ÖKO-TEST App Eltern: Test Wachsmalstifte – eine Katastrophe!

ÖKO-TEST hat für die aktuelle App Eltern 14 Wachsmalstifte untersucht. Das Resümee: eine Katastrophe! Nur ein einziges Produkt ist empfehlenswert. Von den restlichen Marken sollten die Kinder besser die Finger lassen. Sie enthalten unter anderem schädliche Erdölverbindungen. Ärgerlich: Stifte auf Bienenwachsbasis schneiden nicht besser ab, zudem trickst ein Hersteller mit den Angaben zu dem Naturstoff.

Ab einem Alter von etwa zwei Jahren können Kinder mit Wachsmalstiften die Welt der Farben und Formen erkunden. Allerdings stecken in den meisten Produkten zu viele Problemstoffe. Sechs der 14 von ÖKO-TEST getesteten Produkte sind „ungenügend“, vier sind „mangelhaft“ und drei „ausreichend“.

Nur ein Produkt ist frei von Schadstoffen

Die für die Stifte verwendeten Wachse bestehen meist aus erdölhaltigen Paraffinen. Diese sind oft mit aromatischen, teils krebserregenden Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) und gesättigten Kohlenwasserstoffen (MOSH) verunreinigt. In zwölf Produkten analysierte das Labor sowohl MOAH als auch MOSH. Das ist auch deshalb bedenklich, da Kleinkinder die Stifte gerne mal in den Mund nehmen.

In den Lamy Crea3Plus Wachsmalstiften, wasserfest wies das Labor null Prozent Bienenwachs nach, obwohl dieses als Inhaltsstoff auf der Verpackung aufgeführt ist. Das Set (6,99 Euro/8 Stück) enthält jede Menge Problemstoffe, darunter die aromatischen Kohlenwasserstoffe MOAH und PAK.

Gesamturteil: ungenügend

Die schwarzen Stifte von sechs Marken enthalten eine weitere Form aromatischer Kohlenwasserstoffe: PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe). Diese können mit den schwarzen Pigmenten in das Produkt gelangen. PAK entstehen häufig bei der Kohle- und Erdölverarbeitung. Die in zwei Stiften stark erhöht nachgewiesene PAK-Verbindung Benzo[e]pyren hat die EU als krebserregend eingestuft.

Günstig – aber nicht besser als ausreichend: Die Stylex 8 Wachsmalstifte kosten nur 1,49 Euro, sie enthalten jedoch ebenfalls Erdölverbindungen und PAK.

Gesamturteil: ausreichend

Vier Wachsmaler-Sets enthalten Farbstoffbestandteile aus der Gruppe der aromatischen Amine. In drei davon wies das Labor Vertreter der Stoffgruppe nach, die in Bekleidung verboten sind, da sie krebserregend sind. Ein Produkt enthält mit Anilin einen Farbbaustein, der sich im Tierexperiment als krebserzeugend erwiesen hat.

Stifte mit Bienenwachs sind keine bessere Alternative

Die vier getesteten Marken mit diesem natürlichen Inhaltsstoff schneiden nicht besser ab. Bei einem Produkt sehen wir einen klaren Deklarationsmangel: Obwohl auf der Verpackung der Naturstoff ausgelobt ist, wies das Labor keinerlei Spuren davon nach. Der Hersteller räumte ein, dass der Stift lediglich synthetisch hergestelltes Bienenwachs enthalte.

Welche Wachsmalstifte gut und sicher sind und welche Produkte nicht in Kinderhände gehören, erfahren Sie in der ÖKO-TEST App Eltern. 

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Quelle: ÖKO-TEST
Internet: www.oekotest.de

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foodwatch: Niedersächsische Behörden und Hersteller verschleierten Gesundheitsrisiken bei Lebensmittelrückruf

Fleischhersteller rief keimbelastete Hähnchensnacks zurück, ohne vor Gesundheitsrisiken zu warnen – Niedersächsische Behörden duldeten lückenhafte Information der Öffentlichkeit  – foodwatch sucht Verbraucher, die nach Verzehr der betroffenen Snacks von Böklunder, Gutfried & Co. gesundheitliche Probleme hatten 

Die Verbraucherorganisation foodwatch hat niedersächsischen Behörden schwere Fehler bei der Informationspolitik zu einem Lebensmittelrückruf vorgeworfen. Warnungen vor möglichen Gesundheitsrisiken von potenziell keimbelasteten Hähnchensnacks seien unterschlagen worden. Gegen die Leiterin des zuständigen Veterinäramts der Stadt Delmenhorst reichte foodwatch jetzt eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde ein. Durch die Versäumnisse der Behörde sei „fahrlässig die Möglichkeit schwerwiegender Erkrankungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Kauf genommen“ worden, heißt es in dem an den Oberbürgermeister Delmenhorsts, Axel Jahnz sowie an Niedersachsens Verbraucherschutzministerin Barbara Otte-Kinast gerichteten Beschwerdetext.

Der Fleisch- und Wursthersteller Zur Mühlen hatte am 29.12.2017 mehrere Hähnchenfleischprodukte zurückgerufen. Grund: die mögliche Belastung mit Listerien – eine Bakterienart, die insbesondere bei Schwangeren, Säuglingen sowie immungeschwächten Menschen eine seltene, oft schwer verlaufende Infektionskrankheit (Listeriose) auslösen und in Einzelfällen den Tod zur Folge haben kann. Der Hersteller ging in seiner Pressemitteilung jedoch weder auf mögliche Krankheitssymptome noch auf die Gesundheitsrisiken ein, sondern bat die Menschen lediglich, die Produkte nicht zu verzehren. Das Veterinäramt der Stadt Delmenhorst als zuständige Kontrollbehörde verzichtete darauf, eine vollständige Information der Verbraucherinnen und Verbraucher durch das Unternehmen anzuordnen. Folglich wurden auch in Medienberichten keine gesundheitlichen Risiken benannt.

