foodwatch-Labortest: Baby-Lebensmittel aus Reis mit krebserregendem Arsen belastet

foodwatch hat 18 Reisprodukte für Babys von Alnatura, Bebivita, dm, Hipp, Holle, Rossmann und Sunval getestet – Alle getesteten Baby-Lebensmittel enthalten anorganisches Arsen, es gibt jedoch deutliche Unterschiede in der Höhe der Belastung – foodwatch fordert Hersteller auf, Belastung zu minimieren

Alle getesteten Baby-Lebensmittel enthalten anorganisches Arsen, es gibt jedoch deutliche Unterschiede in der Höhe der Belastung

Alle getesteten Baby-Lebensmittel enthalten anorganisches Arsen – Bild: foodwatch e.V.

Die Verbraucherorganisation foodwatch hat bei einem Labortest von Reisflocken und Reiswaffeln für Babys in allen untersuchten Proben krebserregendes Arsen nachgewiesen. Einige Produkte waren dabei deutlich stärker belastet als andere: So enthielt eine Probe des „Bio-Babybrei Reisflocken“ des Herstellers Holle fast viermal so viel Arsen wie der „Sun Baby Bio Reisbrei“ von Sunval. Die „Hipp Apfel Reiswaffeln“ waren fast dreimal so stark belastet wie die „Reiswaffeln Apfel-Mango“ der Hipp-Tochterfirma Bebivita. Zwar lässt sich bei Reis eine Arsenbelastung nicht gänzlich vermeiden, die deutlichen Unterschiede zeigen jedoch laut foodwatch: Die Hersteller haben es in der Hand, die Belastung zu minimieren.

„Babys und Kleinkinder müssen vor krebserregenden Stoffen wie anorganischem Arsen bestmöglich geschützt werden. Die Hersteller von Babynahrung sind in der Verantwortung, die Belastung mit Arsen auf ein unvermeidbares Minimum zu reduzieren. Es ist inakzeptabel, dass einige Produkte drei- bis viermal so viel Arsen enthalten wie andere“, kritisierte Johannes Heeg von foodwatch.

foodwatch hat insgesamt 18 Baby-Lebensmittel aus Reis untersuchen lassen: fünf Reisflocken-Produkte zur Zubereitung von Säuglingsbrei und 13 Reiswaffeln, die für Babys „ab dem 8. Monat“ vermarktet werden. In allen untersuchten Proben fand sich anorganisches Arsen. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt es für anorganisches Arsen keine sicheren Aufnahmemengen. Der Stoff ist krebserregend. Eine chronische Aufnahme kann zu Hautveränderungen und Nervenschäden führen. Da Arsen sich in Reis nicht vollständig vermeiden lässt, vertritt das Institut die Auffassung, dass die Hersteller die Belastung so niedrig wie möglich halten sollen. Eltern empfiehlt das BfR, Lebensmittel aus Reis wie Reiswaffeln oder Reisbrei nur in Maßen zu füttern und mit reisfreien Produkten abzuwechseln. foodwatch forderte die Hersteller auf, auf der Verpackung über die Verzehrempfehlung des BfR zu informieren.

Die Europäische Union schreibt Grenzwerte für anorganisches Arsen in Reis und bestimmten Reisprodukten vor. Reis, der als Zutat für Babynahrung verwendet wird, darf maximal 0,1 Milligramm anorganisches Arsen pro Kilogramm enthalten. Die von foodwatch untersuchten Produkte waren zum Teil höher belastet. foodwatch hat die Analyseergebnisse an die zuständigen Behörden für Lebensmittelüberwachung weitergeleitet. Diese müssten nun prüfen, ob die Reisprodukte verkehrsfähig sind, so foodwatch. Zudem forderte die Verbraucherorganisation die Behörden auf, Babyprodukte auf Reisbasis regelmäßig auf ihren Arsengehalt zu untersuchen und die Ergebnisse umgehend zu veröffentlichen.

