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Mangelhafte Schutzwirkung bei FFP2 Atemschutzmasken „siegmund Air QUEEN Breeze Mask“ des Herstellers Toptec

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat am 22.07.2022 eine Untersagungsverfügung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Hildesheim zu mehreren Chargen FFP2 Atemschutzmasken „siegmund Air QUEEN Breeze Mask“ mit der CE Kennzeichnung 2163 des Herstellers Toptec veröffentlicht. Der Meldung zufolge liegt der Filterdurchlass bei den betroffenen Chargen ungefähr bei jeder zweiten Atemschutzmaske deutlich über dem für FFP2 Atemschutzmasken maximal zulässigen Durchlass von 6 %.

Siegmund Care Kundeninformation >

Die seit kurzem vertriebenen FFP2 Atemschutzmasken „siegmund Air QUEEN Breeze Mask“ tragen die CE Kennzeichnung 1008 und sind davon nicht betroffen.

Betroffener Artikel


Produkt: FFP2 Atemschutzmaske
Markenname: siegmund
Modellbezeichnung: air queen
Lotnummern LOT: T211005-FFP2 WL, T211105-FFP2 WL, T211206-FFP2 WL, T211229-FFP2 WL, T220207-FFP2 WL und T220310-FFP2 WL
GTIN: 4260698610233
CE2163
Hersteller: TOPTEC Co., Ltd.

Kundeninformation >

Die Lotnummer ist auf der Rückseite der Verpackung ganz unten (siehe Bild) abzulesen

Informationen zum Verkaufszeitraum wie auch Handlungsempfehlungen für Nutzer:innen werden keine gegeben. Ich empfehle daher die Reklamation bei den jeweiligen Verkaufsstellen mit Hinweis auf die Untersagungsverfügung.

Untersagungsverfügung >

Bilder: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 

 

 

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