„Per Gesetz sind Unternehmen dazu verpflichtet, im Falle eines Rückrufs genau und effektiv zu informieren. Das Unternehmen hat seine Pflicht entgegen der guten fachlichen Praxis sträflich vernachlässigt, weil die Kontrollbehörde es zuließ und nicht mit einer Anordnung nachhalf. Ein Rückruf aufgrund von gefährlichen Keimen, ohne dass die Menschen auch nur ein einziges Wort über die Gesundheitsrisiken erfahren – das ist verantwortungslos“, sagte foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker. „Es macht einen Riesen-Unterschied, ob ein Rückruf mit einer deutlichen Gesundheitswarnung verbunden ist oder nicht. Wenn eine Behörde eine so lückenhafte Information einfach durchwinkt, setzt sie die Gesundheit von Menschen aufs Spiel.“ foodwatch forderte Ministerin Barbara Otte-Kinast auf sicherzustellen, dass bei Lebensmittelrückrufen „eine angemessen Information der Verbraucherinnen und Verbraucher auch über gesundheitliche Risiken“ ergehe. Notfalls müssten die Behörden dies anordnen.

Zumindest auf der staatlichen Internetseite lebensmittelwarnung.de – die bei Verbraucherinnen und Verbrauchern allerdings kaum bekannt ist und deshalb für die Verbreitung einer Rückrufinformation bisher eine eher untergeordnete Bedeutung hat – wollte das Veterinäramt der Stadt Delmenhorst dann doch noch einen Hinweis auf die Gesundheitsrisiken veröffentlichen. Doch auch dazu kam es nicht. Denn zuständig für die Einstellung der Informationen auf dem Portal ist nicht Delmenhorst, sondern das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) – und dieses versäumte nach eigenen Angaben gegenüber foodwatch die Einstellung dieses Hinweises.

foodwatch: Betroffene können sich bei Verbraucherorganisation melden

Betroffen von dem Rückruf waren verzehrfertige Chicken-Wings, Hähnchensteaks, und Hähnchenbrustfiletstücke der Marken Güldenhof, Böklunder, Gutfried, Penny to go, Redlefsen und Snacktime, die in großen Supermarktketten verkauft wurden. foodwatch rief Verbraucherinnen und Verbraucher, die die belasteten Produkte verzehrt haben und sich danach ärztlich behandeln lassen mussten, auf, sich bei der Verbraucherorganisation zu melden (per E-Mail an info@foodwatch.de).

In Deutschland werden jede Woche im Schnitt etwa drei Lebensmittel zurückgerufen. Im Jahr 2017 warnten die Behörden in Deutschland auf dem staatlichen Internetportal www.lebensmittelwarnung.de 161 Mal vor Lebensmitteln – rund zehn Prozent häufiger als im Jahr 2016. Vor fünf Jahren war die Zahl der Meldungen lediglich halb so hoch. Der aktuelle Fall um die Hähnchenfleischprodukte ist laut foodwatch keine Ausnahme. Gesundheitliche Risiken von Lebensmitteln, die zum Beispiel mit Bakterien belastet sind oder Fremdkörper enthalten, würden von Herstellern und Behörden immer wieder verharmlost, so das Ergebnis eines Reports, den die Verbraucherorganisation im vergangenen Jahr veröffentlichte.

Link und Verbraucherhinweis:

E-Mail-Aktion von foodwatch zu Lebensmittelrückrufen: www.warn-mich.foodwatch.de

zum betroffenen Rückruf >

Von dem Rückruf betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher können foodwatch unter info@foodwatch.de kontaktieren

 

Quelle: foodwatch e.V.
Internet: www.foodwatch.de

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ÖKO-TEST Nuss-Nougat-Creme – Zur Hälfte aus Zucker

ÖKO-TEST hat in der aktuellen März-Ausgabe 20 Nuss-Nougat-Cremes untersucht. Das Resümee: Sage und schreibe 14 Produkte fallen mit einem „mangelhaft“ oder „ungenügend“ durch. Denn sie enthalten nicht nur jede Menge Zucker, sondern auch Mineralöl und Fettschadstoffe. Nur zwei Produkte können gerade so empfohlen werden.

Kinder lieben den schokoladigen Aufstrich aus Zucker, Haselnüssen, Öl und Kakao. Und Eltern wissen: Eigentlich sind die Cremes viel zu süß und zu fettig. Aber wie viel darf davon noch guten Gewissens auf die Brötchenhälften des Nachwuchses? Und gibt es möglicherweise Produkte mit weniger Zucker?

ÖKO-TEST hat 20 Nuss-Nougat-Cremes in die Labore geschickt und umfangreich untersuchen lassen

Das Ergebnis: Eltern kann ÖKO-TEST lediglich zwei Produkte empfehlen. Sie enthalten zwar auch reichlich Zucker, haben aber immerhin kein Problem mit Schadstoffen. Denn – und das ist die wirklich schlechte Nachricht des Tests – alle anderen sind mehr oder weniger stark mit Mineralöl und/oder Fettschadstoffen belastet.

Schlechte Nachrichten für Nutella-Fans:
Ob der beliebte Brotaufstrich auch dann noch so gut schmeckt, wenn klar ist, was in ihm steckt? Enthalten ist eine „stark erhöhte“ Menge an Mineralöl, die sich im Körper anreichern kann, zudem ein „stark erhöhter“ Zuckergehalt. Zu allem Überfluss hat der Hersteller auch noch das künstliche Aroma Vanillin hinzugefügt.

Gesamturteil: ungenügend

Die gesättigten Kohlenwasserstoffe MOSH/POSH stecken in fast allen Produkten. MOSH reichern sich im Körper an und haben im Tierversuch die Leber geschädigt. Weil MOSH sich anreichern, sind sie mittlerweile die größte Verunreinigung im menschlichen Körper.

Fünf Nuss-Nougat-Cremes sind mit „erhöhten“ oder sogar „stark erhöhten“ Gehalten an Glycidol belastet. Das ist ein Fettschadstoff, der bei der Herstellung der zugesetzten Öle entsteht und das Erbgut schädigen kann. Drei der fünf betroffenen Aufstriche sind Bio-Produkte.

Nuss-Nougat-Creme ohne Palmöl: 
Eigentlich eine gute Idee. In der Nudossi Nuss-NougatCrème, ohne Palmöl stecken jedoch besonders viele Schadstoffe, darunter der Fettschadstoff Glycidol, der als erbgutschädigend und krebsverdächtig eingestuft ist.

