Warnung: Unzureichende Filterleistung bei ELIS SHPK / myfixmask Atemschutzmasken

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel


Warnungsnummer: A12/00418/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Produkt: Atemschutz-Halbgesichtsmaske der Kategorie N95 / FFP2
Marke: ELIS SHPK / myfixmask
Name: N95 / FFP2-Atemschutzmaske, N95 / FFP2-Maske
Typ / Nummer des Modells: 001 / 002
Barcode: 3901501930049 / 3901501930018
Fälschung: Unbekannt

Die Partikel- / Filterretention des Materials ist unzureichend (Messwert nur 49%). Folglich kann eine übermäßige Menge an Partikeln oder Mikroorganismen durch die Maske gelangen und das Infektionsrisiko erhöhen. Aufgrund der Kennzeichnung kann die Maske in Bereichen getragen werden, in denen gefährliche Substanzen verwendet werden, oder bei asbesthaltigen Tätigkeiten. Da die Maske keinen ausreichenden Schutz bietet, kann dies zu Asbestose mit tödlichen Folgen führen.

Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Halbgesichtsmaske für die Atemfiltration. Die Modelle 001 und 002 können aufgrund der gedruckten Beschriftung oder der Barcodes nicht voneinander unterschieden werden. Darüber hinaus unterscheiden sich die Beschriftungen der Masken von Maske zu Maske und sind nicht einheitlich. Das Produkt wird auch online verkauft. Die Masken tragen die CE2163 Kennzeichnung

Verpackungsbeschreibung
Die Masken werden in 20er-Kartons mit der EAN 3901501930018 geliefert und in einzelnen Kunststoffverpackungen mit dem EAN-Code 3901501930049

Datum des Inkrafttretens 01/02/2021

Von den Wirtschaftsteilnehmern angeordnete Maßnahmen (an: Importeur)
Import an der Grenze abgelehnt
Datum des Inkrafttretens 01/02/2021

Von Behörden angeordnete Maßnahmen (an: Sonstige)
Vernichtung des Produktes
Datum des Inkrafttretens 15/02/2021

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Deutschland

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

 

Verbraucherinformation
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