Rapex-Meldung: Mangelhafter Schutz bei „Mercury Kid“ Kinder-Kletterhelm von Beal
Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert mangelhaften Schutz bei dem „Mercury Kid“ Kletter- und Berghelm für Kinder von Beal. Diese Helme werden in verschiedenen Farben auch in Deutschland angeboten
Besitzer eines solchen abgebildeten „Mercury Kid“ Helm für Kinder sollten die Etiketten bzw. die Verpackung auf übereinstimmung der untenstehenden Daten hin überprüfen und im Zweifelsfall den jeweiligen Händler kontaktieren.
Betroffene Helme sollten nicht mehr genutzt werden!
Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2018 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 38 / 2018 |
Rapex Nummer: | A12/1366/18 |
meldender Mitgliedsstaat: | Frankreich |
Kategorie: | Schutzausrüstung |
Produkt: | Kletter- und Berghelm für Kinder |
Marke: | Beal |
Name: | „Mercury Kid“ Helm |
Artikelnummer: | unbekannt |
Lot- oder Chargennummer: | Charge MK042632516, Datum 7/16 |
Barcode / EAN / GTIN: | unbekannt |
Beschreibung: | Kletter- und Berghelm für Kinder |
Herkunftsland: | China |
Produktrisiko: | Die vertikale Aufprallenergieabsorptionskapazität ist unzureichend und das Rückhaltesystem ist unzureichend. Folglich bietet der Helm im Falle eines Aufpralls keinen ausreichenden Schutz und der Benutzer könnte sich Kopfverletzungen zuziehen. |
Risikoeinstufung: | schwerwiegend |
Weiteres: | Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung und der Europäischen Norm EN 12492 |
Maßnahmen: | Maßnahmen der Wirtschaftsteilnehmer: Rückruf des Produkts von Endverbrauchern (Von: Importeur) |
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2018
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2018
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!