Rückruf: Sudanfarbstoffe – Warnung vor „Bayt Jeddy – Scharfes Curry“

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Warnung zum Artikel Bayt Jeddy Scharfes Curry im 150g Beutel mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 01.02.2026 veröffentlicht. Wie seitens der Behörde mitgeteilt wird, wurden die nicht zugelassenen Farbstoffe Sudan I und Sudan IV nachgewiesen.

Vom Verzehr wird abgeraten!

achtungBetroffener Artikel


Artikel: Bayt Jeddy Scharfes Curry
Marke: Bayt
Inhalt: 150g
Haltbarkeit: 01.02.2026
Los-Kennzeichnung: 143
Produktionsdatum: 01.02.2024

Hersteller / Inverkehrbringer: MOHMAD NAZMI KAHYATA EXPRESS 

Wir empfehlen die Entsorgung oder Rückgabe in den jeweiligen Verkaufsstellen.

Farbstoffe Sudan

In der Europäischen Union sind die Farbstoffe Sudan I bis IV seit 1995 nicht mehr als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen, da sie im Körper in Amine aufgespalten werden können, von denen einige karzinogen sind. Seit den Mitte 2003 eingeführten EU-weiten Kontrollen werden Sudanfarbstoffe immer wieder in importierten Produkten nachgewiesen. Konzentrierten sich die Kontrollen bisher auf Chilipulver, sind jetzt auch Kurkuma und natives Palmöl im Visier. Die Stoffe finden sich jedoch auch in tomaten- und paprikahaltigen Produkten wie beispielsweise Pesto.

 

Verbraucherinformation
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