Warnung: Unzureichende Filterleistung bei IVROU FFP2 Atemschutzmaske

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel

Statement von IVROU >


Warnungsnummer: A12/00591/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: IVROU
CE Kennzeichnung: CE2163
Name: SELF-PRIMING FILTER RESPIRATOR
Typ/Modellnummer: IRYS-01
Chargennummer: HLB20200906W
Herstellungsdatum: 06.09.2020 (MFG: 20200906)
Ablaufdatum: 20220905
Barcode: 8719327230893
Fälschung: Nein

Die Partikel/Filterretention des Materials ist unzureichend (gemessene Werte: bis zu 19 %); zusätzlich passt sich die Maske nicht richtig an das Gesicht an. Folglich erfüllt das Produkt die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen nicht. Ein Schutz ist nicht gewährleistet.

Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Weiße Halbflächenpartikelfiltermaske, verkauft als „FFP2“ Maske. Das Produkt ist in einzelnen weiß-transparenten Kunststoffbeuteln verpackt, die in Kartons verkauft werden.

Von Wirtschaftsteilnehmern angeordnete Maßnahmen (an: Einzelhändler)
Rücknahme des Produkts vom Markt

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Deutschland

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

 

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