Vorgeschnittenes Obst und Blattsalate können mikrobiell belastet sein

Obstbecher und in Folien verpackte Blattsalate müssen gekühlt angeboten und aufbewahrt werden

Praktisch, appetitlich und vitaminreich – aufgeschnittenes Obst und vorgeschnittene Blattsalate werden gerade im Sommer gerne für unterwegs mitgenommen. Doch vom Anbau bis zur Verpackung besteht das Risiko einer mikrobiellen Kontamination, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin betont. Die Untersuchungsergebnisse der Bundesländer der vergangenen Jahre zeigen, dass Enterobakterien, Schimmelpilze und Hefen vermehrt auftreten. Bei vorgeschnittenen, verpackten Blattsalaten wurden in Einzelfällen auch potentiell krankmachende Keime nachgewiesen. Verbraucher sollten daher darauf achten, dass Obst und Salate, die vorgeschnitten sind, im Handel immer gekühlt angeboten und zu Hause im Kühlschrank aufbewahrt werden.

Vorgeschnittenes Obst und Blattsalate können mikrobiell belastet sein

Sowohl zerkleinertes Obst als auch zerkleinerte, in Folien verpackte Blattsalate gehören zu den leicht verderblichen Lebensmitteln. Lebensmittelunternehmer müssen daher bei diesen Produkten strenge Hygienevorschriften beachten. Ob diese eingehalten werden, überprüfen die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer regelmäßig. So werden im Rahmen des risikoorientierten Bundesweiten Überwachungsplanes (BÜp) und des repräsentativen Zoonosen-Monitorings Lebensmittel regelmäßig auf mikrobiologische Parameter untersucht.

Im BÜp 2016 wurden 745 Proben vorverpackten aufgeschnittenen Obstes (Obstmischungen und exotisches Obst) auf diverse Mikroorganismen untersucht. Dabei wurde nicht jede Probe auf alle Untersuchungsparameter untersucht. 80 % der Proben wurde im Handel gekühlt angeboten.

Am häufigsten konnten Schimmelpilze nachgewiesen werden – 135 von 737 Proben (18 %) enthielten Gehalte über dem DGHM-Richtwert (Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie). In 81 (11 %) bzw. 31 (4,3 %) der 713 darauf untersuchten Proben wurden die Richt- bzw. Warnwerte für Enterobakterien überschritten. Dies ist ein möglicher Hinweis darauf, dass die Prinzipien einer guten Hygienepraxis nicht eingehalten wurden. Die Anzahl an Hefen überschritt in 65 (9 %) von 738 auswertbaren Proben den DGHM-Richtwert. In fünf von 745 Proben konnte Escherichia coli nachgewiesen werden, zwei Proben davon überschritten den DGHM-Richtwert. In zwei von 700 Proben wurden die Richtwerte für koagulase-positive Staphylokokken überschritten. Salmonellen konnten in keiner der 632 ausgewerteten Obstproben nachgewiesen werden.

Keine Salmonellen in Melonen

Ein Jahr zuvor standen ungekühlte und aufgeschnittene Wasser-, Honig-, Cantaloupe- und Netzmelonen im Fokus der Überwachungsämter. Sie wurden auf Salmonellen untersucht. Hier war das Ergebnis erfreulicher. Von den 486 untersuchten Proben waren alle mikrobiologisch unauffällig – in keiner der Proben konnte Salmonella spp. nachgewiesen werden.

Die im Zoonosen-Monitoring des Jahres 2015 untersuchten Proben von vorgeschnittenen, verpackten Blattsalaten waren in Einzelfällen mit potentiell krankmachenden Keimen kontaminiert. In einer der 391 Proben (0,3 %) wurden Salmonellen nachgewiesen. Den gesetzlichen Anforderungen gemäß gilt vorzerkleinerter Salat, in dem Salmonellen nachgewiesen werden, als gesundheitsschädlich und muss vom Markt genommen werden. 2 % der 344 Proben von vorgeschnittenen, verpackten Blattsalaten waren mit Listeria monocytogenes kontaminiert. Allerdings wurden nur niedrige Keimgehalte festgestellt, die üblicherweise keine Gesundheitsgefahr für den Menschen darstellen.