Gesamturteil: ungenügend

Nuss-Nougat-Cremes bestehen zu rund 50 Prozent aus Zucker. Dazu kommen 30 bis 40 Prozent Fett. Sie sind deshalb als Süßigkeit einzustufen. Schon eine Portion von 30 Gramm enthält oftmals mehr als 15 Gramm Zucker. Das ist mehr als kleine Kinder an einem ganzen Tag aufnehmen sollten. 15 Produkte haben wir „stark erhöht“ und die übrigen als „erhöht“ bewertet.

Welche Nuss-Nougat-Cremes noch halbwegs zu empfehlen sind und welche der Verbraucher besser im Regal stehen lässt, lesen Sie hier >

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Quelle: ÖKO-TEST
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ÖKO-TEST App Eltern: Stoffbilderbücher – Erstickungsgefahr für Kleinkinder

Jedes vierte Stoffbilderbuch gehört nicht in Kinderhände. Das ist das Fazit eines Tests von 16 Stoffbilderbüchern, die ÖKO-TEST für seine ÖKO-TEST App Eltern untersucht hat. Drei Stoffbilderbücher hätten sogar überhaupt nicht verkauft werden dürfen. Denn sie bestanden die Prüfung nach der Spielzeugnorm nicht.

Der Test zeigt auch: Ein hoher Preis ist kein Garant für Sicherheit und gute Qualität.

Bei den drei Stoffbüchern, die der Spielzeugnorm nicht genügten, öffneten sich im Belastungstest die Nähte, sodass das Füllmaterial zugänglich war. Ziehen Babys und Kleinkinder das Füllmaterial heraus, könnten sie dieses verschlucken und daran ersticken. Zwei der gefährlichen Stoffbücher sind Produkte eines bekannten Spielzeugherstellers sowie eines Verlags und gehören mit Preisen von 9,95 und 17,99 Euro zu den teureren Produkten im Test.

Ein hoher Preis ist keine Garant für Sicherheit und gute Qualität: 

Das Haba Stoffbuch Elefant Egon für 17,99 Euro fiel durch die Prüfung nach der Spielzeugnorm.

Gesamturteil: ungenügend

Das Produkt eines großen Spieleverlags, das 12,99 Euro kostet, war so stark mit Schadstoffen belastet, dass es mit „mangelhaft“ abschneidet. In dem Stoffbuch fand ein Labor krebsverdächtige polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, kurz PAK, giftiges Antimon und überflüssige optische Aufheller.

Stark mit Schadstoffen belastet war das Ravensburger Mini Steps „Mein allererstes Knabberbuch“ für 12,99 Euro.

Gesamturteil: mangelhaft

Die nachgewiesene PAK-Verbindung Naphthalin könnte aus der – vom Anbieter so bezeichneten – „hochwertigen Beißecke“ aus Kunststoff stammen. Es ist bekannt, dass PAK mit Weichmacherölen in Kunststoffe gelangen können. Antimon gerät mit Polyesteranteilen wie dem Füllmaterial in die Produkte. Unsere Tests zeigen jedoch, dass es mittlerweile Polyester gibt, das kein oder kaum Antimon freisetzt. Vermeidbar sind auch die optischen Aufheller, die ein Labor in vielen Oberstoffen und Etiketten nachgewiesen hat. Auch hier zeigen unsere Tests, dass verantwortungsvolle Hersteller längst auf aufgehellte Etiketten und Stoffe verzichten. Die Weißmacher können, wenn sie mit dem Schweiß aus dem Gewebe gelöst werden, zusammen mit Sonnenlicht allergische Reaktionen auslösen. Zudem sind sie bei der Entsorgung problematisch für die Umwelt.

Welche Stoffbilderbücher gut und sicher für Babys- und Kleinkinder sind und welche Produkte nicht in Kinderhände gehören, erfahren Sie in der ÖKO-TEST App Eltern.

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Quelle: ÖKO-TEST
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Bayern: foodwatch macht wiederholte Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben öffentlich

Verbraucherorganisation fordert von Bundesländern Transparenz bei Lebensmittelkontrollen

Verschmutzte Arbeitsgeräte, verschimmelte Lagerräume, Käferbefall: Die Verbraucherorganisation foodwatch hat bislang unveröffentlichte amtliche Kontrollberichte online gestellt, die ekelerregende Zustände in bayerischen Lebensmittelbetrieben offenbaren.

Es handelt sich dabei um 14 Betriebe aus ganz Bayern, die bereits einmal gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben verstoßen hatten – und dann erneut bei Kontrollen auffällig wurden. Die zuständige Landesbehörde hatte 2016 und 2017 gezielt Sonderkontrollen in 30 Lebensmittelunternehmen durchgeführt, bei denen in der Vergangenheit gravierende Mängel beanstandet wurden – bei jedem zweiten dieser Betriebe stellten die Kontrolleure abermals Verstöße fest. Aus den Kontrollberichten geht etwa hervor, dass Schlachtereien mit verschmutzten Arbeitsgeräten und unhygienischer Arbeitskleidung arbeiteten, in einer Obstkelterei standen offene Lagertanks in einem stark verschimmelten Kellergewölbe, in einer Backstube tummelten sich Käfer und Mäuse. Die Verbraucherinnen und Verbraucher erfuhren davon jedoch nichts. Das Problem besteht nicht nur in Bayern, betonte foodwatch: Bundesweit wird etwa jeder vierte Lebensmittelbetrieb bei amtlichen Kontrollen beanstandet – welche Betriebe betroffen sind, bleibt aber in der Regel geheim.