Professor Andrew Meharg vom Institut für Globale Lebensmittelsicherheit an der Queen‘s Universität Belfast hat den Test im Auftrag von foodwatch durchgeführt. Die untersuchten Proben der Reisflocken und Reiswaffeln enthielten pro Kilogramm zwischen 0,028 und 0,111 Milligramm anorganisches Arsen. Damit lagen sie im Durchschnitt deutlich über den Gehalten, die bei einer aktuellen Analyse von Baby-Reisprodukten aus Großbritannien gemessen wurden: „Baby-Lebensmittel aus Reis stellen in Deutschland eine unnötige Gesundheitsgefahr dar“, kritisierte Professor Andrew Meharg. „Niedrige Werte sind machbar: Auf dem britischen Markt weisen Baby-Reisprodukte nur sehr geringe Belastungen mit Arsen auf. Es gibt keinen Grund, warum deutsche Hersteller nicht in der Lage sein sollten, ebenso niedrige Werte zu erreichen.“

Arsen ist von Natur aus in der Erdkruste vorhanden. Über das Grundwasser kann Arsen ins Trinkwasser gelangen und von Pflanzen aufgenommen werden. Reis nimmt besonders viel Arsen auf.

PDF – Alle Testergebnisse im Detail > BfR zu Arsen in Reis >

 

Quelle und Produktabbildungen: foodwatch e.V.
Internet: www.foodwatch.de




DHL Erpressung: Warnung vor Paketen von unbekannten Absendern

Fahndungsaufruf und Gefahrenhinweis! Hinweis-Hotline geschaltet!

Der Paketdienstleister DHL sowie die Polizei Brandenburg warnen vor Päckchen und Paketen von unbekannten Absendern. Hintergrund ist ein am vergangenen Freitag in der Königin-Luise-Apotheke in Potsdam eingegangenes Paket, welches einen zündfähigen Sprengsatz enthielt, der bei Auslösung eine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben dargestellt hätte.

Die Ermittler stehen mit den Landeskriminalämtern der anderen Bundesländer wie auch mit DHL in engem Kontakt. „Gegenwärtig gehen wir davon aus, dass der Täter aus dem Raum Berlin-Brandenburg kommt.“ so ein Sprecher

Derzeit gehen die ermittelden Behörden davon aus, dass weitere explosive Paketsendungen verschickt werden und möglicherweise auch andere Firmen betreffen könnten. Die Polizei warnt daher eindringlich, verdächtige Pakete oder Päckchen auf keinen Fall zu öffnen, sondern sich in Sicherheit zu bringen und die Polizei zu informieren.

Gleichwohl sollten derzeit keine Sendungen für andere, wie etwa Nachbarn angenommen werden!

Anhaltspunkte für ein verdächtiges Paket sind:

  • fehlender oder unvollständiger Absender
  • auffällige Rechtschreibfehler
  • Flecken oder Verfärbungen am Paket
  • Drähte oder Auffälligkeiten am Paket
  • keine Sendung wurde erwartet

Hintergrund und Fahndungsaufruf

Das am vergangenen Freitag in der Königin-Luise-Apotheke in Potsdam eingegangene Paket wurde am Donnerstag, den 30.11.2017 gegen 7 Uhr an der DHL-Packstation in Potsdam-West, Kantstraße, Ecke Roseggerstraße, aufgegeben.

Die Überreste des am Freitagnachmittag entschärften Paketes wurden am Kriminaltechnischen Institut des Landeskriminalamtes in Eberswalde untersucht. Dies führte zu der Erkenntnis, dass das verdächtige Paket umsetzungsfähig gewesen ist. In dem Paket befand sich eine Sprengvorrichtung, die bei der Umsetzung eine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben dargestellt hätte.

Ein QR-Code befand sich im Paket. Dieser führte zu einem Erpresserschreiben mit einer Geldforderung in Millionenhöhe zum Nachteil des Paketzustellers DHL.

Die Ermittlungen werden vor diesem Hintergrund wegen räuberischer Erpressung & Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion geführt.

Die Polizei fragt:

Wer hat am Morgen des 30.11.2017 im Zeitraum von 06.30 – 07.15 Uhr im Bereich der Kantstraße bzw. dortiger DHL-Packstation Personen oder Fahrzeuge wahrgenommen?

