Rapex-Meldung: Nitrosamine in Luftballons von Folatex
Die niederländischen Behörden warnen über das europäische Schnellwarnsystem Rapex derzeit verstärkt vor Luftballons verschiedenster Hersteller und Herkunft und haben eine Rücknahme aus dem Handel angeordnet. Einige der Ballons sind auch in Deutschland erhältlich. Grund für die Warnung sind Nitrosamine und nitrosierbare Substanzen, die in teilweise sehr hohen Konzentrationen in den Luftballons nachgewiesen wurden.
Nitrosamine gelten als teilweise stark krebserregend und haben im Tierversuch auch Schäden der Leber und des Erbgutes hervorgerufen
Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2018 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 31 / 2018 |
Rapex Nummer: | A12 / 1115/18 |
meldender Mitgliedsstaat: | Niederlande |
Kategorie: | Spielzeug |
Produkt: | Luftballons |
Marke: | Folatex |
Name: | Orange, 10 Stück, 30 cm |
Artikelnummer: | unbekannt |
Lot- oder Chargennummer: | unbekannt |
Barcode / EAN / GTIN: | 8714572081726 / 170145 |
Beschreibung: | Transparente Plastiktüte mit 10 orangefarbenen Luftballons. |
Herkunftsland: | Mexico |
Produktrisiko: | Die Menge an Nitrosaminen (0,16 mg / kg), die von den Ballons freigesetzt wird, ist zu hoch. Nitrosamine sind genotoxische Karzinogene die durch Inhalation, Verschlucken oder dermale Exposition in den Körper gelangen. Ein Kind kann ihnen ausgesetzt werden, indem es den Ballon in den Mund nimmt. |
Risikoeinstufung: | Schwerwiegend |
Weiteres: | Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der europäischen Norm EN 71-12 |
Maßnahmen: | Behördliche Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt |
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2018
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2018
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
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