Rapex-Meldung: Chrom VI in Damen-Lederhandschuhen von H&M

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Chrom VI Belastung in hellbraunen Lederhandschuhen für Frauen. In den gefütterten Handschuhen von H&M wurde einer Meldung aus Luxemburg zufolge Chrom VI (13,4mg/kg) gefunden. 

[ig_notice color=“green“]H&M informiert
Wie uns das Unternehmen H&M mitteilte waren die betroffenen Handschuhe seit September 2014 in den Geschäften sowie online in 52 Märkten erhältlich. H&M hat weltweit den Verkauf der betroffenen Handschuhe gestoppt. 

Kunden die betroffene Handschuhe zurückzugeben möchte, können dies gerne tun und erhalten den vollen Kaufpreis zurück.

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[ig_icon icon=“genericon-notice“ size=“large“]Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 06 / 2016
Rapex Nummer: 16 A12/0144/16
meldender Mitgliedsstaat: Luxemburg
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Mode
Produkt: Leder Handschuhe
Marke: H&M
Name: unbekannt
Artikelnummer: 3519/1
Farbe: light brown / hellbraun
Barcode / EAN / GTIN: 08760503044186
Beschreibung: Hellbraune Lederhandschuhe für Frauen mit  100% Acryl Futter, verkauft ohne Verpackung
Herkunftsland: China
Produktrisiko: Die Konzentration von Chrom (VI) im Leder ist zu hoch (Messwert 13,4 mg / kg). Chrom (VI) ist sensibilisierend und kann allergische Reaktionen auslösen.
Weiteres: Das Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung
Maßnahmen: Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt,
Rücknahme des Produkts vom Markt

Zwangsmaßnahmen: Temporäres Verbot der Lieferung und des Angebots – Verbot der Vermarktung des Produkts und Begleitmaßnahmen


Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2016

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2016

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

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