Wer kann insbesondere tatrelevante Hinweise geben und hat evt. verdächtige Personen an der Packstation in Potsdam-West beobachtet?

Hinweistelefon

Sachdienliche Hinweise können Sie über unser Hinweistelefon unter Tel. 0331-505950 geben!
In dringenden Fällen wählen Sie bitte den Notruf 110!

Quelle: Polizei Brandenburg
Internet: https://polizei.brandenburg.de

 

Bild/er: Pixabay –  Polizei Brandenburg




Keine Verbesserung bei Nickel in Metallspielzeug

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellt Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung 2016 vor – Teil 4

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Bundesländern kontrollieren ebenfalls Verbraucherprodukte auf unerwünschte Stoffe. Bereits 2012 wurde Metallspielzeug im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) auf das Kontaktallergen Nickel untersucht. Von den 168 untersuchten Spielzeug-Proben lagen 41 (24 %) oberhalb des gesetzlichen Grenzwerts von 0,5 µg/cm²/Woche. Besonders auffällig waren Metall- und Modellbaukästen mit einer Überschreitungsrate von 87 %.

2016 standen Metallspielzeuge erneut im Fokus der Überwachungsbehörden. Von den 353 untersuchten Proben überschritten 75 (21 %) den geltenden Grenzwert. Bei einem Metallbaukasten lag der gemessen Nickelanteil sogar mehr als das 200-fache über dem Grenzwert.

Da davon auszugehen ist, dass beim Spielen mit Metall- und Modellbaukästen ein längerer Hautkontakt besteht, sind diese Befunde besonders kritisch zu sehen. Dr. Gerd Fricke, Abteilungsleiter im BVL, forderte deshalb: „Die Hersteller von Metallspielzeug müssen endlich wirksame Maßnahmen zur Reduzierung des Nickelgehalts in ihren Produkten ergreifen.“

Nickel ist das Kontaktallergen mit der höchsten Sensibilisierungsrate. Etwa 10 % aller Kinder reagieren auf Nickel sensibel. Häufiger Hautkontakt mit nickelhaltigem Spielzeug kann zu einer Nickel-Sensibilisierung von Kindern beitragen.

Alle Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung 2016

1 – Masthähnchen sind häufig mit dem Zoonoseerreger Campylobacter belastet

2 – Hohe Keimbelastung bei Rohmilch aus Zapfautomaten

3 – Vorsicht beim Verzehr von Leber und leberhaltigen Produkten

4 – Keine Verbesserung bei Nickel in Metallspielzeug

 

Weiterführende Informationen

Hintergrundinformation „Daten zur Lebensmittelüberwachung 2016“ (http://bvl.bund.de/lebensmittelueberwachung2016
Hintergrundinformation „Weniger Antibiotikaresistenzen in ökologischen Geflügelhaltungen“ 
(http://bvl.bund.de/zoonosenmonitoring2016
Präsentation „Lebensmittelsicherheit 2016 in Deutschland“ (http://bvl.bund.de/lebensmittelueberwachung2016_praesentation)

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0




Vorsicht beim Verzehr von Leber und leberhaltigen Produkten

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellt Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung 2016 vor – Teil 3

Bei Untersuchungen von Rinder-, Schweine- und Lamm-, beziehungsweise Schafleber im Rahmen des Monitoring-Berichts 2016 wurde für alle Tierarten ein Mittelwert von 23,0 mg Vitamin A/100g Leber ermittelt. Schweineleber wies mit 29,9 mg Vitamin A/100g Leber im Mittel den höchsten Gehalt auf.

