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Rückruf Schweiz: Gesundheitsgefahr – Salmonellen in „Paprikapulver Mild“ der Marke Berem

Kategorien: Lebensmittel
Stichwörter: BeremGewürze

Da viele Verbraucher die in Grenznähe leben, auch dort einkaufen bitten wir um Beachtung dieser Meldung. Auch ist es möglich, dass betroffener Artikel auch in Deutschland angeboten wurde.

Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat eine Warnung zum Artikel „Paprikapulver Mild“ der Marke Berem mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 29.11.2024 herausgegeben. Wie die Behörde mitteilt, wurden im Rahmen einer amtlichen Untersuchung Salmonellen in Paprika der Marke Berem nachgewiesen.

Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV empfiehlt, das betroffene Produkt nicht zu konsumieren.

Betroffener Artikel


Artikel: Paprikapulver Mild
Marke: Berem
Verpackung: 150 g
Lot-Nummer: 291122
Mindesthaltbarkeitsdatum: 29.11.2024
Verkaufsstellen: diverse

Kunden, die betroffenes Paprikapulver bereits gekauft haben, sollten dieses nicht mehr verwenden und in die jeweiligen Verkaufsstellen zurückbringen.

Kundeninformation >

Produktabbildung: Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV 

Infobox Salmonellen

ACHTUNG!
Vom Verzehr der Produkte aus der angegebenen Produktchargen wird dringend abgeraten. Sollten sich nach dem Verzehr untenstehende Symptome zeigen, suchen sie unverzüglich ihren Hausarzt auf

Der Verzehr von mit Salmonella-Bakterien belasteten Lebensmitteln kann Unwohlsein, Durchfall, evtl. Erbrechen, und Fieber auslösen. Verbraucher müssten in diesem Fall einen Arzt aufsuchen, und sofort auf Verdacht auf Salmonella hinweisen. Die Inkubationszeit nach Verzehr beträgt i.d.R. 48 Stunden, selten bis zu 3 Tage. Diese Symptome können bei Kleinkindern, immungeschwächten und älteren Menschen verstärkt auftreten.

Personen, die nach dem Verzehr entsprechende Symptome aufweisen, sollten dringend einen Arzt aufsuchen.

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden, aber unserer Meinung nach nicht ausreichend. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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