Rapex-Meldung: Rückruf – Krebserregende PAK in Herren Tanzschuhen
Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über hohe Belastung mit verschiedenen krebserregenden PAK in Herren Tanzschuhen. Der Meldung zufolge wurden die entsprechenden Schuhe online angeboten.
Wir empfehlen dringend, betroffene Schuhe nicht weiter zu tragen und dem jeweiligen Händler mit Verweis auf die Rapexmeldung zurückzugeben
Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2018 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 39 / 2018 |
Rapex Nummer: | A12/1392/18 |
meldender Mitgliedsstaat: | Deutschland |
Kategorie: | Bekleidung, Textilien und Modeartikel |
Produkt: | Herren Tanzschuhe |
Marke: | unbekannt |
Name: | unbekannt |
Artikelnummer: | Art.Nr: 13S111-75A |
Lot- oder Chargennummer: | unbekannt |
Barcode / EAN / GTIN: | unbekannt |
Beschreibung: | Herren Lederschuhe mit Kunststoffobermaterial in Schwarz und Weiß; weißes Innenfutter und Innensohle und eine Gummisohle in Schwarz-Braun. Verpackung: eine Pappschachtel. Das Produkt wurde online verkauft (z. B. über Amazon) |
Herkunftsland: | unbekannt |
Produktrisiko: | Die Schuhe enthalten die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) Benz (a) anthracen, Chrysen, Benzo (b) fluoranthen, Benzo (k) fluoranthen und Benzo (a) pyren, Benzo (e) pyren, Dibenzo (a, h) anthracen und Benzo (j) fluoranthen (gemessene Werte bis zu 28,3 mg / kg). PAK werden durch Hautkontakt und Atmung aufgenommen. Diese PAK sind krebserregend. |
Risikoeinstufung: | Schwerwiegend |
Weiteres: | unbekannt |
Maßnahmen: | Maßnahmen der Wirtschaftsteilnehmer: Rückruf des Produkts von Endverbrauchern (Von: Einzelhändler) |
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2018
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2018
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!