Tipps für Verbraucher

Aufgrund der Anbaubedingungen können Obst und Salate in Kontakt mit diversen Mikroorgansimen kommen. Vorgeschnittene Salate und abgepackte Obststücke werden roh verzehrt und durchlaufen in aller Regel keinen Produktionsschritt, der geeignet ist, die Mikroorganismen abzutöten. Während das Obst durch das Aufschneiden und den damit verbundenen Kontakt mit der Schale kontaminiert werden kann, sorgen bereits kleine Schnitt- und Bruchstellen bei Salatblättern und dem dort austretenden Saft für das Wachstum verschiedener Mikroorganismen. Das häufig säurearme Fruchtfleisch der angebotenen Obstsorten und das feuchte Milieu der folienverpackten Salatmischungen fördern das Wachstum der Keime. Werden die Produkte dann noch ungekühlt gelagert, können sich die Bakterien noch schneller vermehren.

Empfehlungen

Das BVL rät daher, beim Kauf von vorgeschnittenem Obst und Salaten auf Folgendes zu achten:

Eine hohe Keimbelastung ist selten mit bloßem Auge zu erkennen. Trotzdem lohnt ein gezielter Blick, um den Frischezustand des Produktes zu erkennen. Farbverlust, braune Stellen oder viel Flüssigkeit weisen auf eine mangelnde Frische hin. Ebenso kritisch ist eine gewölbte Verpackung, da die gebildeten Gase Zeichen der einsetzenden Gärung sind.

Achten Sie beim Kauf darauf, dass vorgeschnittenes Obst und Salate im Kühlregal liegen, und halten sie das Verbrauchs- bzw. Mindesthaltbarkeitsdatum ein.

Verzehren Sie das aufgeschnittene Obst bzw. den bereits zerkleinerten Salat rasch oder bewahren Sie es im Kühlschrank oder einer Kühltasche auf. Entsorgen Sie Produkte, die längere Zeit einer hohen Temperatur ausgesetzt waren, also beispielsweise ungekühlt gelagert oder gar dem direkten Sonnenlicht ausgesetzt wurden.

 

Hintergrundinformation
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Das BVL ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt es umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union. In der Rubrik „Lebensmittel im Blickpunkt“ stellt das BVL regelmäßig Informationen zu bestimmten Lebensmitteln zusammen.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 
Internet: https://www.bvl.bund.de

 


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Lebensmittelwarnung.de – für Verbraucher ein Flop!

Inmitten des aktuellen Rückrufes von Eiern aufgrund einer Kontamination mit Salmonellen, ist das Portal des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und der Länder fast 12 Stunden nicht nutzbar gewesen. Wartungsarbeiten – allerdings ist dies der gänzlich falsche Zeitpunkt, um derlei Maßnahmen durchzuführen.

Abbildung: Screenshot lebensmittelwarnung.de / cleankids

Abbildung: Screenshot lebensmittelwarnung.de / cleankids

So kam es dazu, dass Medien am gestrigen Abend zwar lobenswerter Weise die Warnung verkündeten, aber in vielerlei Hinsicht unvollständig. Für Verbraucher ein Risiko, vor allem, wenn dann ausschließlich auf das BVL-Angebot hingewiesen wird.

Ob es nun tatsächlich Wartungsarbeiten waren, oder einfach nur eine vorgeschaltete Meldung, weil der Server zusammengebrochen ist, ist bei diesem ganzen Chaos kaum von Bedeutung.

Wirklich schlimm ist die Verbreitung von unvollständigen Meldungen, wodurch Verbraucher unnötigen Risiken ausgesetzt werden. Schon deshalb ist es wichtig, dass Medien selbstständig recherchieren und endlich aufhören, bei Lebensmittelwarnungen diesen völlig unsinnigen und gefährlichen Hinweis auf Bundesländer zu verbreiten.

Über das Portal lebensmittelwarnung.de werden so gut wie keine Behördenmeldungen publiziert. Weit über 90% der dort veröffentlichten Meldungen sind Presse- oder Verbraucherinformationen der Hersteller. Endverbraucher sind also quasi darauf angewiesen, dass betroffene Produkte der jeweils zuständigen Landesbehörde gemeldet werden und von diesen dann auch zeitnah auf lebensmittelwarnung.de veröffentlicht werden.

Verbraucherschutz Glückssache?

Verbraucherschutz kann und darf keine „manchmal“ Angelegenheit sein! Alle Konsumenten und Konsumentinnen müssen sich auf die Arbeit der zuständigen Stellen verlassen können. Verbraucherschutz ist auch Gesundheitsschutz – wird hier geschlampt können lebensbedrohliche Erkrankungen die Folge sein. Die jüngsten Ereignisse um den sog. Listerienskandal ind Bayern zeigen dies ganz deutlich auf.

Schon zum Start im jahr 2011 hatte die Linken-Abgeordnete Karin Binder den Mehrwert der Internetseite bei „nahe Null“ gesehen und zweifelte schon damals daran, dass Lebensmittelwarnungen tatsächlich beim Endverbraucher ankommen.

