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Rückruf: Abbauprodukt von Ethylenoxid – Rabenhorst ruft BIO-Säfte „Rotbäckchen“ und „Rabenhorst“ zurück

Kategorien: Lebensmittel

Die Haus Rabenhorst O. Lauffs GmbH & Co. KG informiert über den Rückruf verschiedener BIO-Säfte mit der Zutat „Curryblattextrakt“. Betroffen sind die Säfte Rabenhorst Wohlfühlen mit Eisen BIO, Rabenhorst Roter Rabenhorster BIO, Rotbäckchen Klassik/ Das Original BIO und Rotbäckchen Lernstark BIO. Wie das Unternehmen mitteilt wurden in der Zutat „Curryblattextrakt“, die in den oben genannten BIO-Produkten verwendet wurde, Rückstände von 2-Chlorethanol, einem Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittels Ethylenoxid, nachgewiesen.

Betroffen ist nach Unternehmensangaben ausschließlich der Naturkosthandel

Betroffene Artikel


Rabenhorst Wohlfühlen mit Eisen BIO
Inhalt: 750 ml
MHD: 13.07.23

Rabenhorst Roter Rabenhorster BIO
Inhalt: 750 ml
MHD: 12.07.23

Rotbäckchen Klassik/ Das Original BIO
Inhalt: 125 ml und 750 ml
MHD: 12.07.23 und 22.10.23

Rotbäckchen Lernstark BIO
Inhalt: 125 ml
MHD: 03.09.23 und 27.10.23

 

Kunden werden gebeten, die Produkte mit den oben genannten Mindesthaltbarkeitsdaten vorsorglich nicht zu verwenden. Die betroffenen Produkte können gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage eines Kassenzettels in Ihrer Einkaufsstätte zurückgegeben werden. 

Haus Rabenhorst weist darauf hin, dass ausschließlich die genannten BIO-Produkte mit der Zutat „Curryblattextrakt“ betroffen sind. Konventionelle Produkte mit gleichem Namen sind nicht betroffen. Diese erkennen Sie am fehlenden sechseckigen BIO-Siegel und der Zutat Eisen(II)gluconat anstelle von „Curryblattextrakt“.

Kundenservice
Verbraucheranfragen beantwortet der Kundenservice unter der E-Mail-Adresse warenrueckruf@rabenhorst.de

Kundeninformation >

Produktabbildung: Haus Rabenhorst O. Lauffs GmbH & Co. KG

 

Hintergrund 2-Chlorethanol

2-Chlorethanol, häufig auch als Ethylenchlorhydrin bezeichnet, ist ein Chlor-Derivat des Ethanols, das zu den giftigsten organischen Halogen-Verbindungen gehört.
2-Chlorethanol kann in Lebensmitteln, hier vor allem in Gewürzen entstehen, die mit Ethylenoxid sterilisiert wurden. In Deutschland war die Begasung mit Ethylenoxid bis 1981 zugelassen, um Viren, Bakterien und Pilze abzutöten. Seither ist diese Art der Sterilisation im Lebensmittelbereich verboten, da man inzwischen weiß, dass sowohl Ethylenoxid als auch sein Umwandlungsprodukt 2-Chlorethanol hochgiftig und erbgutverändernd sind. Allerdings ist in vielen Drittländern die Begasung mit Ethylenoxid, beispielsweise vor dem Schiffsversand, immer noch das Mittel der Wahl. Quelle: wikipedia.de / https://de.wikipedia.org/wiki/2-Chlorethanol

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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