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Rückruf: LAYNEL Friseurbedarf ruft verschiedene „Nishman After Shave“ Produkte zurück

Die LAYNEL Friseurbedarf mit Sitz in Berlin informiert über den Rückruf verschiedener „Nishman After Shave“ Produkte

Wie das Unternehmen mitteilt, enthten die Produkte den Duftstoff Butylphenyl methylpropional (Lilial). Dieser Stoff gilt als reproduktionstoxisch und ist daher für die Verwendung in kosmetischen Mitteln verboten (seit März 2022).  Kosmetische Mittel, die diese Stoffe enthalten, dürfen nicht verkauft oder benutzt werden. 

 

Betroffene Artikel


Nishman After Shave Cologne 1 Antartica 200 ml
Sprühspender; Prod:03.03.2021, Exp.:03.03.2026

Nishman After Shave Cologne 3 nesly (200 ml)
Sprühspender; Prod: 18.11.20, Exp.:18.11.23

Nishman After Shave Cologne  3 nesly (400 ml)
Sprühspender; Prod: 10.12.21, Exp.:10.12.24

Nishman After Shave Cream & Cologne 1 city senior (200ml)
Pumpspender; Prod.28.02.2022, Exp.:28.02.2023

Nishman After Shave Cream & Cologne 4 gold one (200 ml)
Pumpspender; Prod: 27.1.2020, Exp.:27.01.2023

Nishman After Shave Cream & Cologne 4 gold one (1000 ml)
Pumpspender; Prod: 24.22.2022, Exp.:24.11.2023

Nishman After Shave Cream & Cologne 5 invisible touch (200 ml)
Pumpspender; Prod: 28.01.2020, Exp.:28.01.2023

Das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Chargennummer finden Sie auf  der Flasche. 

Kunden können betroffene Produkte retournieren. Der Kaufpreis für das Produkt wird rückerstattet.

Produktabbildungen: LAYNEL Friseurbedarf

Butylphenyl methylpropional

Das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS, wissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU-Kommission) ist im August 2015 zu dem Schluss gekommen, dass die Nutzung sowohl in abwaschbaren (Rinse-off) als auch in auf der Haut verbleibenden (Leave-on) Kosmetika „nicht sicher“ sei.

2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd wurde 2012 von der EU gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) im Rahmen der Stoffbewertung in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft (CoRAP) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des Stoffs auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd waren die Besorgnisse bezüglich der Einstufung als CMR-Stoff, Verbraucherverwendung und weit verbreiteter Verwendung. Die Neubewertung fand ab 2012 statt und wurde von Schweden durchgeführt. Ein Abschlussbericht ist in Vorbereitung.

Seit März 2022 ist die Verwendung von Lilial in Kosmetika verboten.
Quelle: wikipedia.de

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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Kategorien: Kosmetik
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