Allein das Portal lebensmittelwarnung.de des BVL verschlingt jedes Jahr zig-Tausende Euro – stellt sich die Frage, ob dieses Geld nicht anderweitig sinnvoller angelegt wäre…

 

Übrigens: Unsere App’s zu Produktrückrufen und Verbraucherwarnungen warnen schnell und sind als kostenloser Download verfügbar unter:  http://produktwarnung.eu/produktwarnung-app




Trekking-E-Bikes: Nur wenige mit sicher­heits­relevanten Problemen

Die gute Nach­richt vorweg: Trotz anstrengendem Praxis­test und harten Prüfungen im Labor sind viele Trekking-E-Bikes gut. Nur vier Räder wiesen nach den Dauer­tests Anrisse im Rahmen oder an Anbau­teilen auf, eines erhielt wegen elektrischer Sicher­heits­probleme ein Mangelhaft. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest nach ihrem Test von 12 Trekking-E-Bikes, den sie in der Juni-Ausgabe ihrer Zeit­schrift test veröffent­licht.

Dauer­test: Wie belast­bar sind Sattel­stütze und Co?

Dauer­test: Wie belast­bar sind Sattel­stütze und Co? – Bild: Stiftung Warentest

Geprüft hat die Stiftung Warentest E-Trekkingräder mit Diamant­rahmen, Mittel­motor, Scheibenbremse und 28-Zoll-Rädern. Neben 500 Kilo­metern Praxis­test mussten sie 20.000 Kilo­meter Dauer­test im Labor über­stehen. Fast alle Modelle bewiesen auch mit Gepäck Fahr­stabilität und geraten selbst bei nasser Fahr­bahn oder flotten Kurven­fahrten nicht ins Schlingern.

Im Dauer­test zeigten sich allerdings Anrisse bei vier Rädern, bei dreien kann das Auswirkungen auf die Sicherheit haben: Beim Diamant Elan+ riss der Steg der Sitz­strebe zur Gepäck­träger-Befestigung beidseitig an, beim Pegasus Premio E 10 Sport die Schweiß­naht zum Steuer­rohr. Solche Schäden lassen sich nicht beheben. Breiten sich die Risse aus, muss der Rahmen wegen Bruchgefahr getauscht werden. Beim Winora Sinus Tria 9 riss die Sattel­stütze in Quer­richtung an, hier könnte der Sattel abbrechen.

Große Unterschiede gibt es bei den Reich­weiten und Lade­zeiten der Antriebe. Während mit manchen 87 Kilo­meter zu schaffen sind, ist bei anderen schon nach 61 Kilo­metern Schluss. Wenn dann der Akku über sechs Stunden zum Laden braucht, statt wie bei den anderen Test­kandidaten unter vier Stunden, ist das ärgerlich.

Tipp für den Kauf: Unbe­dingt die geplante Gepäck­last, das Gewicht des E-Bikes und das Eigengewicht des Radlers addieren und mit dem zulässigen Gesamt­gewicht vergleichen. Bei einem Rad im Test, dem KTM Macina Fun, blieben beispiels­weise für den Radler bei maximaler Gepäck­last von 25 kg nur noch 74 kg Körpergewicht, um das zulässige Gesamt­gewicht von 124 kg nicht zu über­schreiten.

ANZEIGE – Der Test Trekking-E-Bikes findet sich in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/e-bikes abruf­bar.

Quelle: Stiftung Warentest
Internet: www.test.de




Wie gefährlich sind Sportwetten wirklich?

Sportwetten sind beliebt und erfreuen sich bei Turnieren wie der Fußball-WM einer großen Popularität. Schneller Geldgewinn oder Gefahr? Wir haben einen Blick auf die Branche geworfen!

Mehr Glücks- als Geschicklichkeitsspiel

Der Gedanke, als Sportexporte leichtes Geld verdienen zu können, ist reizvoll. Schließlich glauben viele Fans, ihr Hobby besser verstanden zu haben als alle anderen. Doch ganz so einfach ist der unkomplizierte Geldgewinn nicht. Denn auch wenn Expertise durchaus helfen kann, sorgen allein die Wettquoten dafür, dass sich Tipps auf die Favoriten kaum bis gar nicht auszahlen.

Lukrative Kombiwetten gehen, darüber hinaus, mit hohem Risiko einher. Wie beim Abend in der Spielbank gilt ein Grundgedanke: Am Ende gewinnt die Bank! Wäre es einfach möglich, das Budget aufzubessern, würde es nicht so viele Online-Wettbüros geben.

