Infobox KN95 / N95 Masken
Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.
Die Möglichkeit zu Sonderzulassungen endete am 01. Oktober 2020
Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.
Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!
Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!
Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!
Die betroffenen Packungen tragen eine ungültige CE Kennzeichnung
Marke: UEACON
Name: KN95 Schutzmaske
Typ / Modellnummer: 9501
Chargennummer: 2020/04/17
CE-Kennzeichnung: ungültig
Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (Messwert nur 57%). Folglich können übermäßig viele Partikel oder Mikroorganismen durch die Maske gelangen und das Infektionsrisiko erhöhen. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (PSA) und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.
Verpackungsbeschreibung
Partikelfiltermasken sowohl mit FFP2 und KN95 als auch mit seitlich aufgedrucktem CE-Zeichen gekennzeichnet. Karton mit 50 Stück.
Angeordnete Maßnahmen
Rückruf des Produkts von Endverbrauchern
Risikotyp: Gesundheitsrisiko
Warnung eingereicht von: Belgien
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Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2021
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
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