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UPDATE Rückruf: Gesundheitsgefahr – Trienon ruft „Notos Schafskäse“ zurück

Kategorien: Lebensmittel
Stichwörter: KäseTRIENON GmbH

Der Rückruf wurde am 01.04.2022 um einen Monat Haltbarkeit erweitert.

Die Trienon GmbH informiert über den Rückruf des Artikels „Notos Schafskäse / Bulgarischer Schafskäse in Salzlake gereift“ mit den Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 19.06.2022 19.07.2022

Wie das Unternehmen mitteilt wurde im Rahmen einer Kontrolle festgestellt, dass bei es bei dem Produkt zu erhöhten Werten an Photoinitiatoren kommen kann.

Von dem Verzehr des betroffenen Produktes wird abgeraten.

Betroffener Artikel


Artikel: Notos Schafskäse / Bulgarischer Schafskäse in Salzlake gereift
Inhalt: 200g
EAN: 4041249000402
Marke: Notos
MHD: bis einschließlich 19.07.2022

 

Betroffene Artikel können in die jeweilige Verkaufsstätte zurückgebracht werden, der Kaufpreis wird rückerstattet.

Kundeninformation >

Produktabbildung: TRIENON GmbH 

Infobox Photoinitiatoren

2009 haben mehrere Behörden für Lebensmittelsicherheit in trockenen Lebensmitteln z. B. Getreideprodukten Photoinitiatoren entdeckt. Auf Grund der sehr geringen Größe der Moleküle der Photoinitiator können diese von der Bedruckten Seite von Lebensmittelverpackungen auch durch mehrere Schichten Verpackung (z. B. Papier, Pappe oder Kunststoff) in die Lebensmittel übergehen. Die Grenzwerte wurden bei Kontrolluntersuchungen zwar zumeist unterschritten, da allerdings für jede Art von Photoinitiator ein eigener Grenzwert gegeben ist und keine Addition stattfindet, kann eine erhebliche Menge an Substanzen in den Lebensmitteln ohne Beanstandung vorhanden sein. Die gesundheitlichen Auswirkungen werden zumeist als kritisch angesehen. Zwei Photoinitiatoren Benzophenon und 4-Methylbenzophenon wurden in Tierversuchen als schädlich eingestuft, andere bisher nicht getestet. Diese beiden Stoffe können Geschwüre an Leber und Niere verursachen. Der zulässige Grenzwert liegt bei 0,6 Mikrogramm pro Kilogramm Lebensmittel. Der Grenzwert wurde bei einigen getesteten Lebensmitteln leicht überschritten

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden, aber unserer Meinung nach nicht ausreichend. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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