„Hygieneverstöße in Lebensmittelbetrieben sind ein bundesweites Problem. Die Ergebnisse aus Bayern machen deutlich: Ohne Transparenz funktioniert das Kontrollsystem nicht. Jeder zweite kontrollierte Betrieb wies wiederholt Hygienemängel auf – das zeigt: Lebensmittelkontrollen wirken kaum abschreckend, wenn ihre Ergebnisse nicht veröffentlicht werden“, erklärte Johannes Heeg von foodwatch. Denn die zuständigen Behörden hatten zwar Maßnahmen zur Behebung der Hygienemängel angeordnet. Die Namen und Kontrollberichte der betroffenen Betriebe blieben allerdings unter Verschluss. foodwatch forderte die Bundesländer auf, für mehr Transparenz in der Lebensmittelüberwachung zu sorgen. Vorbild müsse das erfolgreiche „Smiley-System“ aus Dänemark sein. Dort sind Lebensmittelbetriebe verpflichtet, die Kontrollergebnisse mithilfe eines Smiley-Schemas an der Eingangstür auszuhängen. „Die Behörden in Deutschland decken die Schmuddelbetriebe auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher und der sauber arbeitenden Unternehmen. Die Landesregierungen müssen per Landesgesetz für Transparenz sorgen: Wie in Dänemark müssen alle Ergebnisse von Hygienekontrollen veröffentlicht werden. Erst ein Aushang der Kontrollergebnisse an der Ladentür schafft einen Anreiz für Lebensmittelbetriebe, sich jeden Tag an die Hygieneregeln zu halten“, sagte Johannes Heeg von foodwatch.

2016 und Anfang 2017 hatte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) im Schwerpunkt-Kontrollprogramm „Betriebe mit ehemals gravierenden Mängeln“ insgesamt 30 Betriebe überprüft, die bereits in der Vergangenheit negativ aufgefallen waren. In 15 Betrieben stellten die Kontrollteams erneut „mittelgradige“ oder „gravierende“ Mängel fest. Das geht aus dem LGL-Jahresbericht 2016 und aus Angaben des LGL gegenüber foodwatch hervor. Im August 2017 hatte foodwatch mit einem Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) die Herausgabe der Kontrollberichte beim LGL beantragt und 14 Berichte im Dezember 2017 bzw. Januar 2018 erhalten. Bei einem Betrieb entschied das LGL, den Kontrollbericht nicht herauszugeben, da der Inhaber des Betriebes verstorben sei und keine Rechtsnachfolge existiere.

Die Kontrollberichte zeigen zahlreiche Verstöße gegen Hygienevorgaben und lebensmittelrechtliche Bestimmungen: In einer Obstkelterei beispielsweise wurden „gravierende Mängel“ in allen Bereichen festgestellt: „Dabei sind vor allem die stark verschimmelten und feuchten Kellergewölbe zu erwähnen, in denen in nur unzureichend abgedeckten, offenen Lagertanks unterschiedlicher Größe Säfte, Weine und Zuckerlösungen vermischt werden.“ Bei einem Pizzaservice klagten die Kontrolleure über die „chaotische Lagerung von Lebensmitteln“. In einer Metzgerei war „ein Großteil der Arbeitskleidung (v.a. Schuhe und Schürzen) (…) zum Zeitpunkt der Kontrolle altverschmutzt bzw. verschlissen.“ In einem anderen Schlachtbetrieb wurden „Altverschmutzungen an Arbeitsgerätschaften, Bedarfsgegenständen, Arbeitskleidung und im Bereich des Bodens“ beanstandet. So wiesen die „Schneidebretter (…) neben den frischen Verschmutzungen von der morgendlichen Zerlegung auch Altverschmutzungen in Form von bräunlichen, teils schwärzlichen Belägen auf.“ Das Braumalzlager einer Brauerei glich laut den Kontrolleuren „eher einem ausgelagerten Wohnzimmer mit Teppichboden und Geschirrschränken etc. als einer Lebensmittelproduktionsstätte“. Ebenso waren in „den meisten Produktionsräumlichkeiten an Decken und Wänden Schwarzschimmel- und Salpeterbildung festzustellen“.

Johannes Heeg von foodwatch: „Es ist unglaublich, dass solche Zustände geheim bleiben. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht zu erfahren, welche Betriebe sauber und ehrlich arbeiten – und welche nicht.“

In Dänemark können sich Verbraucherinnen und Verbraucher direkt an der Ladentür und im Internet über alle Lebensmittelkontrollergebnisse informieren. Seit Einführung des Smileys-Systems im Jahr 2002 hat sich die Quote der beanstandeten Betriebe halbiert, von 30 auf 15 Prozent. In Deutschland verharrt die Beanstandungsquote hingegen seit Jahren bei rund 25 Prozent. Nordrhein-Westfalen hatte als erstes Bundesland überhaupt ein Transparenzgesetz beschlossen – die schwarz-gelbe Landesregierung will das Vorhaben wieder stoppen.

Quelle: foodwatch e.V.
Internet: www.foodwatch.de

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Belasteter Tee: Pflanzengifte in Kräuter- und Kamillentees nachgewiesen

Kräuter- und Kamillentees namhafter Hersteller sind teilweise mit Pflanzengiften verunreinigt. Einige Belastungen stufen Experten als gesundheitlich bedenklich ein. Das haben Recherchen und Stichproben des NDR Verbrauchermagazins „Markt“ ergeben.

Bei einer Laboranalyse wurden in sechs von dreizehn gängigen Kräuter- und Kamillentees aus Supermärkten und Discountern in einer Stichprobe sogenannte Pyrrolizidinalkaloide (PA) entdeckt. Diese können zu Leberschädigungen und Leberkrebs führen.

Sendetermin & Informationen

Mehr zum Thema in der Sendung „Markt“
Montag, 12. Februar
20.15 Uhr im NDR Fernsehen

weitere Informationen dazu >

„Es besteht die Möglichkeit, dass geringste Mengen ausreichen, um Krebs zu verursachen“, so Prof. Edmund Maser vom Institut für Toxikologie der Universität Kiel. Er fordert, dass jegliche Lebensmittel – so auch Tees – frei von PA sein sollten. Die Gifte sind in Unkraut enthalten, das zwischen den Teekräutern wächst und mit der Ernte in den Tee gelangen kann.

Zwar gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert für PA in Lebensmitteln. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat jedoch eine Höchstaufnahmemenge errechnet. Diese liegt bei einem 70 kg schweren Erwachsenen bei 0,49 Mikrogramm pro Tag. Bei den Untersuchungen für Markt hat das Labor Werte von bis zu 1,7 Mikrogramm PA pro Liter gemessen. Mit einer großen Tasse Tee hätte man die Höchstaufnahmemenge danach schon erreicht.

