Coronavirus: Kultusministerium Baden-Württemberg – Wer in Risikogebiet war, bleibt zu Hause!
UPDATE 02.03.2020
Wegen einer Vielzahl von Urlaubsrückkehrern aus Südtirol, die sich am Wochenende aufgrund von Krankheitssymptomen wie Husten, Schnupfen und Fieber besorgt an das Gesundheitsamt des Ostalbkreises gewandt hatten, hat der Ostalbkreis am gestrigen Sonntag (1. März 2020) vorsorglich Verhaltensempfehlungen ausgesprochen.Nachdem das Robert-Koch-Institut heute Vormittag die Corona-Risikogebiete angepasst hat und Südtirol weiterhin nicht als Risikogebiet eingestuft wird, aktualisiert das Landratsamt Ostalbkreis jetzt in Abstimmung mit dem Landesgesundheitsamt und den verantwortlichen Ministerien seine Empfehlungen.
Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause.
Die Hinweise gelten für alle Personen an Schulen und Kindertageseinrichtungen, das heißt sowohl für Schülerinnen und Schüler, Kita-Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie für alle weiteren in den Einrichtungen Beschäftigten bzw. Tätigen.
Coronavirus: Informationen für Schulen und Kindergärten
Das Kultusministerium hat alle knapp 5.000 öffentlichen und privaten Schulen sowie alle rund 8.900 Kindergärten und Kindergartenträger in Baden-Württemberg in Hinblick auf das Coronavirus informiert. „Es ist mir ein wichtiges Anliegen, die Schulen und Kitas im Land so gut wie möglich zu informieren und ihnen Hilfestellungen mit an die Hand zu geben“, so Kultusministerin Eisenmann.
In einem Schreiben von Amtschef Michael Föll vom 27. Februar hat das Ministerium erste Hinweise gegeben, wie bei Verdacht von Infektionen mit dem Coronavirus umzugehen ist und welche Unterstützungsmöglichkeiten und Vorgehensweisen bereit stehen.
Aufgrund der dynamischen Lageentwicklung informiert das Kultusministerium ergänzend und konkretisierend in einem zweiten Schreiben über die folgenden erweiterten Hinweise für Schulen und Kindertageseinrichtungen:
Zweites Schreiben des Kultusministeriums (PDF) (Stand: 28. Februar 2020)
Aktuelle Hinweise für Schulen und Kindetageseinrichtungen
- Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.
- Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause.
- Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.
- Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.
Das Robert-Koch-Institut hat die Liste der Risikogebiete heute (Stand: 28. Februar 2020) auf die gesamte Region Lombardei in Italien erweitert. Es gilt jeweils die aktuelle Liste der Risikogebiete, die beim Robert-Koch-Institut abgerufen werden kann.
Die Hinweise gelten für alle Personen an Schulen und Kindertageseinrichtungen, das heißt sowohl für Schülerinnen und Schüler, Kita-Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie für alle weiteren in den Einrichtungen Beschäftigten beziehungsweise Tätigen.
Hinweise für Mitarbeiter des Landes Baden-Württemberg
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Baden-Württemberg, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben – unabhängig davon, ob sie Symptome aufweisen oder nicht – oder Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, werden zunächst freigestellt und gebeten, mit ihrer Dienststelle telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden ferner gebeten, mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob Bedenken gegen eine Wiederaufnahme des Dienstes bestehen. Falls solche Bedenken bestehen, werden diese Kolleginnen und Kollegen bis zur zweifelsfreien Klärung des Gesundheitszustandes vom Dienst frei gestellt. Die Bezüge- beziehungsweise Lohnzahlung läuft in dieser Zeit weiter.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätten beziehungsweise der Schulträger werden die jeweiligen Beschäftigungsträger um eine analoge Regelung gebeten.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Sozialministeriums für Reiserückkehrer.
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