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Rückruf: Gesundheitsgefahr – HAMMER Zuhause ruft Loribaft Teppiche „Apjuna“, „Aparna“, „Apisana“ zurück

Kategorien: Möbel & Deko
Stichwörter: HAMMER ZuhauseTeppich

HAMMER Zuhause informiert über den Rückruf von Loribaft-Teppichen der Bezeichnungen „Apjuna“, „Aparna“, „Apisana“. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde im Rahmen der internen Qualitätssicherung festgestellt, dass bei drei Teppichmodellen, die bei einem Zulieferer eingekauft wurden, die zulässigen Grenzwerte von Azofarbstoffen überschritten wurden. Azofarbstoffe in dieser Konzentration können gesundheitsgefährdend und krebserregend sein.

Bis zur Rückgabe Ihres Teppichs werden dringend folgende Sicherheitsmaßnahmen zu empfohlen: Nutzen Sie Ihren Teppich nicht weiter und vermeiden Sie unbedingt längeren, direkten Hautkontakt!

Betroffene Artikel



Modell: Aparna
Artikel-Nr.: 747444
Farbe: Red

Der Teppich war in folgenden Maßen erhältlich:

  • 70 x 140 cm
  • 90 x 160 cm
  • 140 x 200 cm
  • 170 x 230 cm
  • 200 x 290 cm
  • Wunschmaß


Modell: Apisana

Artikel-Nr.: 747445
Farbe: Topaz

Der Teppich war in folgenden Maßen erhältlich:

  • 70 x 140 cm
  • 90 x 160 cm
  • 140 x 200 cm
  • 170 x 230 cm
  • 200 x 290 cm
  • Wunschmaß
  • Farbe: Topaz


Modell: Apjuna

Artikel-Nr.: 747443
Farbe: Multi

  • 70 x 140 cm
  • 90 x 160 cm
  • 140 x 200 cm
  • 170 x 230 cm
  • 200 x 290 cm
  • Wunschmaß
  • Farbe: Multi

 

Bitte bringen Sie den von Ihnen gekauften Teppich umgehend in einen Hammer Fachmarkt Ihrer Wahl zurück und erhalten im Tausch einen Hammer Warengutschein. Die Vorlage eines Kassenbons ist nicht zwingend notwendig.

Sollten Sie den Teppich einem Dritten überlassen haben (z.B. verkauft, verschenkt, Ihrem Mieter überlassen, ect.), informieren Sie bitte umgehend diesen Dritten von der Rückrufaktion und setzen Sie sich telefonisch (05731 765-423) oder per E-Mail (info@hammer-zuhause.de) mit dem Unternehmen in Verbindung.

Produktabbildung: HAMMER Zuhause

Kundeninformation >

 

Infobox Azofarbstoffe

Es wurde bewiesen, dass der menschliche Körper in der Lage ist, durch reduktive Spaltung die aufgenommenen Azofarbstoffe an der Azobrücke wieder in die Ausgangsstoffe zu spalten. Dies kann durch Darmbakterien, durch Azoreduktasen der Leber oder extrahepatischem Gewebe geschehen. Daher gibt es den Verdacht, dass alle Azofarbstoffe, die eine freisetzbare kanzerogene Arylaminkomponente enthalten, ein krebserzeugendes Potential haben.

Azofarbstoffe, die aus mindestens einem dieser kanzerogenen Amine aufgebaut sind, sind in Textilien und Leder in Deutschland (Bedarfsgegenständeverordnung) verboten. EU-weit sind diese nach REACH-Verordnung in Verbraucherprodukten verboten. Dieses Verbot gilt für Textilien und Leder, die mit der menschlichen Haut oder der Mundhöhle direkt und längere Zeit in Berührung kommen können. Zurzeit sind 24 solcher Amine verboten, von denen Benzidin (Benzidin-Farbstoffe) am bekanntesten ist. Benzidin-Azofarbstoffe stehen in Verdacht, bei beruflicher Exposition das Blasenkrebsrisiko deutlich zu erhöhen. Nach der EU-Richtlinie dürfen Azofarbstoffe, die durch reduktive Spaltung von Azogruppen derartige Amine mit mehr als 30 ppm im Fertigerzeugnis freisetzen können, nicht verwendet und entsprechende Textil- und Ledererzeugnisse nicht in den Verkehr gebracht werden. Quelle: wikipedia.de

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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