Warnung: Unzureichende Schutzwirkung bei „atemious PRO“ FFP2 Atemschutzmasken
Infobox KN95 / N95 Masken
Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.
Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.
Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!
Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!
Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!
Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:
Stellungnahme des Herstellers Univent Medical >
Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: atemious PRO
Name: Respirator FFP2 Atemschutzmaske
Inverkehrbringer: univent-medical
Typ/Modellnummer: 2001
Barcode: 4260688380047
CE-Kennzeichnung: 2163
Die Gesamtfiltrationskapazität der Maske und die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials sind unzureichend (gemessene Mittelwerte nur 78 % bzw. gemessene Filterpenetrationswerte nur 89 %). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen
Die Maske überschreitet 6% Filterdurchlass mit Paraffinöl sowie die zulässigen 8% Gesamtleckage bei vier Messungen im Durchschnitt. Es sind mehrere Prüfberichte vorhanden, die sehr große Schwankungen beim Filterdurchlass aufgrund der Konstruktion der Maske belegen. Die Schutzwirkung der Maske ist somit nicht sichergestellt. (BAUA)
Verpackungsbeschreibung
Weiße Atemschutzmaske mit Ohrschlaufen. Das Produkt wurde online verkauft, insbesondere über Amazon.
Das Produkt wird einzeln verpackt oder in größeren Verpackungseinheiten verkauft. Der Aufdruck FFP2 und die CE-Kennzeichnung sind sowohl auf der Verpackung als auch auf dem einzelnen Produkt.
Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (an: Hersteller) Verkaufsstopp
Von Behörden angeordnete Maßnahmen (an: Sonstige) Rückruf des Produkts von Endverbrauchern
Warnung eingereicht von: Deutschland
Untersagungsverfügung
Behörde: Regierungspräsidium Tübingen
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2021
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2021
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
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