Beruhend auf den bekannten Verzehrmengen (durchschnittlich 3 Gramm pro Tag) bedeutet dies: Allein durch den Verzehr von Leber nimmt ein Mensch im Mittel täglich zwischen 0,5 und 0,8 mg Vitamin A auf. Damit würde der von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfohlene Tagesbedarf alters- und geschlechtsabhängig zu 60 bis 80 % ausgeschöpft. Leber wird zwar nur selten gegessen, dennoch können bei unüblichen längerfristigen und hohen Verzehrmengen gesundheitsschädliche Folgen auftreten wie etwa Leberschäden und bei Schwangeren Fehlbildungen des Embryos.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät daher vorsorglich, während der Schwangerschaft auf den Verzehr von Leber aller Tierarten zu verzichten. Während der Schwangerschaft und auch bei der Ernährung von Kleinkindern sollten zudem leberhaltige Produkte, wie Leberwurst, nur zurückhaltend konsumiert werden.

Bestimmte Umweltkontaminanten wie Dioxine oder dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (dl-PCB) können sich in der Leber anreichern. Lamm- bzw. Schafleber waren bereits bei vergangenen Monitoring-Untersuchungen durch erhöhte Belastungen aufgefallen. Eine längerfristige erhöhte Aufnahme dieser beiden Stoffe kann beim Menschen das Nerven-, Immun- und Hormonsystem schädigen und die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.

Bei den aktuellen Untersuchungen wurden erneut erhöhte Gehalte gemessen. Die geltenden Höchstgehalte wurden bei 5 % (Summenparameter für Dioxine) bzw. 6 % (Summenparameter für Dioxine und dl-PCB) der Proben überschritten. Das BfR hatte bereits 2014 daher generell vom Verzehr von Schafsleber abgeraten.

 

Alle Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung 2016

1 – Masthähnchen sind häufig mit dem Zoonoseerreger Campylobacter belastet

2 – Hohe Keimbelastung bei Rohmilch aus Zapfautomaten

3 – Vorsicht beim Verzehr von Leber und leberhaltigen Produkten

4 – Keine Verbesserung bei Nickel in Metallspielzeug

 

Weiterführende Informationen

Hintergrundinformation „Daten zur Lebensmittelüberwachung 2016“ (http://bvl.bund.de/lebensmittelueberwachung2016
Hintergrundinformation „Weniger Antibiotikaresistenzen in ökologischen Geflügelhaltungen“ 
(http://bvl.bund.de/zoonosenmonitoring2016
Präsentation „Lebensmittelsicherheit 2016 in Deutschland“ (http://bvl.bund.de/lebensmittelueberwachung2016_praesentation)

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0




Hohe Keimbelastung bei Rohmilch aus Zapfautomaten

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellt Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung 2016 vor – Teil 2

Rohmilch direkt vom Bauern erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Über so genannte Milch-ab-Hof-Zapfautomaten können sich Verbraucher ihre Milch direkt beim Erzeugungsbetrieb abfüllen. Rohmilch weist jedoch eine hohe Keimbelastung auf. Von den 304 im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) 2016 untersuchten Rohmilch-Proben hatten 58 Proben (19 %) eine Gesamtkeimzahl von über 105 KbE/ml. Zusätzlich wurden in den Rohmilch-Proben diverse Krankheitserreger nachgewiesen – wie Listerien (in 4 % der Proben), Campylobacter (in 3 %) und E. Coli (in 2 %).

Das potentielle gesundheitliche Risiko von Rohmilch kann minimiert werden, indem die Milch vor dem Verzehr abgekocht wird. Die Betriebe sind daher gesetzlich dazu verpflichtet, den Hinweis „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ gut lesbar an der Abgabestelle anzubringen.

Dr. Stephan Koch, Abteilungsleiter im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und derzeit Vorsitzender der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz, betonte deshalb: „Rohmilch ist ein empfindliches Lebensmittel, das aufgrund seiner Gewinnung unmittelbar vom Tier im Stall mit bestimmten Krankheitserregern kontaminiert sein kann, die vom Tier auf den Menschen übertragbar sind. Der Konsum von Rohmilch kann somit ernste gesundheitliche Folgen haben. Verbraucher sollten daher unbedingt den Hinweis an den Abgabestellen beachten und die Milch zunächst abkochen.“ 

 

