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Rückruf: Schadstoff – Thule ruft bestimmte RideAlong Fahrradsitze für Kinder zurück

Die Thule Group informiert über den Rückruf der „Thule RideAlong“ Fahrradsitze für Kinder. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde festgestellt, dass die Gurtpolsterung des Thule RideAlong das flammhemmende DecaBDE (Decabromdiphenylether) in einer Menge enthalten kann, die den gesetzlichen Grenzwert überschreitet und somit eine chemische Gefahr darstellt.

Betroffen sind ausschließlich Thule RideAlong Fahrradkindersitze, die zwischen dem 1. März 2021 und dem 31. Oktober 2023 hergestellt wurden.

Die Thule Group rät allen Kunden, betroffene Fahrradsitze ab sofort nicht mehr zu verwenden.

Betroffener Artikel


Artikel: Thule RideAlong Fahrradkindersitze
Artikelnummern: 100106, 100107, 100108
Herstellung zwischen dem 1. März 2021 und dem 31. Oktober 2023

Sie können anhand der Produktnummer und des Datumscodes, die sich unter dem Sitz befinden (siehe Bild unten), feststellen, ob der Fahrradkindersitz von der Rückrufaktion betroffen ist.

Wenn sich neben dem Produkttypenschild ein Aufkleber mit der Aufschrift „QC 2024” befindet, wurde Dein Fahrradkindersitz bereits geprüft und kann unabhängig vom Datum sicher verwendet werden.

Thule stellt Ersatzgurtpolster zur Verfügung, das versandt wird. Zusammen mit dem Ersatzgurt kommt auch eine Anleitung, wie der Gurt ersetzt wird und der betroffene Gurt zurückgegeben werden kann. 

Bitte beachte, dass dieser Rückruf nur Produkte betrifft, die im oben genannten Zeitraum hergestellt wurden. Thule RideAlong 2 oder andere Produkte sind nicht betroffen.

Produktabbildungen: Thule Group

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

Decabromdiphenylether wurde mit Wirkung vom 19. Dezember 2012 in die SVHC-Liste (substances of very high concern, ‚besonders besorgniserregende Stoffe‘) aufgenommen. Auf den 2. März 2019 hin werden Beschränkungen für die Produktion und das Inverkehrbringen in Kraft treten. Ausnahmen gelten für die Herstellung von Luftfahrzeugen sowie von Ersatzteilen von Luft- und Kraftfahrzeugen.

Zudem wurde Decabromdiphenylether 2017 in die Anlage A des Stockholmer Übereinkommens aufgenommen. Dadurch ist in den Mitgliedsstaaten seit 2018 die Herstellung und Verwendung von DecaBDE bis auf einige spezifische Anwendungen verboten.

Quelle: wikipedie.de – https://de.wikipedia.org/wiki/Decabromdiphenylether

 

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