Konfrontiert mit den Ergebnissen reagierten die betroffenen Unternehmen unterschiedlich. Einige verwiesen auf den fehlenden gesetzlichen Grenzwert, andere teilten mit, sie verfolgten bereits ein Minimierungskonzept bei ihren Tees.

Mehr zum Thema in der Sendung „Markt“, Montag, 12. Februar, um 20.15 Uhr im NDR Fernsehen.

Quelle: NDR Presse und Information
Internet: www.ndr.de

Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0




Antibiotika-resistente Keime in Badegewässern nachgewiesen

Gefährliche Keime, gegen die viele Antibiotika nicht mehr wirken, finden sich in Deutschland in Bächen, Flüssen und Badeseen. Das zeigen Wasser- und Sedimentproben, die der NDR exemplarisch an zwölf verschiedenen Orten in Niedersachsen genommen hat. „Das ist wirklich alarmierend“, sagt der Antibiotika-Experte Dr. Tim Eckmanns vom Robert-Koch-Institut zu den Funden. „Die Erreger sind anscheinend in der Umwelt angekommen und das in einem Ausmaß, das mich überrascht.“

Klar war zwar bislang, dass Antibiotika-resistente Erreger in der Umwelt zu finden sind und sich dort ausbreiten können. Wie stark Gewässer belastet sind, ist allerdings weitgehend unbekannt, da es bislang keine systematischen Kontrollen auf solche Erreger gibt.

Die Proben, die der NDR genommen hat, wurden von renommierten Wissenschaftlern der Technischen Universität Dresden und des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung am Universitätsklinikum Gießen untersucht. Von den Ergebnissen zeigten auch sie sich überrascht. Sie wiesen in den Proben von allen Orten multiresistente Erreger nach – und auch Resistenzen gegen wichtige Reserve-Antibiotika. Der Gewässerforscher Prof. Thomas Berendonk von der Technischen Universität Dresden sagte in einem Interview für die NDR Sendung „Panorama – die Reporter“, die Funde bereiteten ihm Sorge. Wenn ein Mensch mit einem solchen Bakterium kolonisiert sei, könne dies ein Problem sein.

Bei den gefundenen Keimen handelt es sich um sogenannte multiresistente gram-negative Bakterien (MRGN). Sie bereiten Ärzten seit einigen Jahren größere Sorgen als die bekannten MRSA-Erreger. Denn sie können zu schwerwiegenden Erkrankungen führen, die schwer zu behandeln sind. Und die Zahl der Infektionen durch solche Erreger steigt. Besonders gefährdet sind vorerkrankte Menschen, aber auch Ältere und Neugeborene.

Immer mehr Patienten, die zu ihnen in die Klinik kämen, würden solche multiresistenten Erreger in sich tragen, schon bevor sie aufgenommen würden, sagt Prof. Trinad Chakraborty vom Gießener Universitätsklinikum. „Es gibt eine Quelle für Resistenzen außerhalb der Klinik, und das ist ein Problem, das uns zunehmend interessiert.“

Dass multiresistente Keime in der Umwelt grundsätzlich ein Risiko darstellen, ist unumstritten. „Die Gefahr ist, dass sie sich ausbreiten und es dann auf den Menschen zurückschlägt“, sagt Tim Eckmanns vom Robert-Koch-Institut.

Der NDR hat auch an zwei Badestränden Proben genommen – an der Thülsfelder Talsperre und am Zwischenahner Meer. Dort fanden sich ebenfalls multiresistente Erreger. Unklar ist aber, wie hoch mögliche Gesundheitsgefahren für Badende sind. Bei gesunden Menschen führen solche Erreger in der Regel nicht zu einer Infektion. Bei einer offenen Wunde oder einer eventuell nötigen Operation können sie aber zum Problem werden. Es besteht zudem das Risiko, dass die Bakterien beispielsweise in Kliniken oder Pflegeheime weitergetragen werden.

In den Proben aus Niedersachsen seien einige Keime dabei gewesen, die ihm größere Sorgen bereiten würden, sagt der Mediziner Dr. Can Imirzalioglu vom Universitätsklinikum Gießen. „Wir haben Erreger gefunden, die bei bestimmten Patienten durchaus schwerwiegende Infektionen verursachen können und auch schon als sehr virulente, also sehr gefährliche Erreger beschrieben worden sind.“ Das habe er so nicht erwartet.

Besonders kritisch sehen die Wissenschaftler Funde des sogenannten mcr-1-Gens an fünf der zwölf Probenorte. Bakterien, die solch ein Gen in sich tragen, sind resistent gegen das besonders wichtige Reserve-Antibiotikum Colistin. Das Notfallmedikament wird nur in lebensbedrohlichen Situationen eingesetzt, wenn alle anderen Antibiotika versagen.

Wissenschaftler halten es für wahrscheinlich, dass das Resistenzgen aus der Tierhaltung stammt, denn dort wird Colistin im Gegensatz zur Humanmedizin auch in größeren Mengen eingesetzt.Resistente Erreger können aus Ställen beispielsweise über Gülle auf Felder und so in die Umwelt gelangen. Auch Tiere wie Insekten, Vögel oder Hunde können die Keime verbreiten.

Außerdem sind Kläranlagen in Deutschland derzeit nicht darauf ausgerichtet, multiresistente Bakterien komplett herauszufiltern. Das aufbereitete Wasser wird in Bäche oder Flüsse eingeleitet. Die NDR Reporter haben auch an solchen Stellen teils gefährliche und extrem resistente Keime gefunden – etwa in dem Fluss Hase, kurz hinter dem Ausfluss des kommunalen Klärwerks von Osnabrück.

Der NDR hat mehrere Ministerien zu den Funden befragt. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte sich für nicht zuständig und verwies auf das Bundesumweltministerium. Dies wiederum schrieb dem NDR, das Wissen zur Verbreitung von Resistenzen über die Umwelt sei „nicht ausreichend“. Es spricht sich daher für systematische Untersuchungen aus. „Handlungsbedarf besteht zum Beispiel in Badegewässern“, meint das Bundesumweltministerium. Auch eine weitergehende Abwasserreinigung sei zumindest in einigen Gebieten erforderlich. Doch für die Umsetzung verweist das Berliner Ministerium an die Bundesländer.

