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Rückruf: Weichmacher – Woolworth ruft Meerjungfrauen Puppen zurück

Kategorien: Spielzeug
Stichwörter: PuppeWOOLWORTH GmbH

UPDATE – bedauerlicherweise wurde in der Erstveröffentlichung versehentlich eine falsche Angabe zum Lieferanten eingefügt. Dies wurde berichtigt!


Woolworth informiert über einen Rückruf der Puppen Fashion Mermaid. Wie das Unternehmen mitteilt, wurden nicht zugelassene Weichmacher (DEHP und DiBP) nachgewiesen.

Aufgrund des potenziellen gesundheitlichen Risikos wird von der weiteren Verwendung abgeraten.

Betroffener Artikel


Artikel: Fashion Mermaid
Preis: 3,50 Euro
Auftragsnummer: 334995/00
EAN: 2000010534982

Bereits erworbene Puppen können in allen Woolworth Kaufhäusern zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird vollständig erstattet.

Kundenservice
Fragen  werden unter der Servicehotline +49 2303 5938 200 beantwortet

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Produktabbildung: Woolworth 

Infobox Weichmacher

Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich im Hausstaub an.
Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. Außerdem stehen sie in Verdacht, Diabetes zu verursachen. Phthalatweichmacher wurden von der Europäischen Union für Kinderspielzeug verboten, werden aber immer wieder in vielen Spielzeugen nachgewiesen. Dies ist auf Dauer für Kinder gefährlich.

In deutschen Kindergärten wurden im Mittel dreimal so hohe Belastungen mit verschiedenen Weichmachern wie in einem durchschnittlichen deutschen Haushalt festgestellt. Das ist bedenklich, denn Weichmacher stehen im Verdacht, den Hormonhaushalt zu beeinflussen. Besonders für Kinder und Föten im Mutterleib ist das gefährlich: Unfruchtbarkeit, Leberschäden oder Verhaltensstörungen könnten ausgelöst oder gefördert werden

Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

 

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