. Bei einigen der insgesamt 296 untersuchten Schmuckstücke lagen die jeweils gemessenen Blei- bzw. Cadmiumgehalte sogar bei über 90 %.

unsere Meldungen zu Modeschmuck >

Gesundheitliche Folgen

Die Verwendung von Blei und Cadmium in Schmuck ist im Chemikalienrecht stark reglementiert. Die Grenzwerte für Schmuckwaren liegen für Cadmium bei 0,01 % und für Blei bei 0,05 %, jeweils auf das Gewicht des Gesamterzeugnisses bzw. einheitliche Teile davon bezogen.

Die längerfristige Aufnahme hoher Schwermetallmengen kann zu gesundheitlichen Problemen führen. Blei kann unter anderem das Nervensystem schädigen und zu Unfruchtbarkeit führen. Cadmium und Cadmiumoxid sind als krebserzeugend eingestuft. Cadmium kann weiterhin Knochen- und Nierenschäden verursachen.

Besonders gefährlich wird es, wenn Kinder solche belasteten Schmuckanhänger oder Ketten beim Spielen in den Mund nehmen, an ihnen lecken, lutschen oder auch verschlucken. Beim Kauf von Schmuck, insbesondere auch für Kinder, wird daher geraten, einen Händler des Vertrauens oder ein Fachgeschäft aufzusuchen.

Meldungen im Europäischen Schnellwarnsystem

Über das Europäische Schnellwarnsystem für Verbraucherprodukte (RAPEX) tauschen sich die zuständigen Behörden in der EU Informationen über gefährliche oder potentiell gefährliche Produkte wie Kosmetik, Kleidung und Spielzeug aus. Die durch die amtlichen Labore ermittelten hohen Blei- und Cadmiumgehalte in Modeschmuck spiegeln sich auch in den RAPEX-Meldungen der vergangenen Jahre wider.

Zu Cadmium in Schmuck wurden in den Jahren 2015 bis 2019 insgesamt 150 RAPEX-Meldungen erstellt. Für 78 % dieser Meldungen wurde das Ursprungsland China angegeben. Zu Blei in Schmuck wurden im selben Zeitraum insgesamt 62 RAPEX-Meldungen vorgenommen, 58 % der Produkte stammten aus China.

Für jedes in der Europäischen Union verkaufte Produkt trägt eine in der EU ansässige Firma die Verantwortung. Diese muss die Sicherheit und Rechtskonformität des Produkts gewährleisten und auf der Produktverpackung namentlich genannt werden. Bei Produkten, die nicht in der EU hergestellt wurden, wäre dies der EU-Importeur, der mit seiner EU-Adresse angegeben sein muss. Fehlt diese Angabe, entspricht das Produkt nicht den rechtlichen Anforderungen der Europäischen Union.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)




foodwatch: Real wollte schwere Hygienemängel bei Supermarkt-Filiale verheimlichen

Amtliche Kontrollberichte auf Online-Plattform „Topf Secret“ veröffentlicht – Real-Filiale verstieß wiederholt gegen etliche Hygienevorgaben – Supermarktkette wollte Veröffentlichung gerichtlich stoppen – foodwatch und FragDenStaat fordern bundesweites Transparenz-System

Berlin, 11. Februar 2020. Schimmel an der Fischtheke, eine stark verdreckte Wand in der Metzgerei, massive Verunreinigungen im Lager für Obst und Gemüse – bei einer Real-Filiale in Langenfeld bei Düsseldorf haben Lebensmittelkontrolleure wiederholt zahlreiche Hygienemängel festgestellt. Das geht aus amtlichen Kontrollberichten hervor, die ein Verbraucher Anfang 2019 über die Online-Plattform „Topf Secret“ bei der zuständigen Überwachungsbehörde beantragt und ein Jahr später erhalten hat. foodwatch hat die Kontrollberichte nun auf www.t1p.de/topf-secret veröffentlicht. Die Supermarktkette hatte die Herausgabe der Dokumente zuvor gerichtlich verhindern wollen, war jedoch in letzter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht NRW gescheitert.

In Deutschland wird nur ein Bruchteil der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen aktiv durch die Behörden veröffentlicht. Auf dem Portal „Topf Secret“ von der Verbraucherorganisation foodwatch und der Transparenz-Initiative FragDenStaat ist es für Bürgerinnen und Bürger jedoch seit rund einem Jahr möglich, amtliche Kontrollergebnisse abzufragen – auch solche, die die Behörden bislang geheim halten. Rechtliche Grundlage ist das sogenannte Verbraucherinformationsgesetz (VIG).