Die meisten Anbieter sind illegal

Im Internet wimmelt es nur so vor Glücksspielanbietern. Sie alle hoffen darauf, möglichst viele Interessierte an das eigene Produkt zu binden und zum Wetten zu animieren. Viele von ihnen sind nach deutschem Gesetz illegal oder bewegen sich zumindest in einer rechtlichen Grauzone.

Der in Deutschland geltende Glücksspielstaatsvertrag verbietet das Wetten im Internet grundsätzlich. Im Fokus stehen Datenschutz und die Prävention von Spielsucht. Dass sich jene durch das unkomplizierte Tippen auf dem Handy ungezügelt verschlimmert, nehmen Anbieter gern in Kauf – auch wenn sie oberflächlich zu verstehen geben, gefährdete Kunden vom Angebot auszuschließen.

Ausnahmen gelten durch den Sonderweg Schleswig-Holstein. Das Bundesland hat sich für einen eigenen Auflagenkatalog entschieden und knapp 20 Glücksspielanbieter legalisiert.

Livewetten sind riskant

Sportwetten sind ein Milliardengeschäft. Kein Wunder also, dass die Anbieter kontinuierlich daran interessiert sind, ihr Portfolio auf Vordermann zu bringen. Speziell Livewetten sind in den Fokus geraten. Sie erlauben Tipps, noch während die Spiele laufen. Der nächste Torschütze, das Endresultat, die Anzahl der Fouls in den letzten 30 Minuten: Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Vermeintlich gute Quoten verlocken dazu, unnötig viel Geld in die Waagschale zu werfen. Wir raten dringend von ihnen ab. Es genügt völlig, das Spiel oder wenigstens die Live-Ergebnisse zu verfolgen. Riskante Wetten zwischen Tür und Angel gehen in den seltensten Fällen gut!

Geldverlust statt Geldsegen

Es ist möglich, mit Sportwetten Geld zu verdienen. Die Wahrscheinlichkeit, die Haushaltskasse ohne Restrisiko aufzubessern, ist jedoch sehr gering. Nicht umsonst werden Tipps auf den Favoriten mit schlechten Quoten gehandelt. Wer sein Geld behalten möchte, sollte von Sportwetten Abstand nehmen. Sie eignen sich allerhöchstens dazu, Nervenkitzel und Spannung zu erhöhen.

Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0




Kindersitztest: Eine Sitzschale zerbricht beim Frontalcrash – Drei von 23 fallen durch

Drei von 23 fallen durch / Erster Kindersitz mit integrierten Airbags im Test

Durchgefallen: Der Concord Ultimax i-Size - Bild: ADAC Presse

Durchgefallen: Der Concord Ultimax i-Size – Bild: ADAC Presse

In diesem Kindersitz hätte ein Kleinkind kaum Chancen, bei einem Unfall unverletzt aus dem Auto herauszukommen: Der „Concord Ultimax i-Size“ ist einer von drei Verlierern im aktuellen Kindersitztest von ADAC und Stiftung Warentest. Bei einem Frontalcrash im Rahmen des Tests zerbrach die Sitzschale in mehrere Teile und hätte daher dem Kind keinen ausreichenden Schutz mehr geboten. Als Folge des Tests hat der Hersteller Concord inzwischen angekündigt, den Sitz nicht weiter zu produzieren.

Insgesamt wurden 23 in Deutschland erhältliche Babyschalen und Kindersitze in allen Größen auf ihre Sicherheit, Bedienung, Ergonomie und den Schadstoffgehalt hin untersucht, darunter auch der erste Kindersitz mit integrierten Airbags. 17 Modelle wurden von den Testern mit „gut“ bewertet, zwei weitere „befriedigend“, einer schnitt mit „ausreichend“ ab. Die mit „gut“ benoteten Sitze übertreffen dabei die gesetzlichen Vorschriften zum Teil deutlich.

Mit „mangelhaft“ schnitten noch zwei weitere Testobjekte ab: Sowohl im „Jané Gravity“ als auch im „Avionaut Ultralite + IQ base“ wurden erhöhte Schadstoffwerte festgestellt. Der Bezug vom „Jané Gravity“ enthält Naphthalin – ein Stoff, der im Verdacht steht, Krebs auslösen zu können. Der Bezugsstoff des „Avionaut Ultralite“ enthält das Flammschutzmittel TCPP in zu hoher Konzentration. Fällt die Bewertung beim Schadstoffgehalt mangelhaft aus, schlägt sich dies unmittelbar im Gesamtergebnis nieder und die betroffenen Sitze landen automatisch am Tabellenende.

