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Rapex-Meldung: Rückruf – Zu viel Konservierungsstoffe in „Grafix“ Filzstiften

Kategorien: Malen & Basteln

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über einen Rückruf von Filzstiften der Marke „Grafix“. Belgische Behörden hatten die Warnung über das RAPEX System veröffentlicht. Demnach enthält der graue Filzstift zu viel der Konservierungsstoffe 2-Methyl-4-isothiazolin-3-on (MI) und 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on (CMI) (Messwerte: 4,2 mg .). /kg bzw. 5,9 mg/kg).

MI und CMI sind starke Sensibilisatoren und können bei sensibilisierten Personen eine allergische Kontaktdermatitis hervorrufen.

Die abgebildeten Stifte wurden zumindest online auch in Deutschland angeboten.

 

Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:


Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2021 – Bilder anklicken für Detailansicht

Warnnummer: A12/01414/21

Produkt: Fasermaler / Filzstifte
Marke: Grafix
Name: Felt pens 25 pieces
Type / Modell: ref. 150003
Batchnummer: 201050
Barcode: 8715427063430

Die Rückgabe im Handel wird – mit Verweis auf diese Warnung – empfohlen. Alternativ können die grauen Stifte entsorgt werden.

Von Behörden angeordnete Maßnahmen: Rückruf des Produkts von Endverbrauchern – Datum des Inkrafttretens 17.08.2021
 
 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2021

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2021

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

 

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