Das EU Schnellwarnsystem Safety Gate (vormals RAPEX) informiert über Chrom VI Belastung (gemessener Wert: 4,6 mg/kg). Der Meldung zufolge wurde ein Verkaufsstop veranlasst. Es handelt sich um blaue Sandalen mit grünem Stoff, grauer Sohle, Klettverschlüssen und Traktor-Applikationen. Betroffene Sandalen entsprechen nicht der REACH-Verordnung.
Eltern empfehlen wir aufgrund der erhöhten Chrom VI Belastung, diese Schuhe nicht weiter zu verwenden.
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:
Bild(er): Safety Gate – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2024 – Bilder anklicken für Detailansicht
Warnnummer: A12/01771/24
Veröffentlicht am 05/07/2024 – Bericht-2024-27
Artikel: Kindersandalen
Marke: Super fit
Typ/Modell: 2116
Barcode 010354340109
Herkunft: Österreich
Da es sich um keinen Rückruf handelt, bleibt Eltern nur die Möglichkeit eine Rückgabe im Handel auf Kulanz zu versuchen.
Infobox Chrom VI
Gemessen an der Häufigkeit des Auftretens von Sensibilisierungen zählt Chrom (VI) zu den wichtigsten Allergenen. Seine Allergie auslösende Wirkung bei Kontakt mit der Haut ist seit langem bekannt. Für die Betroffenen hilft dann nur, jeden Kontakt mit dem Allergie auslösenden Stoff zu vermeiden. Allerdings ist dies ist nicht immer möglich, da Verbraucher Chrom (VI)-Rückstände nicht erkennen können.
Chrom (VI) ist in vielen Gegenständen des täglichen Bedarfs enthalten: in Farbmitteln für Textilien, Farben und Lacken, Holzschutzmitteln und Lederwaren. Letztere stellen eine der wesentlichen Ursachen für die Sensibilisierung gegenüber Chrom (VI) und der Erkrankung an allergischen Hautekzemen dar.
Verbraucher können vor allem durch das Tragen von Lederbändern für Armbanduhren, das Barfußtragen von Lederschuhen oder über Lederhandschuhe mit Chrom (VI) in Kontakt kommen
Wöchentliche Übersichten der Safety Gate Meldungen (vormals RAPEX), kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport © Europäische Union, 2005 – 2024
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2024
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!