Erster Kindersitz mit integrierten Airbags im Test

Erstmals wurde mit dem „Maxi-Cosi Axissfix Air“ auch ein Kindersitz mit integrierten Airbags getestet und für gut befunden. Bei einem Frontal- und Seitenaufprall öffnet sich ein in den Gurten integrierter Airbag, der dem Kopf des Kindes zusätzlich Schutz bietet.

Der ADAC empfiehlt Eltern, sich vor dem Kauf eines Kindersitzes über das Angebot zu informieren. Dabei helfen neben den Ergebnissen des aktuellen Tests auch die früherer Jahre, die mit den diesjährigen direkt vergleichbar sind. Wichtig ist, mit Kind und Auto zum Fachhandel vorzufahren, um die in Frage kommenden Modelle an Ort und Stelle ausprobieren zu können.

Dass Preis und Qualität eines Sitzes nicht zwingend zusammenhängen müssen, zeigt der im Test durchgefallene „Avionaut Ultralite“, der mit 400 Euro zu den teureren Modellen in seiner Klasse zählt. Gleichzeitig gibt es Kandidaten, die mit 170 Euro zu den preiswerten Sitzen gehören und dabei Top-Noten erzielen wie der „Joie Traver Shield“.

Quelle: ADAC 
Internet: www.adac.de

 

Bild/er:  ADAC Presse




Rasenroboter im Test: Kinder in Gefahr – Keiner ohne Unfallrisiko

Sechs der acht Rasenroboter im Test bringen den Rasen gut in Form, doch am Ende schneidet keiner besser als befriedigend ab. Die Geräte sind nicht ohne Unfallrisiko, vor allem für spielende Kinder. Bei zwei Modellen ist es so groß, dass sie ein mangelhaft erhielten. Die Stiftung Warentest hat acht Rasenroboter geprüft – fünf davon für Rasenflächen bis 1.000 Quadratmeter und drei Geräte, die für noch größere Gärten angeboten werden. Die Preise reichen von 800 bis 2.850 Euro.

Die Tester haben verschiedene Unfallszenarien simuliert, darunter die Begegnung mit einem stehenden, einem krabbelnden und einem liegenden Kind. Ein stehendes Kind erkannten alle Rasenroboter. Bei krabbelnden Kindern hielten sechs ebenfalls rechtzeitig an. Zwei fuhren auf die Fußattrappe auf und hinterließen deutliche Schnitte an dem Kinderschuh. Barfuß hätte das zu heftigen Verletzungen geführt. Vergleichbare Unfälle hat es bereits gegeben. Das bewerteten die Tester mit mangelhaft.

ACHTUNG
Vor den ausgestreckten Händen eines liegenden Kindes dürfte indes keiner der Mäher haltmachen. Die Messer erreichten jedes Mal die Prüffinger.

Der Rasen kann sich bei den meisten Robotern sehen lassen – auch an Stellen, an denen sie oft rangieren, etwa vor der Ladestation. Nur ein Modell hinterlässt keinen guten Eindruck. Es schneidet unsauber. Folge: ausgefranste, bräunende Grasspitzen. Probleme gab es bei einem anderen Modell mit der Haltbarkeit. Zwei Ladestationen gingen im Test kaputt.



Die Hälfte der getesteten Rasenroboter bieten Apps für iOS- und Android-Geräte, über die sich die Mäher programmieren lassen. Drei Android-Apps stufen die Tester als kritisch ein, weil sie Daten senden, die für den Betrieb nicht erforderlich sind, etwa den Mobilfunkanbieter. Die iOS-Apps machen das nicht.

ANZEIGE: Der Test Mähroboter findet sich in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/rasenroboter abrufbar.

Quelle: Stiftung Warentest
Internet: www.test.de




Markt Schwaben: Wasser abkochen – Coliforme Keime im Trinkwasser

Die Wasserversorgung Markt Schwaben informiert alle Haushalte über coliforme Keime im Trinkwasser. Wie mitgeteilt wird, wurden bei einer Routinekontrolle und anschließenden Nachkontrollen an verschiedenen Stellen im Netz und den Hochbehältern coliforme Bakterien im Trinkwasser festgestellt.

Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:

Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht

Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen

Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser

Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen

Einwohner werden angehlten, auf Lautsprecherdurchsagen und Radiomitteilungen zu achten und die Information an Mitbewohner und Nachbarn weiter zu geben.

