Rapex-Meldung: Schadstoffe in Kinderwagenkette „Waldtiere“ von Hess
Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Schadstoffe in der Kinderwagenkette „Waldtiere“ von Hess. Der Meldung zufolge können sich krebserregende N-Nitrosamine bilden.
Wir raten davon ab betroffene Kinderwagenketten weiter zu nutzen, vor allem, wenn diese so angebracht sind, dass sie in den Mund genommen werden können!
Im Tierversuch wurde in sämtlichen Spezies eine stark krebserzeugende Wirkung bei 90 % der untersuchten Nitrosamine nachgewiesen. Nitrosamine haben im Tierversuch auch Schäden der Leber und des Erbgutes hervorgerufen. (wikipedia.de)
Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2018 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 22 / 2018 |
Rapex Nummer: | A12/0724/18 |
meldender Mitgliedsstaat: | Deutschland |
Kategorie: | Spielzeug |
Produkt: | Kinderwagenkette |
Marke: | Hess |
Name: | Kinderwagenkette Waldtiere |
Artikelnummer: | Artikel Nr. 52143, Datum 08.02.16, Artikel Nr. 12982, Datum 08.02.16 |
Lot- oder Chargennummer: | unbekannt |
Barcode / EAN / GTIN: | 4022498521436 |
Beschreibung: | Kinderwagenkette mit farbigen Holzelementen und Clips an beiden Enden |
Herkunftsland: | Deutschland |
Produktrisiko: | Das Produkt stellt ein chemisches Risiko dar, da es Substanzen enthält, die N-Nitrosamine bilden können (Messwert der nitrosierbaren Substanzen: 1281 μg / kg). N-Nitrosamine können krebserregend sein. |
Risikoeinstufung: | Schwerwiegend |
Weiteres: | Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie |
Maßnahmen: | Maßnahmen der Wirtschaftsteilnehmer: Rücknahme des Produkts vom Markt (Von: Hersteller) |
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2018
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2018
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!