Infobox KN95 / N95 Masken
Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.
Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.
Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!
Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!
Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!
Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:
Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: SHENGQUAN
Typ / Modell: SNN70369B
Batchnummer: EXP 2023/10
Barcode: 6970266961305
CE-Kennzeichnung: 2834
Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (Messwert nur 89%). Folglich können übermäßig viele Partikel oder Mikroorganismen durch die Maske gelangen und das Infektionsrisiko erhöhen, wenn sie nicht mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen kombiniert werden. Aufgrund der Kennzeichnung darf die Maske in Bereichen mit gefährlichen Stoffen oder bei Tätigkeiten mit Asbestanteil getragen werden; Da die Maske keinen ausreichenden Schutz bietet, kann dies zu Asbestose mit tödlichen Folgen führen.
Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (PSA) und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.
Verpackungsbeschreibung
Atemschutzfilter Halbmaske mit FFP2 / KN95 und aufgedruckter CE 2834 Kennzeichnung
Transparente Plastikbeutel mit grünen Verzierungen und gekennzeichnet mit FFP2 und der CE-Kennzeichnung.
Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen: Rückruf des Produkts von Endverbrauchern
Warnung eingereicht von: Deutschland
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2021
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2021
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!
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