Rückruf: Falsch deklariert – Warnung vor textilen Masken der Bezeichnung PM30
Die Schweizer Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) hat eine Warnung zu textilen Masken der Bezeichnung PM30 veröffentlicht, die in der Schweiz über die HI-PRO GmbH vertrieben wurden. Die betroffenen Masken waren teilweise mit «FFP2», «KN95», «EN149 zertifiziert» deklariert . Die deklarierte Schutzwirkung der Klasse «FFP2» wird von den textilen Masken PM30 nicht erfüllt.
Die Masken wurden von verschiedenen Händlern und teilweise auch als Werbegeschenke in verschiedenen Farben in Verkehr gebracht.
Die Masken dürfen nicht als FFP2-Atemschutzmasken verwendet werden
Demnach besteht aufgrund einer ungenügenden Schutzwirkung für die Verwenderinnen und Verwender das Risiko, gegen irreversible Gesundheitsschäden ungenügend geschützt zu sein.
Produkt: Textile Maske PM30
teilweise mit «FFP2», «KN95», «EN149 zertifiziert» deklariert
Die Masken dürfen nicht als FFP2-Atemschutzmasken verwendet werden
Betroffene Kunden und Kundinnen sind gebeten, die textile Maske PM30 nicht für Anwendungen einzusetzen, bei welchen Atemschutzmasken der Klasse FFP2 erforderlich sind.
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