Zumindest in Niedersachsen schätzen die zuständigen Landesministerien das Gesundheitsrisiko allerdings als gering ein und sehen keinen besonderen Handlungsbedarf. Sie verweisen auf bestehende Vorschriften und Kontrollen. Eine Untersuchung der Gewässer auf Antibiotika-resistente Keime wird als nicht erforderlich angesehen.

Das Umweltministerium in Hannover teilte zu den Kläranlagen mit, sie erfüllten die gesetzlichen Vorgaben. Die Einführung einer zusätzlichen Reinigungsstufe sei „daher derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen“. Das Umweltministerium hält lediglich eine Behandlung von Dünger für „zielführend“, um den Eintrag von resistenten Erregern in die Umwelt zu reduzieren. Doch dafür sei Niedersachsens Landwirtschaftsministerium zuständig. Dies wiederum hält eine solche Maßnahme nicht für gerechtfertigt.

Schätzungen zufolge sterben in Deutschland mehrere Tausend Menschen jährlich an Erkrankungen durch multiresistente Keime. Weltweit gelten Antibiotika-Resistenzen als eine der größten Gesundheitsgefahren und als Bedrohung für die gesamte moderne Medizin. In einem aktuellen Bericht warnen die Vereinten Nationen explizit vor den Risiken durch eine Verbreitung von resistenten Keimen in der Umwelt und fordern die Staaten auf, endlich zu handeln.

In Deutschland läuft derzeit ein großes Forschungsprojekt zur Verbreitung Antibiotika-resistenter Erreger durch Abwasser, finanziert vom Bundesforschungsministerium. Ergebnisse des Projekts mit dem Namen HyReKA, an dem auch die TU Dresden beteiligt ist, liegen noch nicht vor.

Mehr zu dem Thema in der Sendung „Panorama – die Reporter“ am Dienstag, 6. Februar, um 21.15 Uhr im NDR Fernsehen.

Quelle: NDR Presse und Information
Internet: www.ndr.de

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Lebensmittelrückrufe – Verbraucher werden nicht ausreichend informiert

Jede Woche drei Lebensmittelrückrufe – Zahl der Produktwarnungen 2017 weiter gestiegen – Verbraucher werden nicht ausreichend informiert

Die Zahl der öffentlichen Lebensmittelwarnungen ist weiter gestiegen. Im Jahr 2017 warnten die Behörden in Deutschland auf dem staatlichen Internetportal lebensmittelwarnung.de 161 Mal vor Lebensmitteln – das ist noch einmal rund zehn Prozent häufiger als im Jahr 2016 (147 Einträge auf lebensmittelwarnung.de). Vor fünf Jahren war die Zahl der Meldungen gerade einmal halb so hoch (2012: 83 Einträge), wie eine Auswertung aller Meldungen auf lebensmittelwarnung.de durch foodwatch ergab. Allerdings veröffentlichen die Behörden nicht alle Produktrückrufe auf dem Portal. Die Verbraucherorganisation kritisierte, dass die meisten Produktrückrufe die Menschen nicht erreichten. Verbraucherinnen und Verbraucher würden nach wie vor nicht umfassend und schnell genug vor gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln gewarnt, weil die Behörden Rückrufe oft nur verspätet online stellen. Ein bereits 2011 zwischen Bund und Ländern fest vereinbarter E-Mail-Newsletterservice über Produktwarnungen ist bis heute nicht eingerichtet. Auch Supermärkte informierten ihre Kunden häufig unzureichend, kritisierte foodwatch.

„In Deutschland werden jede Woche im Schnitt etwa drei Lebensmittel zurückgerufen – doch die Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren häufig nichts davon“, sagte Lena Blanken von foodwatch. Neben einer Verbesserung des Portals lebensmittelwarnung.de sieht die Verbraucherorganisation vor allem den Handel in der Pflicht. Supermärkte sind bisher nicht dazu verpflichtet, die Kunden schnell und umfassend an zentraler Stelle über alle Rückrufaktionen aus ihrem Sortiment zu informieren. Dies müsse sich dringend ändern, so foodwatch: „Die Supermärkte haben direkten Kontakt zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern, informieren aber viel zu oft entweder gar nicht oder nur unzureichend über Rückrufe. Rewe, Aldi, Edeka und Co. müssen per Aushang in den Filialen, über Newsletter, Pressemitteilung und auch über die sozialen Medien die Kundinnen und Kunden vor gesundheitsgefährdenden Produkten warnen.“ Über eine E-Mail-Protestaktion unter www.warn-mich.foodwatch.de können Verbraucherinnen und Verbraucher diese Forderung an die Handelsketten unterstützen.

Bund und Länder hatten die Internetseite lebensmittelwarnung.de im Jahr 2011 gestartet, um Rückrufe auf einer zentralen Plattform zu verbreiten. foodwatch hat alle Meldungen des Portals der vergangenen Jahre ausgewertet. 2017 stellten die Behörden 161 Rückrufe online – aus den unterschiedlichsten Gründen, von Glasscherben im Brot bis Salmonellen im Ei. Damit gab es, seit das Portal Ende 2011 online ging, nahezu konstant einen Anstieg der gemeldeten Rückrufe: 2012 waren es 83 Meldungen, 2013: 75, 2014: 107, 2015: 100, 2016: 147. Als zentrale Informationsplattform für Verbraucherinnen und Verbraucher ist lebensmittelwarnung.de aus Sicht von foodwatch aber gescheitert. Das Portal sei unübersichtlich und liefere Rückrufhinweise nur lückenhaft und oft verzögert: Jede zweite Warnung erscheint deutlich verspätet, wie ein Test von foodwatch in 2017 zeigte. Ohnehin finden sich auf der Seite in der Regel nur Meldungen, die auch die betroffenen Unternehmen schon veröffentlicht haben. Eine Einschätzung, warum es zu mehr Rückrufen kam, sei jedoch schwierig, so foodwatch-Expertin Lena Blanken: „Ob es zu mehr Vorfällen kam oder ob die Unternehmen mittlerweile einfach eher einen Rückruf starten, lässt sich aus den Zahlen nicht ablesen. Fakt ist: Wenn es zu einem Rückruf kommt, wird nicht alles dafür getan, die betroffenen Menschen zu warnen.“ 

