Infobox KN95 / N95 Masken
Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.
Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.
Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!
Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!
Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!
Warnungsnummer: INFO/00060/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Produkt: Weiße Atemschutz-Halbgesichtsmaske der Kategorie KN95
Typ / Nummer des Modells: 7100
Barcode: 4772013226307
Fälschung: Unbekannt
Das Produkt weist auf ein Schutzpotential gegen Partikel hin, seine Filterkapazität wurde jedoch nicht von einer zuständigen europäischen Konformitätsbewertungsstelle geprüft. Folglich ist nicht nachgewiesen, dass das Produkt die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllt. Selbst wenn es mit anderen empfohlenen Maßnahmen kombiniert wird, kann es daher möglicherweise nicht richtig schützen.
Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung
Beschreibung: Weiße Box mit grünen Elementen, 100 Masken im Inneren
Von den Wirtschaftsteilnehmern angeordnete Maßnahmen (an: Einzelhändler): Verkaufsstopp
Datum des Inkrafttretens 25/01/2021
Risikotyp: Gesundheitsrisiko
Warnung eingereicht von: Estonia
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Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
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