Bei Fragen kontaktieren sie die Wasserversorgung Markt Schwaben
Telefon: 08121/ 22 429 13




ZDF-Magazin „Frontal 21“: Gepanschte Wurst erhält Silbermedaille der DLG

ZDF-Magazin „Frontal 21“: Gepanschte Wurst erhält Silbermedaille der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft – Wurst mit neun Prozent Fleischanteil ausgezeichnet – Foodwatch: „Blamage für DLG“

Die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) hat eine gepanschte Wurst aus Fleischabfällen mit dem silbernen DLG-Preis prämiert. Das berichtet das ZDF-Magazin „Frontal 21“ in seiner Ausgabe am Dienstag, 10. April 2018, 21.00 Uhr. Die Geflügelwurst bestand nur zu neun Prozent aus Fleisch, zu 27 Prozent aus Wasser und zu 46 Prozent aus so genanntem Separatorenfleisch, das sind Abfälle aus der Fleischproduktion. Der vom Knochen abgepresste Brei gilt laut Lebensmittelrecht nicht als Fleisch und muss gekennzeichnet werden. Außerdem war der Wurst ein handelsübliches Pulver aus Schlachtblutplasma beigemengt, das eine hohe Wasserzugabe kaschiert. Die Zutaten wurden gegenüber der DLG verschwiegen.

Ein DLG-Sprecher betonte, dass der Lebensmittelhersteller die Verantwortung für seine Produkte trage. Separatorenfleisch sei bei der DLG-Qualitätsprüfung von vorneherein ausgeschlossen. Warum die gepanschte Wurst nicht auffiel, sondern mit Silber prämiert wurde, konnte die DLG nicht erklären. Die DLG ist nach eigenen Angaben die führende Organisation der Land-, Agrar- und Lebensmittelwirtschaft. Sie zeichnet jährlich Lebensmittel in Gold, Silber und Bronze aus. Alle ausgezeichneten Produkte müssen Labortests sowie Zubereitungs-, Verpackungs- und Kennzeichnungsprüfungen bestehen.

„Wenn man so ein Machwerk auszeichnet, dann stellt sich schon die Frage, wie vertrauenswürdig ist dieser Preis“, kommentierte Johannes Fechner, Sprecher für Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion, die Wurstprämierung. Die DLG verlasse sich offenbar auf die Herstellerangaben, kritisierte Fechner. „Das ist eine Blamage für die DLG“, urteilte Luise Molling von Foodwatch. Die Verbraucherschutzorganisation vermutet, dass in vielen Fleischwaren billiges Separatorenfleisch verarbeitet wird, ohne es zu deklarieren. Diese Befürchtung teilt der verbraucherschutzpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Volker Ullrich: „Ich gehe davon aus, dass die meisten Betriebe nicht nennen wollen, wo Separatorenfleisch drin ist.“ Ullrich forderte gegenüber „Frontal 21“: „Der Verbraucher muss klar und deutlich erkennen können, was denn tatsächlich in der Wurst ist.“ Dafür reiche das DLG-Siegel nicht aus. „Wir brauchen andere und bessere Siegel.“

Nach offiziellen Angaben werden in Deutschland rund 70.000 Tonnen Separatorenfleisch pro Jahr verarbeitet. „Frontal 21“ hat alle verarbeitenden Betriebe angefragt. Kein Unternehmen wollte offenlegen, in welchen Produkten der billige Fleischbrei landet. Die gepanschte, aber mit Silber prämierte Geflügelwurst hatte aufgrund des hohen Wasseranteils und des billigen Separatorenfleisches einen Materialwert von lediglich 59 Cent pro Kilo. Im Supermarkt könnte sie aber für mehr als sieben Euro über die Theke gehen, sagen Fachleute. „Frontal 21“ hat die Herstellung der Wurst in einer Reportage begleitet.

Quelle: ZDF Presse und Information
Internet: http://frontal21.zdf.de

Abbildung: Symbolabbildung / pixabay




ÖKO-TEST App Eltern: Test Kindermilch – Unnötig und mit Schadstoffen belastet

ÖKO-TEST hat für die App Eltern im März elf Kindermilche untersucht. Das Ergebnis ist niederschmetternd. Die Produkte sind nicht nur völlig unnötig, sondern auch mit Mineralöl und umstrittenen Zusätzen wie Phosphaten belastet. Die Bestnote im Test ist ein „ausreichend“. Alle anderen Produkte kommen nicht über ein „mangelhaft“ oder sogar „ungenügend“ hinaus.

