Infobox KN95 / N95 Masken
Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.
Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.
Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!
Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!
Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!
Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:
Warnungsnummer: A12 / 00659/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Partikelfiltrierende Halbmaske
Marke: HG
Name: Einweg-Maske
Typ / Modellnummer: KN95-A
Chargennummer: 20200423 (Produktionscharge)
MFD: 032020
LOT: 573627
EXP: 032023
Fälschung: unbekannt
Das Produkt weist auf ein Schutzpotential gegen Partikel hin, seine Filterkapazität wurde jedoch nicht von einer zuständigen europäischen Konformitätsbewertungsstelle geprüft. Zusätzlich wurde festgestellt, dass die Partikel- / Filterretention des Materials unzureichend ist (Messwerte: bis zu 30%)
Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.
Verpackungsbeschreibung
Weiße Atemschutzmasken mit äußerem Metallnasenclip, fünf Schichten und seitlich geprägtem „KN95“. Das Produkt wird auch online verkauft.
weiß / blaue Kunststoffverpackung, fünf Atemschutzmasken pro Packung
Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (an: Importeur)
Beendigung der Listung über Online-Marktplatz
Rücknahme vom Markt
Datum des Inkrafttretens 03/05/2021
Risikotyp: Gesundheitsrisiko
Warnung eingereicht von: Deutschland
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!
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