Alle Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung 2016

1 – Masthähnchen sind häufig mit dem Zoonoseerreger Campylobacter belastet

2 – Hohe Keimbelastung bei Rohmilch aus Zapfautomaten

3 – Vorsicht beim Verzehr von Leber und leberhaltigen Produkten

4 – Keine Verbesserung bei Nickel in Metallspielzeug

 

Weiterführende Informationen

Hintergrundinformation „Daten zur Lebensmittelüberwachung 2016“ (http://bvl.bund.de/lebensmittelueberwachung2016
Hintergrundinformation „Weniger Antibiotikaresistenzen in ökologischen Geflügelhaltungen“ 
(http://bvl.bund.de/zoonosenmonitoring2016
Präsentation „Lebensmittelsicherheit 2016 in Deutschland“ (http://bvl.bund.de/lebensmittelueberwachung2016_praesentation)

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0




Masthähnchen sind häufig mit dem Zoonoseerreger Campylobacter belastet

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellt Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung 2016 vor – Teil 1

Campylobacter haben mittlerweile Salmonellen als häufigsten bakteriellen Erreger für Durchfallerkrankungen in Deutschland abgelöst. Kontaminiertes Geflügelfleisch gilt als eine der Hauptquellen für eine Infektion mit Campylobacter. Bei den im vergangenen Jahr von den Überwachungsbehörden untersuchten Masthähnchen-Schlachtkörpern konnte der Krankheitserreger in mehr als drei Viertel aller genommenen Halshautproben nachgewiesen werden, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Rahmen seiner Pressekonferenz am 28.11.2017 in Berlin mitteilte.

130 Halshautproben bei Masthähnchen wurden 2016 im Rahmen des Zoonosen-Monitorings auf das Vorkommen von Campylobacter untersucht. In 100 Fällen (76,9 %) wurde der Erreger nachgewiesen. Bei 274 Proben wurden Keimgehaltsbestimmungen durchgeführt. Bei etwa einem Viertel der Proben lagen die Campylobacter-Keimzahlen über dem ab nächstem Jahr EU-weit geltenden Prozesshygienekriterium von 1.000 koloniebildenden Einheiten pro Gramm (KbE/g).

Das Prozesshygienekriterium für Campylobacter wird eingeführt, um die hohe Kontaminationsrate in der Geflügelfleischkette zu senken. Künftig müssen Betriebe, deren Schlachtkörper eine Campylobacter-Keimzahl oberhalb von 1.000 KbE/g aufweisen, geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Prozesshygiene einleiten. BVL-Präsident Dr. Helmut Tschiersky äußerte sich dazu: „Geflügelfleisch ist zu häufig mit Campylobacter belastet. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass die Einführung des europaweiten Prozesshygienekriteriums zu einer verbesserten Geflügelschlachthygiene führen wird. Bei Salmonellen in der Geflügelfleischkette konnten mit den EU-weiten Bekämpfungsmaßnahmen in den Haltungsbetrieben bereits deutliche Erfolge erzielt werden.“

Waren im Jahr 2011 noch 17,8 % der getesteten Halshautproben von Masthähnchen Salmonella-positiv, betrug deren Anteil fünf Jahre später nur noch 6,7 %. Auch bei frischem Hähnchenfleisch ist die Kontaminationsrate mit Salmonellen von 7,6 % im Zoonosen-Monitoring 2009 auf 4,7 % im Jahr 2016 gesunken. Dieser Rückgang wirkte sich auch positiv auf die Salmonellose-Erkrankungen beim Menschen aus, die im selben Zeitraum ebenfalls rückläufig waren.

Campylobacter und Salmonellen lösen beim Menschen Durchfallerkrankungen aus. Bei geschwächten Personen können sie zu schweren Komplikationen führen. Beide Erreger sind nicht hitzeresistent. Verbraucher sollten Hähnchenfleisch deshalb nur gut durchgegart verzehren.

