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Rückruf: Nicht deklarierte Milchbestandteile – Intersnack ruft zwei Chargen funny-frisch Brezli zurück

Kategorien: Lebensmittel

Der Snack-Hersteller Intersnack SE mit Sitz informiert über den Rückruf  einige, wenige Packungen des Produkts funny-frisch Brezli 160g mit den Chargennummern LA.212 20B (MHD 22.04.24) und LA.253 20B (MHD 22.04.24).

Wie das Unternehmen mitteilt, wurden in wenigen Packungen des vom Markt genommenen Produktes irrtümlich zusätzlich zum eigentlichen Produkt einige Cracker abgefüllt, die Milch enthalten.
Diese Zutat ist nicht auf der Verpackung deklariert.

Personen, die an einer Milcheiweißallergie oder Lactoseintoleranz leiden, sollten vom Verzehr absehen! Von allen anderen Personen kann das Produkt bedenkenlos verzehrt werden.

Betroffener Artikel


Artikel: funny-frisch Brezli
Inhalt: 160g
Chargennummern: LA.212 20B (MHD 22.04.24) und LA.253 20B (MHD 22.04.24)

Die Information befindet sich auf der Rückseite links oben auf der Verpackung.

Die abgepackte Ware ist von einwandfreier Qualität.

Intersnack SE bittet die Verbraucherinnen und Verbraucher, ein Foto des betroffenen Produktes – auf dem die Chargennummer ersichtlich ist – an die unten angegebene Kontaktadresse (Verbraucherservice funny-frisch) zu senden. Selbstverständlich wird das erworbene Produkt ersetzt.

funny-frisch Verbraucherservice
Kontakt über das Kontaktformular https://www.funny-frisch.de/kontakt.html
Telefon: +49 (0)2642 997 230

 

Nahrungsmittelallergie

Das Ausmaß der allergischen Reaktion kann interindividuell stark variieren. Nahrungsmittelallergien äußern sich in Reaktionen der Schleimhaut, zum Beispiel in Form von Schleimhautschwellungen im gesamten Mund-, Nasen- (allergische Rhinitis) und Rachenraum und Anschwellen der Zunge. Symptome im Magen-Darm-Bereich sind z. B. Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Durchfall. Nahrungsmittelallergien können aber auch zu Reaktionen der Atemwege mit Verengung der Bronchien (allergisches Asthma) und der Haut (atopisches Ekzem, Juckreiz und Nesselsucht) führen. Im Extremfall kann es zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden, aber unserer Meinung nach nicht ausreichend. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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