„Wir haben ein Recht darauf zu erfahren, wie es um die Sauberkeit in Restaurants, Bäckereien und Supermärkten bestellt ist. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass Bürgerinnen und Bürger solche Kontrollergebnisse wie beim Real-Supermarkt erst mit einem Jahr Verspätung zu sehen bekommen“, erklärte Rauna Bindewald, Volljuristin und Campaignerin bei foodwatch. foodwatch und FragDenStaat fordern ein Transparenz-System nach dem Vorbild Dänemarks, Norwegens oder Wales. Dort erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher direkt an der Ladentür und im Internet – zum Beispiel anhand von Smiley-Symbolen – wie Lebensmittelbetriebe bei Hygienekontrollen abgeschnitten haben und müssen diese Informationen nicht extra beantragen. In Dänemark hat sich wenige Jahre nach Einführung des Smiley-Systems im Jahr 2002 die Quote der beanstandeten Betriebe halbiert.

Bei einer Kontrolle des Real-Supermarkts im nordrhein-westfälischen Langenfeld vom 19. September 2018 hatten Kontrolleure 27 Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben festgestellt. Unter anderem waren an der Fischtheke „die Silikonfugen am Übergang Wand/Boden sowie Theke/Boden (…) durch Schimmel verunreinigt“. In der Spülküche der Metzgerei war eine Wand „zum Teil massiv, dunkel verunreinigt“. Auch im Fleisch-Kühlhaus gab es „schimmelähnlichen“ Dreck. An der Bedientheke Käse war das Handwaschbecken „massiv verschmutzt“. Zudem waren „Fußboden, Wände und das Spülbecken“ im Lager für Obst und Gemüse „zum Teil massiv verunreinigt“. Besonders kritisch aus Sicht von foodwatch: Der Betrieb hat die Lage offenbar nicht in den Griff bekommen, denn auch bei einer zweiten Kontrolle am 18. Januar 2019 wurden 23 Verstöße festgestellt.

Seit dem Start von „Topf Secret“ im Januar 2019 wurden mehr als 44.000 Anfragen verschickt. Der Großteil der etwa 400 in Deutschland zuständigen Behörden gewährt den Bürgerinnen und Bürgern die beantragten Informationen. Hunderte Betriebe haben jedoch gegen die Herausgabe geklagt – bisher allerdings ohne Erfolg: Vor kurzem haben drei Oberverwaltungsgerichte – der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen den Informationsanspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher eindeutig bestätigt.

Weiterführende Links

Online-Plattform „Topf Secret“
www.fragdenstaat.de/kampagnen/lebensmittelkontrolle/app/

Alle erfolgreichen Anfragen in Nordrhein-Westfalen auf einen Blick
www.t1p.de/lne1

Quelle: foodwatch e.V.
Internet: www.foodwatch.de

 

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Rastatt: Verwendungseinschränkung wegen PFOA und PFOS im Trinkwasser Vorderes Murgtal

Das Landratsamt Rastatt informiert bezüglich der zu erwartenden Absenkung der Trinkwasserleitwerte für die PFC-Einzelverbindungen PFOA und PFOS Vorderes Murgtal zu einer Empfehlung des Umweltbundesamtes. Demnach wird aus Vorsorgegründen eine Senkung der Maßnahmenwerte bei PFOA und PFOS für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder (bis 3 Jahre) auf jeweils 0,05 µg/l.

Aus diesem Anlass weist das Gesundheitsamt Raststatt auf eine Überschreitung des neuen Vorsorgewertes im Trinkwasser des Zweckverbandes Vorderes Murgtal hin. Der aktuelle Wert für PFOA liegt bei 0,052  µg/l und damit um 2-tausendstel über dem Maßnahmenwert.
 
Bis zur Erreichung einer dauerhaften Absenkung unter den Vorsorgewert empfiehlt das Gesundheitsamt für die genannten Bevölkerungsgruppen, das Wasser nicht zu trinken, zu verzehren oder zur Zubereitung von Speisen zu verwenden.
 
Für Fragen bezüglich der Herkunft Ihres Trinkwassers wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger.
 
Alle anderen Wasserversorger in der Region halten auch die neuen Vorsorgewerte ein.
 

 

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Wenn Medien alte Rückruf Meldungen neu verbreiten und Verbraucher damit verunsichern

Seit einigen Monaten häufen sich Verbraucheranfragen als auch Meldungen zu vermeintlich aktuellen Produktrückrufen. Einige Medienunternehmen haben sich scheinbar darauf spezialisiert, alten Meldungen mit einem aktuellen Datum zu versehen – auch wenn diese schon längst erledigt sind. Ein möglicher Hintergrund sind Werbeeinnahmen durch die dadurch generierten Seitenaufrufe.

Derzeit bezieht es sich immer wieder auf KATWARN Warnungen. Nein, es wird keinerlei Katastrophenalarm ausgelöst. So hat etwa die Frankfurter Neue Presse in Ihrer Online-Ausgabe einen Rückruf von Mitte November mit aktuellem Datum versehen. Prompt taucht dieser dann mit markigem Titel in den Google-News wieder auf – Klicks sind garantiert.

