Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX hat eine Warnung zu wiederverwendbaren FFP2 Atemschutzmasken der Marke YBUYOO veröffentlicht. Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (Messwert nur 55%). Folglich können übermäßig viele Partikel oder Mikroorganismen durch die Maske gelangen und das Infektionsrisiko erhöhen. Das Produkt entspricht weder der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung noch der europäischen Norm EN 149.
Vor dem Einsatz als gesundheitlicher Eigenschutz wird abgeraten!
Marke: YBUYOO
Name: YBUYOO Nano Technology Wiederverwendbare Maske FFP2 RD
Typ/Modellnummer: A1865
Farben: verschiedene
Strichcode: 6973141115015
CE 0370
Hersteller: Henan ybuyoo technology co. ltd.
Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (Messwert nur 55%). Folglich können übermäßig viele Partikel oder Mikroorganismen durch die Maske gelangen und das Infektionsrisiko erhöhen. Das Produkt entspricht weder der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung noch der europäischen Norm EN 149
Verpackungsbeschreibung
Wiederverwendbare Atemfilter-Halbmaske, bis zu 20 Mal waschbar, mit verstellbaren Ohrschlaufen und einer Außenschicht aus Baumwolle. Die Maske ist mit FFP2 gekennzeichnet, mit CE-Kennzeichnung bedruckt und in mindestens 14 verschiedenen Farben erhältlich. Produkt wird auch online verkauft.
Die Masken sind einzeln in Plastikbeuteln verpackt, die mit den Produktinformationen bedruckt sind. Diese werden dann einzeln oder in weißen und blauen Kartons (mit 25 einzeln verpackten Masken) mit aufgedruckten Produktinformationen vermarktet. Beide Verpackungen haben den Claim „FFP2“ und eine CE-Kennzeichnung.
Angeordnete Maßnahmen
Verkaufsstopp
Risikotyp: Gesundheitsrisiko
Warnung eingereicht von: Deutschland
Infobox KN95 / N95 Masken
Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.
Die Möglichkeit zu Sonderzulassungen endete am 01. Oktober 2020
Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.
Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!
Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!
Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2021
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2021
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!