 

Alle Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung 2016

1 – Masthähnchen sind häufig mit dem Zoonoseerreger Campylobacter belastet

2 – Hohe Keimbelastung bei Rohmilch aus Zapfautomaten

3 – Vorsicht beim Verzehr von Leber und leberhaltigen Produkten

4 – Keine Verbesserung bei Nickel in Metallspielzeug

Weiterführende Informationen

Hintergrundinformation „Daten zur Lebensmittelüberwachung 2016“ (http://bvl.bund.de/lebensmittelueberwachung2016
Hintergrundinformation „Weniger Antibiotikaresistenzen in ökologischen Geflügelhaltungen“ 
(http://bvl.bund.de/zoonosenmonitoring2016
Präsentation „Lebensmittelsicherheit 2016 in Deutschland“ (http://bvl.bund.de/lebensmittelueberwachung2016_praesentation)

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0




Werbelüge des Jahres – Alete erhält den Goldenen Windbeutel 2017

Alete erhält den Goldenen Windbeutel 2017 – Verbraucher wählen zuckrigen Babykeks zur Werbelüge des Jahres – Protestaktion heute am Firmensitz bei Frankfurt

– Verbraucher wählen zuckrigen Alete-Babykeks zur dreistesten Werbelüge des Jahres
– foodwatch will Negativpreis heute am Firmensitz überreichen
– Verbraucherorganisation fordert bessere gesetzliche Vorgaben für Babylebensmittel

Der Goldene Windbeutel 2017 geht an Alete: Bei einer Online-Abstimmung der Verbraucherorganisation foodwatch wählte eine große Mehrheit der mehr als 70.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen zuckrigen Babykeks des Herstellers zur dreistesten Werbelüge des Jahres. Alete vermarktet das Produkt entgegen den Empfehlungen von Medizinern schon für Säuglinge ab dem achten Monat „zum Knabbernlernen“ – dabei sind die Babykekse mit 25 Prozent Zuckeranteil sogar zuckriger als Leibniz Butterkekse und fördern Karies. foodwatch will den Negativpreis heute um 11 Uhr am Alete-Verwaltungssitz in Bad Homburg überreichen. 

„Alete nutzt sein positives Image bei Eltern aus, um auf Kosten der Kleinsten Kasse zu machen – das grenzt an Körperverletzung durch Irreführung“, sagte Sophie Unger von foodwatch, „Wahlleiterin“ beim Goldenen Windbeutel. Die Verbraucherorganisation forderte den Babynahrungshersteller auf, das Produkt vom Markt zu nehmen und sein Sortiment zu überarbeiten. Denn obwohl Ärzte und Ernährungsexperten von zugesetztem Zucker für Babys abraten, hat Alete etwa 30 Prozent seiner Babyprodukte Zucker beigemischt, unter anderem Joghurts, Grießbrei, Puddings oder auch Keksen. Verbraucherinnen und Verbraucher können den Aufruf an Alete unter www.alete-aktion.foodwatch.de unterstützen.

Alete-Produkte mit Zuckerzusatz - Bild: foodwatch e.V.

Alete-Produkte mit Zuckerzusatz – Bild: foodwatch e.V.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) rät explizit für die Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern: „Salz und Zucker sollten nicht in Beikost zugesetzt sein”. Auch das von der Bundesregierung ins Leben gerufene Netzwerk „Gesund ins Leben“ empfiehlt als Beikost für Säuglinge „Produkte ohne Zugabe von Zucker“. Alete vermarktet seinen zuckrigen Keks dennoch ab dem achten Lebensmonat – und das ganz legal. Denn die EU-Verordnung über Babylebensmittel lässt Lücken: Zwar gibt es zum Beispiel Vorgaben für die Belastung mit Pestiziden, aber selbst Kekse mit einem Zuckergehalt von bis zu 34 Prozent dürfen noch als empfehlenswerte Produkte für Säuglinge beworben werden. Nach dem Start der Windbeutel-Wahl hatte Alete reagiert und Anfang November angekündigt, seine Kekse immerhin nicht länger auf der Packung als „babygerecht“ zu bezeichnen. Sophie Unger von foodwatch: „Der Babynahrungshersteller Alete will seine Babykekse nicht länger als ‚babygerecht‘ bezeichnen, empfiehlt die Zuckerkekse aber weiter für Babys – wie absurd ist das denn! Alete nutzt die rechtlichen Lücken besonders dreist aus. Der Fall macht deutlich: Wir brauchen dringend bessere gesetzliche Vorgaben für Babylebensmittel.“