Auch der Münchner Merkur praktiziert dies schon einige Zeit in dieser Form. Inzwischen werden es immer mehr Medien, die so verfahren.

Dies löst vor allem bei Verbrauchern völlig unnötige Verunsicherung und Angst aus!

Diese Verunsicherung der Verbraucher zeigt sich in vielen, vielen Anfragen bei mir, da diese in diesem Moment natürlich von einer aktuellen Meldung ausgehen.

Gleiches gilt auch für alte Meldungen die erneut über soziale Medien geteilt werden und einen aktuellen Anschein erwecken.

Scheinbar ist die Bedeutung des Begriffs „News“ manchen nicht so geläufig. Es gibt da ein passendes Sprichwort: „Nichts ist so alt wie die Zeitung von gestern„. Eigentlich sollte sich dies in Zeiten der neuen Medien erledigt haben… dachte ich!

 

Und nun?

  • Ich appelliere hiermit an alle Online-Medien, Rückrufe und Verbraucherwarnungen so zu veröffentlichen, dass ein eindeutiges Datum erkennbar ist und diese Meldungen nicht wochenlang immer wieder zu pushen! Verzichten sie auf Panic-Titel!! Informieren sie seriös!

  • Ich appelliere auch an die großen Suchmaschinen, dieser ständigen Wiederbelebung alter Meldungen einen Riegel vorzuschieben. 

  • Ich appelliere an Verbraucher, sich auf die seriöse Berichterstattung zu konzentrieren und derlei Panikmacherei mit Nichtbeachtung zu strafen. Achten sie auf das Veröffentlichungsdatum und nicht auf das Aktualisierungsdatum! Teilen Sie bitte keine uraltmeldungen über soziale Netzwerke!

 

Quellen und Infos:

Artikel der FNP vom 12.12.19
https://www.fnp.de/wirtschaft/verbraucher/fleisch-rueckruf-katwarn-gesundheit-ostfriesland-app-lebensmittel-alarm-gefahr-zr-13234838.html

Artikel der HNA vom 12.12.19
https://www.hna.de/verbraucher/fleisch-rueckruf-katwarn-gesundheit-ostfriesland-app-lebensmittel-alarm-gefahr-zr-13234838.html

Artikel Merkur vom 12.12.19
https://www.merkur.de/verbraucher/fleisch-rueckruf-katwarn-gesundheit-ostfriesland-app-lebensmittel-alarm-gefahr-zr-13234838.html

MIMIKAMA (leseswert!): Fressnapf – Alter Rückruf neu geteilt
https://www.mimikama.at/allgemein/fressnapf-rueckruf-neu-geteilt

 

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Novel-Food: CBD-haltige Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht vertrieben werden

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichtes Gießen hat in diesen Tagen einen Antrag eines im Vogelsbergkreis ansässigen Unternehmens abgelehnt, das sich gegen Anordnungen des Landrates gewandt hatte, mit dem das Unternehmen zum sofortigen Rückruf von Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln aufgefordert wurde, die den Inhaltsstoff CBD oder mit Hanf-Extrakt angereichertes Hanföl mit erhöhtem THC-Gehalt enthielten. Gleichzeitig wurde das weitere Inverkehrbringen derartiger Produkte untersagt.

CBD ist die Abkürzung für Cannabidiol, ein Cannabinoid der weiblichen Hanfpflanze.

Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel mit Anteilen von CBD sind nach Auffassung des Gerichts nicht verkehrsfähig, weil ihnen die nach europäischen Vorschriften erforderliche Zulassung fehlt. Als sog. Novel-Food, das nicht zu den Lebensmitteln gehört, die vor dem 15. Mai 1997 bereits in nennenswertem Umfang in der Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden, ist vor dem Verkauf eine Zulassung notwendig, die hier nicht eingeholt wurde.

Bezüglich des Hanföls war darüber hinaus nach den Analyseergebnissen des Hessischen Landeslabors nicht auszuschließen, dass dieses Produkt auf Grund seines THC-Gehaltes für den Verzehr durch Menschen ungeeignet und als nicht sicher zu beurteilen ist. Es sei Aufgabe des Unternehmens, in einem Zulassungsverfahren nachzuweisen, dass von den Produkten keine Gefahren für Leib oder Leben der Verwender bestehen, die Mittel also ungefährlich wären.

Das Gericht verweist auch auf die Hinweise des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, wonach CBD in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, nicht verkehrsfähig und im Einzelfall abzuklären ist, ob CBD-haltige Erzeugnisse als Arzneimittel oder neuartiges Lebensmittel zugelassen werden können, da CBD seit dem 1. Oktober 2016 der Verschreibungspflicht unterliegt.

Der Beschluss (vom 11. November 2019, 4 L 3254/19.GI) ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

Quelle: Verwaltungsgericht Gießen
Internet: https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/VG-Giessen

 

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