Rückruf: Fehlende Allergenkennzeichnung – Höhenrainer Delikatessen ruft Geflügelwiener 2te Wahl zurück
Die Höhenrainer Delikatessen GmbH informiert über den Rückruf von Sonderabpackungen Geflügelwiener 2te Wahl. Wie das Unternehmen mitteilt, können Aufgrund eines Sortierfehlers Käse-Geflügelwiener enthalten sein. Dies betrifft ausschließlich eine Großpackung mit 16 Würstchen á ca. 60g.
Das im Käse enthaltene Milcheiweiß sollte aufgrund des Gesundheitsrisikos von Personen mit einer Unverträglichkeit oder Allergie nicht verzehrt werden
Artikel: Geflügelwiener, 2te Wahl
Großpackung mit 16 Stück à 60g
Verkauft via:
HöVer Fleischwarenvertiebs GmbH in Großhöhenrain,
V-Markt in München Balanstraße
Hamberger Großmarkt in München und Berlin
Betroffene Chargen mit folgenden Mindesthaltbarkeitsdaten:
7.11.19 + 8.11.19 + 11.11.19 + 12.11.19 + 13.11.19
Die Lebensmittel können an den Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.
Andere Produkte sind von dem Rückruf nicht betroffen.
Produktabbildung: Höhenrainer Delikatessen GmbH
Nahrungsmittelallergie
Das Ausmaß der allergischen Reaktion kann interindividuell stark variieren. Nahrungsmittelallergien äußern sich in Reaktionen der Schleimhaut, zum Beispiel in Form von Schleimhautschwellungen im gesamten Mund-, Nasen- (allergische Rhinitis) und Rachenraum und Anschwellen der Zunge. Symptome im Magen-Darm-Bereich sind z. B. Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Durchfall. Nahrungsmittelallergien können aber auch zu Reaktionen der Atemwege mit Verengung der Bronchien (allergisches Asthma) und der Haut (atopisches Ekzem, Juckreiz und Nesselsucht) führen. Im Extremfall kann es zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen
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