Prof. Dr. Wieland Kiess, Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin an der Universität Leipzig, erklärte gegenüber foodwatch: „Säuglinge sollten keine Produkte mit zugesetztem Zucker essen, um zum Beispiel Entstehung von Karies und eine frühe Süßgewöhnung zu vermeiden. Die Ernährung in den ersten Lebensmonaten ist prägend und beeinflusst das spätere Ernährungsverhalten eines Menschen. Einen Keks mit 25 Prozent Zucker für Babys zu empfehlen, ist schlicht verantwortungslos.“

Außer dem Alete Babykeks waren vier weitere Produkte für den Goldenen Windbeutel 2017 nominiert. In einem im Vergleich zu den Vorjahren veränderten Wahlverfahren gingen mehr als 73.000 gültige Stimmen im Wahlzeitraum seit Ende Oktober ein. Die überwältigende Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher stimmte für Alete.

Das Ergebnis im Detail:

Alete war bis 2014 eine Marke des Nahrungsmittelkonzerns Nestlé und ist jetzt in der Hand der Unternehmensbeteiligungsgesellschaft BWK GmbH. Auch das Land Baden-Württemberg ist über die landeseigene L-Bank und die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) am Haupteigner von Alete beteiligt. Eine pikante Situation: Die Landesregierung selbst rät, etwa in Broschüren für Eltern, von vielen solcher sogenannten Kinderlebensmittel ausdrücklich ab, die Alete herstellt – profitiert aber vom Verkauf eben jener Produkte. Bereits 2015 hatte foodwatch die Rolle Baden-Württembergs bei dem Babynahrungshersteller kritisiert. Die Verbraucherorganisation forderte Ministerpräsident Winfried Kretschmann auf, sicherzustellen, dass im Falle einer fortgesetzten Beteiligung seines Bundeslandes an Alete unter dieser Marke nur solche Produkte für Babys angeboten werden, die auch tatsächlich babygerecht sind.

foodwatch vergibt den Goldenen Windbeutel in diesem Jahr zum siebten Mal. Die erste Wahl fand 2009 statt. Bisherige Preisträger waren unter anderem der Trinkjoghurt Actimel von Danone (2009), die Milch-Schnitte von Ferrero (2011) und ein Instant-Tee für Kinder von Hipp (2012). Ziel ist es, mit dem Negativpreis auf die systematische, ganz legale Irreführung bei Lebensmitteln hinzuweisen und bessere Gesetze zu erwirken.

Ergebnisse der Wahl zum Goldenen Windbeutel 2017: www.goldener-windbeutel.de

Quelle: foodwatch
Internet: www.foodwatch.de

Bild/er: foodwatch e.V.




Besitz strafbar: Bundesnetzagentur verbietet Kinderuhren mit Abhörfunktion

Die Bundesnetzagentur verbietet den Verkauf von Kinderuhren mit Abhörfunktion und ist bereits gegen mehrere Angebote im Internet vorgegangen. 

Homann: Umfeld von Kindern ist zu schützen

„Über eine App können Eltern solche Kinderuhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören. Sie sind als unerlaubte Sendeanlage anzusehen“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt.“

Verbotene Abhörgeräte

Es gibt auf dem deutschen Markt eine große Anzahl von Anbietern, die Smartwatches für Kinder mit einer Abhörfunktion anbieten. Zielgruppe sind Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren.

Diese Uhren verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden. Eine solche Abhörfunktion wird häufig als „Babyphone“- oder „Monitorfunktion“ bezeichnet. Der App-Besitzer kann bestimmen, dass die Uhr unbemerkt vom Träger und dessen Umgebung eine beliebige Telefonnummer anruft. So wird er in die Lage versetzt, unbemerkt die Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umfeld abzuhören. Eine derartige Abhörfunktion ist in Deutschland verboten.

