Rapex-Meldung: Verletzungsgefahr – Warnung vor Babybettchen von roba

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über ganz erhebliche Verletzungsgefahren bei diesem Babybett der „roba baumann gmbh“. Das GS-Zeichen wurde inzwischen entzogen.

[ig_button size=“medium“ color=“green“ style=“normal“ link=“http://www.roba-kids.com/cms/upload/pdf/Hinweis/Hinweis.pdf“ target=“_blank“]roba informiert >[/ig_button]

Erhältlich waren die unter dem Namen „Room Bed“ angebotenen Beistellbettchen in verschiedenen Varianten. Der Meldung zufolge ist die Batch- oder auch Chargennummer 1/2014 betroffen. Diese findet sich auf der Aufbauanleitung und auf der Unterseite des Lattenrosts. Wir empfehlen Eltern jedoch dringend, sich bei vorhandenen Bettchen mit nicht mehr feststellbarer Chargennummer grundsätzlich an den Hersteller zu wenden !

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[ig_icon icon=“genericon-notice“ size=“large“]Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 14 / 2016
Rapex Nummer: 3 A12/0402/16
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: Babyartikel und Kinderausstattung 
Produkt: Babybett 
Marke: roba
Name: RoomBed
Artikelnummer: 16201
Lot- oder Chargennummer: Batch 1/2014
Barcode / EAN / GTIN: unbekannt
Beschreibung: Baby Holzbett mit Stoff Seitenteil, als Beistellbett
Herkunftsland: Deutschland
Produktrisiko: Die seitlichen Querstreben des Kinderbettes können leicht brechen oder sich aus der Verankerung lösen. Ein Kleinkind kann Verletzungen von dadurch entstehenden Splittern davontragen, ferner besteht die Gefahr, dass sich das Kind den Kopf in der entstandenen Lücke einklemmen kann 
Weiteres: Produkt entspricht nicht den europäischen Normen EN 716 und EN 1930
Maßnahmen: Zwangsmaßnahmen : Verbot der Vermarktung und Begleitmaßnahmen

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2016

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2016

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

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