Kinder trinken gerne Milch. Das wissen auch Hersteller von Babyprodukten und verkaufen daher „Milch“ in Pulverform, die speziell für Kinder ab dem zwölften Monat gedacht ist, sogenannte Kindermilch. Diese ist mit diversen Vitaminen und Mineralstoffen in teilweise sehr hohen Mengen angereichert. „Völlig unnötig.“ So urteilt auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Denn Kinder sind bei einer ausgewogenen Ernährung ausreichend mit allen notwendigen Nährstoffen versorgt.

ÖKO-TEST hält nichts von der Produktkategorie „Kindermilch“. Um aber auszuschließen, dass neben den unnötigen Zusätzen nicht auch noch schädliche Inhaltsstoffe die Laune verderben, hat ÖKO-TEST elf Produkte ins Labor geschickt und auf Mineralölbestandteile, Fettschadstoffe, die Keimbelastung und auf Chlorat untersuchen lassen. Da die Deklaration von Baby- und Kleinkindprodukten besonders wichtig ist, haben sich Experten die Verpackungen ganz genau angesehen. Fehlende Warnhinweise, falsche Nährwerteinheiten, übertriebene Gesundheitsversprechen oder Werbung mit Selbstverständlichkeiten haben sie dokumentiert.

Mehr als ein Milligramm gesättigte Kohlenwasserstoffe (MOSH/POSH) pro Kilogramm Produkt enthalten zehn der elf Kindermilche. Nur ein Produkt ist fast frei von den Mineralölbestandteilen, die sich im Fettgewebe und in der Leber anreichern und in Tierversuchen zu Organschäden geführt haben.

Alle anderen enthalten zum Teil „sehr stark erhöhte“ Gehalte an MOSH bzw. POSH. Erstere können bereits bei der Ernte der Rohstoffe oder während der Produktion in die Kindermilch gelangen. POSH dagegen gehen aus Kunststoffen, die Hersteller häufig in Verpackungsbarrieren einsetzen, ins Lebensmittel über. Die Ironie: Diese Verpackungsbarrieren sollen unter anderem verhindern, dass MOSH aus der Altpapierverpackung auf das Kindermilch-Pulver übergehen. POSH lassen sich in der Analytik schwer von MOSH trennen. Es ist daher wahrscheinlich, dass sie sich ähnlich wie MOSH verhalten. Wir werten daher alle gesättigten Kohlenwasserstoffe gleichermaßen ab.

Fettschadstoffe in einem Produkt: Palmöl gilt als besonders anfällig für die Bildung von Fettschadstoffen während der Raffination. Umso erstaunlicher ist, dass in unserem Test gerade das Produkt diesbezüglich negativ auffiel, das als einziges Produkt kein Palmöl enthält. Dieses enthält demnach zu viele Glycidyl-Fettsäureester, aus denen im Körper Glycidol entsteht. Die Internationale Agentur für Krebsforschung stuft den Stoff als wahrscheinlich krebserzeugend beim Menschen ein.

Holle Bio Folgemilch 4, ab dem 12. Monat:
Das Holle-Produkt ist eines von zwei Bio-Produkten im Test. Besser schneidet es dadurch aber nicht ab. Zwei Noten Abzug gibt es – wie bei allen anderen Produkten auch – für den nicht vorhandenen Nutzen des Produktes für ein gesundes Kleinkind. Die analysierten MOSH-POSH-Gehalte stufen wir außerdem als „stark erhöht“ ein. Auch die Deklaration lässt noch zu wünschen übrig. Der Anbieter wirbt damit, dass das Produkt frei von Farb- und Konservierungsstoffen ist. Diese Zusätze sind in Bio-Produkten ohnehin nicht erlaubt. Außerdem ist uns der Hinweis in der Zubereitungsanleitung nicht deutlich genug, dass das Pulvergetränk dem Kind in der Tasse gegeben werden soll.

Gesamturteil: ungenügend

Außerdem setzten die Hersteller in neun der elf Produkte Phosphate zu. Diese dienen in Lebensmitteln häufig als Stabilisatoren oder Säureregulatoren. Phosphatzusätze stehen aber in der Kritik, da zu viel davon den Nieren schaden kann und sie auch das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen. Dass es auch ohne geht, zeigen nur zwei Hersteller im Test.

Bebivita Kindermilch 1, ab dem 12. Monat:
Da kommt einiges zusammen: Mineralölbestandteile, Phosphate, Aroma und Mängel bei der Deklaration. Die von uns getestete Kindermilch von Bebivita sollten Sie unbedingt im Regal stehen lassen. Als einziges Produkt ist die Kindermilch außerdem mit so hohen Werten an Fettschadstoffen belastet, das wir sie abwerten. 

