Rückruf: Fehlerhafte Allergenkennzeichnung auf OISHI Mais-Flips und Weizenkräckern
Die HERMANN Commerce GmbH informiert über den Rückruf von Mais-Flips und Weizenkräckern der Marke OISHI. Wie das Unternehmen mitteilt, sind ungekennzeichnete Allergene (Milch-, Molke- und Käsepulver) enthalten.
Allergiker:innen wird dringend vom Verzehr abgeraten!
OISHI Mais Flips Erdbeeregeschmack
MHD: 19.07.2024, 07.03.2024
Nicht gekennzeichnetes Allergen: Milch-, Molkepulver
OISHI Mais Flips Schokoladegeschmack
MHD: 06.02.2024, 24.07.2024
Nicht gekennzeichnetes Allergen: Milch-, Molkepulver
OISHI Weizenkräcker mit Käsegeschmack
MHD: 17.07.2024
Nicht gekennzeichnetes Allergen: Käsepulver
Kunden, die das entsprechende Produkt mit dem genannten Mindesthaltbarkeitsdatum gekauft haben, können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.
Abbildungen: HERMANN Commerce GmbH
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Nahrungsmittelallergie
Das Ausmaß der allergischen Reaktion kann interindividuell stark variieren. Nahrungsmittelallergien äußern sich in Reaktionen der Schleimhaut, zum Beispiel in Form von Schleimhautschwellungen im gesamten Mund-, Nasen- (allergische Rhinitis) und Rachenraum und Anschwellen der Zunge. Symptome im Magen-Darm-Bereich sind z. B. Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Durchfall. Nahrungsmittelallergien können aber auch zu Reaktionen der Atemwege mit Verengung der Bronchien (allergisches Asthma) und der Haut (atopisches Ekzem, Juckreiz und Nesselsucht) führen. Im Extremfall kann es zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen
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