Rapex-Meldung: Sicherheitsmängel bei Kinderhochstuhl von Flexa

Corrigendum: Notification A12/1579/18 from Report-2018-044 has been updated to indicate the models affected and correct the country of origin.

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über erhebliche Sicherheitsmängel bei einem Kinderhochstuhl von Flexa. So könnte der Hochstuhl kippen und zu Verletzungen führen, wenn sich ein kleines Kind an die Seite lehnt. Auch besteht die Gefahr, dass ein Kind mit dem Kopf zwischen Tablett und den Sitz stecken bleibt.

Die Hochstühle werden/wurden auch hierzulande angeboten!

 

achtungÜbersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2018 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 44 / 2018
Rapex Nummer: A12/1579/18
meldender Mitgliedsstaat: Schweden
Kategorie: Babyartikel und Kinderausstattung
Produkt: Kinderhochstuhl
Marke: Flexa
Name: unbekannt
Artikelnummer: 82-10020-1/-40, 82-10051-1/-40, 82-10052-1/-40
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: 5706459060217
Beschreibung: Kinderhochstuhl aus Holz und Polymer. Vorgefertigt mit einem Taillen- / Schritt-Rückhaltesystem
Herkunftsland: China
Produktrisiko: Der Hochstuhl ist instabil und das Rückhaltesystem ist unzureichend.
Wenn sich ein kleines Kind an die Seite des Hochstuhls lehnt, kann dies zu Verletzungen führen. Ein Kind könnte auch mit dem Kopf zwischen Tablett und Sitz stecken bleiben, wenn der Schrittgurt nicht angebracht ist.
Risikoeinstufung: Schwerwiegend
Weiteres: Produkt entspricht nicht der relevanten europäischen Norm EN 14988
Maßnahmen: Maßnahmen der Wirtschaftsteilnehmer: Rücknahme des Produkts vom Markt (Von: Hersteller)

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2018

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2018

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

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