Das deutsche und europäische Lebensmittelrecht lässt bisher viele Spielräume, wann ein Rückruf erforderlich ist. Ob und in welcher Form vor unsicheren Lebensmitteln gewarnt wird, hängt in erster Linie vom Willen und der Kompetenz der Unternehmen ab. Denn sowohl die Beurteilung des gesundheitlichen Risikos als auch die öffentliche Warnung ist in erster Linie Aufgabe der Unternehmen – die hier vor dem Interessenkonflikt zwischen einem Rückruf und möglichen negativen Folgen für das Unternehmen stehen. Den Behörden fehlt oftmals die Rechtssicherheit. foodwatch hatte im vergangenen Jahr in dem Report „Um Rückruf wird gebeten“ die Schwachstellen des Systems der Lebensmittelrückrufe aufgezeigt: Wichtige Lebensmittelwarnungen kommen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern oft nicht an. In etlichen Fällen entscheiden sich Unternehmen und Behörden zu spät, manchmal auch gar nicht für eine erforderliche Rückrufaktion und die Information der Öffentlichkeit. Zudem werden dabei die gesundheitlichen Risiken der Lebensmittel, die zum Beispiel mit Bakterien belastet sind oder Fremdkörper enthalten, immer wieder verharmlost. 

E-Mail-Petition an Handelsunternehmen >


Quellen und weiterführende Informationen: 
foodwatch-Report „Um Rückruf wird gebeten“: tinyurl.com/rueckrufereport 

 

Verbraucherschutz der schnellen Art

Produktrückrufe als App für Android und iOS 

Wir bieten über unser Portal produktwarnung.eu weitere kostenlose (es entstehen möglicherweise Kosten für die Datenübertragung) Informationsmöglichkeiten zu Produktrückrufen und Verbraucherwarnungen für Endverbraucher. produktwarnung.eu ist das wohl schnellste und umfangreichste Informationssystem in Sachen Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen, welches derzeit im deutschsprachigen Internet angeboten wird. 

Inzwischen erhalten mehr als 50.000 Endverbraucher via App zeitnahe Warnungen auf Smartphone oder andere mobile Endgeräte und sind somit immer und aktuell auf dem Laufenden! 

Neue Meldungen werden per „Push“ Benachrichtigung angezeigt, wahlweise auch mit Signalton. Meldungen bei Bedarf über die „Teilen“ Funktion an Freunde und Bekannte weitergemeldet werden

App’s zu Produktrückrufen und Verbraucherwarnungen als kostenloser Download 

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Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0




TV-Tipp: Frontal 21 – Wirkungslose Lebensmittelrückrufe – Gefahr im Essen

Mehrfach in der Woche kommt es zu Rückrufen von Lebensmitteln. Doch Behörden brauchen zu viel Zeit, um Verbraucher vor verunreinigten Produkten zu warnen, beklagen Verbraucherschützer. Außerdem kritisieren sie, dass die Warnungen oftmals zu ungenau ausfallen.

Dadurch werde möglicherweise die Dringlichkeit einer Gefahr, die durch Fremdkörper oder Bakterien wie Salmonellen und Listerien bestehen könnte, nicht deutlich genug. Problematisch sei auch, dass die Unternehmen oft eigenständig kontrollieren und bei Verdachtsmomenten selbst entscheiden können, wann sie die Behörden informieren. Daher fordern sowohl Verbraucherschützer als auch Politiker zusätzliches Personal und mehr Befugnisse für die Lebensmittelkontrolle.

Wie dramatisch die Folgen verunreinigter Lebensmittel sein können, zeigt der EHEC-Ausbruch 2011 in Norddeutschland. Damals starben mehr als 50 Menschen an der Infektion. Auslöser für die Ansteckung sollen mit hoher Wahrscheinlichkeit ägyptische Sprossen gewesen sein.

Frontal 21
Dienstag, 30. Januar 2018, 21.00 Uhr im ZDF

„Frontal 21“ hat ein Opfer des EHEC-Erregers getroffen, der Teile des Gehirns der jungen Frau befallen hatte. Nach drei Wochen im Koma musste sie wieder sprechen lernen und kann sich bis heute nur mit Hilfe eines Rollstuhls fortbewegen.

Quelle: ZDF Presse und Information
Internet: https://www.zdf.de/politik/frontal-21




Listerien sind ein Problem: Bei Lachs auf das Verbrauchsdatum achten

Lebensmittel im Blickpunkt: Beim Lachs auf das Verbrauchsdatum achten –  Listerien sind noch ein Problem – Kaum Belastung mit anderen Schadstoffen

Lachsfische gehören zu den beliebtesten Speisefischen. Gerade an den Weihnachtsfeiertagen landen sie oft auf dem gedeckten Tisch – egal ob geräuchert, gebeizt, gebraten oder gekocht, manchmal sogar roh. Ergebnisse aus verschiedenen bundesweiten Untersuchungsprogrammen zeigen, dass in Lachs nur relativ geringe Rückstände an unerwünschten Stoffen und Elementen nachgewiesen werden konnten, teilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit. Die Kontrollen offenbarten aber auch hygienische Mängel in verarbeitenden Betrieben.

Listerien sind ein Problem: Bei Lachs auf das Verbrauchsdatum achten

Beliebte Lachserzeugnisse sind heiß geräucherter Stremellachs, kalt geräucherter Räucherlachs oder gebeizter Graved Lachs. Die Erzeugnisse zählen zu den mikrobiologisch sensiblen und daher leicht verderblichen Erzeugnissen. Vorverpackte Produkte sind deshalb mit einem Verbrauchsdatum gekennzeichnet. Nach Ablauf dieses Datums sollten die Erzeugnisse nicht mehr verzehrt werden, da eine gesundheitliche Gefährdung für den Verbraucher bestehen kann.

