Mastodon Rückruf: Erdnuss nicht deklariert – Hasret ruft Kichererbsen mit Cips Gewürz zurück – Produktwarnungen – Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen

Rückruf: Erdnuss nicht deklariert – Hasret ruft Kichererbsen mit Cips Gewürz zurück

Die Firma Hasret KURUYEMIS aus Memmingen informiert über den Rückruf des Artikels Kichererbsen mit Cips Gewürze in der 200g Packung, dem Mindesthaltbarkeitsdatum 22.02.2025 und der Chargennummer 02/2023. Wie das Unternehmen mitteilt, hat eine Untersuchung ergeben, dass im Produkt Erdnusskerne enthalten sind, die auf der Packung nicht gekennzeichnet wurden.

Die fehlende Kennzeichnung kann bei Allergikern schwere gesundheitliche Beschwerden bis hin zum Tod auslösen.

Erdnuss Allergiker:innen wird dringend vom Verzehr abgeraten!

Die Ware wurde an die Rewe Märkte im Landkreis Neu-Ulm, Stadtgebiet Memmingen, Kreis Biberach sowie im Einzelhandel in München verkauft.

achtungBetroffener Artikel


Artikel: Kichererbsen mit Cips Gewürze
Marke: Hasret KURUYEMIS
Inhalt: 200g Packung
Mindesthaltbarkeitsdatum: 22.02.2025
Chargennummer: 02/2023

Das MHD und die Chargennummer sind auf dem rückseitigen Etikett aufgedruckt.

Artikel mit anderen MHD sind vom Rückruf nicht betroffen.

Verbraucher, die den aufgeführten Artikel mit dem genannten Mindesthaltbarkeitsdatum gekauft haben, erhalten auch ohne Vorlage des Kassenbons eine Erstattung des Kaufpreises in ihrer Einkaufsstätte.

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Nahrungsmittelallergie

Das Ausmaß der allergischen Reaktion kann interindividuell stark variieren. Nahrungsmittelallergien äußern sich in Reaktionen der Schleimhaut, zum Beispiel in Form von Schleimhautschwellungen im gesamten Mund-, Nasen- (allergische Rhinitis) und Rachenraum und Anschwellen der Zunge. Symptome im Magen-Darm-Bereich sind z. B. Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Durchfall. Nahrungsmittelallergien können aber auch zu Reaktionen der Atemwege mit Verengung der Bronchien (allergisches Asthma) und der Haut (atopisches Ekzem, Juckreiz und Nesselsucht) führen. Im Extremfall kann es zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

 

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