Spielzeug als Spionagegerät

Bundesnetzagentur – Verkauf und Besitz der Puppe „My friend Cayla“ verboten

Nachdem verschiedene Verbraucherschutzverbände bereits im November 2016 vor der vernetzten Puppe „My friend Cayla“ gewarnt hatten, hatte sich die Bundesnetzagentur des Spielzeugs angenommen, mit einem doch erstaunlich deutlichem Ergebnis…

zum Artikel >

Vorgehen gegen Käufer

Die Bundesnetzagentur rät speziell Schulen, verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktion bei Schülern zu achten. Sofern Käufer solcher Uhren der Bundesnetzagentur bekannt werden, fordert sie diese auf, die Uhr zu vernichten und einen Nachweis hierüber an die Bundesnetzagentur zu senden. Eltern wird daher geraten, die Uhren eigenständig unschädlich zu machen und Vernichtungsnachweise hierzu aufzubewahren.

Wie ein Vernichtungsnachweis im Falle eines Anschreibens durch die Bundesnetzagentur geführt werden kann, ist zu finden unter: www.bundesnetzagentur.de/spionagekameras.

Dort befindet sich auch eine Übersicht über Produktgruppen, die unerlaubte Sendeanlagen nach deutschem Recht darstellen.

Quelle: Bundesnetzagentur

Ausgabejahr2017
Erscheinungsdatum17.11.2017




Warnung: Schwere Schnittverletzung durch Klatsch-Armband

Ein 8-jähriger Junge hat sich eine klaffende Schnittwunde durch ein sog. Klatsch-Armband zugezogen. Das betroffene Armband ist einem Maßband nachempfunden und an den Kanten sehr scharf.

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Leider konnten die Eltern die Herkunft nicht mehr nachvollziehen, ein Hersteller oder Werbeaufdruck ist leider auch nicht vorhanden. Der Artikel wird den Behörden übergeben, die jedoch ohne Herkunftsnachweis nicht tätig werden können.

Update 08.11.2017

Wir haben inzwischen eine Information bekommen, dass es sich dabei um das Innenteil von Klatscharmbändern handeln könnte. Sprich wenn die Kunststoffummantelung sich ablöst oder von Kindern abgezupft wird, könnte sich so ein Teil darunter befinden. Laut einer Userin ist dort die Außenhülle eines Armbands kaputt gegangen und heraus kam genau so ein Teil, wie es abgebildet ist.

Beispiel bei Amazon >

Wir warnen an dieser Stelle ausdrücklich vor Klatsch-Armbändern mit ungewisser Füllung. Es besteht die Gefahr schwerer Schnittverletzungen durch scharfe Kanten

 




WDR-Recherche: Verbotene Schadstoffe in Halloweenmasken

Recherchen des WDR Verbrauchermagazins Servicezeit haben ergeben, dass Halloweenmasken mit Schadstoffen belastet sein können. In einem Stichprobentest hat die Servicezeit zehn Masken im Labor untersuchen lassen. Das erschreckende Resultat: Die Masken erfüllen häufig weder die Sicherheitsanforderungen der Spielzeugrichtlinie noch die Schutzziele des europäischen Produktsicherheitsgesetzes.

Halloween Masken - Symbolabbildung

Halloween Masken – Symbolabbildung

Die besonders bei Kindern und Jugendlichen beliebten Masken enthalten in vielen Fällen krebserregende, hormonaktive und persistente Schadstoffe und sind leicht entflammbar. Das betrifft sogar solche Masken, die für Kinder ab drei Jahren empfohlen werden. Damit bedeuten die Produkte für ihre Hauptzielgruppe eine große Gefahr.

Sendetermin

Servicezeit | 26.10.2017, 18.15 – 18.45 Uhr | WDR Fernsehen

Die WDR Servicezeit prüft: Wie gut sind Halloweenmasken gekennzeichnet? Welche Schadstoffe werden gefunden? Sind die Masken entflammbar? Und wie kann man Kinder vor den Gefahren schützen?

Mehr zum Thema

Quelle: WDR Presse und Information
Internet: www.wdr.de

Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0