Listerien in Räucher- und gebeiztem Lachs

Unverarbeitete oder kaltgeräucherte Fischereierzeugnisse wie Räucherlachs zählen EU-weit zu den Lebensmitteln, bei denen am häufigsten Überschreitungen der Grenzwerte für Listeria monocytogenes (Keimgehalte > 100 koloniebildende Einheiten pro Gramm (KbE/g)) festgestellt werden. Listeria monocytogenes kann eine Gesundheitsgefahr für den Menschen darstellen.

Im Zoonosen-Monitoring wurden im Jahr 2011 bei Untersuchungen verzehrfertiger Lebensmittel hohe Keimgehalte an Listeria monocytogenes, am häufigsten in Proben von vorverpacktem geräuchertem Fisch oder Graved-Fisch (1,3 %), nachgewiesen. Die höchsten Keimzahlen wurden erwartungsgemäß zum Ende der Haltbarkeit gemessen (bis zu 6,4×104 KbE/g). Insgesamt wurde in 6,1 % (nach Entnahme) bzw. 8,0 % (zum Ende der Haltbarkeit) der 474 untersuchten Räucherfischproben der Erreger nachgewiesen.

In verschiedenen Programmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) der Jahre 2011 und 2013 wurden Proben von Fischen auf Listeria monocytogenes untersucht und die Einhaltung der Betriebshygiene in fischverarbeitenden Betrieben sowie der Produkttemperatur von Räucherlachsprodukten in Kühltheken von Supermärkten und Marktständen kontrolliert. Die Ergebnisse zeigten, dass die Gehalte an Listerien in Räucherlachs und anderen Fischen nach wie vor ein Problem darstellen. Zudem wurde festgestellt, dass in fischverarbeitenden Betrieben häufig Hygienemängel bestehen, die Kühlkette für Fischprodukte in vielen Fällen nicht eingehalten wird und zur Messung der Produkttemperatur oft ungeeignete Methoden verwendet werden.

Verglichen mit Salmonellen- und Campylobacterinfektionen treten Infektionen mit Listerien seltener auf. Letzteren kommt aber aufgrund der Schwere der Erkrankung eine hohe Bedeutung zu. Besonders empfindlichen Verbrauchergruppen wie Schwangeren, Kindern und älteren Menschen wird deshalb geraten, auf den Verzehr unverarbeiteter sowie heiß oder kalt geräucherter Fischereierzeugnisse sowie Graved Lachs zu verzichten. In jedem Fall sollten diese Produkte möglichst bald nach dem Kauf verzehrt werden.

Nur geringe Gehalte an persistenten organischen Schadstoffen

Im Monitoring, bei dem Lebensmittel auf unerwünschte Stoffe untersucht werden, wurden im Jahr 2012 die Gehalte der bromierten Flammschutzmittel Hexabromcyclododecane (HBCDD), polybromierte Biphenyle und polybromierte Diphenylether (PBDE) in Lachs ermittelt. Die dabei festgestellten Gehalte waren niedrig. Zuchtlachs wurde im Monitoring 2015 auf Dioxine und polychlorierte Biphenyle (PCB) untersucht. Der überwiegend aus den Fanggebieten Atlantik-Nord, Atlantik-Nordost und Pazifik stammende Lachs wies insgesamt geringe Gehalte an Dioxinen und PCB auf. In keinem Fall wurde der zulässige Höchstgehalt über-schritten. Auch bei der Analyse von Zuchtlachs auf perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) wurden nur niedrige Gehalte nachgewiesen.

Unauffällige Befunde bei Elementen

Im Monitoring 2015 wurde in Zuchtlachs außerdem der Gehalt an verschiedenen Elementen wie Blei, Cadmium, Quecksilber, Kupfer, Aluminium und Arsen untersucht. Die Element-Gehalte in den 127 untersuchten Proben waren insgesamt unauffällig und bestätigten die Ergebnisse der Untersuchungen aus den Vorjahren. Lediglich die Arsen-Gehalte in Lachs waren höher als in den anderen untersuchten Lebensmitteln. Arsen liegt in Fischen jedoch zumeist in Form der weniger toxischen organischen Verbindungen vor.

Im Rahmen des Einfuhrüberwachungsplans (EÜP) wurden Lachse auf Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen und auf Kontaminanten untersucht. Zwischen den Jahren 2012 und 2016 wurden 212 Proben analysiert, in keiner der Proben fanden sich Rückstände in nicht erlaubter Höhe.

Die insgesamt unauffälligen Ergebnisse aus dem Monitoring und EÜP weisen darauf hin, dass durch den Verzehr von Lachs nicht von einem gesundheitlichen Risiko für den Verbraucher durch die jeweils untersuchten Stoffe auszugehen ist.

Verbraucher können Herkunft erkennen

Unter der Handelsbezeichnung Lachs werden sowohl der atlantische Lachs (Salmo salar) als auch der pazifische Lachs (Oncorhynchus) vermarktet. Dabei stammen die Fische in der Regel aus norwegischer oder chilenischer Aquakultur oder aus Wildfängen vor der Küste Alaskas. Als Lachsforellen bezeichnet man Regenbogenforellen und andere Forellen, die aufgrund der Aufnahme von Astaxanthin, einem Carotinoid, welches mit dem Futter aufgenommen wird, eine rosa oder orange bis rote Fleischfarbe besitzen. Lachsforellen stammen größtenteils aus Zuchtbeständen, jedoch sind auch Wildfänge möglich. Vermeintlich verwandte Fischarten wie Seelachs und Alaska-Seelachs gehören nicht zur Familie der Lachsfische (Salmonidae), sondern zur Familie der Dorsche (Gadidae).

Verbraucher können die Identität und Herkunft des Fisches sowohl bei vorverpackter Ware als auch bei Abgabe loser Ware nachvollziehen. Frischer Fisch muss unter anderem mit der Handelsbezeichnung der Art, dem wissenschaftlichen Namen, der Produktionsmethode, dem Fanggebiet und der Fanggerätekategorie gekennzeichnet sein. Fischerzeugnisse werden nach ihrer Art und Herstellung bezeichnet.

Hintergrundinformation

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Das BVL ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt es umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union. In der Rubrik „Lebensmittel im Blickpunkt“ stellt das BVL regelmäßig Informationen zu bestimmten Lebensmitteln zusammen.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Internet: https://www.bvl.bund.de

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