Gesamturteil: ungenügend

Den Test gibt es ab sofort in der ÖKO-TEST App Eltern zu kaufen. Die Installation der App ist kostenlos – es gibt sie im Google Play Store und im Apple App Store. Außer wöchentlich neuen Tests gibt es in der App mehr als 200 kostenlose Ratgeberartikel zu den Themen Schwangerschaft, Pflege, Ernährung, Erziehung und Gesundheit, zudem Rückrufe und Warnungen zu Kinderprodukten per Push-Nachricht.

Weitere Informationen zur App erhalten Sie hier: 

ÖKO-TEST App Eltern >  

Quelle: ÖKO-TEST
Internet: www.oekotest.de

Produktabbildungen: ÖKO-TEST Verlag GmbH

 




RAPEX Jahresbericht 2017: Mehr als 2200 Produkte vom Markt genommen

Die EU Kommisarin Věra Jourová (Commissioner for Justice, Consumers and Gender Equality) hat den Jahresbericht 2017 des europäischen Warnsystems RAPEX vorgestellt.

Im Jahr 2017 wurde das Schnellwarnsystem aktiver von den nationalen Behörden in Anspruch genommen. Die Zahl der vom Markt genommenen Produkte stieg mit 2201 Produkten gegenüber 2016 nur leicht an. Ein immer höherer Anteil der im Schnellwarnsystem gemeldeten gefährlichen Produkte wird allerdings über das Internet vertrieben. Deswegen arbeitet die Kommission intensiver mit Amazon, Ebay und Alibaba zusammen, um potentiell unsichere oder nicht normgerechte Produkte aus Internet-Seiten, von denen aus in die EU verkauft wird, zu entfernen.

Die am häufigsten beanstandeten Produkte waren 2017 Spielzeug (29%), gefolgt von KFZ (20%) und Textilien (12%).

Viele Meldungen zu Produkten aus Deutschland

Der Rapex-Jahresbericht zeigt aber auch auf, dass Deutschland als Herkunftsland von unsicheren bzw. beanstandeten Produkten übermäßig stark betroffen ist.

Die meisten Meldungen aus Deutschland

Aber auch die Anzahl der Meldungen aus Deutschland scheint unverhältnismäßig hoch. Dies liegt aber allein an der regelrechten Schwemme an Meldungen aus dem KFZ und Nutzfahrzeug Bereich. Die tatsächlichen Meldungen aus Deutschland zu nonfood Produkten wie etwa Textilien, Spielzeug oder Elektrogeräte werden seit 3 Jahren immer weniger. 

Hier zeigt sich ein deutliches Ungleichgewicht welches sicherlich Fragen aufwirft, nach welchen Kriterien gemeldet wird und wo die Prioritäten der Produktüberwachung hierzulande liegen. Nämlich einzig aufgrund der unzähligen Meldungen aus dem KFZ Bereich führt Deutschland die Liste der Meldungen an.

RAPEX Jahresbericht 2017 nach Ländern >

Aus welchen Ländern stammten die gefährlichen Produkte im Jahr 2017?

Die meisten gemeldeten gefährlichen Produkte stammten aus Ländern außerhalb der EU. In 53 % der Fälle wurde China als Herkunftsland angegeben, gefolgt von EU-28 und EEA-EFTA Staaten mit 26%.

Hintergrund

Über das Schnellwarnsystem können seit 2003 Informationen über gefährliche Non-food-Erzeugnisse, die irgendwo in Europa vom Markt genommen bzw. zurückgerufen wurden, schnell zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission ausgetauscht werden. Dies wiederum ermöglicht, dass EU-weit geeignete Folgemaßnahmen (Verbot/Einstellung des Verkaufs, Rücknahme, Rückruf oder Einfuhrverweigerung durch die Zollbehörden) ergriffen werden können.

31 Länder (alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) nehmen derzeit am System teil. 

Das Schnellwarnsystem verfügt über eine öffentliche Webseite (ec.europa.eu/consumers/rapid-alert-system), auf der die Warnmeldungen der am System beteiligten nationalen Behörden wöchentlich aktualisiert werden. Jede Woche werden rund 50 Warnmeldungen registriert und im Internet veröffentlicht. Die Meldungen sind der Öffentlichkeit zugänglich. Verbraucher und Unternehmen können inzwischen auch auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Benachrichtigungen über neue Warnmeldungen abonnieren und Warnungen über die sozialen Medien weitergeben.

PDF – Rapex Report 2017 (englisch) >>

Quelle und Bilder: Europäische Kommission
Internet: http://ec.europa.eu