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Rückruf: Weichmacher – Zeeman ruft Kinder Flip-Flops zurück

Stichwörter: SandalenZeeman

Der Textildiscounter Zeeman meldet den Rückruf von Kinder Flip-Flops in den Farben orange und rosa, welche im Zeitraum April 2023 bis Juni 2023 verkauft wurden. Wie das Unternehmen mitteilt, haben Untersuchungen ergeben, dass Weichmacher oberhalb des zulässigen Grenzwertes enthalten sind, wodurch ein Gesundheitsrisiko besteht.

Von der weiteren Verwendung wird abgeraten!

Betroffener Artikel


Artikel: Kinder Flip-Flops
Farben: orange und rosa
Artikelnummer: 27199
Verkaufszeitraum: April 2023 bis Juni 2023

Wir empfehlen, betroffene Artikel in einer Zeeman Filiale zurückzugeben, der Kaufpreis wird erstattet.

Kundenservice
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Zeeman  csr@zeeman.com

Kundeninformation >

Produktabbildung: Zeeman  

 

Infobox Weichmacher

Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich im Hausstaub an.

Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. Außerdem stehen sie in Verdacht, Diabetes zu verursachen. Phthalatweichmacher wurden von der Europäischen Union für Kinderspielzeug verboten, werden aber immer wieder in vielen Spielzeugen nachgewiesen. Dies ist auf Dauer für Kinder gefährlich.

In deutschen Kindergärten wurden im Mittel dreimal so hohe Belastungen mit verschiedenen Weichmachern wie in einem durchschnittlichen deutschen Haushalt festgestellt. Das ist bedenklich, denn Weichmacher stehen im Verdacht, den Hormonhaushalt zu beeinflussen. Besonders für Kinder und Föten im Mutterleib ist das gefährlich: Unfruchtbarkeit, Leberschäden oder Verhaltensstörungen könnten ausgelöst oder gefördert werden

Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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