Rapex-Meldung: Asbestfasern in Kosmetikprodukten von Claire’s

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Asbestfasern in Kosmetikprodukten von Claire’s. Auch in Deutschland ist die US-Kette Claire’s vertreten. Ob die Produkte hierzulande angeboten wurden, ist unklar.

Wir raten dringend, die betroffenen Produkte nicht mehr zu verwenden und zu entsorgen, bzw. dem Handel zurückzubringen.

 

achtungÜbersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2018 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 13 / 2018
Rapex Nummer: A12/0511/18 und A12/0512/18  
meldender Mitgliedsstaat: Niederlande
Kategorie: Kosmetik
Produkt: Make-up und Puder
Marke: Claire’s
Name: unbekannt
Artikelnummer: unbekannt
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: unbekannt
Beschreibung: Acht verschiedene Make-up-Farben in einer Kunststoffbox: „Shadow & Highlight Finishing Kit“.

Puder in einer runden Box in einer transparenten Kunststoffbox.

Herkunftsland: China
Produktrisiko: Das Produkt enthält Asbestfasern.
Die Asbestfasern sind krebserzeugend
Risikoeinstufung: Schwerwiegend
Weiteres: Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung
Maßnahmen: Maßnahmen, die von Behörden angeordnet wurden: Vernichtung der Restbestände

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2018

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2018

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 


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